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Für Auktionshaus Rütten Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)89 12715100.
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Versteigerungsbedingungen
Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion werden nachstehende Bedingungen anerkannt. Dies gilt auch für Gebote per Fax, E-Mail oder im Live-Bieten- Service per Internet.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Pfandversteigerungen). Sie wird vom der Auktionshaus Rütten GmbH („Auktionshaus“) in fremdem Namen und für fremde Rechnung durchgeführt (Agent). Jeder Auftraggeber bekommt eine Nummer, so dass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurde.
2. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum größten Teil auf Angaben der Einlieferer. Die Gegenstände sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben in der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion in den Räumlichkeiten des Auktionshauses während der Vorbesichtigungszeiten besichtigt und geprüft werden. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt, wobei offensichtliche Mängel innerhalb von vier Wochen, nicht offensichtliche Mängel innerhalb eines Jahres gerügt werden müssen. Kommt es zu einer Rückabwicklung, so behält der Versteigerer dennoch seinen Anspruch auf das Aufgeld.
3. Beschädigungen finden im Auktionskatalog nur Erwähnung, wenn sie nach unserer Einschätzung den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes deutlich beeinträchtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, Ergänzungen oder sonstige Maßnahmen am Kunstwerk, Restaurierungen, Beschädigungen etc. nicht, dass sich das Kunstwerk in einem perfekten Zustand befindet. Katalogabbildungen, Bildeinblendungen oder Internetabbildungen sind nicht verbindlich.
4. Maßgeblich ist bei Geboten jeder Art immer die im Gebot genannte Katalognummer, nicht der Text oder Abbildungen.
5. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Preis. Ist kein Preis angegeben (o.L.), beginnt der Ausruf mit dem vom Versteigerer geschätzten Richtpreis oder dem Preis, der sich aus vorliegenden Geboten ergibt. Die Steigerungsstufen werden vom Versteigerer vorgegeben. Gebote können im Versteigerungssaal, schriftlich vor der Auktion (Vorgebot = Bietauftrag) oder telefonisch abgegeben werden. Gebote können nicht nach dem Recht für Fernabsatzverträge widerrufen werden. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der mit dem Auftraggeber vereinbarte Limitpreis erreicht ist. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
6. Der Versteigerer kann ein Gebot ohne Angabe von Gründen ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erhält das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Besteht Uneinigkeit über einen Zuschlag so kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen und Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
7. Ein Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Ein Vorbehaltszuschlag wird sofort unwirksam, wenn während oder nach der Auktion ein Bieter ein höheres Angebot macht oder das Limit bietet. Eine Rückfrage oder Benachrichtigung beim Erstbieter erfolgt nicht.
8. Aufgeld. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 20 % zuzüglich der gesetzlichen MWSt. von zur Zeit 19 % nur auf das Aufgeld erhoben. (= 23,8% Gesamtaufgeld).
9. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag (Zuschlagspreis und Aufgeld und Mehrwertsteuer) ist in bar geschuldet. Unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Zahlungen mit der EC-Karte können nur mit Geheimzahl angenommen werden. Schecks müssen bankbestätigt oder LZB-Schecks sein.
Beim Erwerb durch schriftlich oder telefonisch oder per Internet erteilten Auftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 3 Tagen nach Auktionsdatum zu erbringen. Zahlungsverzug tritt spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ein. Jede Mahnung wird dem Käufer mit einer Pauschale von € 15,-- pro Schreiben berechnet. Verspätete Zahlungen sind mit 10 % p.a. ab Fälligkeit zu verzinsen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Ansprüche auf Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzungen sowie aus Delikt gegen den Versteigerer sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Haftung für Schäden für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
11. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
12. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Bezahlung auf den Käufer über, das Auktionsgut wird erst danach ausgeliefert.
Lagerung, Verpackung, Transport und Versand erfolgen ausnahmslos auf Kosten und Gefahr im gesonderten Auftrag des Ersteigerers. Postsendungen erfolgen versichert als Paket; eventuelle Versandschäden sind ausschließlich bei der Post geltend zu machen. Versandkosten sind für Porto und Verpackungsaufwand zu entrichten. Zur Versendung ist der Versteigerer nicht verpflichtet. Der Versteigerer ist berechtigt, Ware die nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Rechnungsausstellung bezahlt und abgeholt wird auf Kosten des Käufers einlagern zu lassen.
13. Verweigert der Käufer die Zahlung oder die Abnahme, so verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert werden. In diesem Falle haftet der Käufer für den Schaden, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. Der Versteigerer kann auch die Forderung im eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers einklagen.
14. Freihändiger Verkauf. Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf.
15. Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs. Sofern das Auktionshaus Objekte des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
16. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Versteigerer oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
17. Soweit sich aus dem Gesetz nicht anderes ergibt ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
18. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
19. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im EU-Heimatland des Kunden günstiger sind. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.
20. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt. Unsere Versteigerungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen oder entgegen nehmen.
Auktionshaus Rütten GmbH
Elke Rütten-Torma
Geschäftsführerin & Auktionatorin
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Versteigerungsbedingungen
Mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion werden nachstehende Bedingungen anerkannt. Dies gilt auch für Gebote per Fax, E-Mail oder im Live-Bieten- Service per Internet.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Pfandversteigerungen). Sie wird vom der Auktionshaus Rütten GmbH („Auktionshaus“) in fremdem Namen und für fremde Rechnung durchgeführt (Agent). Jeder Auftraggeber bekommt eine Nummer, so dass aus dem Einlieferungsverzeichnis zu erkennen ist, welche Gegenstände von welchem Auftraggeber eingeliefert wurde.
2. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie beruhen zum größten Teil auf Angaben der Einlieferer. Die Gegenstände sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Dies gilt auch für ergänzende Informationen und Zustandsbeschreibungen. Es bleibt vorbehalten, Katalogangaben in der Auktion zu berichtigen. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion in den Räumlichkeiten des Auktionshauses während der Vorbesichtigungszeiten besichtigt und geprüft werden. Das Auktionshaus trifft keine kaufrechtliche Gewährleistungspflicht. Rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen werden dem Einlieferer übermittelt, wobei offensichtliche Mängel innerhalb von vier Wochen, nicht offensichtliche Mängel innerhalb eines Jahres gerügt werden müssen. Kommt es zu einer Rückabwicklung, so behält der Versteigerer dennoch seinen Anspruch auf das Aufgeld.
3. Beschädigungen finden im Auktionskatalog nur Erwähnung, wenn sie nach unserer Einschätzung den optischen Gesamteindruck des Kunstwerkes deutlich beeinträchtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, Ergänzungen oder sonstige Maßnahmen am Kunstwerk, Restaurierungen, Beschädigungen etc. nicht, dass sich das Kunstwerk in einem perfekten Zustand befindet. Katalogabbildungen, Bildeinblendungen oder Internetabbildungen sind nicht verbindlich.
4. Maßgeblich ist bei Geboten jeder Art immer die im Gebot genannte Katalognummer, nicht der Text oder Abbildungen.
5. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Preis. Ist kein Preis angegeben (o.L.), beginnt der Ausruf mit dem vom Versteigerer geschätzten Richtpreis oder dem Preis, der sich aus vorliegenden Geboten ergibt. Die Steigerungsstufen werden vom Versteigerer vorgegeben. Gebote können im Versteigerungssaal, schriftlich vor der Auktion (Vorgebot = Bietauftrag) oder telefonisch abgegeben werden. Gebote können nicht nach dem Recht für Fernabsatzverträge widerrufen werden. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht abgegeben wird und der mit dem Auftraggeber vereinbarte Limitpreis erreicht ist. Das Auktionshaus übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
6. Der Versteigerer kann ein Gebot ohne Angabe von Gründen ablehnen; in diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erhält das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Besteht Uneinigkeit über einen Zuschlag so kann der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen und Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
7. Ein Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter vier Wochen an sein Gebot gebunden. Ein Vorbehaltszuschlag wird sofort unwirksam, wenn während oder nach der Auktion ein Bieter ein höheres Angebot macht oder das Limit bietet. Eine Rückfrage oder Benachrichtigung beim Erstbieter erfolgt nicht.
8. Aufgeld. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 20 % zuzüglich der gesetzlichen MWSt. von zur Zeit 19 % nur auf das Aufgeld erhoben. (= 23,8% Gesamtaufgeld).
9. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag (Zuschlagspreis und Aufgeld und Mehrwertsteuer) ist in bar geschuldet. Unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Zahlungen mit der EC-Karte können nur mit Geheimzahl angenommen werden. Schecks müssen bankbestätigt oder LZB-Schecks sein.
Beim Erwerb durch schriftlich oder telefonisch oder per Internet erteilten Auftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 3 Tagen nach Auktionsdatum zu erbringen. Zahlungsverzug tritt spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ein. Jede Mahnung wird dem Käufer mit einer Pauschale von € 15,-- pro Schreiben berechnet. Verspätete Zahlungen sind mit 10 % p.a. ab Fälligkeit zu verzinsen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Ansprüche auf Schadensersatz wegen vertraglicher Pflichtverletzungen sowie aus Delikt gegen den Versteigerer sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) und Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Haftung für Schäden für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
11. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
12. Das Eigentum geht erst nach erfolgter Bezahlung auf den Käufer über, das Auktionsgut wird erst danach ausgeliefert.
Lagerung, Verpackung, Transport und Versand erfolgen ausnahmslos auf Kosten und Gefahr im gesonderten Auftrag des Ersteigerers. Postsendungen erfolgen versichert als Paket; eventuelle Versandschäden sind ausschließlich bei der Post geltend zu machen. Versandkosten sind für Porto und Verpackungsaufwand zu entrichten. Zur Versendung ist der Versteigerer nicht verpflichtet. Der Versteigerer ist berechtigt, Ware die nicht innerhalb von 10 Tagen nach der Rechnungsausstellung bezahlt und abgeholt wird auf Kosten des Käufers einlagern zu lassen.
13. Verweigert der Käufer die Zahlung oder die Abnahme, so verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag und der Gegenstand kann auf seine Kosten nochmals versteigert werden. In diesem Falle haftet der Käufer für den Schaden, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen. Der Versteigerer kann auch die Forderung im eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers einklagen.
14. Freihändiger Verkauf. Die vorstehenden Bedingungen gelten entsprechend auch für den freihändigen Verkauf.
15. Versteigerung von Objekten des Dritten Reichs. Sofern das Auktionshaus Objekte des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
16. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Versteigerer oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
17. Soweit sich aus dem Gesetz nicht anderes ergibt ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
18. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
19. Es gilt deutsches Recht, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im EU-Heimatland des Kunden günstiger sind. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.
20. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt. Unsere Versteigerungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen oder entgegen nehmen.
Auktionshaus Rütten GmbH
Elke Rütten-Torma
Geschäftsführerin & Auktionatorin