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Los
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Prinzipiell sind Sie verpflichtet, die ersteigerten Gegenstände selbst abzuholen bzw. abholen zu
lassen. Wir können Ihnen aber anbieten, Objekte, die versendbar sind zu verpacken und mit einem
Paketdienst zuzusenden. Die Preise für diesen Service variieren je nach Menge der Objekte, Größe,
Verpackungsaufwand und Zustelldestination. Die Versandkosten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt
bzw. werden Ihnen auf der Rechnung separat ausgewiesen. Sie können dann jeweils entscheiden, ob
Sie die Rechnung mit oder ohne Versand begleichen. Falls Sie den Versand wünschen und die
Rechnung entsprechend begleichen gilt, die Gefahr der Beschädigung, des Verlusts oder des
Untergangs geht auf Sie über wie in den Versteigerungsbedingungen aufgeführt. Bei Objekten,
welche nicht mit einem Paketdienst versendbar sind, können wir Ihnen einen Transporteur nennen,
welchen Sie selbst beauftragen müssen.
This is a courtesy translation, the German version is binding.
In principle, you are obliged to collect the auctioned items yourself or have them collected. However,
we can offer to pack items that can be shipped and send them to you by parcel service. The prices for
this service vary depending on the quantity of objects, size, packaging effort and delivery destination.
You will be informed of the shipping costs on request or they will be shown separately on the invoice.
You can then decide whether to pay the invoice with or without shipping. If you wish to have the
item shipped and pay the invoice accordingly, the risk of damage, loss or destruction shall pass to
you as stated in the terms and conditions of auction. In the case of items that cannot be shipped by
parcel service, we can provide you with the name of a carrier whom you must commission yourself.
24 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis
16 % MwSt. auf das Aufgeld
3 % Live-Provision plus 16 % MwSt.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen, Auftrag und auf Rechnung der Einlieferer, welche mit den Ziffern nach der Losnummer kenntlich gemacht sind. Eigenware wird auf eigene Rechnung und im eigenen Namen versteigert und als solche gekennzeichnet.
2. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und begutachtet werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen daher unberücksichtigt bleiben.
Für Katalogbeschreibungen sowie schriftliche und mündliche Erläuterungen wird nicht gehaftet.
Dennoch ist der jeweilige Zustand der sämtlich gebrauchten Gegenstände im Limitpreis berücksichtigt.
Bücher, welche zum Aufruf gelangen sind nicht durchgesehen.
3. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern, z.B. bei Nichterreichen des Limitpreises. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfragen an den Limitbieter abgegeben werden.
Bei Auseinandersetzungen oder Zweifel am Zuschlag, oder wenn der Meistbietende den Zuschlag nicht gelten lassen will, ist der Versteigerer berechtigt, neu auszubieten.
Gegenstände ohne Limit werden im Allgemeinen mit 10 – 20.- € aufgerufen, sofern keine höheren Vorgebote vorliegen.
Taxierte Gegenstände werden mit mindestens 10% des Schätzpreises aufgerufen und limitierte Gegenstände werden mit ihrem Limit aufgerufen.
Bis € 160.- wird i. A. um € 10.- gesteigert, danach um ca. 10 %.
4. Der Versteigerer kann einzelne Katalognummern zusammenfassen, trennen, außerhalb der Reihe ausbieten oder zurücknehmen. Schriftliche Vorgebote werden dadurch hinfällig. Weiter kann das Auktionshaus einen Bieter bzw. einzelne Gebote des Bieters ablehnen. Dies z.B. wenn der Bieter dem Auktionshaus nicht bekannt ist oder eine geforderte Sicherheitsleistung nicht erbracht wurde.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Bezahlung und Abnahme der ersteigerten Gegenstände. Der Kaufpreis ist sofort in Euro in bar zu bezahlen oder eine ausgestellte Rechnung sofort zu überweisen. Allfällige Bankgebühren gehen in voller Höhe zu Lasten des Ersteigerers. Eine Stundung des Kaufpreises kann nicht gewährt werden. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme und dem Versteigereraufgeld in Höhe von 24% der Zuschlagsumme zzgl. der ges. MwSt. (derzeit 16%), gesamt also 27,84%. Die gesamte Summe ist an den Versteigerer zu entrichten.
Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstände innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Eine Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu € 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.
