2071
Los
2071
Porcelain, Ceramics and Art Nouveau
Packaging and Shipping of Auction Lots
Proper packaging of porcelain and ceramics is very complex and special packaging often must be made. On request, we will take care of professional packing and a smooth and insured shipment of your porcelain or ceramic objects. The costs for the production of the packaging, the time required for the appropriate packaging and the costs for the transport (courier or post) must be paid in full by the buyer and range from CHF 180.- to 1'500.- depending on the format of the shipment and the destination of the recipient. If possible, we recommend that you personally pick up the objects at our auction house Rapp.
A pickup of the auctioned lots can take place after receipt of payment at the following times: Monday, 13 to Friday, 17 November 2023: Lots may be picked up during the auction and no later than 8:00 pm. After the auction, lots can be picked up from Monday, November 20 to Wednesday, November 29, 2023 (weekdays) from 1:30 to 5:30 p.m. each day in the gallery (ground floor) of the Rapp Auction House.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Schätz- und Startpreise
Alle in diesem Katalog angebotenen Einzellose sind mit unseren sehr vorsichtigen Schätzungen ausgezeichnet. Diese Schätzungen sollen Ihnen als Orientierungshilfe dienen. Bei den Sammlungen, Partien und Nachlässen sind - im Gegensatz zu den Einzellosen - keine Schätzungen, sondern tiefe Startpreise angegeben. Jede angebotene Sammlung erzielt aus Erfahrung das Mehrfache des Startpreises.
Versteigerungsbedingungen - Dekorative Kunst
1. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten für
die klassische Saalauktion sowie für die Online-Auktion
«RAPP ONLINE ONLY».
2. Die Versteigerungsobjekte werden durch die Peter Rapp
AG im Namen und auf Rechnung des Einlieferers bzw. Ver-
käufers versteigert. Die Peter Rapp AG handelt im fremden
Namen und auf fremde Rechnung als direkter Stellvertre-
ter des Einlieferers / Verkäufers.
3. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen
sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Wäh-
rungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss
Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gül-
tig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter
Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugrup-
pieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen
Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Miss-
verständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die
Steigerungsstufen betragen minimum 5 %, maximum 10 %.
4. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich
zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein
Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und
allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung
fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als
Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf
den Käufer über.
5. Auf das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungs-
kosten sowie Zusatzdienstleistungen hat der Käufer die
Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % zu entrich-
ten. Alle im Auktionskatalog mit * bezeichneten Lose sind
vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig. Bei diesen Losen
wird die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % auf
den Zuschlagspreis plus das Aufgeld sowie allfällige Por-
to- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistun-
gen verrechnet. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten
Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden.
Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre
Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt faktu-
riert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom
Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheini-
gung beibringen können. Inländische Händler können den
an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer ei-
genen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen.
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter
Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.
6. Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp
Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen
Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter
www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Verstei-
gerungsbedingungen von Punkt 4 und 5 fallen für diesen
Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre
Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben
möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich
der Aufpreis nach den auf den entsprechenden Internet-
seiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen.
7. Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich be-
kannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auk-
tion mittels dafür vorgesehenem Formular registrieren.
Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen
hinterlassen:
· Kopie gültiger Reisepass oder ID
· Adressnachweis
8. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der
Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber inner-
halb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu be-
zahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der
Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp
AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu
berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungs-
verzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme
das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie
auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen
oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die
Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu
verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig ver-
kaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen.
Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Scha-
den sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen
Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem
weiteren Gebot nicht zugelassen.
9. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach voll-
ständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein
im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu
übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter
Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zu-
gestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung.
Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu
Lasten des Käufers.
10. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt
das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlage-
nen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käu-
fer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf
Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist
ausgeschlossen.
11. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft
und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Beschreibun-
gen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicher-
ten Eigenschaften dar. Begründete Beanstandungen müs-
sen bis spätestens 20 Tage nach der Auktion bei der Peter
Rapp AG eingegangen sein.
12. Die in diesem Katalog angebotenen Objekte werden in
dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des
Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag gehen Nutzen
und Gefahr der Objekte auf den Käufer über. Jeder Interes-
sent hat an der Ausstellung/Besichtigung, die der Auktion
vorausgeht, Gelegenheit, sich eingehend über den Zustand
der Objekte persönlich zu orientieren. Die Beschreibung
der Objekte in diesem Katalog hat nur den Charakter ei-
ner Meinungsäusserung und stellt keine Zusicherung von
Eigenschaften dar. Die Peter Rapp AG haftet weder für un-
richtige Zuschreibungen oder unrichtige Angaben bezüg-
lich Ursprung, Datum, Alter, Herkunft, Zustand oder Echt-
heit noch für andere offene oder versteckte Mängel.
