Los

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Netsuke "Ruhender Karako"

In Kunst & Antiquitäten 54

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Bad Driburg (Erpentrup)
Netsuke "Ruhender Karako"
Buchsbaum vollrund geschnitzt (katabori), graviert und schwarz eingefĂ€rbt (sumi), auf der Seite liegender Karako, den Kopf auf die rechte Hand gestĂŒtzt, auf der Unterseite himatoshi, L 5 cm, Japan 18./19. Jhd., getragenes Netsuke mit Gebrauchsspuren und feiner Patina, auf der Unterseite altes Sammlungsetikett 2734 Prov.: Privatsammlung Ostwestfalen, erworben in der 1. HĂ€lfte des 20. Jhd.
Netsuke "Ruhender Karako"
Buchsbaum vollrund geschnitzt (katabori), graviert und schwarz eingefĂ€rbt (sumi), auf der Seite liegender Karako, den Kopf auf die rechte Hand gestĂŒtzt, auf der Unterseite himatoshi, L 5 cm, Japan 18./19. Jhd., getragenes Netsuke mit Gebrauchsspuren und feiner Patina, auf der Unterseite altes Sammlungsetikett 2734 Prov.: Privatsammlung Ostwestfalen, erworben in der 1. HĂ€lfte des 20. Jhd.

Kunst & Antiquitäten 54

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Ringstrasse 1
Bad Driburg (Erpentrup)
33014
Germany

Abholort:

Auktionssaal OWL

Ringstrasse 1

33014 Bad Driburg (Erpentrup)

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Tel. Sauerland: +49 171 821 4828

Tel. StĂŒrmann: +49 173 473 2116

Verpackung und Versand wird angeboten

Wichtige Informationen

Das Aufgeld auf den Zuschlag betrÀgt 23,8%

Auf ZuschlÀge via lot-tissimo werden zusÀtzlich 3%+19% USt. erhoben

AGB

Versteigerungsbedingungen 1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die GegenstĂ€nde in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und fĂŒr Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 2. SĂ€mtliche zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde können vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. MĂ€ngel im Sinne von BeschĂ€digungen finden nur ErwĂ€hnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberĂŒcksichtigt. Die GegenstĂ€nde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. SpĂ€tere Reklamationen können nicht berĂŒcksichtigt werden. 3. Der Versteigerer behĂ€lt sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurĂŒckzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere GegenstĂ€nde im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird. 4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhĂ€lt daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 5. Um die AusfĂŒhrung schriftlicher Gebote sicherzustellen, mĂŒssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu ĂŒberbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewĂŒnschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur fĂŒr Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots mĂŒssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung fĂŒr die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters fĂŒr das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spĂ€testens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer ĂŒbernimmt keine GewĂ€hr fĂŒr das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. 6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurĂŒckgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot fĂŒhrt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhĂ€lt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĂŒber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurĂŒckziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzĂŒglich, d.h. vor Aufruf des nĂ€chsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. 8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-ZuschlĂ€ge sind fĂŒr Bieter sechs Wochen verbindlich, fĂŒr den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne RĂŒcksprache einem anderen Bieter zuschlagen. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstĂ€nden geht erst mit vollstĂ€ndigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den KĂ€ufer ĂŒber. Die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den KĂ€ufer ĂŒber. 10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden 11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fĂ€llig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestĂ€tigtem Scheck zu bezahlen. Bei KĂ€ufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fĂ€llig. 12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den KĂ€ufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen SĂ€umniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der KĂ€ufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemĂ€ĂŸem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihĂ€ndig verkauft werden. Der sĂ€umige KĂ€ufer hat fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der vorangegangenen Versteigerung und fĂŒr die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. 13. Der KĂ€ufer ist verpflichtet, die GegenstĂ€nde unmittelbar nach der Auktion zu ĂŒbernehmen. KĂ€ufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, mĂŒssen die GegenstĂ€nde spĂ€testens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des KĂ€ufers und werden mit der Rechnung erhoben. 14. ErfĂŒllungsort ist ausschließlich Bielefeld. FĂŒr Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zustĂ€ndig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt. ZusĂ€tzliche oder abweichende Vereinbarungen bedĂŒrfen zu ihrer GĂŒltigkeit der Schriftform, mĂŒndliche Absprachen bleiben gegenstandslos. 16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

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