Los

1253

Kreuzanhänger, Historismus

In Schmuck, Armband- und Taschenuhren

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prĂĽfen Sie Ihr E-Mail Konto fĂĽr mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0) 1727731724 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
Kreuzanhänger, Historismus
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Wiesbaden
Kreuzanhänger, Historismus, Doublé, mit aufgelegtem Blattwerk und Besatz mit kleinem Perlchen. L. ca. 6 cm.
Kreuzanhänger, Historismus, Doublé, mit aufgelegtem Blattwerk und Besatz mit kleinem Perlchen. L. ca. 6 cm.

Schmuck, Armband- und Taschenuhren

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Saalbau Nied (Besichtigung)
Heinrich Stahl Str. 3
65934 Frankfurt
Luxemburgstraße 7 (Auktion)
Wiesbaden
65185
Germany

Hinweise zum Versand   /   shipping notes

In Ihrer Auktionsrechnung ist eine auf die ersteigerten Gegenstände bezogene und daher individuell berechnete Versandpauschale ausgewiesen. Der Betrag setzt sich aus Verpackungsaufwand, Material und Porto zusammen. Sie erteilen mit der Bezahlung den entsprechenden Versandauftrag. Zum Versand ist die Angabe Ihrer Rufnummer obligatorisch.
Pakete werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs versandt. Wir bemühen uns um schnelle Zustellung. Es kommt jedoch gerade in den ersten Tagen nach einer Versteigerung regelmäßig zu einem Auftragsstau.
Der Versand erfolgt i.d.R. mit DHL oder UPS. Jedes Paket ist mit maximal € 500,00 versichert. Schmuck, Uhren, Münzen, Edelmetalle usw., werden über Paketdienste per Valorenversand verschickt.

Preise Standardpakete – Inland

 

Preise Standardpakete – EU

 

Preise Standardpakete – Schweiz

Gewicht bis

 

 

Gewicht bis

 

 

Gewicht bis

 

2 Kg

€ 10,71

 

2 Kg

€ 20,23

 

5 Kg

€ 35,70

5 Kg

€ 11,90

 

5 Kg

€ 22,61

 

10 Kg

€ 45,22

10 Kg

€ 15,47

 

10 Kg

€ 28,56

 

31 Kg

€ 72,59

31 Kg

€ 23,80

 

31 Kg

€ 44,03

 

 

 


Importbeschränkungen, Exportbeschränkungen und Embargoregelungen können für bestimmte Objekte und Materialien gelten. Dies gilt insbesondere außerhalb der Europäischen Union und könnte die Ausfuhr und den Versand erschweren oder verhindern. Erwerber sind daher bereits vor Abgabe von Geboten verpflichtet, sich darüber zu informieren, ob derartige Beschränkungen bestehen und im Erwerbsfall alle notwendigen Genehmigungen auf ihre Kosten einzuholen und für einen Versand ggf. zur Verfügung zu stellen.

Ausfuhranmeldung sind ab einem Gesamtwarenwert von 1.000,00 € obligatorisch und werden von uns nur für den Warenversand per DHL oder UPS durchgeführt. In anderen Fällen ist vom Erwerber ggf. über eine von ihm zu beauftragende Speditionen oder ein anderweitiges Versandunternehmen selbst eine Ausfuhranmeldung durchzuführen.

Wichtige Informationen

Teilnahme nur online möglich.
Aufgeld 16,81 % zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 20,00 %
Online-Provision 3,00  zzgl. 19 % Umsatzsteuer = 3,57 %

AGB

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung des/der Auftraggeber. Eigenware wird für eigene Rechnung in eigenem Namen veräußert. Sie ist entsprechend gekennzeichnet und unterliegt der Differenzbesteuerung, § 25a UStG. Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen. Mit der Abgabe eines Gebotes werden die folgenden Versteigerungsbedingungen, die sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf gelten, anerkannt.

1. Teilnahme an der Versteigerung

1.1          Die persönliche Teilnahme an der Versteigerung ist nur mit einer Bieternummer möglich. Diese wird fĂĽr die Dauer der Versteigerung erteilt. Voraussetzung ist, daĂź sich der Bieter ausweist, seinen vollständige Namen und eine inländische Anschrift angibt oder entsprechende Sicherheiten leistet. Bieter, die im Auftrag eines anderen ersteigern, haften neben diesem selbstschuldnerisch. Der Teilnehmer haftet fĂĽr den Verlust und jedwede missbräuchliche Nutzung der ihm erteilten Bieternummer. Der Inhaber einer Bieternummer, unter der ein Gebot abgegeben wurde, haftet fĂĽr die ErfĂĽllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat.

1.2.        Der Versteigerer kann ohne Angabe von GrĂĽnden Personen von der Auktion ausschlieĂźen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist nicht berechtigten Personen am Versteigerungsort untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadensersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt.

