Los

555

Lucas Cranach d. Ä. - Der verliebte Alte

In September-Auktion

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München

Lucas Cranach d. Ä.
1472 Kronach - 1553 Weimar

Der verliebte Alte

Rücks. Wachssiegel der Königlichen Gemälde-Galerie in Dresden. Ebd. hs. Nummerierung 5597 und hs. Bezeichnung "from the Royal Collection (Saxony)". Öl und Perlmuttplättchen auf Holz. 42,5 x 26,3 cm. Rest. Rahmen (52,5 x 36 cm).

Die vorliegende Darstellung entspricht thematisch eigentlich den bekannten Versionen des "Verliebten Alten": Eine junge Frau nimmt - während sie den gealterten Galan liebevoll anschaut - Münzen aus der Geldkatze, welche dieser vor seinem Bauch trägt. In seiner deutlich sichtbaren Gefühlsregung, die er mit uns teilt, indem er aus dem Gemälde herausblickt, nimmt der Alte den Diebstahl nicht wahr. So weit, so gut. Eine die sittliche Moral der Zeitgenossen Cranachs befördernde Darstellung ... Und doch ist das Gemälde viel mehr, es sollte durch seine "Biographie" als einzigartig zu gelten haben.

Denn im heutigen Zustand sehen wir ausschließlich die Köpfe, die Büste der jungen Frau und drei Hände vor dunklem Hintergrund, von Lucas Cranach d. Ä. gemalt. Der Rest der Fläche wird durch eine dichte und schillernde Perlmuttauflage bedeckt. Eine Perlmuttauflage, die zumindest in Teilen bereits im Jahr 1858 nachzuweisen ist, als man das Gemälde wie folgt inventarisierte: "[...] In der Gewandung sind Perlmutter Stücke eingesetzt." Zuvor erfolgt in diesem Inventareintrag aber eine konkrete Beschreibung der (noch) gemalten Handlung: "Ein Alter liebkost ein Mädchen, das ihm ungemerkt Geld aus dem Beutel nimmt." Oder hat am Ende der Verfasser des Inventares beim Verfassen des Zusatzes bezüglich des Perlmutts ungenau formuliert? Am Schriftbild des Eintrages im Vorrats-Inventar von 1858 ist deutlich zu erkennen, dass dieser Beisatz nachträglich, in kleinerer Schrift und möglicherweise auch sehr schnell hinzugefügt wurde. In welchem Umfang der Perlmuttbesatz bereits im 19. Jahrhundert existierte, kann man aus diesem knappen Inventareintrag nicht entnehmen.

Interessant ist aber sicherlich die Feststellung, dass in die Haube der jungen Frau im unteren Teil nicht nur ebenfalls ein Perlmuttstück eingelegt ist, sondern dass deren oberer Teil aus einer metallischen und wohl schon seit längerer Zeit (wenn nicht schon immer) mit dem Dekor der Haube bemalten Einlage besteht.

Eine Röntgenaufnahme machte sichtbar, dass die Konturen unterhalb des bemalten Bereichs akkurat ausgeschnitten wurden, die Holzplatte offenbar um wenige Millimeter abgetragen wurde, um ein planes Einsetzen der Perlmuttplättchen zu ermöglichen. Die Anordnung der Plättchen verwirrt auf den ersten Blick, man nimmt das bunte Irisieren des Perlmutts in all seiner Pracht zuerst wahr. 

Bei genauerer Betrachtung erschließt sich aber, dass der Perlmuttbelag ganz bewusst die bestimmenden Linien der ehemaligen Bemalung aufnimmt: Wir erkennen die Kontur des linken Armes der jungen Frau bis zu ihrer Hand, die Kontur des angepufften linken Ärmels eingeschlossen. Wir können den angewinkelten rechten Arm des Alten nachvollziehen, man glaubt sogar, die Säume eines von diesem umgelegten Umhanges wahrnehmen zu können.

Der Perlmutt-"Künstler" verwendete bewusst Perlmutt von zweierlei Herkunft. Dies macht die Prüfung der Oberfläche unter UV-Licht besonders deutlich: Das "Kleid" der jungen Dame reflektiert das UV-Licht - im Gegensatz zur "Kleidung" des Herren - deutlich rötlich. Manche der Perlmuttplättchen weisen zarte Spuren einer schraffenartigen Gravur auf, ein Umstand, der auf eine Zweitverwendung der Plättchen schließen lassen könnte.

