Preview only on appointment / Vorbesichtigung nur nach Vereinbarung.
No acces on auction day / Kein Zugang am Auktionstag.
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
- Es haben keine Personen Zutritt zum Auktionsgelände (Vorbesichtigung und Auktion).
- Es gilt das Hausrecht des Auktionators. Der Auktionator ist berechtigt störende Personen oder Personen, die den Anweisungen des Auktionators oder dessen Beauftragten nicht Folge leisten, ein Hausverbot auszusprechen.
- Die Versteigerung erfolgt im Namen oder für Rechnung des jeweiligen Einlieferers.
- Wir behalten uns vor einzelne Losnummern zu streichen oder die Reihenfolge der Nummern zu verändern.
- Wir übernehmen keine Haftung für Mängel an den auktionierten Objekten. Die Katalogangaben sind keine garantierten Angaben gemäß §443 BGB. Gewährleistungsansprüche richten sich ausschließlich an den jeweiligen Einlieferer. Die zur Auktion stehenden Objekte sind gebraucht eventuell beschädigt und können vor der Versteigerung besichtigt werden. Zustandsberichte sind bei Bedarf vom Bieter vor Gebotsabgabe anzufordern.
- Sachmängel können nicht beanstandet werden, da der Auktionator nicht die Funktionstüchtigkeit von angebotenen Geräten geprüft hat. Die ist im Rahmen der Vorbesichtigung selbst vorzunehmen.
- Vorgebote müssen schriftlich auf den ausliegenden Formularen abgegeben werden. Nicht vollständig ausgefüllte Vorgebotsformulare können eventuell nicht bearbeitet werden. Gebote die erst kurz vor der Auktion abgegeben werden können eventuell nicht mehr berücksichtigt werden. Telefonbieter müssen sich bis 24 Stunden vorher schriftlich angemeldet haben. Das Auktionshaus versucht soweit möglich die Bieter telefonisch zu erreichen, garantiert oder haftet hierfür jedoch in keinster Weise.
- Der Auktionator erteilt den Zuschlag an den Meistbietenden, wenn nach drei maligem Aufruf des Höchstgebots keiner mehr bietet. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Bieter und dem Einlieferer ein Kaufvertrag zustande. Bei mehreren gleichen Geboten entscheidet der Auktionator nach seinem Ermessen, wer das Gebot zuerst abgegeben hat.
- Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 32,3% inkl19% MwSt. (auf das Aufgeld) erhoben. Bei Nutzung des Livebietens auf den Internet Bietportalen fällt keine zusätzliche Gebühr an.
- Die Zahlung ist sofort per Überweisung fällig. Kreditkarten, Paypal und Schecks werden nicht akzeptiert.
- Die Ware ist sofort nach der Auktion abzuholen. Abholzeiten sind auf der Katalogvorderseite angegeben.
- WIR VERSENDEN WELTWEIT. Jedoch gilt: Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf Transporthilfe oder Verpackungsmaterial. Versand geschieht ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Käufers. Sollte trotz guter Verpackung Ware auf dem Versandweg beschädigt werden, so trägt der Käufer das Risiko und das Auktionshaus haftet hierfür nicht.
- Personen die an der Vorbesichtigung und/oder der Auktion anwesend sind haften für durch sie oder beauftragte Dritte verursachte Schäden in voller Höhe.
- Besitz und Gefahr gehen unmittelbar nach dem Zuschlag/Kauf des Objekts auf den Käufer über. Das Eigentum des Objekts geht erst mit vollständiger und fristgerechter Zahlung und den Käufer über.
- Der Käufer bzw. Höchstbietender ist verpflichtet die ersteigerten Objekte gemäß Abholtermine auf der Katalogvorderseite abzuholen. Sollte der Käufer die Objekte nicht fristgerecht abholen, entstehen Lagerkosten in Höhe von 10€ pro angefangenen Monat und Objekt. 60 Tage nach Ersteigerungsdatum ist der Auktionator berechtigt nicht abgeholte Ware erneut zu versteigern und nach Verrechnung dem ursprünglichen Käufer eine Kostennachforderung zu erstellen.
- Der Bieter stimmt der digitalen Speicherung seiner Daten zu und ist ebenfalls damit einverstanden in Zukunft per Email und/oder auf dem Postwege Auktionsankündigungen und Auktionskataloge zu erhalten. Er kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen.
- Es gilt deutsches Recht und die deutschen Texte und Bedingungen sind wirksam.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei gewerblichen Käufern in allen Fällen Flensburg.
- Sollte einer oder mehrere der Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Für die unwirksame Bedingung ist eine möglichst nahgelegene wirksame Bedingung zu verwenden.