Los

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Lucas, Willy (Driburg 1884 - 1918 in Garmisch) ?.

In Kunst & Antiquitäten 52

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Bielefeld
Lucas, Willy (Driburg 1884 - 1918 in Garmisch) ?.
Studie, Öl auf festem Karton, Dickicht im Winter, unten rechts signiert und datiert "W.Lucas.Df.12., 30 x 40 cm, ungefirnister Originalzustand oder möglicherweise alt gereinigt und dabei Oberfläche teils verputzt mit umlaufendem Abdruck einer früheren Rahmung, (später) auf Sperrholzplatte gelegt 0171 Andrea Wandschneider zweifelt in einer Stellungnahme vom 20.12.2017 die Authentizität dieser Studie an, ihrer Meinung nach entspricht der lasierende und dünne Farbauftrag und die "wie zugemalt wirkenden" Flächen nicht der Malweise des Künstlers, für den ein pastoser Farbauftrag mit deutlicher Textur typisch sei, ihrer Meinung nach ist die Ausführung zu fahrig und wohl einfach nicht gut genug für den Künstler, ebenso zweifelt sie die Athentizität der Signatur an: "In der vorgeblichen Fahrigkeit des Namenszuges gerät dieser viel zu gedehnt". Wir können dieser Einschätzung nur bedingt folgen, abgesehen davon, dass es sich um eine, vielleicht etwas untypisch mit verdünntem Öl gearbeitete flüchtige Studie handelt, die wohl scheinbar niemals gefirnisst war und damit natürlich auch nicht den differenzierten Eindruck eines fertigen Gemäldes vermitteln kann, halten wir diese Studie mit der "nass in nass" gesetzten Signatur, die durchaus in ihren Einzelteilen als auch in ihrer Gesamtheit Parallelen bei gesicherten Signaturen findet, für durchaus authentisch: der nach Wandschneider "vorgeblich fahrige" und "untypisch gedehnte Namenszug" findet sich unserer Meinung nach durchaus bei Signaturen auch aus dieser Periode (der Quotient aus Länge und Höhe liegt rechnerisch hier sogar unter dem Mittel), einzelne Buchstaben, wie das "W" mit dem hochgezogenen Endstrich finden sich nahezu identisch beispielsweise bei den Gemälden "Hafenszene" von 1908 (WVZ 1908/7) oder "Vor dem Dorf bei Delbrück" von 1911 (WVZ 1911/1), das schlanke "S" findet sich ebenfalls ähnlich auf mehreren Gemälden, u.a. bei "Paris, Pont Petit" von 1906 (WVZ 1906/3) oder bei "Am Furlbach, Senne" von 1911 (WVZ 1911/18), im Übrigen darf nicht vergessen werden, dass die Signaturen von Willy Lucas eine doch recht große Variationsbreite haben und durchaus nicht den homogenen Charakter zeigen, wie von Frau Wandschneider scheinbar vorausgesetzt. Im Übrigen zeigt die Malschicht über weite Partien ein dichtes Craquelé, welches auch die "nass in nass" gesetzte Signatur betrifft, was unzweifelhaft für ein entsprechendes Alter spricht und, sollte es sich nicht um eine authentische Arbeit handeln, was wäre die Alternative?, möglich wäre ja lediglich eine zeitgenössische Fälschung einer einfachen Studie eines seinerzeit noch nicht wirklich bedeutenden Malers, was dann zwangsläufig die Frage nach dem Zweck einer solchen Arbeit aufwerfen würde..., wir sehen jedenfalls keinen zwingenden Grund, diese - zugegebenermaßen - schwache Studie nicht dem Werk des Malers Willy Lucas zuzuordnen Prov.: Privatbesitz Borchen bis 2015
Lucas, Willy (Driburg 1884 - 1918 in Garmisch) ?.
