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Los
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Vertragsbedingungen – Auktionshaus Satow GmbH
Die Auktionshaus Satow GmbH (im Folgenden Versteigerer) versteigert öffentlich und freiwillig als
Kommissionär in eigenem Namen und auf Rechnung des Auftraggebers (im Folgenden
Einlieferer). Eigenware ist besonders gekennzeichnet (E). Zwangsversteigerungen werden
gesondert bekannt gemacht. Die Versteigerung und die Vertragsabwicklung erfolgen auf
Grundlage der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigerungsverordnung –
VerstV) vom 24.04.2003 (BGBl. I S. 547) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Einlieferung von Gegenständen sowie die Teilnahme an der Auktion, ob in persönlicher,
schriftlicher oder telefonischer Form oder über Internet, erfolgt auf der Grundlage der hier
aufgeführten Bedingungen. Diese sind im Auktionskatalog, im Internet und durch deutlich
sichtbaren Aushang in den Räumen des Versteigerers veröƯentlicht. Durch Unterzeichnung des
schriftlichen Auftrags zur Versteigerung der Gegenstände oder die Abgabe eines Gebotes werden
diese Vertragsbedingungen als verbindlich anerkannt.
1. Der Einlieferer versichert, dass er verfügungsberechtigter Eigentümer der zur Versteigerung
eingelieferten Gegenstände ist oder in Vollmacht und im Namen des verfügungsberechtigten
Eigentümers handelt. Der Einlieferer versichert, dem Versteigerer alle ihm bekannten
Informationen zum Künstler, zur Herkunft und Provenienz der Gegenstände wahrheitsgemäß
mitgeteilt zu haben. Handelt es sich bei den Gegenständen um Kulturgut, dessen Herkunftsland
nicht Deutschland ist, versichert der Einlieferer, die Ausfuhrbestimmungen des Herkunftslandes
und die deutschen Einfuhrbestimmungen eingehalten zu haben. Bis zur Auktion ist der Einlieferer
an den Auftrag gebunden.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den
angegebenen Zeiten in den Räumen des Auktionshauses besichtigt und geprüft werden. Die
Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages
befinden.
Die Gegenstände sind gebraucht und können Beschädigungen und altersbedingte Spuren
aufweisen. Beschreibungen und Abbildungen im Katalog, weitergehende Erläuterungen und
Erklärungen während der Auktion, werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Sie
stellen keine Garantie oder die Zusicherung von Eigenschaften im Sinne der gesetzlichen
Vorschriften der §§ 433 Ư. BGB da. Das gilt insbesondere für Angaben zu Ursprung, Alter, Echtheit
oder Zuschreibung und Zustand. Die Angaben zu den Gegenständen stammen allein vom
Einlieferer. Der Versteigerer übernimmt auch nach dem Zuschlag keine Haftung für deren
Richtigkeit sowie für oƯene und versteckte Mängel jeder Art.
Sollte der Ersteigerer (nachfolgend Käufer) innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware dem
Versteigerer Beanstandungen mitteilen, wird der Versteigerer diese wenn möglich ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht oder Präjudiz für die Rechtslage an den Einlieferer weiterleiten
und sich um eine Klärung bemühen.
3. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus
sonstigen Rechtsgründen (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche für Schäden, die aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und für sonstige Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Verwenders beruhen oder sich nach dem Produkthaftungsgesetz bestimmen.
4. Schriftliche und fernmündliche Gebote werden gewissenhaft aber ohne Gewähr ausgeführt.
Die abgegebenen Gebote gelten als jeweiliges Höchstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne
Nebenkosten. Schriftliche Gebote sind bindend und können nicht widerrufen werden. Als
Höchstgebot gilt der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis. Der Zuschlag kann auch zu einem
niedrigeren Preis erfolgen. Telefonische Gebote werden ab 20,00 € angenommen. Hierbei
verpflichtet sich der Bieter, mindestens den im Katalog angegebenen Limitpreis zu bieten. Der
Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung. Für
fehlerhafte Gebote über Internetdienste übernimmt der Versteigerer keine Haftung.
5. Der Versteigerer ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände
außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen,
zusammenzufassen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limit
Preisen. Gesteigert wird in der Regel um 10%.
6. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich
den Zuschlag vorbehalten oder verweigern wenn ein besonderer Grund vorliegt. Er kann Gebote
von unbekannten Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheit geleistet wurde.
Geben mehrere Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach
eigenem Ermessen. Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine
Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, kann der Versteigerer den
Gegenstand neu anbieten und die Versteigerung wiederholen.
Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Das
Gebot erlischt, wenn der Bieter nicht innerhalb von 3 Wochen schriftlich den vorbehaltlosen
Zuschlag erhält.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des ersteigerten
Gegenstandes. Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagspreis. Auf den Zuschlagspreis
wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8 % inklusive Mehrwertsteuer erhoben. Der Endpreis (Kaufpreis)
ist grundsätzlich sofort mit dem Zuschlag fällig. Bei fernmündlichen und schriftlichen Geboten
und Geboten per Internet ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach der Auktion zu
begleichen.
8. Mit dem Zuschlag gehen der Besitz und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung unmittelbar auf den Käufer über. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die
Aushändigung des ersteigerten Gegenstands an den Käufer. Mit der Übergabe geht das Eigentum
an dem Gegenstand auf den Käufer über, das bis zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich vorbehalten
bleibt. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein oder nimmt der Käufer den ersteigerten Gegenstand nicht
zur festgesetzten Zeit ab, erlöschen seine Rechte aus dem Zuschlag und der Versteigerer kann
ohne Fristsetzung wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Die Rechte aus dem Zuschlag erlöschen auch dann, wenn berechtigte
Zweifel an der Ernsthaftigkeit des höchsten Gebots insbesondere wegen vorsätzlicher oder
grundsätzlich falscher Angaben zu Identität oder Erreichbarkeit des Bieters bestehen. In allen
diesen Fällen ist der Versteigerer ferner berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern.
9. Die ersteigerten Objekte sind nach spätestens 21 Tagen nach Rechnungsdatum vom Käufer
abzuholen. Ist der Käufer mit der Abholung in Verzug, wird durch den Versteigerer für die Lagerung
pro Objekt und Tag ein Kostenersatz in Höhe von bis zu 8 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
erhoben. Weitergehende Kosten einer notwendigen Auslagerung gehen zu Lasten des Käufers.
Sofern der Käufer auf einen Versand des ersteigerten Gegenstands besteht, erfolgt dieser auf
Kosten und Gefahr des Käufers. Der Käufer trägt die Kosten für Verpackung, Versicherung und
Versendung. Versandaufträge werden nur nach schriftlicher Versand-Beauftragung durch den
Käufer durchgeführt.
10. Für den Nachverkauf nach der Auktion und den Freihandverkauf gelten die
Versteigerungsbedingungen entsprechend.
11. Erfüllungsort ist Satow. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des
internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung. Der Gerichtsstand ist Rostock. Sollten eine
oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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Die Auktionshaus Satow GmbH (im Folgenden Versteigerer) versteigert öffentlich und freiwillig als
Kommissionär in eigenem Namen und auf Rechnung des Auftraggebers (im Folgenden
Einlieferer). Eigenware ist besonders gekennzeichnet (E). Zwangsversteigerungen werden
gesondert bekannt gemacht. Die Versteigerung und die Vertragsabwicklung erfolgen auf
Grundlage der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigerungsverordnung –
VerstV) vom 24.04.2003 (BGBl. I S. 547) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Einlieferung von Gegenständen sowie die Teilnahme an der Auktion, ob in persönlicher,
schriftlicher oder telefonischer Form oder über Internet, erfolgt auf der Grundlage der hier
aufgeführten Bedingungen. Diese sind im Auktionskatalog, im Internet und durch deutlich
sichtbaren Aushang in den Räumen des Versteigerers veröƯentlicht. Durch Unterzeichnung des
schriftlichen Auftrags zur Versteigerung der Gegenstände oder die Abgabe eines Gebotes werden
diese Vertragsbedingungen als verbindlich anerkannt.
1. Der Einlieferer versichert, dass er verfügungsberechtigter Eigentümer der zur Versteigerung
eingelieferten Gegenstände ist oder in Vollmacht und im Namen des verfügungsberechtigten
Eigentümers handelt. Der Einlieferer versichert, dem Versteigerer alle ihm bekannten
Informationen zum Künstler, zur Herkunft und Provenienz der Gegenstände wahrheitsgemäß
mitgeteilt zu haben. Handelt es sich bei den Gegenständen um Kulturgut, dessen Herkunftsland
nicht Deutschland ist, versichert der Einlieferer, die Ausfuhrbestimmungen des Herkunftslandes
und die deutschen Einfuhrbestimmungen eingehalten zu haben. Bis zur Auktion ist der Einlieferer
an den Auftrag gebunden.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den
angegebenen Zeiten in den Räumen des Auktionshauses besichtigt und geprüft werden. Die
Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages
befinden.
Die Gegenstände sind gebraucht und können Beschädigungen und altersbedingte Spuren
aufweisen. Beschreibungen und Abbildungen im Katalog, weitergehende Erläuterungen und
Erklärungen während der Auktion, werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Sie
stellen keine Garantie oder die Zusicherung von Eigenschaften im Sinne der gesetzlichen
Vorschriften der §§ 433 Ư. BGB da. Das gilt insbesondere für Angaben zu Ursprung, Alter, Echtheit
oder Zuschreibung und Zustand. Die Angaben zu den Gegenständen stammen allein vom
Einlieferer. Der Versteigerer übernimmt auch nach dem Zuschlag keine Haftung für deren
Richtigkeit sowie für oƯene und versteckte Mängel jeder Art.