2. Obliegenheit zur Besichtigung und Gewährleistungsausschluss

2.1          Das Versteigerungsgut kann vor der Versteigerung besichtigt und geprĂĽft werden. Die eigenständige Inbetriebnahme von Geräten, Maschinen, Fahrzeugen u.a. ist strengstens untersagt. Die Einlassung, die Besichtigungsmöglichkeit nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu späterer Reklamation. Jeder Besucher haftet fĂĽr einen von ihm verursachten Schaden. Verschulden ist hierbei nicht nachzuweisen.

2.2          Die Katalogbeschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar. Das gleiche gilt fĂĽr mĂĽndliche oder schriftliche AuskĂĽnfte jedweder Art. Angegebene technische Daten, MaĂźe, Gewichte, Baujahre etc. sind unverbindlich. Irrtum ist vorbehalten. Der Bieter verzichtet auch im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Besichtigungsmöglichkeiten auf die Geltendmachung etwaiger Produkthaftung. Der/Die Bieter erkennen an, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und keinerlei Gewähr fĂĽr GĂĽte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften ĂĽbernommen wird. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht und werden in dem Zustand zugeschlagen, in dem sie sich beim Zuschlag befinden.

2.3.        AnsprĂĽche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen gegen den Versteigerer sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso nicht bei der Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet, sowie Verzugsschäden. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2.4.        Sofern Objekte des Dritten Reichs angeboten und versteigert werden, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbĂĽrgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂĽber Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnlichen Zwecken. Mit Abgabe eines Gebotes wird versichert, diese Gegenstände nur zu o.g. Zwecken erwerben zu wollen.

3. Ablauf der Versteigerung

3.1          Alle Gegenstände werden freibleibend angeboten und Ă„nderungen sind bis zum Versteigerungstermin vorbehalten. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern zu vereinen, zu trennen, auĂźerhalb der Reihe anzubieten oder zurĂĽckzunehmen. Der Aufruf liegt im Ermessen des Versteigerers. Er erfolgt i.d.R. zum angegebenen Limit. Gesteigert wird in der Regel bis 180 € um 10 €, darĂĽber um ca. 10 % oder nach Ermessen des Auktionators. Gebote auf unlimitiert angebotene Gegenstände werden nach Ermessen und regelmäßig erst ab einem Gebot von € 10 angenommen.

3.2          Kaufaufträge (schriftliche Gebote) mĂĽssen schriftlich erteilt werden und spätestens 24 Stunden vor Versteigerungsbeginn beim Versteigerer eingehen. Die darin enthaltenen Preise gelten als Limite fĂĽr den Zuschlag. Das Aufgeld wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Aufträge per e-mail bedĂĽrfen der Bestätigung durch den Versteigerer. Aufträge per Telefon werden nur nach vorheriger Legitimation, s.o., und Bestätigung durch den Versteigerer berĂĽcksichtigt. Aufträge können jederzeit ohne Angabe von GrĂĽnden abgelehnt werden.

3.3          Gebote via Telefon können nur fĂĽr Objekte beauftragt werden, die mit 200 € oder höher limitiert sind. Ist die bietende Person zum Zeitpunkt des Aufrufes telefonisch nicht erreichbar, so bietet der Versteigerer bis zur Höhe des im Auftrag angegebenen Höchstgebotes mit. Ist im Auftrag kein Höchstgebot angegeben, ist grundsätzlich das Limit geboten. Gebote unter dem Limit sind als Telefongebot nicht möglich.

3.4          FĂĽr technische Ăśbertragungsfehler oder das Zustandekommen von Verbindungen (e-mail, Fax, Telefon) haftet der Versteigerer nicht.

3.5          Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Gebote sind bindend und können nicht zurĂĽckgenommen werden. Der Versteigerer hat das Recht, ein Gebot abzulehnen oder unter Vorbehalt zuzuschlagen. Der vorbehaltlose Zuschlag wird mit der Absendung der schriftlichen Benachrichtigung bzw. Rechnung an die vom Bieter genannte Anschrift wirksam. Die Höhe der Mindestgebote bestimmt der Versteigerer. (Irrtum vorbehalten). Preise / Limite und Gebote verstehen sich in EURO fĂĽr jeden Gegenstand ab Auktionsort, Fundament oder Standort undemontiert und unverladen.

3.6          Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Gebot ab, entscheidet der Auktionator. Uneinigkeit ĂĽber das Letztgebot wird durch erneutes Ausbieten behoben. Dies gilt auch, soweit irrtĂĽmlich ein rechtzeitiges höheres Gebot ĂĽbersehen worden ist.

4. Zuschlag, GefahrenĂĽbergang, Abholung, Versand

4.1          Ein Kaufvertrag kommt durch Zuschlag oder Einigung ĂĽber ein Gebot auĂźerhalb der Versteigerung im Nachverkauf zwischen Auftraggeber und Bieter zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Diese Hauptleistungspflichten sind sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen VertragserfĂĽllung durch den Käufer vorbehalten. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer ĂĽber; das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises ĂĽbertragen.

4.1         Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme und einem Aufgeld in Höhe von 16,81 % auf die Zuschlagsumme zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. FĂĽr Zuschläge, die ĂĽber angebotenes LIVE-Bieten erfolgen, wird eine zusätzliche GebĂĽhr von 3 % (www.niederauer-auktionen.de, lot-tissimo, the-saleroom) zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer erhoben.