12.1 Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog (digitaler
Auktionskatalog) sowie Kopien allfälliger Abbildungen und
Zertifikatkopien zuhanden schriftlicher Bieter oder Online-
bieter stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und
sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und
Echtheit der Lose.
13. Falls ein Käufer innert der Reklamationsfrist, das heisst in-
nerhalb 20 Tagen nach Beendigung der Auktion, dem Ver-
steigerer aufgrund einer anerkannten Expertise schriftlich
den Nachweis erbringt, dass es sich entgegen der Kata-
logbeschreibung um eine Fälschung handelt, wird der Ver-
steigerer den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis
unter der Bedingung zurückerstatten, dass das Objekt in-
nerhalb der Reklamationsfrist im gleichen Zustand zurück-
gegeben wird, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags
befunden hat. Reklamationen, die nach dem 20. Tag
nach Beendigung der Versteigerung bei der Peter
Rapp AG eingehen, können nicht akzeptiert werden.
14. Lose, die mehr als 1 Objekt enthalten, sind grundsätzlich
von jeder Reklamation ausgeschlossen.
15. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten
vor der Auktion in Wil besichtigt werden. Schilderungen
und Beschreibungen im e-Katalog sowie Kopien allfälliger
Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bie-
ter, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind
keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echt-
heit der Lose.
16. Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschie-
denheiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Auk-
tionsgutes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der
Besichtigung sowohl vor als auch während der Auktion ge-
geben ist.
17. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng in-
teressewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp
AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote
einreichen und die Auftragssumme begrenzen.
18. Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktions-
gutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Ver-
sandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Ver-
sandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von
bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die
Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschrif-
ten etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die
Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlun-
gen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrück-
lich ab.
19. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grund-
sätzlich nicht bekanntgegeben.
20. Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder
mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für
technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in
Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden.
21. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei
es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln verursacht worden ist.
22. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-
9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht
vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen
Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen
ohne Angaben von Gründen von der Besichtigung und der
Versteigerung auszuschliessen.
23. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizeri-
schem Recht.
24. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen wer-
den die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollum-
fänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle
Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Aukti-
onsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der
vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche
Originaltext massgebend.
Wil, Oktober 2023
The terms and conditions of the contract and all
other information in English can be found on our
website: rapp-auktionen.com/en/
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
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Packaging and Shipping of Auction Lots
Proper packaging of porcelain and ceramics is very complex and special packaging often must be made. On request, we will take care of professional packing and a smooth and insured shipment of your porcelain or ceramic objects. The costs for the production of the packaging, the time required for the appropriate packaging and the costs for the transport (courier or post) must be paid in full by the buyer and range from CHF 180.- to 1'500.- depending on the format of the shipment and the destination of the recipient. If possible, we recommend that you personally pick up the objects at our auction house Rapp.
A pickup of the auctioned lots can take place after receipt of payment at the following times: Monday, 13 to Friday, 17 November 2023: Lots may be picked up during the auction and no later than 8:00 pm. After the auction, lots can be picked up from Monday, November 20 to Wednesday, November 29, 2023 (weekdays) from 1:30 to 5:30 p.m. each day in the gallery (ground floor) of the Rapp Auction House.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Schätz- und Startpreise
Alle in diesem Katalog angebotenen Einzellose sind mit unseren sehr vorsichtigen Schätzungen ausgezeichnet. Diese Schätzungen sollen Ihnen als Orientierungshilfe dienen. Bei den Sammlungen, Partien und Nachlässen sind - im Gegensatz zu den Einzellosen - keine Schätzungen, sondern tiefe Startpreise angegeben. Jede angebotene Sammlung erzielt aus Erfahrung das Mehrfache des Startpreises.
Versteigerungsbedingungen - Dekorative Kunst
1. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten für
die klassische Saalauktion sowie für die Online-Auktion
«RAPP ONLINE ONLY».
2. Die Versteigerungsobjekte werden durch die Peter Rapp
AG im Namen und auf Rechnung des Einlieferers bzw. Ver-
käufers versteigert. Die Peter Rapp AG handelt im fremden
Namen und auf fremde Rechnung als direkter Stellvertre-
ter des Einlieferers / Verkäufers.
3. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen
sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Wäh-
rungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss
Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gül-
tig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter
Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugrup-
pieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen
Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Miss-
verständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die
Steigerungsstufen betragen minimum 5 %, maximum 10 %.
4. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich
zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein
Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und
allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung
fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als
Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf
den Käufer über.
