Los

4014

Johann Elias Ridinger und Martin Elias Ridinger, „Farbiger Hirscheber“

In Kunst & Antiquitäten

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)951 5099343 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
1/3
Johann Elias Ridinger und Martin Elias Ridinger, „Farbiger Hirscheber“ - Bild 1 aus 3
Johann Elias Ridinger und Martin Elias Ridinger, „Farbiger Hirscheber“ - Bild 2 aus 3
Johann Elias Ridinger und Martin Elias Ridinger, „Farbiger Hirscheber“ - Bild 3 aus 3
Johann Elias Ridinger und Martin Elias Ridinger, „Farbiger Hirscheber“ - Bild 1 aus 3
Johann Elias Ridinger und Martin Elias Ridinger, „Farbiger Hirscheber“ - Bild 2 aus 3
Johann Elias Ridinger und Martin Elias Ridinger, „Farbiger Hirscheber“ - Bild 3 aus 3
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Bamberg
Johann Elias Ridinger: Ulm 1698 - 1767 Augsburg. Bedeutender Tier- und Jagdmaler, Genreszenen, Figuren, Grafiker. Schüler u. a. von Rugendas. Vertreten in zahlreichen Museen.
Martin Elias Ridinger: Sohn der Erstgenannten, Augsburg 1730 - 1780. Maler, Zeichner sowie Radierer/Kupferstecher.
Motiv: „Farbiger Hirscheber“. So in schwarzer Tinte bezeichnet auf schwarzem Karton. Hier auch die Ziffer „6“. Darstellung der rechten Körperseite eines „Hirschebers“, unter seinem Kopf der Schädel eines kapitalen toten Exemplars.
Teilkolorierte Zeichnung/Aquarell, ca. 15,5 x 28 cm. Linksbündig aufgeklebt auf ein Untersatzblatt, hier bezeichnet in brauner Tinte „M:E: Riedinger jun. fecit“. Darüber in Bleistift die Notiz: “Aus dem ..... Werk: Hierrauf herausgegeben von Martin Elias Riedinger u. Johann Jakob R s Thienemann S. 197 u 211 No 1025 Hirscheber. J. El. Riedinger hat nur den Kopf gezeichnet s unten rechts“. Vgl. dazu G. A. W. Thienemann, S. 211, Nr. 1025: „...Der Hirsch-Eber, Schweinshirsch. Sus Babiroussa. Eine ganz verfehlte Abbildung dieses eigenthümlichen Thieres, sowohl nach Gestalt als Farbe. Ridinger kannte... bloss den skelettierten Kopf, und so hat man sich nach eigener Phantasie das Uebrige gebildet“. Teils fleckig, mit schwarzer Umrandungslinie.
Provenienz: Langjährige süddeutsche Privatsammlung.
Lit.: Weigel (hier Ridinger mit den Nummern 1205 - 2028); Thienemann, Leipzig 1856.
Johann Elias Ridinger: Ulm 1698 - 1767 Augsburg. Bedeutender Tier- und Jagdmaler, Genreszenen, Figuren, Grafiker. Schüler u. a. von Rugendas. Vertreten in zahlreichen Museen.
Martin Elias Ridinger: Sohn der Erstgenannten, Augsburg 1730 - 1780. Maler, Zeichner sowie Radierer/Kupferstecher.
Motiv: „Farbiger Hirscheber“. So in schwarzer Tinte bezeichnet auf schwarzem Karton. Hier auch die Ziffer „6“. Darstellung der rechten Körperseite eines „Hirschebers“, unter seinem Kopf der Schädel eines kapitalen toten Exemplars.
Teilkolorierte Zeichnung/Aquarell, ca. 15,5 x 28 cm. Linksbündig aufgeklebt auf ein Untersatzblatt, hier bezeichnet in brauner Tinte „M:E: Riedinger jun. fecit“. Darüber in Bleistift die Notiz: “Aus dem ..... Werk: Hierrauf herausgegeben von Martin Elias Riedinger u. Johann Jakob R s Thienemann S. 197 u 211 No 1025 Hirscheber. J. El. Riedinger hat nur den Kopf gezeichnet s unten rechts“. Vgl. dazu G. A. W. Thienemann, S. 211, Nr. 1025: „...Der Hirsch-Eber, Schweinshirsch. Sus Babiroussa. Eine ganz verfehlte Abbildung dieses eigenthümlichen Thieres, sowohl nach Gestalt als Farbe. Ridinger kannte... bloss den skelettierten Kopf, und so hat man sich nach eigener Phantasie das Uebrige gebildet“. Teils fleckig, mit schwarzer Umrandungslinie.
Provenienz: Langjährige süddeutsche Privatsammlung.
Lit.: Weigel (hier Ridinger mit den Nummern 1205 - 2028); Thienemann, Leipzig 1856.