Für Kunstwerke, aus deren Verkauf eine Folgerechtsabgabe entsteht, hat der Käufer diese Abgabe zu übernehmen und dem Auktionshaus bzw. dem Einlieferer/Veräußerer zu erstatten. Die Höhe des Anteils des Veräußerungserlöses beträgt gemäß § 26 UrhG: 4% für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50.000 Euro, 3% für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000,00 Euro, 1% für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000,00 Euro, 0,5% für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000,00 Euro, 0,25% für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000,00 Euro. Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12 500 Euro. Liegt der Zuschlagpreis unter 400,00 € wird keine Abgabe fällig.
6. Wenn der Ersteher trotz Mahnung und nach Setzung einer Frist von sieben Tagen die Abnahme verweigert, und/oder die fälligen Beträge nicht bezahlt, ist der Versteigerer nach Wahl berechtigt, die Rechte aus dem Zuschlag durchzusetzen oder das Versteigerungsgut erneut zu versteigern oder frei zu verkaufen. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
7. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Erwerber über. Gefahrenübergang und Lagerung des ersteigerten Gutes gehen ab Zuschlag auf den Erwerber über bzw. zu seinen Lasten. Dies gilt auch für den Freiverkauf.
8. Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss sofort erfolgen. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust der Güter übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und Transport erfolgt auf Kosten und Risiko des Erwerbers.
9. In den Auktions- und Geschäftsräumen haften die Besucher ( Eltern haften für ihre Kinder ) insbesondere bei Besichtigungen ungeachtet eines Verschuldens für alle verursachten Schäden.
10. Schriftliche Gebote sind bindend und können nicht widerrufen werden. Sie werden im Interesse des Bieters durchgeführt. Bei schriftlichen wie auch bei telefonischen Geboten ist die Losnummer verbindlich, um das Gebot ausführen zu können. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Schriftliche Gebote müssen bis spätestens 18 Uhr des Vortages der Auktion vorliegen. Danach eingegangene Vorgebote können, müssen aber nicht berücksichtigt werden.
11. Bei telefonischen Bietern übernimmt das Auktionshaus keine Gewähr für das Zustandekommen der Verbindung. Das Risiko der Nichterreichbarkeit oder der Verbindungsstörung trägt der Bieter.
Die Voraussetzungen für telefonische Bieter gelten sinngemäß auch für Online-Bieter sowie für Vorgebote, welche durch das Internetportal lot-tissimo eingehen. Bei Bietern des Internetportals lot-tissimo trägt das Auktionshaus keine Haftung für die Übermittlung seitens lot-tissimo. Es wird darauf hingewiesen, dass das Internetportal des Auktionshauses auf die Seiten des Portals lot-tissimo weiterleitet. Gebote im Internet werden nur durch das Portal lot-tissimo akzeptiert und bearbeitet. Gebote per Email werden nur in Ausnahmefällen bei Verifizierung durch das Auktionshaus angenommen, ansonsten abgelehnt.
12. Die Daten der Bieter werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und geschützt. Nutzer des Portals lot-tissimo haben sich diesbezüglich an dieses zu wenden.
13. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß für den Nachverkauf oder einen freihändigen Verkauf.
14. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise oder Schätzpreise.
15. Die allgemeinen Versteigerungsbedingungen sind an der Kasse einzusehen. Die Abgabe eines Gebots bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.
16. Sofern wir militärgeschichtliche Objekte oder Gegenstände des Dritten Reiches versteigern, erfolgt dies ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken. Auktionsteilnehmer und Bieter versichern dies ebenfalls.
17. Schadenersatzansprüche gegen das Auktionshaus wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Versteigerers oder auf einer solchen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Versteigerer beruhen. Dies gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers. Alle Ansprüche an den Versteigerer verjähren ein Jahr nach der Übergabe des Versteigerungsgegenstandes, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Rechtsverletzung beruhen. Die Haftung des Versteigerers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
18. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
19. Erfüllungsort für beide Teile ist 79194 Gundelfingen, der Gerichtsstand ist Freiburg i. Br.
Terms of auction
Preliminary remark: This is a courtesy translation. The German version is binding.
1) The auction takes place voluntarily in the name, on behalf and for account of the consignors, who are marked with the numbers after the lot number. Own goods will be auctioned and marked as such on own account and in own name.
