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Los
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Unser Aufgeld beträgt 25% auf den Zuschlag, darin ist die MWSt ob der Differenzbesteuerung schon enthalten.
Die Auktion findet ohne Saalpublikum statt. Eine Vorbesichtigung ist zu den angegebenen Zeiten möglich.
Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen ausdrücklich an:
1. Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in eigenem Namen und für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung an den Versteigerer. Öffentliche Sammlungen, Museen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von 4 Wochen ab Rechnungsdatum eingeräumt.
2. Die im Katalog genannten Preise sind Schätzpreise (zweiter Wert) und entsprechen dem gegenwärtigen Handelswert. Der Ausruf erfolgt mit dem vom Einlieferer festgesetzten Limit (erster Wert). Gesteigert wird in Euro jeweils um 5% bis 10%. Der Versteigerer kann, falls ein besonderer Grund vorliegt, Nummern trennen, vereinen oder zurückziehen.
3. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Saal- bzw. Telefongebot geht dabei vor Ferngebot. Unter gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort dem Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand erneut angeboten.
Der Zuschlag verpflichtet den Ersteigerer zur Abnahme und Zahlung.
Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn das vom Einlieferer festgesetzte Limit nicht erreicht wird. Der betreffende Bieter bleibt für 3 Wochen nach der Versteigerung an sein Gebot gebunden. Das Gebot erlischt, wenn der Gegenstand nicht innerhalb dieser Frist dem Bieter vorbehaltlos zugeschlagen wird. Der vorbehaltslose Zuschlag wird wirksam mit der Benachrichtigung des Bieters.
4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 25% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Ausländische Käufer, die nach der Auktion die erworbenen Gegenstände mitnehmen, erhalten die Mehrwertsteuer zurück, wenn sie innerhalb von 2 Wochen den deutschen zollamtlichen Ausfuhrnachweis erbringen. Bei Versand durch den Versteigerer gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Die Angabe der VAT-Nummer bei Auftragserteilung gilt als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen.
5. Das Eigentum geht erst nach Bezahlung des vollen Rechnungspreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach Bezahlung ausgeliefert. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Währungs- und Zinsverluste. Der Versteigerer kann nach einwöchigem Zahlungsverzug die Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Er kann den Zuschlag annullieren und den Kaufgegenstand noch einmal auf Kosten des Ersteigerers zur Auktion bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, hat jedoch keinen Anspruch auf einen Mehrerlös. Kommissionäre haften für die in fremdem Namen getätigten Käufe.
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische oder telegrafische Kaufaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets die Nummer maßgebend. Telefonische Gebote sind ab einem Aufrufpreis von 200 Euro möglich. Dabei wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Dem Versteigerer unbekannte Kunden erhalten nach erfolgtem Zuschlag eine Vorausrechnung, die bar oder per Überweisung zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§312 b) - 312 d) BGB] keine Anwendung. Bei Aufträgen, die sämtlich überboten wurden, wird der Auftraggeber schriftlich benachrichtigt.
8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in den folgenden beiden Wochen nach der Versteigerung abgeholt werden. Da Lagerung und Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.
9. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus diesem Versteigerungskatalog. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Leipzig.
ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ONLINE-AUKTIONEN
Den Katalog der laufenden Auktion finden Sie auf unserer Internetseite www.galerieamsachsenplatz.de, auf lot-tissimo und bei artprice. Weiterhin verschicken wir gern den Katalog als pdf-Datei, einen gedruckten Katalog wird es bei dieser Form der Auktion nicht geben.
Es gibt zwei gravierende Unterschied zur klassischen Auktion: einmal die der Dauer der Versteigerung und zum anderen besteht die Möglichkeit eines Sofortkaufes. Die Auktion findet nicht an einem speziellem Tag statt, sondern zieht sich über einen vorher festgesetzten und bekannt gegebenen Zeitraum. In diesem Zeitraum verläuft die Auktion wie eine gewöhnliche Versteigerung.
Sobald die Auktion eröffnet ist, können Sie Ihre Gebote direkt auf unserer Internetseite oder bei Lot-tissimo abgeben. Geben Sie einen aktuellem Höchstpreis ein oder legen Sie den Preis fest, zu dem Sie dieses Los maximal zugeschlagen bekommen möchten – Ihr Maximal-Gebot. Sollte Sie ein anderer Bieter überbieten, informieren wir Sie über das neue Höchstgebot bzw. erhöht die Plattform Ihr Gebot automatisch bis zu Ihrem Maximal-Gebot. Sollte es zwei identische Maximal-Gebote geben, erhält der Bieter Vorrang, dessen Gebot zuerst eingegangen ist.