Schade nur, dass die Perlmuttauflage erst später (hier schweigen die Quellen bis in das Jahr 1858) aufgetragen wurde: Denn die Holzplatte erfuhr bereits davor eine Beschädigung, im linken Bereich ist ein durchlaufender vertikaler Bruch des Holzes nachweisbar. Dieser Bruch wurde restauriert, im linken oberen Teil des Hintergrundes sind auch deutliche Retuschen nachweisbar. Wäre das Perlmutt bereits zum Zeitpunkt der Beschädigung aufgelegt gewesen, hätte es aufgrund seiner spröden Struktur sofort Schaden genommen.

Im Rahmen der Recherchen zu diesem Gemälde wurden verschiedene Thesen aufgestellt und mangels Beweisen wieder verworfen. Man hätte das Gemälde zu gerne in eine der Kunst- und Wunderkammern der Zeit integriert gesehen, das Perlmutt als passende spätere Dekoration in einem solchen Umfeld interpretiert. Eine andere Vermutung lautete, dass das Gemälde im unteren Bereich so stark beschädigt war, dass man sich zu einem durchgehenden Belag mit Perlmutt entschloss.

Die vorliegende Version des "Verliebten Alten" kann in ihrem aktuellen Zustand als einmalig gelten. Eine "Collage", bevor die Collage als künstlerische Technik von den Künstlern des beginnenden 20. Jahrhunderts überhaupt erst erfunden und dann heftig propagiert wurde? Ein Restaurator, der ante temporis einer Philosophie der Restauratoren des 20. Jahrhunderts anhing, die beschädigte oder verloren gegangene Bereiche eines Kunstwerkes nicht rekonstruieren wollten, sondern andeutend nachempfinden wollten?

Provenienz: Königliche Gemälde-Galerie Dresden mit folgenden Einzelnachweisen: Johann Adam Steinhäuser, Inventar 1722-28 (Handschrift, Archiv der SKD, Gemäldegalerie Alte Meister, Nr. 356), Inv.-Nr. B 120: als Kopie nach Lucas Cranach. Angabe der Herkunft "Kunstcamm." (= Kunstkammer). Das Gemälde gehörte also zum Bestand der 1560 von Kurfürst August von Sachsen eingerichteten Dresdner Kurfürstlichen Kunstkammer. Das Gemälde kann aufgrund der sehr summarischen Erfassung von Gemälden in den Kunstkammer-Inventaren dort jedoch nicht identifiziert werden. - Johann Adam Steinhäuser, Inventar 1741 / "Steinhäusers Inventar" (Handschrift, Archiv der SKD, Gemäldegalerie Alte Meister, Nr. 357), Inv.-Nr. 120: wiederum als Kopie nach Lucas Cranach. - Königliche Gemäldegalerie Dresden, Inventar "Vorrat" (1858), Inv.-Nr. 244: als Kopie nach Cranach. "Ein Alter liebkost ein Mädchen, das ihm ungemerkt Geld aus dem Beutel nimmt. In der Gewandung sind Perlmutter Stücke eingesetzt." - Verzeichnis der aus den Vorräthen der Kgl. Gemälde-Galerie zu Dresden den 16. April 1860 [...] zu versteigernden Oelgemälde, durch Carl Gotthelf Bautzmann, Kgl. Bücher-Auctionator und Taxator. Dresden 1860, S. 13, Kat.-Nr. 81 "Ein Alter liebkost ein Mädchen ..." (dort als Schule Lucas Cranachs katalogisiert). - Neumeister, München, Auktion 152, 13.-15. März 1974, Kat.-Nr. 1364 (mit Abb. Taf. 105): als eigenhändige Arbeit Lucas Cranachs d. Ä. - Süddeutscher Privatbesitz (Nachlass des Käufers von 1974).

Literatur: "Cranach". Hg. von Harald Marx und Ingrid Mössinger. Mit einem Bestandskatalog der Gemälde in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erarbeitet von Karin Kolb. Ausst.-Kat. Kunstsammlungen Chemnitz, 13. November 2005 - 12. März 2006. Köln 2005, S. 539, mittlere Spalte unten: das vorliegende Gemälde.
Wir danken allen involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden für ihre unkomplizierte Unterstützung im Rahmen der Katalogisierung. Namentlich genannt seien Dr. Roland Enke, Carina Merseburger und Vera Wobad, die bezüglich der Nachweise des Gemäldes in den Dresdener Inventaren wichtige Informationen gegeben bzw. essentielle Daten übermittelt haben.