Sollte der Ersteigerer (nachfolgend Käufer) innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware dem
Versteigerer Beanstandungen mitteilen, wird der Versteigerer diese wenn möglich ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht oder Präjudiz für die Rechtslage an den Einlieferer weiterleiten
und sich um eine Klärung bemühen.
3. Schadenersatzansprüche gegen den Versteigerer wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus
sonstigen Rechtsgründen (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche für Schäden, die aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen und für sonstige Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Verwenders beruhen oder sich nach dem Produkthaftungsgesetz bestimmen.
4. Schriftliche und fernmündliche Gebote werden gewissenhaft aber ohne Gewähr ausgeführt.
Die abgegebenen Gebote gelten als jeweiliges Höchstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne
Nebenkosten. Schriftliche Gebote sind bindend und können nicht widerrufen werden. Als
Höchstgebot gilt der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis. Der Zuschlag kann auch zu einem
niedrigeren Preis erfolgen. Telefonische Gebote werden ab 20,00 € angenommen. Hierbei
verpflichtet sich der Bieter, mindestens den im Katalog angegebenen Limitpreis zu bieten. Der
Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung. Für
fehlerhafte Gebote über Internetdienste übernimmt der Versteigerer keine Haftung.
5. Der Versteigerer ist berechtigt, die im Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände
außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie Katalognummern zu trennen,
zusammenzufassen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limit
Preisen. Gesteigert wird in der Regel um 10%.
6. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich
den Zuschlag vorbehalten oder verweigern wenn ein besonderer Grund vorliegt. Er kann Gebote
von unbekannten Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheit geleistet wurde.
Geben mehrere Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach
eigenem Ermessen. Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine
Meinungsverschiedenheit nicht sofort geschlichtet werden, kann der Versteigerer den
Gegenstand neu anbieten und die Versteigerung wiederholen.
Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Das
Gebot erlischt, wenn der Bieter nicht innerhalb von 3 Wochen schriftlich den vorbehaltlosen
Zuschlag erhält.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des ersteigerten
Gegenstandes. Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagspreis. Auf den Zuschlagspreis
wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8 % inklusive Mehrwertsteuer erhoben. Der Endpreis (Kaufpreis)
ist grundsätzlich sofort mit dem Zuschlag fällig. Bei fernmündlichen und schriftlichen Geboten
und Geboten per Internet ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach der Auktion zu
begleichen.
8. Mit dem Zuschlag gehen der Besitz und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung unmittelbar auf den Käufer über. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die
Aushändigung des ersteigerten Gegenstands an den Käufer. Mit der Übergabe geht das Eigentum
an dem Gegenstand auf den Käufer über, das bis zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich vorbehalten
bleibt. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein oder nimmt der Käufer den ersteigerten Gegenstand nicht
zur festgesetzten Zeit ab, erlöschen seine Rechte aus dem Zuschlag und der Versteigerer kann
ohne Fristsetzung wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Die Rechte aus dem Zuschlag erlöschen auch dann, wenn berechtigte
Zweifel an der Ernsthaftigkeit des höchsten Gebots insbesondere wegen vorsätzlicher oder
grundsätzlich falscher Angaben zu Identität oder Erreichbarkeit des Bieters bestehen. In allen
diesen Fällen ist der Versteigerer ferner berechtigt, den Gegenstand erneut zu versteigern.
9. Die ersteigerten Objekte sind nach spätestens 21 Tagen nach Rechnungsdatum vom Käufer
abzuholen. Ist der Käufer mit der Abholung in Verzug, wird durch den Versteigerer für die Lagerung
pro Objekt und Tag ein Kostenersatz in Höhe von bis zu 8 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
erhoben. Weitergehende Kosten einer notwendigen Auslagerung gehen zu Lasten des Käufers.
Sofern der Käufer auf einen Versand des ersteigerten Gegenstands besteht, erfolgt dieser auf
Kosten und Gefahr des Käufers. Der Käufer trägt die Kosten für Verpackung, Versicherung und
Versendung. Versandaufträge werden nur nach schriftlicher Versand-Beauftragung durch den
Käufer durchgeführt.
10. Für den Nachverkauf nach der Auktion und den Freihandverkauf gelten die
Versteigerungsbedingungen entsprechend.
11. Erfüllungsort ist Satow. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des
internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung. Der Gerichtsstand ist Rostock. Sollten eine
oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden,
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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