Kunst & Antiquitäten

Auktionsdatum
Lose: 64
Ort der Versteigerung
Kapuzinerstr. 30
Bamberg
DE 96047
Germany

Auf Wunsch des Ersteigerers werden die ersteigerten Objekte mit Ausnahme nicht verschickbarer sowie im Katalog gekennzeichneter Objekte auf Kosten des Käufers zugesandt. Der Versand erfolgt über eine Versandfirma, die der Käufer selbst beauftragt. Die Kontaktdaten einer vom Auktionshaus empfohlenen Versandfirma erhält der Käufer mit seiner Auktionsrechnung. Für den Versand gelten die Geschäftsbedingungen der Versandfirma, die auch die Rechnungsstellung für den Versand übernimmt. Nach Absprache können unkompliziert zu verpackende Objekte mit einem Warenwert von bis zu 500,- Euro durch das Auktionshaus selbst über DHL (unversichertes Paket) verschickt werden. Hierbei erfolgt der Versand auf Kosten und Risiko des Auftraggebers und wird vom Auktionshaus in Rechnung gestellt.

Abholungen von Auktionsware nach Terminvereinbarung.

Wichtige Informationen

Angaben zum Aufgeld finden Sie unter 'Auction Details'.

Persönliche Teilnahme - Wichtiger Hinweis:

Bitte melden Sie sich an, wenn Sie als Saalbieter persönlich an der Auktion teilnehmen möchten, da nur eine geringe Anzahl an Sitzplätzen zu Verfügung steht. Als Fernbieter haben Sie die Möglichkeit, schriftlich, telefonisch oder live über Lot-tissimo teilzunehmen. 

AGB

AGB - VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN KÄUFER
Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung sowie dem Nach- und Freihandverkauf werden die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen der Firma Richter & Kafitz OHG anerkannt:


1. Die Versteigerung ist öffentlich. Sie erfolgt freiwillig und wird von der Firma Richter & Kafitz in fremdem Namen und für fremde Rechnung vermittelnd ausgeführt.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand aufgerufen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Sie können vor der Versteigerung begutachtet und geprüft werden. Die Texte des Kataloges werden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Sie stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewährleistung. Richter & Kafitz übernimmt keine Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie für Beschreibungen schriftlicher oder mündlicher Art, Maß- und Gewichtsangaben, Angaben über Beschaffenheit, Zustand, Beschädigungen, Material, Ergänzungen, Änderungen, Zuschreibungen, Datierungen, Signaturen, Literaturverweise und sonstige schriftliche oder mündliche Erklärungen zu den Gegenständen. Ausgenommen sind Leistungsmängel, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Versteigerers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Richter & Kafitz beruhen. Begründete Mängel können innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung gegenüber dem Einlieferer geltend gemacht werden.
3. Die persönliche Teilnahme an der Versteigerung setzt den Besitz einer von Richter & Kafitz ausgegebenen Bieternummer voraus, deren Ausgabe nur an Personen erfolgt, die per Unterschrift und Hinterlegung von Namen und Adresse die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Richter & Kafitz akzeptieren. Dem Auktionshaus unbekannte Bieter haben sich mittels Ausweis zu legitimieren. Der Bieter kauft in eigenem Namen und für eigene Rechnung, es sei denn, er legt vor der Auktion eine Vollmacht vor, die ihn als Bieter im Auftrag eines Dritten ausweist. Schriftliche und telefonische Gebotsaufträge sowie Anmeldungen zum Live Bieten werden bis zum Vortag der Auktion (Freitag), 12 Uhr entgegengenommen. Bei gleichlautenden Schrift-Gebots-Aufträgen ist das frühere Eingangsdatum maßgeblich. Telefonisches Bieten in der Auktion ist ab einem Limitpreis von mindestens € 300,- pro Katalognummer möglich und bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung, die das Mindestgebot des Limitpreises voraussetzt. Für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann keine Gewähr übernommen werden.
4. Die Katalognummern werden in der Regel in der angegebenen Reihenfolge aufgerufen. Der Aufruf beginnt im Normalfall zu dem im Katalog angesetzten Limitpreis, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche Gebots-Aufträge vorliegen. Objekte „ohne Limit“ bzw. „bestens“ werden mit mindestens € 10.- zum Aufruf gebracht. Gesteigert wird um etwa zehn Prozent, mindestens aber um 10 €. Der Zuschlag wird erteilt, sobald nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein weiteres höheres Gebot vorliegt. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu trennen, zu vereinigen, zu übergehen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufzurufen. Der Versteigerer kann Gebote ablehnen. Geben mehrere Personen im Saal das gleiche Gebot ab, so entscheidet der früheste Gebotseingang, oder der Versteigerer ruft das Objekt erneut auf. Bei Unklarheit über einen Zuschlag steht es dem freien Ermessen des Versteigerers zu, den Zuschlag zu erteilen oder neu aufzurufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann Richter & Kafitz diesem dennoch den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte verfolgen. Der Versteigerer kann aber auch dem nächst niedrigeren Gebot den Zuschlag erteilen oder den Gegenstand erneut aufrufen. Untergebote werden ausschließlich unter Vorbehalt angenommen, sofern sie mehr als zehn Prozent unter dem Limitpreis liegen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so bleibt der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Wird ein Vorbehaltsgebot während oder nach der Auktion mindestens zum Limitpreis überboten, so wird es hinfällig.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung der ersteigerten Gegenstände. Mit dem Zuschlag gehen die Gefahr für Verluste oder Beschädigungen sowie alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über. Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld an den Versteigerer zu entrichten. Schrift-, Telefon- und Saalbieter zahlen ein Aufgeld von 21,5 % netto, Live-Internetbieter zahlen ein Aufgeld von 26,5 % netto (jeweils zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer, die auf das Aufgeld erhoben wird). Daraus ergibt sich für Saal-, Schrift- und Telefonbieter ein Aufgeld von gesamt 25,59 %, für Live-Internetbieter ein Aufgeld von gesamt 31,54 %. Der vom Käufer zu entrichtende Betrag wird sofort fällig und ist von Saalbietern am Tage der Versteigerung bei Richter & Kafitz zu bezahlen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bei schriftlichem oder telefonischem Bieterzuschlag wird der Gesamtbetrag sofort mit der Rechnungsstellung fällig. Anfallende Bankspesen trägt der Ersteigerer. Zahlungsverzug tritt zwei Wochen nach Rechnungsdatum ein. Vom Eintritt des Verzuges an werden Zinsen von 1 % pro beginnendem Monat erhoben. Erst mit vollständig erfolgter Bezahlung erwirbt der Ersteigerer das Recht auf die Aushändigung der erworbenen Gegenstände. Ersteigerte Ware ist bis spätestens zwei Wochen nach der Auktion abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Auf Wunsch des Ersteigerers werden die ersteigerten Objekte mit Ausnahme nicht verschickbarer Objekte nach schriftlicher Order auf Kosten des Käufers zugesandt. Der Versand erfolgt über eine Versandfirma. Hierbei gelten die Geschäftsbedingungen der Versandfirma, die auch die Rechnungsstellung für den Versand übernimmt. Kommt der Ersteigerer mit seiner Verpflichtung zur Abnahme in Verzug, so hat Richter & Kafitz das Recht, die ersteigerten Gegenstände auf Kosten des Käufers bei einer Spedition oder bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu Euro 5,- zzgl. MwSt. anfallen kann.
6. Objekte aus der Zeit des Nationalsozialismus werden ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Ziele und für die Wissenschaft in Forschung und Lehre zur Versteigerung gebracht.
7. Für Objekte, die von Richter & Kafitz im freihändigen Verkauf angeboten werden, gelten diese Bestimmungen
sinngemäß. Sie können auch individuell geregelt werden.
8. Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Richter & Kafitz.
9. Ist der Käufer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat,
so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Richter & Kafitz.
10. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.
11. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben der Geltung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.


Dr. Dr. phil. Heinz-Dietmar Richter & Dr. phil. Viviane Kafitz

10. Juni 2024

 

Vollständige AGBs