2) The catalogue descriptions are made to the best of our knowledge and belief, but do not represent warranted characteristics within the meaning of §§ 459 BGB. All items put up for auction may be inspected and appraised prior to the auction. They will be auctioned in the condition in which they are, without guarantee and liability for obvious or hidden defects and attributions. Subsequent complaints of any kind whatsoever must therefore be disregarded.
No liability is accepted for catalogue descriptions or written or oral explanations.
Nevertheless, the respective condition of all used items is taken into account in the limit price.
Books which have been called up have not been reviewed.
3) The bid shall be accepted if there is no higher bid after three calls. The auctioneer can refuse the bid, e.g. if the limit price is not reached. If a bid is accepted subject to reservation, the bidder is bound to his bid for a period of three weeks. If he does not receive the unconditional knockdown within this period, it expires. If a reservation is not accepted, the catalogue number can be given to the limit bidder without further inquiries.
In case of disputes or doubts about the knockdown, or if the highest bidder does not want to accept the knockdown, the auctioneer is entitled to bid again.
Items without a limit are generally called at 10 - 20 €, unless there are higher bids.
Valued items are called at least 10% of the estimated price and limited items are called at their limit.
Up to € 160, the price is generally increased by € 10, thereafter by approx. 10 %.
4) The auctioneer can combine, separate, bid out of line or take back individual catalogue numbers. Written bids become obsolete as a result. Furthermore, the Auction House may reject a bidder or individual bids of the bidder. This is the case, for example, if the bidder is not known to the Auction House or if a required security has not been provided.
5) The knockdown obliges the buyer to pay for and accept the items purchased at the auction. The purchase price is to be paid immediately in Euro in cash or an issued invoice is to be transferred immediately. Any bank charges shall be borne in full by the buyer. Deferral of the purchase price cannot be granted. The purchase price consists of the hammer price and the auctioneer's premium in the amount of 24% of the hammer price plus VAT. (currently 19%), a total of 28.56%. The entire amount is to be paid to the auctioneer.
The buyer undertakes to collect the items purchased at the auction within 7 days. The auctioneer accepts no liability for loss or damage. The auctioned items will be dispatched at the buyer's expense and risk according to written dispatch instructions. After 14 days, the auctioneer is entitled to store the item at the expense of the buyer, for which a lump sum of up to € 5.00 per object and day plus VAT may be incurred. The buyer reserves the right to prove that costs have not been incurred or have not been incurred in this amount.
For works of art, the sale of which results in a resale right levy, the buyer must assume this levy and reimburse the auction house or the consignor/seller. According to § 26 UrhG (German Copyright Act), the amount of the share of the proceeds from the sale is: 4% for the part of the proceeds from the sale up to 50,000 Euro, 3% for the part of the proceeds from the sale between 50,000.01 and 200.000.00 Euro, 1% for the part of the proceeds from the sale of 200,000.01 to 350,000.00 Euro, 0.5% for the part of the proceeds from the sale of 350,000.01 to 500,000.00 Euro, 0.25% for the part of the proceeds from the sale of 500,000.00 Euro. The total amount of the royalty from a resale shall not exceed EUR 12,500. If the hammer price is less than € 400.00, no levy shall be due.
6) If the Purchaser refuses acceptance despite a reminder and after setting a deadline of two weeks and/or does not pay the amounts due, the Auctioneer is entitled, at his option, to enforce the rights from the knockdown or to re-auction the auctioned goods or to sell them freely. Any claims for damages shall remain unaffected.
7) Ownership of the items auctioned shall not pass to the purchaser until payment has been made in full. The transfer of risk and storage of the auctioned goods shall pass to or be borne by the purchaser upon acceptance of the bid. This also applies to the open sale.
8) The auctioned items must be accepted immediately. The auctioneer is not liable for any damage to or loss of the goods. Any storage and transport shall be at the buyer's expense and risk.
9) In the auction and business rooms, visitors (parents are liable for their children) are liable for all damages caused, especially during visits, regardless of fault.
10) Written bids are binding and cannot be revoked. They are carried out in the interest of the bidder. For written and telephone bids, the lot number is binding in order to be able to execute the bid. The price stated on the order form is the highest bid, the knockdown can also be made at a lower price. Written bids must be received by 6 p.m. of the day before the auction at the latest. Bids received thereafter may, but do not have to, be taken into account.
