Los

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BORK, BERT VAN: "Chicago Beach", o.J.

In 31. Leipziger Auktion für Bildende Kunst

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BORK, BERT VAN: "Chicago Beach", o.J.
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Leipzig

BORK, BERT VAN: "Chicago Beach", o.J.

BORK, BERT VAN: "Chicago Beach", o.J.
Lithografie auf Bütten
47,7 x 35.7 (53,3 x 39,5) cm
signiert, nummeriert und verso betitelt
Auflage: 70 Exemplare





BORK, BERT VAN: "Chicago Beach", o.J.

BORK, BERT VAN: "Chicago Beach", o.J.
Lithografie auf Bütten
47,7 x 35.7 (53,3 x 39,5) cm
signiert, nummeriert und verso betitelt
Auflage: 70 Exemplare




31. Leipziger Auktion für Bildende Kunst

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Dantestraße 6
Leipzig
04159
Germany

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AGB

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Durch Abgabe eines Gebotes oder durch Erteilung eines
schriftlichen Auftrages erkennt der Ersteigerer folgende Be-
dingungen ausdrücklich an:
1. Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in eigenem Na-
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gegen sofortige Bezahlung an den Versteigerer. Öffent-
liche Sammlungen, Museen und Bibliotheken wird ein
Zahlungsziel von 4 Wochen ab Rechnungsdatum einge-
räumt.
2. Die im Katalog genannten Preise sind Schätzpreise (zwei-
ter Wert) und entsprechen dem gegenwärtigen Handels-
wert. Der Ausruf erfolgt mit dem vom Einlieferer festge-
setzten Limit (erster Wert). Gesteigert wird in Euro
jeweils um 5% bis 10%. Der Versteigerer kann, falls ein
besonderer Grund vorliegt, Nummern trennen, vereinen
oder zurückziehen.
3. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf ei-
nes Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Saal- bzw.
Telefongebot geht dabei vor Ferngebot. Unter gleich ho-
hen Geboten entscheidet das Los. Bei Meinungsverschie-
denheiten über den Zuschlag, die sofort dem Versteige-
rer vorzubringen sind, wird der Gegenstand erneut
angeboten.
Der Zuschlag verpflichtet den Ersteigerer zur Abnahme
und Zahlung.
Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn
das vom Einlieferer festgesetzte Limit nicht erreicht wird.
Der betreffende Bieter bleibt für 3 Wochen nach der Ver-
steigerung an sein Gebot gebunden. Das Gebot erlischt,
wenn der Gegenstand nicht innerhalb dieser Frist dem
Bieter vorbehaltlos zugeschlagen wird. Der vorbehaltslo-
se Zuschlag wird wirksam mit der Benachrichtigung des
Bieters.
4. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 25% zu ent-
richten, in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Aus-
weis enthalten ist. Ausländische Käufer, die nach der
Auktion die erworbenen Gegenstände mitnehmen, erhal-
ten die Mehrwertsteuer zurück, wenn sie innerhalb von 2
Wochen den deutschen zollamtlichen Ausfuhrnachweis
erbringen. Bei Versand durch den Versteigerer gilt der
Ausfuhrnachweis als gegeben. Die Angabe der VAT-Num-
mer bei Auftragserteilung gilt als Nachweis der Berechti-
gung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher
Lieferungen.
5. Das Eigentum geht erst nach Bezahlung des vollen
Rechnungspreises, die Gefahr gegenüber jeglichem
Schaden mit der Erteilung des Zuschlages auf den Er-
steigerer über. Ersteigertes Auktionsgut wird ausnahms-
los nur nach Bezahlung ausgeliefert. Bei Verzögerung der
Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehen-
den Schäden, insbesondere für Währungs- und Zinsver-
luste. Der Versteigerer kann nach einwöchigem Zahlungs-
verzug die Erfüllung des Kaufvertrages oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Er kann
den Zuschlag annullieren und den Kaufgegenstand noch
einmal auf Kosten des Ersteigerers zur Auktion bringen.
In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, hat je-
doch keinen Anspruch auf einen Mehrerlös. Kommissio-
näre haften für die in fremdem Namen getätigten Käufe.
6. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände
können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft wer-
den. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibun-
gen sind keine Garantien im Rechtssinne. Der Käufer
kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängel in An-
spruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten er-
füllt hat. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch, wegen
rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen in-
nerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten ab dem
Zeitpunkt des Zuschlages seine Ansprüche gegenüber
dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Im Fal-
le erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstat-
tet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt
Aufgeld.
7. Gebote nicht anwesender Käufer sind stets schriftlich ab-
zugeben. Bei schriftlichen Geboten beauftragt der Interes-
sent den Versteigerer, für ihn Gebote abzugeben. Telefoni-
sche oder telegrafische Kaufaufträge bedürfen der
schriftlichen Bestätigung. Bei Differenzen zwischen Num-
mer und Stichwort ist stets die Nummer maßgebend. Te-
lefonische Gebote sind ab einem Aufrufpreis von 200
Euro möglich. Dabei wird ein im Saal anwesender Tele-
fonist beauftragt, nach Anweisung des Telefonbieters
Gebote abzugeben. Dem Versteigerer unbekannte Kun-
den erhalten nach erfolgtem Zuschlag eine Vorausrech-
nung, die bar oder per Überweisung zu begleichen ist.
Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der
Interessent entweder telefonisch oder schriftlich den Auf-
trag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag er-
teilt. In den vorgenannten Fällen finden die Bestimmun-
gen über Fernabsatzverträge [§§312 b) – 312 d) BGB]
keine Anwendung. Bei Aufträgen, die sämtlich überboten
wurden, wird der Auftraggeber schriftlich benachrichtigt.
8. Das Auktionsgut sollte im eigenen Interesse in den fol-
genden beiden Wochen nach der Versteigerung abge-
holt werden. Da Lagerung und Versand auf Kosten und
Gefahr des Käufers erfolgt, erbittet der Versteigerer ent-
sprechende Anweisungen. Porto, Verpackung und Versi-
cherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Unter
Glas gerahmte Bilder werden grundsätzlich ohne Glas
verschickt. Wünscht der Käufer trotzdem den Versand
mit Glas, so geht der eventuell entstehende Schaden zu
seinen Lasten. Eine Haftung für die Aufbewahrung des
ersteigerten Auktionsgutes kann vom Versteigerer
nicht übernommen werden.
9. Vorstehende Bedingungen gelten entsprechend auch für
Nachverkäufe aus diesem Versteigerungskatalog. Die Be-
stimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine
Anwendung.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für
beide Teile ist Leipzig.

Hinweise:
Bei den Katalogangaben sind Titel, technische Angaben und
Datierung, wenn vorhanden, vom Künstler bzw. aus dem
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messen und in cm angegeben, dabei steht Höhe vor Breite.
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