Studie, Öl auf festem Karton, Dickicht im Winter, unten rechts signiert und datiert "W.Lucas.Df.12., 30 x 40 cm, ungefirnister Originalzustand oder möglicherweise alt gereinigt und dabei Oberfläche teils verputzt mit umlaufendem Abdruck einer früheren Rahmung, (später) auf Sperrholzplatte gelegt 0171 Andrea Wandschneider zweifelt in einer Stellungnahme vom 20.12.2017 die Authentizität dieser Studie an, ihrer Meinung nach entspricht der lasierende und dünne Farbauftrag und die "wie zugemalt wirkenden" Flächen nicht der Malweise des Künstlers, für den ein pastoser Farbauftrag mit deutlicher Textur typisch sei, ihrer Meinung nach ist die Ausführung zu fahrig und wohl einfach nicht gut genug für den Künstler, ebenso zweifelt sie die Athentizität der Signatur an: "In der vorgeblichen Fahrigkeit des Namenszuges gerät dieser viel zu gedehnt". Wir können dieser Einschätzung nur bedingt folgen, abgesehen davon, dass es sich um eine, vielleicht etwas untypisch mit verdünntem Öl gearbeitete flüchtige Studie handelt, die wohl scheinbar niemals gefirnisst war und damit natürlich auch nicht den differenzierten Eindruck eines fertigen Gemäldes vermitteln kann, halten wir diese Studie mit der "nass in nass" gesetzten Signatur, die durchaus in ihren Einzelteilen als auch in ihrer Gesamtheit Parallelen bei gesicherten Signaturen findet, für durchaus authentisch: der nach Wandschneider "vorgeblich fahrige" und "untypisch gedehnte Namenszug" findet sich unserer Meinung nach durchaus bei Signaturen auch aus dieser Periode (der Quotient aus Länge und Höhe liegt rechnerisch hier sogar unter dem Mittel), einzelne Buchstaben, wie das "W" mit dem hochgezogenen Endstrich finden sich nahezu identisch beispielsweise bei den Gemälden "Hafenszene" von 1908 (WVZ 1908/7) oder "Vor dem Dorf bei Delbrück" von 1911 (WVZ 1911/1), das schlanke "S" findet sich ebenfalls ähnlich auf mehreren Gemälden, u.a. bei "Paris, Pont Petit" von 1906 (WVZ 1906/3) oder bei "Am Furlbach, Senne" von 1911 (WVZ 1911/18), im Übrigen darf nicht vergessen werden, dass die Signaturen von Willy Lucas eine doch recht große Variationsbreite haben und durchaus nicht den homogenen Charakter zeigen, wie von Frau Wandschneider scheinbar vorausgesetzt. Im Übrigen zeigt die Malschicht über weite Partien ein dichtes Craquelé, welches auch die "nass in nass" gesetzte Signatur betrifft, was unzweifelhaft für ein entsprechendes Alter spricht und, sollte es sich nicht um eine authentische Arbeit handeln, was wäre die Alternative?, möglich wäre ja lediglich eine zeitgenössische Fälschung einer einfachen Studie eines seinerzeit noch nicht wirklich bedeutenden Malers, was dann zwangsläufig die Frage nach dem Zweck einer solchen Arbeit aufwerfen würde..., wir sehen jedenfalls keinen zwingenden Grund, diese - zugegebenermaßen - schwache Studie nicht dem Werk des Malers Willy Lucas zuzuordnen Prov.: Privatbesitz Borchen bis 2015

Kunst & Antiquitäten 52

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Am Bach 1 a
Bielefeld
33602
Germany

Abholort:

Auktionssaal OWL

Heeperstr. 206a (Zufahrt über: Am Scherkamp 1)

33607 Bielefeld

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Tel. Sauerland: +49 171 821 4828

Tel. Stürmann: +49 173 473 2116

Verpackung und Versand wird angeboten

Wichtige Informationen

Das Aufgeld auf den Zuschlag beträgt 23,8%

Auf Zuschläge via lot-tissimo werden zusätzlich 3%+19% USt. erhoben

AGB

Versteigerungsbedingungen 1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird. 4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. 6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. 8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über. 10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden 11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. 12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. 13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. 14. Erfüllungsort ist ausschließlich Bielefeld. Für Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zuständig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos. 16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

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