11) In the case of telephone bidders, the Auction House accepts no liability for the establishment of the connection. The risk of inaccessibility or connection failure is borne by the bidder.
The requirements for telephone bidders also apply mutatis mutandis to online bidders and to preliminary bids received through the lot-tissimo Internet portal. The Auction House shall bear no liability for the transmission by lot-tissimo of bidders of the Internet portal lot-tissimo. It is pointed out that the Internet portal of the Auction House forwards to the pages of the lot-tissimo portal. Bids on the Internet will only be accepted and processed by the lot-tissimo portal. Bids by email will only be accepted in exceptional cases if verified by the Auction House, otherwise they will be rejected.
12) The bidders' data will be processed and protected in accordance with the statutory data protection provisions. Users of the lot-tissimo or invaluable portal must contact the portal in this regard.
13) The Auction Terms and Conditions apply mutatis mutandis to post-auction sales or private sales.
14) The prices stated in the catalogue are limit prices or estimated prices.
15) The general auction conditions can be inspected at the box office. The submission of a bid implies the acceptance of these Auction Terms and Conditions.
16) If we auction objects of military history or objects of the Third Reich, this is done exclusively for the purposes of civic enlightenment, defence against unconstitutional efforts, art, reporting on events of the day or history or for similar purposes. Auction participants and bidders also insure this.
17) Claims for damages against the Auction House due to legal and material defects as well as for other legal reasons are excluded unless they are based on intentional or grossly negligent actions of the Auctioneer or on such a violation of essential contractual obligations by the Auctioneer. This also applies to vicarious agents of the Auctioneer. All claims against the Auctioneer shall become statute-barred one year after the transfer of the object of the auction, unless they are based on an intentional infringement of rights. The liability of the auctioneer for damages resulting from injury to life, body or health remains unaffected.
18) Should any of the above conditions be invalid in whole or in part, the validity of the remaining conditions shall remain unaffected.
19) Place of performance for both parties is Germany, 79194 Gundelfingen, the place of jurisdiction is Germany, Freiburg i. Br.
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Verpackungsaufwand und Zustelldestination. Die Versandkosten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt
bzw. werden Ihnen auf der Rechnung separat ausgewiesen. Sie können dann jeweils entscheiden, ob
Sie die Rechnung mit oder ohne Versand begleichen. Falls Sie den Versand wünschen und die
Rechnung entsprechend begleichen gilt, die Gefahr der Beschädigung, des Verlusts oder des
Untergangs geht auf Sie über wie in den Versteigerungsbedingungen aufgeführt. Bei Objekten,
welche nicht mit einem Paketdienst versendbar sind, können wir Ihnen einen Transporteur nennen,
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This is a courtesy translation, the German version is binding.
In principle, you are obliged to collect the auctioned items yourself or have them collected. However,
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this service vary depending on the quantity of objects, size, packaging effort and delivery destination.
You will be informed of the shipping costs on request or they will be shown separately on the invoice.
You can then decide whether to pay the invoice with or without shipping. If you wish to have the
item shipped and pay the invoice accordingly, the risk of damage, loss or destruction shall pass to
you as stated in the terms and conditions of auction. In the case of items that cannot be shipped by
parcel service, we can provide you with the name of a carrier whom you must commission yourself.
24 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis
16 % MwSt. auf das Aufgeld
3 % Live-Provision plus 16 % MwSt.
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen, Auftrag und auf Rechnung der Einlieferer, welche mit den Ziffern nach der Losnummer kenntlich gemacht sind. Eigenware wird auf eigene Rechnung und im eigenen Namen versteigert und als solche gekennzeichnet.
2. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und begutachtet werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen daher unberücksichtigt bleiben.
Für Katalogbeschreibungen sowie schriftliche und mündliche Erläuterungen wird nicht gehaftet.
Dennoch ist der jeweilige Zustand der sämtlich gebrauchten Gegenstände im Limitpreis berücksichtigt.
Bücher, welche zum Aufruf gelangen sind nicht durchgesehen.
3. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern, z.B. bei Nichterreichen des Limitpreises. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltslosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfragen an den Limitbieter abgegeben werden.
