Hyacinthe Rigaud, Umkreis
1659 Perpignan - 1743 Paris
König Ludwig XIV. von Frankreich
Brustbild nach links. Vor Wolkenfond. Öl auf Lwd. 92 x 74,5 cm (in gemaltem Oval) cm. Doubliert. Rest. Verg. Rahmen mit Palmettendekor besch. (113 x 94 cm).
Den Bildträger schmückte ursprünglich eine figürliche Szene im Querformat, die mit dem Porträt des Königs im ovalen Hochformat übermalt wurde. In den nicht übermalten Zwickeln des Gemäldes sind noch die Reste der älteren Darstellung erkennbar.
Auf der Rahmenrückseite Klebeetikett der Weltausstellung Paris 1878 "Galerie des Portraits Nationaux" mit Nummerierung "139" (?) und beschädigtes ovales Klebeetikett mit aufgedruckter Nummerierung "1.15[...]". In der Auflistung der Darstellungen Ludwigs XIV., welche 1878 in der Galerie des Portraits Nationaux präsentiert wurden, ist das vorliegende Gemälde nicht nachweisbar. Der Rahmen stammt aus einem anderen Kontext.
Das vorliegende Porträt findet bezüglich des Porträttypus seine Entsprechung in einem bedeutenden Bildnis des Königs, das Hyacinthe Rigaud um 1694 geschaffen hat. Der König ist darauf bis zu den Knien im Profil nach links zu sehen, die linke Hand in die Hüfte gestemmt, die rechte Hand auf einen Kommandostab gestützt. Eine Fassung dieses Porträts wurde bei Artcurial, Paris, am 13. November 2019 mit Kat.-Nr. 124 als Arbeit aus der Werkstatt Rigauds versteigert.
Im Jahre 1694 bot Hyacinthe Rigaud verschiedene "Modelle" von Porträts des Sonnenkönigs an, die als "en grand" oder "en pied" und als "en buste" beschrieben wurden. Die Preislisten geben über die enorme Bandbreite der Entlohnung des Meisters Auskunft. Die Anschaffungskosten für ein Porträt des Königs bewegten sich zwischen 40 und 600 Livres. Daraus erschließt sich auch eine Variation nicht nur hinsichtlich der Größe sondern auch eine Vielfalt von Bildausschnitten und Kleidungsvarianten. Innerhalb von fünf Jahren, von 1694 bis 1699, fertigte die Werkstatt des Künstlers, der hierfür sieben Mitarbeitern heranziehen musste, mehr als 50 Repliken dieses Werkes an. Die meisten Versionen des Porträts beschränken sich dabei auf eine Darstellung Ludwigs XIV. als Büste ohne Hände.
Sein direktes Vorbild findet das vorliegende Bildnis in Rigauds Gemälde im Statens Museum for Kunst in Kopenhagen. Vgl. zu diesem James-Sarazin, Ariane, Hyacinthe Rigaud (1659-1743). Dijon 2016, Bd. II Le Catalogue raisonné, S. 131-134, WVZ-Nr. P.382. Meist wird Louis XIV in einem bräunlichen Rock dargestellt, in vorliegendem Fall wechselt dieser zur Grundfarbe Grau.
Provenienz: Auktion Piasa, Paris, 22. November 1996. - Süddeutsche Privatsammlung.
Hyacinthe Rigaud, Umkreis
1659 Perpignan - 1743 Paris
King Louis XIV of France
Oil auf canvas. Relined. Restored. Damage to frame with palmette decoration (113 x 94 cm).
Adhesive label from the World Exhibition in Paris 1878 "Galerie des Portraits Nationaux" with number "139" (?) and a damaged oval adhesive label with the printed number "1.15[...]" on the frame verso. The present painting cannot be found in the list of depictions of Louis XIV presented in the Galerie des Portraits Nationaux in 1878. The frame comes from a different context.
Das vorliegende Porträt findet bezüglich des Porträttypus seine Entsprechung in einem bedeutenden Bildnis des Königs, das Hyacinthe Rigaud um 1694 geschaffen hat. Der König ist darauf bis zu den Knien im Profil nach links zu sehen, die linke Hand in die Hüfte gestemmt, die rechte Hand auf einen Kommandostab gestützt. Eine Fassung dieses Porträts wurde bei Artcurial, Paris, am 13. November 2019 mit Kat.-Nr. 124 als Arbeit aus der Werkstatt Rigauds versteigert.
Im Jahre 1694 bot Hyacinthe Rigaud verschiedene "Modelle" von Porträts des Sonnenkönigs an, die als "en grand" oder "en pied" und als "en buste" beschrieben wurden. Die Preislisten geben über die enorme Bandbreite der Entlohnung des Meisters Auskunft. Die Anschaffungskosten für ein Porträt des Königs bewegten sich zwischen 40 und 600 Livres. Daraus erschließt sich auch eine Variation nicht nur hinsichtlich der Größe sondern auch eine Vielfalt von Bildausschnitten und Kleidungsvarianten. Innerhalb von fünf Jahren, von 1694 bis 1699, fertigte die Werkstatt des Künstlers, der hierfür sieben Mitarbeitern heranziehen musste, mehr als 50 Repliken dieses Werkes an. Die meisten Versionen des Porträts beschränken sich dabei auf eine Darstellung Ludwigs XIV. als Büste ohne Hände.
Sein direktes Vorbild findet das vorliegende Bildnis in Rigauds Gemälde im Statens Museum for Kunst in Kopenhagen. Vgl. zu diesem James-Sarazin, Ariane, Hyacinthe Rigaud (1659-1743). Dijon 2016, Bd. II Le Catalogue raisonné, S. 131-134, WVZ-Nr. P.382. Meist wird Louis XIV in einem bräunlichen Rock dargestellt, in vorliegendem Fall wechselt dieser zur Grundfarbe Grau.
provenance: Auction Piasa, Paris, 22 November 1996. - Private collection, South Germany.
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- Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
- Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
- Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
- Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
- a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von 25 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
- Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
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- Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
- Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
- Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
- Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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