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88

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Blumenbild
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Stuttgart
Blumenbild
Glockenblumen und Rittersporn 1965
Unleserlich sign.
Öl / Lwd.
Gerahmt
68 x 79cm m.R.
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Glockenblumen und Rittersporn 1965
Unleserlich sign.
Öl / Lwd.
Gerahmt
68 x 79cm m.R.

Auktion 86: Kunst - Sammlermünzen

Auktionsdatum

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Wichtige Informationen

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
VON REGELE AUKTIONEN 70195 STUTTGART REGERSTR. 18 (VERSTEIGERER) FÜR BIETER

1. Mit der Teilnahme an der Auktion persönlich schriftlich, telefonisch, per Email oder Online werden folgende Bedingungen anerkannt: Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Einlieferer ( AUFTRAGGEBER). Dies gilt auch für den Nach und Freiverkauf. Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Alle Gegenstände sind gebraucht oder Antik . Bieter können die Artikel vor der Auktion nach Vereinbarung besichtigen und prüfen, es werden keine Eigenschaften zugesichert keine Gewährleistung oder Garantie, gekauft wie besichtigt Das Auktionshaus Regele haftet nicht für Mängel.
2. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden erteilt. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme innerhalb von 10 Tagen. ZUM ZUSCHLAG KOMMT EIN AUFGELD VON 23% - incl. 19% Mwst. Mit dem Zuschlag gehen Gefahr von Verlust/Beschädigung/Diebstahl auf den Käufer über, eine Haftung für verkaufte Gegenstände wird abgelehnt. Das Eigentum am Gegenstand geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer über. Schriftliche Gebote müssen spätetestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn im Auktionshaus vorliegen. Auf Gebote erteilte Zuschläge sind bindend dies gilt auch für Gebote per, Fax , Email, oder Online verspätete Gebote werden nicht bearbeitet. Gebote unter Limitpreis werden nicht angenommen. Bei – OHNE LIMIT – kann der Versteigerer einen Preis nach eigenem Ermessen festsetzen Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zusammen zu legen ,zu trennen oder zurück zu ziehen . Der Versteigerer kann den Zuschlag wenn der Limitpreis nicht erreicht wird unter Vorbehalt erteilen. Zuschläge unter Vorbehalt sind für den Versteigerer nicht bindend. Wenn ein höheres abgegebenes Gebot irrtümlich übersehen wird kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausrufen. Bei gleichlautenden Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag (Zeitstempel).
3. Der Käufer muss die ersteigerten Gegenstände innerhalb 10 Tagen nach der Auktion unaufgefordert abholen. Bei verspäteteter Abholung werden pro Tag und Artikel 2,50 € als Lagergebühren berechnet diese sind bei Abholung bar zu Entrichten. Der Versteigerer kann aus verschiedenen Gründen diverse Personen von den Versteigerungen ausschliessen,Tausch ,Handel und Absprachen sind im Auktionshaus Verboten und werden mit Hausverbot geahndet. Für im Auktionshaus verursachte Schäden haftet der Verursacher.

STAND 1/2022 AUKTIONSHAUS REGELE Gerichtsstand ist Stuttgart

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