Bei Auseinandersetzungen oder Zweifel am Zuschlag, oder wenn der Meistbietende den Zuschlag nicht gelten lassen will, ist der Versteigerer berechtigt, neu auszubieten.
Gegenstände ohne Limit werden im Allgemeinen mit 10 – 20.- € aufgerufen, sofern keine höheren Vorgebote vorliegen.
Taxierte Gegenstände werden mit mindestens 10% des Schätzpreises aufgerufen und limitierte Gegenstände werden mit ihrem Limit aufgerufen.
Bis € 160.- wird i. A. um € 10.- gesteigert, danach um ca. 10 %.
4. Der Versteigerer kann einzelne Katalognummern zusammenfassen, trennen, außerhalb der Reihe ausbieten oder zurücknehmen. Schriftliche Vorgebote werden dadurch hinfällig. Weiter kann das Auktionshaus einen Bieter bzw. einzelne Gebote des Bieters ablehnen. Dies z.B. wenn der Bieter dem Auktionshaus nicht bekannt ist oder eine geforderte Sicherheitsleistung nicht erbracht wurde.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Bezahlung und Abnahme der ersteigerten Gegenstände. Der Kaufpreis ist sofort in Euro in bar zu bezahlen oder eine ausgestellte Rechnung sofort zu überweisen. Allfällige Bankgebühren gehen in voller Höhe zu Lasten des Ersteigerers. Eine Stundung des Kaufpreises kann nicht gewährt werden. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme und dem Versteigereraufgeld in Höhe von 24% der Zuschlagsumme zzgl. der ges. MwSt. (derzeit 16%), gesamt also 27,84%. Die gesamte Summe ist an den Versteigerer zu entrichten.
Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstände innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen. Eine Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu € 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.
Für Kunstwerke, aus deren Verkauf eine Folgerechtsabgabe entsteht, hat der Käufer diese Abgabe zu übernehmen und dem Auktionshaus bzw. dem Einlieferer/Veräußerer zu erstatten. Die Höhe des Anteils des Veräußerungserlöses beträgt gemäß § 26 UrhG: 4% für den Teil des Veräußerungserlöses bis zu 50.000 Euro, 3% für den Teil des Veräußerungserlöses von 50.000,01 bis 200.000,00 Euro, 1% für den Teil des Veräußerungserlöses von 200.000,01 bis 350.000,00 Euro, 0,5% für den Teil des Veräußerungserlöses von 350.000,01 bis 500.000,00 Euro, 0,25% für den Teil des Veräußerungserlöses über 500.000,00 Euro. Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12 500 Euro. Liegt der Zuschlagpreis unter 400,00 € wird keine Abgabe fällig.
6. Wenn der Ersteher trotz Mahnung und nach Setzung einer Frist von sieben Tagen die Abnahme verweigert, und/oder die fälligen Beträge nicht bezahlt, ist der Versteigerer nach Wahl berechtigt, die Rechte aus dem Zuschlag durchzusetzen oder das Versteigerungsgut erneut zu versteigern oder frei zu verkaufen. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
7. Das Eigentum an den ersteigerten Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Erwerber über. Gefahrenübergang und Lagerung des ersteigerten Gutes gehen ab Zuschlag auf den Erwerber über bzw. zu seinen Lasten. Dies gilt auch für den Freiverkauf.
8. Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss sofort erfolgen. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Verlust der Güter übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und Transport erfolgt auf Kosten und Risiko des Erwerbers.
9. In den Auktions- und Geschäftsräumen haften die Besucher ( Eltern haften für ihre Kinder ) insbesondere bei Besichtigungen ungeachtet eines Verschuldens für alle verursachten Schäden.
10. Schriftliche Gebote sind bindend und können nicht widerrufen werden. Sie werden im Interesse des Bieters durchgeführt. Bei schriftlichen wie auch bei telefonischen Geboten ist die Losnummer verbindlich, um das Gebot ausführen zu können. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Schriftliche Gebote müssen bis spätestens 18 Uhr des Vortages der Auktion vorliegen. Danach eingegangene Vorgebote können, müssen aber nicht berücksichtigt werden.
11. Bei telefonischen Bietern übernimmt das Auktionshaus keine Gewähr für das Zustandekommen der Verbindung. Das Risiko der Nichterreichbarkeit oder der Verbindungsstörung trägt der Bieter.