Lucas Cranach d. Ä.
1472 Kronach - 1553 Weimar

Old man in love

Wax seal of the Royal Picture Gallery in Dresden, handwritten number 5597 and handwritten inscription "from the Royal Collection (Saxony)" verso. Oil and small mother-of-pearl plates auf panel. 42.5 x 26.3 cm. Restored. Framed (52.5 x 36 cm).

Dr. Michael Hofbauer, Heidelberg, confirmed the attribution of the present painting by email from 12 July 2023 after examining the original. He also examined this on 8 July 2023 using infrared reflectography (OSIRIS A1). The painting was already included in the Corpus Cranach with no. CC-SUP-100-118, the data will be updated, the authorship will be recorded with "C1" (Lucas Cranach the Elder or created within his workshop).

Dr. Hofbauer limits the period of origin to between 1530 and before 1536/37, the time when the Warsaw version (Corpus Cranach CC-SUP-100-032) was created.

Provenance: Royal Picture Gallery Dresden with the following individual records: Johann Adam Steinhäuser, inventory 1722-28 (manuscript, archive of the SKD, Picture Gallery Old Masters, number 356), inventory number B 120: as a copy after Lucas Cranach. Indication of origin "Kunstcamm." (= Kunstkammer). The painting was part of the inventory of the Dresden Electoral Art Chamber set up in 1560 by Elector Augustus of Saxony. However, the painting cannot be identified there due to the very summary recording of paintings in the Kunstkammer inventories. - Johann Adam Steinhäuser, Inventory 1741 / "Steinhäuser Inventory" (manuscript, SKD archive, Old Masters Picture Gallery, number 357), inventory number 120: again as a copy after Lucas Cranach. - Royal Picture Gallery Dresden, inventory "Vorrat" (1858), inventory number 244: as a copy after Cranach. "Ein Alter liebkost ein Mädchen, das ihm ungemerkt Geld aus dem Beutel nimmt. In der Gewandung sind Perlmutter Stück eingesetzt." - Directory of the stocks of the Royal Picture Gallery in Dresden 16 April 1860 [...] oil painting to be auctioned, by Carl Gotthelf Bautzmann, Royal book auctioneer and valuer. Dresden 1860, page 13, catalogue number 81 "Ein Alter liebkost ein Mädchen..." (catalogued there as Lucas Cranachs school). - Neumeister, Munich, Auction 152, 13-15 March 1974, catalogue number 1364 (with illustration plate 105): as an own work by Lucas Cranach the Elder. - Private owner, South Germany (estate of the buyer 1974).

Literature: "Cranach". Edited by Harald Marx und Ingrid Mössinger. Mit einem Bestandskatalog der Gemälde in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erarbeitet von Karin Kolb. Exhibition catalogue Kunstsammlungen Chemnitz, 13 November 2005 - 12 March 2006. Cologne 2005, page 539, middle column below: the present painting.

We would like to thank all the employees involved at the Staatliche Kunstsammlungen Dresden for their uncomplicated support in the context of cataloguing. Mentioned by name are Dr. Roland Enke, Carina Merseburger and Vera Wobad, who provided important information or transmitted essential data regarding the evidence of the painting in the Dresden inventories.

Lucas Cranach d. Ä.
1472 Kronach - 1553 Weimar

Der verliebte Alte

Rücks. Wachssiegel der Königlichen Gemälde-Galerie in Dresden. Ebd. hs. Nummerierung 5597 und hs. Bezeichnung "from the Royal Collection (Saxony)". Öl und Perlmuttplättchen auf Holz. 42,5 x 26,3 cm. Rest. Rahmen (52,5 x 36 cm).

Die vorliegende Darstellung entspricht thematisch eigentlich den bekannten Versionen des "Verliebten Alten": Eine junge Frau nimmt - während sie den gealterten Galan liebevoll anschaut - Münzen aus der Geldkatze, welche dieser vor seinem Bauch trägt. In seiner deutlich sichtbaren Gefühlsregung, die er mit uns teilt, indem er aus dem Gemälde herausblickt, nimmt der Alte den Diebstahl nicht wahr. So weit, so gut. Eine die sittliche Moral der Zeitgenossen Cranachs befördernde Darstellung ... Und doch ist das Gemälde viel mehr, es sollte durch seine "Biographie" als einzigartig zu gelten haben.

