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Los
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Wir versenden ersteigerte Ware auf Wunsch. Die Höhe der Versandkosten entnehmen sie der Rechnung oder der E-Mail. Das Mitüberweisen des Betrages stellt für uns den Versandauftrag dar.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Der Versand von sehr großen oder bruchgefährdeten Objekten erfolgt nicht. Wir sind Ihnen gern bei der Auswahl einer Spedition behilflich.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Für die Vorbesichtigung vereinbaren sie bitte einen persönlichen Termin.
Viewing dates and time only by appointment.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Auktionsbedingungen
Die Versteigerung erfolgt freiwillig für Namen und Rechnung der Auftraggeber. Bei Abgabe eines Gebots eines schriftlichen Kaufantrages und den freihändigen Verkauf
gelten folgende Bedingungen:
1. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden.
Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden.
2. Für Katalogangaben, Ursprung, Alter, Echtheit, Zustand usw. übernimmt der Versteigerer keine Haftung. Die Katalogbeschreibungen, nach bestem Wissen und Gewissen
durchgeführt, sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des §§459ff BGB. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Elektrische Funktionen und von außen nicht
sichtbare Veränderungen sind nicht geprüft.
3. Der Versteigerer kann Nummern vorziehen, vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurückziehen.
Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Limit oder Mindest- bzw. Richtpreis, falls vereinbart.
Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators.
4. Gesteigert wird um ca.10%.Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird.
Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter 4 Wochen an sein Gebot gebunden (§158 BGB). Erhält er nicht in dieser
Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag so erlischt es. Für das Wirksamwerden des Zuschlages genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom
Bieter genannte Adresse. Vorbehaltszuschläge erlöschen ohne Rückfrage an den Vorbehaltsbieter, wenn ein anderer ein Vorbehaltsgebot abgibt.
5. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Los. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag wird durch nochmaliges
Angebot behoben. Dies gilt auch dann, wenn ein höheres Gebot übersehen worden ist.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme und sofortigen Barzahlung des Kaufpreises an den Versteigerer.
Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.
7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis, einem Aufgeld von 23% des Gebotsbetrages zuzüglich der Livegebühr in Höhe von 3%, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
8. Schriftliche Aufträge werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr.
Diese müssen einen Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein. Die Gebote müssen klar formuliert sein.
In jedem Fall ist die angegebene Katalognummer verbindlich und nicht der Titel des Gegenstandes. Es sind Höchstgebote, es kann also auch darunter zugeschlagen werden.
Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt fällig.
9. Sofern das Auktionshaus Objekte des 3. Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung,
der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre,
der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
10. Gebote werden nur in ganzen € akzeptiert.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zwickau. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12. Salvatorische Klausel: Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen behalten alle übrigen ihre Gültigkeit.
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig.
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Wir versenden ersteigerte Ware auf Wunsch. Die Höhe der Versandkosten entnehmen sie der Rechnung oder der E-Mail. Das Mitüberweisen des Betrages stellt für uns den Versandauftrag dar.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Der Versand von sehr großen oder bruchgefährdeten Objekten erfolgt nicht. Wir sind Ihnen gern bei der Auswahl einer Spedition behilflich.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Für die Vorbesichtigung vereinbaren sie bitte einen persönlichen Termin.
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Auktionsbedingungen
Die Versteigerung erfolgt freiwillig für Namen und Rechnung der Auftraggeber. Bei Abgabe eines Gebots eines schriftlichen Kaufantrages und den freihändigen Verkauf
gelten folgende Bedingungen:
1. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden.
Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden.
2. Für Katalogangaben, Ursprung, Alter, Echtheit, Zustand usw. übernimmt der Versteigerer keine Haftung. Die Katalogbeschreibungen, nach bestem Wissen und Gewissen
durchgeführt, sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des §§459ff BGB. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Elektrische Funktionen und von außen nicht
sichtbare Veränderungen sind nicht geprüft.
3. Der Versteigerer kann Nummern vorziehen, vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge anbieten oder zurückziehen.
Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Limit oder Mindest- bzw. Richtpreis, falls vereinbart.
Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators.
4. Gesteigert wird um ca.10%.Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligen Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird.
Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter 4 Wochen an sein Gebot gebunden (§158 BGB). Erhält er nicht in dieser
Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag so erlischt es. Für das Wirksamwerden des Zuschlages genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom
Bieter genannte Adresse. Vorbehaltszuschläge erlöschen ohne Rückfrage an den Vorbehaltsbieter, wenn ein anderer ein Vorbehaltsgebot abgibt.
5. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet das Los. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag wird durch nochmaliges
Angebot behoben. Dies gilt auch dann, wenn ein höheres Gebot übersehen worden ist.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme und sofortigen Barzahlung des Kaufpreises an den Versteigerer.
Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.
7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis, einem Aufgeld von 23% des Gebotsbetrages zuzüglich der Livegebühr in Höhe von 3%, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
8. Schriftliche Aufträge werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr.
Diese müssen einen Tag vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein. Die Gebote müssen klar formuliert sein.
In jedem Fall ist die angegebene Katalognummer verbindlich und nicht der Titel des Gegenstandes. Es sind Höchstgebote, es kann also auch darunter zugeschlagen werden.
Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt fällig.
9. Sofern das Auktionshaus Objekte des 3. Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung,
der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre,
der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken.
10. Gebote werden nur in ganzen € akzeptiert.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zwickau. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12. Salvatorische Klausel: Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen behalten alle übrigen ihre Gültigkeit.
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig.
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