Die Voraussetzungen für telefonische Bieter gelten sinngemäß auch für Online-Bieter sowie für Vorgebote, welche durch das Internetportal lot-tissimo eingehen. Bei Bietern des Internetportals lot-tissimo trägt das Auktionshaus keine Haftung für die Übermittlung seitens lot-tissimo. Es wird darauf hingewiesen, dass das Internetportal des Auktionshauses auf die Seiten des Portals lot-tissimo weiterleitet. Gebote im Internet werden nur durch das Portal lot-tissimo akzeptiert und bearbeitet. Gebote per Email werden nur in Ausnahmefällen bei Verifizierung durch das Auktionshaus angenommen, ansonsten abgelehnt.
12. Die Daten der Bieter werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und geschützt. Nutzer des Portals lot-tissimo haben sich diesbezüglich an dieses zu wenden.
13. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß für den Nachverkauf oder einen freihändigen Verkauf.
14. Die im Katalog angegebenen Preise sind Limitpreise oder Schätzpreise.
15. Die allgemeinen Versteigerungsbedingungen sind an der Kasse einzusehen. Die Abgabe eines Gebots bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.
16. Sofern wir militärgeschichtliche Objekte oder Gegenstände des Dritten Reiches versteigern, erfolgt dies ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken. Auktionsteilnehmer und Bieter versichern dies ebenfalls.
17. Schadenersatzansprüche gegen das Auktionshaus wegen Rechts- und Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Versteigerers oder auf einer solchen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Versteigerer beruhen. Dies gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers. Alle Ansprüche an den Versteigerer verjähren ein Jahr nach der Übergabe des Versteigerungsgegenstandes, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen Rechtsverletzung beruhen. Die Haftung des Versteigerers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
18. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
19. Erfüllungsort für beide Teile ist 79194 Gundelfingen, der Gerichtsstand ist Freiburg i. Br.
Terms of auction
Preliminary remark: This is a courtesy translation. The German version is binding.
1) The auction takes place voluntarily in the name, on behalf and for account of the consignors, who are marked with the numbers after the lot number. Own goods will be auctioned and marked as such on own account and in own name.
2) The catalogue descriptions are made to the best of our knowledge and belief, but do not represent warranted characteristics within the meaning of §§ 459 BGB. All items put up for auction may be inspected and appraised prior to the auction. They will be auctioned in the condition in which they are, without guarantee and liability for obvious or hidden defects and attributions. Subsequent complaints of any kind whatsoever must therefore be disregarded.
No liability is accepted for catalogue descriptions or written or oral explanations.
Nevertheless, the respective condition of all used items is taken into account in the limit price.
Books which have been called up have not been reviewed.
3) The bid shall be accepted if there is no higher bid after three calls. The auctioneer can refuse the bid, e.g. if the limit price is not reached. If a bid is accepted subject to reservation, the bidder is bound to his bid for a period of three weeks. If he does not receive the unconditional knockdown within this period, it expires. If a reservation is not accepted, the catalogue number can be given to the limit bidder without further inquiries.
In case of disputes or doubts about the knockdown, or if the highest bidder does not want to accept the knockdown, the auctioneer is entitled to bid again.
Items without a limit are generally called at 10 - 20 €, unless there are higher bids.
Valued items are called at least 10% of the estimated price and limited items are called at their limit.
Up to € 160, the price is generally increased by € 10, thereafter by approx. 10 %.
4) The auctioneer can combine, separate, bid out of line or take back individual catalogue numbers. Written bids become obsolete as a result. Furthermore, the Auction House may reject a bidder or individual bids of the bidder. This is the case, for example, if the bidder is not known to the Auction House or if a required security has not been provided.
5) The knockdown obliges the buyer to pay for and accept the items purchased at the auction. The purchase price is to be paid immediately in Euro in cash or an issued invoice is to be transferred immediately. Any bank charges shall be borne in full by the buyer. Deferral of the purchase price cannot be granted. The purchase price consists of the hammer price and the auctioneer's premium in the amount of 24% of the hammer price plus VAT. (currently 19%), a total of 28.56%. The entire amount is to be paid to the auctioneer.