4.2         Die zugeschlagenen Gegenstände sind sofort nach Ende der Versteigerung abzunehmen. Abwesende Erwerber sind verpflichtet, ersteigerte Gegenstände unverzĂĽglich nach Mitteilung des Zuschlages abzuholen (Holschuld). Soweit Bieter ausschlieĂźlich mittels schriftlicher Gebote an der Versteigerung teilnehmen, ist der Kaufpreis innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen und in gleicher Frist die Gegenstände abzunehmen. Ein unentgeltlicher Verwahrauftrag zwischen Versteigerer/Auftraggeber und Ersteigerer wird nicht geschlossen. Eine Sachversicherung fĂĽr ersteigerte Gegenstände besteht nicht. FĂĽr den Untergang oder fĂĽr nachträglich eingetretene Mängel von oder an ersteigerten Gegenständen haften weder der Versteigerer noch der Auftraggeber. Die Bewachung bzw. Versicherung ersteigerter Gegenstände obliegt dem Ersteigerer.

4.3          Die Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und ausschlieĂźlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die MitĂĽberweisung einer auf einer Rechnung angegebenen Versandpauschale gilt als Beauftragung des Versands. Der Versand erfolgt erst nach Zahlung und ggf. erforderlicher weiterer Angaben, wie Telefonnummer, abweichende Versandanschrift etc. Bei der Auswahl des Versanddienstleisters hat der Versteigerer freie Wahl. Versandkosten werden je nach Verpackungsaufwand und Kosten des Versanddienstleisters berechnet. Die Verpackung erfolgt grundsätzlich nach DHL Standard-Verpackungsmethode, Schutzniveau 1 (nicht zerbrechliche Gegenstände).

4.4          Im- bzw. Exportbeschränkungen, Beschränkungen durch Sanktionen und anderweitige gesetzliche. Regelungen, insbesondere auĂźerhalb der Europäischen Union, fĂĽr bestimmte Objekte und Materialien (wie z.B. Elfenbein), können die Ein- und/oder Ausfuhr von Gegenstände, inkl. des Versands verhindern. Der Käufer hat im Falle, daĂź ein von ihm erworbener Gegenstand solchen Beschränkungen unterliegt, nötige Genehmigungen einzuholen und zum Zweck des Versands dem Versteigerer zur VerfĂĽgung zu stellen. Etwaige in diesem Zusammenhang entstehende Kosten, Zölle, Abgaben etc. sind vom Käufer zu tragen.

Ausfuhranmeldungen ab einem Gesamtwarenwert von 1.000 € werden nur für den Warenversand per DHL-Paket durchgeführt.

5.            Verzug

5.1          Verweigert der Käufer die Abnahme oder Zahlung oder gerät er mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder ErfĂĽllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen NichterfĂĽllung verlangen. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, ist der Versteigerer berechtigt, 37% der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis zu fordern. Der Versteigerer kann jederzeit vom ErfĂĽllungs- zum Schadensersatzanspruch ĂĽbergehen. Forderungen des Auftraggebers kann der Versteigerer fĂĽr dessen Rechnung im eigenen Namen geltend machen.

5.2          Nicht abgeholte Gegenstände werden entweder auf Kosten des Käufers bei einer Spedition ein- bzw. zwischengelagert, wobei jede Lagerung und Transporte, Demontagen etc. grundsätzlich fĂĽr Rechnung und Gefahr des Käufers erfolgen, oder erneut zum Kauf angeboten. Dabei haftet der Erstkäufer fĂĽr den Mindererlös und etwaige mit dem erneuten Angebot entstehende Kosten.

6. Sonstige Bestimmungen

6.1          Ist der Versteigerer aus irgendeinem Grund zum Schadenersatz verpflichtet, hat er einen Folgeschaden nicht zu tragen.

6.2          Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĂĽrfen der nochmaligen PrĂĽfung und werden unter dem Vorbehalt der nachträglichen Korrekturen erstellt.

6.3          Der Kaufvertrag unterliegt ausschlieĂźlich deutschem Recht. Supranationale Rechte oder andere Rechte sind abbedungen. Gerichtsstand fĂĽr Mahnsachen fĂĽr Handelsgeschäfte ist 72458 Albstadt.

6.4          Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt. Die Abtretung von AnsprĂĽchen von Käufern ist ausgeschlossen. Im Rahmen der Versteigerung erhobene Daten werden ausschlieĂźlich zur Abwicklung der rechtsgeschäftlichen Vorgänge und zur ErfĂĽllung gesetzlicher Pflichten gespeichert. Adressdaten dĂĽrfen auch zum Zwecke der Information ĂĽber kĂĽnftige Versteigerungen gespeichert werden, soweit dem nicht widersprochen wird. Weitere Informationen sind den Datenschutzhinweisen zu entnehmen.

6.5          Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine gĂĽltige Regelung die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Die Wirksamkeit der ĂĽbrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berĂĽhrt.

 

Ref. jur. Stefan A. Niederauer

Ă–ffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Vollständige AGBs