5. Auf das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungs-
kosten sowie Zusatzdienstleistungen hat der Käufer die
Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % zu entrich-
ten. Alle im Auktionskatalog mit * bezeichneten Lose sind
vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig. Bei diesen Losen
wird die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % auf
den Zuschlagspreis plus das Aufgeld sowie allfällige Por-
to- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistun-
gen verrechnet. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten
Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden.
Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre
Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt faktu-
riert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom
Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheini-
gung beibringen können. Inländische Händler können den
an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer ei-
genen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen.
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter
Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.
6. Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp
Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen
Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter
www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Verstei-
gerungsbedingungen von Punkt 4 und 5 fallen für diesen
Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre
Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben
möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich
der Aufpreis nach den auf den entsprechenden Internet-
seiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen.
7. Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich be-
kannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auk-
tion mittels dafür vorgesehenem Formular registrieren.
Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen
hinterlassen:
· Kopie gültiger Reisepass oder ID
· Adressnachweis
8. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der
Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber inner-
halb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu be-
zahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der
Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp
AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu
berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungs-
verzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme
das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie
auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen
oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die
Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu
verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig ver-
kaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen.
Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Scha-
den sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen
Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem
weiteren Gebot nicht zugelassen.
9. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach voll-
ständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein
im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu
übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter
Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zu-
gestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung.
Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu
Lasten des Käufers.
10. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt
das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlage-
nen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käu-
fer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf
Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist
ausgeschlossen.
11. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft
und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Beschreibun-
gen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicher-
ten Eigenschaften dar. Begründete Beanstandungen müs-
sen bis spätestens 20 Tage nach der Auktion bei der Peter
Rapp AG eingegangen sein.
12. Die in diesem Katalog angebotenen Objekte werden in
dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des
Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag gehen Nutzen
und Gefahr der Objekte auf den Käufer über. Jeder Interes-
sent hat an der Ausstellung/Besichtigung, die der Auktion
vorausgeht, Gelegenheit, sich eingehend über den Zustand
der Objekte persönlich zu orientieren. Die Beschreibung
der Objekte in diesem Katalog hat nur den Charakter ei-
ner Meinungsäusserung und stellt keine Zusicherung von
Eigenschaften dar. Die Peter Rapp AG haftet weder für un-
richtige Zuschreibungen oder unrichtige Angaben bezüg-
lich Ursprung, Datum, Alter, Herkunft, Zustand oder Echt-
heit noch für andere offene oder versteckte Mängel.
12.1 Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog (digitaler
Auktionskatalog) sowie Kopien allfälliger Abbildungen und
Zertifikatkopien zuhanden schriftlicher Bieter oder Online-
bieter stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und
sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und
Echtheit der Lose.
13. Falls ein Käufer innert der Reklamationsfrist, das heisst in-
nerhalb 20 Tagen nach Beendigung der Auktion, dem Ver-
steigerer aufgrund einer anerkannten Expertise schriftlich
den Nachweis erbringt, dass es sich entgegen der Kata-
logbeschreibung um eine Fälschung handelt, wird der Ver-
steigerer den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis
unter der Bedingung zurückerstatten, dass das Objekt in-
nerhalb der Reklamationsfrist im gleichen Zustand zurück-
gegeben wird, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags
befunden hat. Reklamationen, die nach dem 20. Tag
nach Beendigung der Versteigerung bei der Peter
Rapp AG eingehen, können nicht akzeptiert werden.
14. Lose, die mehr als 1 Objekt enthalten, sind grundsätzlich
von jeder Reklamation ausgeschlossen.
15. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten
vor der Auktion in Wil besichtigt werden. Schilderungen
und Beschreibungen im e-Katalog sowie Kopien allfälliger
Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bie-
ter, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind
keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echt-
heit der Lose.
16. Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschie-
denheiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Auk-
tionsgutes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der
Besichtigung sowohl vor als auch während der Auktion ge-
geben ist.
17. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng in-
teressewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp
AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote
einreichen und die Auftragssumme begrenzen.
18. Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktions-
gutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Ver-
sandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Ver-
sandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von
bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die
Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschrif-
ten etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die
Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlun-
gen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrück-
lich ab.
19. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grund-
sätzlich nicht bekanntgegeben.
20. Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder
mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für
technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in
Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden.
21. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei
es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln verursacht worden ist.
22. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-
9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht
vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen
Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen
ohne Angaben von Gründen von der Besichtigung und der
Versteigerung auszuschliessen.
23. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizeri-
schem Recht.
24. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen wer-
den die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollum-
fänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle
Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Aukti-
onsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der
vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche
Originaltext massgebend.
Wil, Oktober 2023
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other information in English can be found on our
website: rapp-auktionen.com/en/