The buyer undertakes to collect the items purchased at the auction within 7 days. The auctioneer accepts no liability for loss or damage. The auctioned items will be dispatched at the buyer's expense and risk according to written dispatch instructions. After 14 days, the auctioneer is entitled to store the item at the expense of the buyer, for which a lump sum of up to € 5.00 per object and day plus VAT may be incurred. The buyer reserves the right to prove that costs have not been incurred or have not been incurred in this amount.
For works of art, the sale of which results in a resale right levy, the buyer must assume this levy and reimburse the auction house or the consignor/seller. According to § 26 UrhG (German Copyright Act), the amount of the share of the proceeds from the sale is: 4% for the part of the proceeds from the sale up to 50,000 Euro, 3% for the part of the proceeds from the sale between 50,000.01 and 200.000.00 Euro, 1% for the part of the proceeds from the sale of 200,000.01 to 350,000.00 Euro, 0.5% for the part of the proceeds from the sale of 350,000.01 to 500,000.00 Euro, 0.25% for the part of the proceeds from the sale of 500,000.00 Euro. The total amount of the royalty from a resale shall not exceed EUR 12,500. If the hammer price is less than € 400.00, no levy shall be due.
6) If the Purchaser refuses acceptance despite a reminder and after setting a deadline of two weeks and/or does not pay the amounts due, the Auctioneer is entitled, at his option, to enforce the rights from the knockdown or to re-auction the auctioned goods or to sell them freely. Any claims for damages shall remain unaffected.
7) Ownership of the items auctioned shall not pass to the purchaser until payment has been made in full. The transfer of risk and storage of the auctioned goods shall pass to or be borne by the purchaser upon acceptance of the bid. This also applies to the open sale.
8) The auctioned items must be accepted immediately. The auctioneer is not liable for any damage to or loss of the goods. Any storage and transport shall be at the buyer's expense and risk.
9) In the auction and business rooms, visitors (parents are liable for their children) are liable for all damages caused, especially during visits, regardless of fault.
10) Written bids are binding and cannot be revoked. They are carried out in the interest of the bidder. For written and telephone bids, the lot number is binding in order to be able to execute the bid. The price stated on the order form is the highest bid, the knockdown can also be made at a lower price. Written bids must be received by 6 p.m. of the day before the auction at the latest. Bids received thereafter may, but do not have to, be taken into account.
11) In the case of telephone bidders, the Auction House accepts no liability for the establishment of the connection. The risk of inaccessibility or connection failure is borne by the bidder.
The requirements for telephone bidders also apply mutatis mutandis to online bidders and to preliminary bids received through the lot-tissimo Internet portal. The Auction House shall bear no liability for the transmission by lot-tissimo of bidders of the Internet portal lot-tissimo. It is pointed out that the Internet portal of the Auction House forwards to the pages of the lot-tissimo portal. Bids on the Internet will only be accepted and processed by the lot-tissimo portal. Bids by email will only be accepted in exceptional cases if verified by the Auction House, otherwise they will be rejected.
12) The bidders' data will be processed and protected in accordance with the statutory data protection provisions. Users of the lot-tissimo or invaluable portal must contact the portal in this regard.
13) The Auction Terms and Conditions apply mutatis mutandis to post-auction sales or private sales.
14) The prices stated in the catalogue are limit prices or estimated prices.
15) The general auction conditions can be inspected at the box office. The submission of a bid implies the acceptance of these Auction Terms and Conditions.
16) If we auction objects of military history or objects of the Third Reich, this is done exclusively for the purposes of civic enlightenment, defence against unconstitutional efforts, art, reporting on events of the day or history or for similar purposes. Auction participants and bidders also insure this.
17) Claims for damages against the Auction House due to legal and material defects as well as for other legal reasons are excluded unless they are based on intentional or grossly negligent actions of the Auctioneer or on such a violation of essential contractual obligations by the Auctioneer. This also applies to vicarious agents of the Auctioneer. All claims against the Auctioneer shall become statute-barred one year after the transfer of the object of the auction, unless they are based on an intentional infringement of rights. The liability of the auctioneer for damages resulting from injury to life, body or health remains unaffected.
18) Should any of the above conditions be invalid in whole or in part, the validity of the remaining conditions shall remain unaffected.
19) Place of performance for both parties is Germany, 79194 Gundelfingen, the place of jurisdiction is Germany, Freiburg i. Br.