Im Fall, dass auch Ihr Maximal-Gebot überboten wird, erhalten Sie eine E-Mail, damit Sie, so Sie das möchten, Ihr Maximal-Gebot noch einmal erhöhen können.
Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin die Arbeiten vor und während der Internet-Auktion in den Räumen der Galerie im Original anschauen und bei der Gelegenheit ein schriftliches Gebot angeben. Diese sind den Geboten über das Internet gleichgestellt.
Über erfolgreiche Zuschläge werden Sie nach der Auktion per E-Mail informiert.
Die Rechnung entspricht bei der Online-Auktion der der normalen Versteigerung, d.h. auf den Zuschlag erheben wir ein Aufgeld von 25% in dem die der Anteil der VG Bild-Kunst bereits enthalten ist. Ebenso im Rechnungsbetrag ist die Mehrwertsteuer enthalten, die aber, da es sich bei der Rechnungslegung um Differenzbesteuerung handelt, nicht explizit ausgewiesen wird.
Bei dieser speziellem Form der Auktion haben Sie die Möglichkeit des Sofortkaufes. Wer ein Objekt unbedingt erwerben möchte, der kann sich dieses durch ein Gebot mit dem Schätzpreis sofort sichern. Das Lot wird dann als „Verkauft“ ausgewiesen und für die Auktion geschlossen. Auch in diesem Falle fällt für den Käufer das Aufgeld in Höhe von 25% an.
Die erworbenen Objekte aus unseren Online-Auktion können Sie entweder vor Ort abgeholt oder Sie beauftragen uns mit dem postalischen Versand. In diesem Falle entstehen Ihnen anteilige Porto- und Verpackungskosten.
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Die Auktion findet ohne Saalpublikum statt. Eine Vorbesichtigung ist zu den angegebenen Zeiten möglich.
Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Bedingungen ausdrücklich an:
1. Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in eigenem Namen und für fremde Rechnung auf Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung an den Versteigerer. Öffentliche Sammlungen, Museen und Bibliotheken wird ein Zahlungsziel von 4 Wochen ab Rechnungsdatum eingeräumt.
2. Die im Katalog genannten Preise sind Schätzpreise (zweiter Wert) und entsprechen dem gegenwärtigen Handelswert. Der Ausruf erfolgt mit dem vom Einlieferer festgesetzten Limit (erster Wert). Gesteigert wird in Euro jeweils um 5% bis 10%. Der Versteigerer kann, falls ein besonderer Grund vorliegt, Nummern trennen, vereinen oder zurückziehen.
3. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Saal- bzw. Telefongebot geht dabei vor Ferngebot. Unter gleich hohen Geboten entscheidet das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort dem Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand erneut angeboten.
Der Zuschlag verpflichtet den Ersteigerer zur Abnahme und Zahlung.
Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn das vom Einlieferer festgesetzte Limit nicht erreicht wird. Der betreffende Bieter bleibt für 3 Wochen nach der Versteigerung an sein Gebot gebunden. Das Gebot erlischt, wenn der Gegenstand nicht innerhalb dieser Frist dem Bieter vorbehaltlos zugeschlagen wird. Der vorbehaltslose Zuschlag wird wirksam mit der Benachrichtigung des Bieters.
4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 25% zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Ausländische Käufer, die nach der Auktion die erworbenen Gegenstände mitnehmen, erhalten die Mehrwertsteuer zurück, wenn sie innerhalb von 2 Wochen den deutschen zollamtlichen Ausfuhrnachweis erbringen. Bei Versand durch den Versteigerer gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben. Die Angabe der VAT-Nummer bei Auftragserteilung gilt als Nachweis der Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen.
5. Das Eigentum geht erst nach Bezahlung des vollen Rechnungspreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach Bezahlung ausgeliefert. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Währungs- und Zinsverluste. Der Versteigerer kann nach einwöchigem Zahlungsverzug die Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Er kann den Zuschlag annullieren und den Kaufgegenstand noch einmal auf Kosten des Ersteigerers zur Auktion bringen. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, hat jedoch keinen Anspruch auf einen Mehrerlös. Kommissionäre haften für die in fremdem Namen getätigten Käufe.
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich abzugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interessent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefonische oder telegrafische Kaufaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Nummer und Stichwort ist stets die Nummer maßgebend. Telefonische Gebote sind ab einem Aufrufpreis von 200 Euro möglich. Dabei wird ein im Saal anwesender Telefonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters Gebote abzugeben. Dem Versteigerer unbekannte Kunden erhalten nach erfolgtem Zuschlag eine Vorausrechnung, die bar oder per Überweisung zu begleichen ist. Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmungen über Fernabsatzverträge [§§312 b) - 312 d) BGB] keine Anwendung. Bei Aufträgen, die sämtlich überboten wurden, wird der Auftraggeber schriftlich benachrichtigt.
8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in den folgenden beiden Wochen nach der Versteigerung abgeholt werden. Da Lagerung und Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer entsprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer nicht übernommen werden.
9. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für Nachverkäufe aus diesem Versteigerungskatalog. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Leipzig.
ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ONLINE-AUKTIONEN
Den Katalog der laufenden Auktion finden Sie auf unserer Internetseite www.galerieamsachsenplatz.de, auf lot-tissimo und bei artprice. Weiterhin verschicken wir gern den Katalog als pdf-Datei, einen gedruckten Katalog wird es bei dieser Form der Auktion nicht geben.
Es gibt zwei gravierende Unterschied zur klassischen Auktion: einmal die der Dauer der Versteigerung und zum anderen besteht die Möglichkeit eines Sofortkaufes. Die Auktion findet nicht an einem speziellem Tag statt, sondern zieht sich über einen vorher festgesetzten und bekannt gegebenen Zeitraum. In diesem Zeitraum verläuft die Auktion wie eine gewöhnliche Versteigerung.
Sobald die Auktion eröffnet ist, können Sie Ihre Gebote direkt auf unserer Internetseite oder bei Lot-tissimo abgeben. Geben Sie einen aktuellem Höchstpreis ein oder legen Sie den Preis fest, zu dem Sie dieses Los maximal zugeschlagen bekommen möchten – Ihr Maximal-Gebot. Sollte Sie ein anderer Bieter überbieten, informieren wir Sie über das neue Höchstgebot bzw. erhöht die Plattform Ihr Gebot automatisch bis zu Ihrem Maximal-Gebot. Sollte es zwei identische Maximal-Gebote geben, erhält der Bieter Vorrang, dessen Gebot zuerst eingegangen ist.
Im Fall, dass auch Ihr Maximal-Gebot überboten wird, erhalten Sie eine E-Mail, damit Sie, so Sie das möchten, Ihr Maximal-Gebot noch einmal erhöhen können.
Selbstverständlich können Sie sich auch weiterhin die Arbeiten vor und während der Internet-Auktion in den Räumen der Galerie im Original anschauen und bei der Gelegenheit ein schriftliches Gebot angeben. Diese sind den Geboten über das Internet gleichgestellt.
Über erfolgreiche Zuschläge werden Sie nach der Auktion per E-Mail informiert.
Die Rechnung entspricht bei der Online-Auktion der der normalen Versteigerung, d.h. auf den Zuschlag erheben wir ein Aufgeld von 25% in dem die der Anteil der VG Bild-Kunst bereits enthalten ist. Ebenso im Rechnungsbetrag ist die Mehrwertsteuer enthalten, die aber, da es sich bei der Rechnungslegung um Differenzbesteuerung handelt, nicht explizit ausgewiesen wird.
Bei dieser speziellem Form der Auktion haben Sie die Möglichkeit des Sofortkaufes. Wer ein Objekt unbedingt erwerben möchte, der kann sich dieses durch ein Gebot mit dem Schätzpreis sofort sichern. Das Lot wird dann als „Verkauft“ ausgewiesen und für die Auktion geschlossen. Auch in diesem Falle fällt für den Käufer das Aufgeld in Höhe von 25% an.
Die erworbenen Objekte aus unseren Online-Auktion können Sie entweder vor Ort abgeholt oder Sie beauftragen uns mit dem postalischen Versand. In diesem Falle entstehen Ihnen anteilige Porto- und Verpackungskosten.