Denn im heutigen Zustand sehen wir ausschließlich die Köpfe, die Büste der jungen Frau und drei Hände vor dunklem Hintergrund, von Lucas Cranach d. Ä. gemalt. Der Rest der Fläche wird durch eine dichte und schillernde Perlmuttauflage bedeckt. Eine Perlmuttauflage, die zumindest in Teilen bereits im Jahr 1858 nachzuweisen ist, als man das Gemälde wie folgt inventarisierte: "[...] In der Gewandung sind Perlmutter Stücke eingesetzt." Zuvor erfolgt in diesem Inventareintrag aber eine konkrete Beschreibung der (noch) gemalten Handlung: "Ein Alter liebkost ein Mädchen, das ihm ungemerkt Geld aus dem Beutel nimmt." Oder hat am Ende der Verfasser des Inventares beim Verfassen des Zusatzes bezüglich des Perlmutts ungenau formuliert? Am Schriftbild des Eintrages im Vorrats-Inventar von 1858 ist deutlich zu erkennen, dass dieser Beisatz nachträglich, in kleinerer Schrift und möglicherweise auch sehr schnell hinzugefügt wurde. In welchem Umfang der Perlmuttbesatz bereits im 19. Jahrhundert existierte, kann man aus diesem knappen Inventareintrag nicht entnehmen.

Interessant ist aber sicherlich die Feststellung, dass in die Haube der jungen Frau im unteren Teil nicht nur ebenfalls ein Perlmuttstück eingelegt ist, sondern dass deren oberer Teil aus einer metallischen und wohl schon seit längerer Zeit (wenn nicht schon immer) mit dem Dekor der Haube bemalten Einlage besteht.

Eine Röntgenaufnahme machte sichtbar, dass die Konturen unterhalb des bemalten Bereichs akkurat ausgeschnitten wurden, die Holzplatte offenbar um wenige Millimeter abgetragen wurde, um ein planes Einsetzen der Perlmuttplättchen zu ermöglichen. Die Anordnung der Plättchen verwirrt auf den ersten Blick, man nimmt das bunte Irisieren des Perlmutts in all seiner Pracht zuerst wahr. 

Bei genauerer Betrachtung erschließt sich aber, dass der Perlmuttbelag ganz bewusst die bestimmenden Linien der ehemaligen Bemalung aufnimmt: Wir erkennen die Kontur des linken Armes der jungen Frau bis zu ihrer Hand, die Kontur des angepufften linken Ärmels eingeschlossen. Wir können den angewinkelten rechten Arm des Alten nachvollziehen, man glaubt sogar, die Säume eines von diesem umgelegten Umhanges wahrnehmen zu können.

Der Perlmutt-"Künstler" verwendete bewusst Perlmutt von zweierlei Herkunft. Dies macht die Prüfung der Oberfläche unter UV-Licht besonders deutlich: Das "Kleid" der jungen Dame reflektiert das UV-Licht - im Gegensatz zur "Kleidung" des Herren - deutlich rötlich. Manche der Perlmuttplättchen weisen zarte Spuren einer schraffenartigen Gravur auf, ein Umstand, der auf eine Zweitverwendung der Plättchen schließen lassen könnte.

Schade nur, dass die Perlmuttauflage erst später (hier schweigen die Quellen bis in das Jahr 1858) aufgetragen wurde: Denn die Holzplatte erfuhr bereits davor eine Beschädigung, im linken Bereich ist ein durchlaufender vertikaler Bruch des Holzes nachweisbar. Dieser Bruch wurde restauriert, im linken oberen Teil des Hintergrundes sind auch deutliche Retuschen nachweisbar. Wäre das Perlmutt bereits zum Zeitpunkt der Beschädigung aufgelegt gewesen, hätte es aufgrund seiner spröden Struktur sofort Schaden genommen.

Im Rahmen der Recherchen zu diesem Gemälde wurden verschiedene Thesen aufgestellt und mangels Beweisen wieder verworfen. Man hätte das Gemälde zu gerne in eine der Kunst- und Wunderkammern der Zeit integriert gesehen, das Perlmutt als passende spätere Dekoration in einem solchen Umfeld interpretiert. Eine andere Vermutung lautete, dass das Gemälde im unteren Bereich so stark beschädigt war, dass man sich zu einem durchgehenden Belag mit Perlmutt entschloss.

Die vorliegende Version des "Verliebten Alten" kann in ihrem aktuellen Zustand als einmalig gelten. Eine "Collage", bevor die Collage als künstlerische Technik von den Künstlern des beginnenden 20. Jahrhunderts überhaupt erst erfunden und dann heftig propagiert wurde? Ein Restaurator, der ante temporis einer Philosophie der Restauratoren des 20. Jahrhunderts anhing, die beschädigte oder verloren gegangene Bereiche eines Kunstwerkes nicht rekonstruieren wollten, sondern andeutend nachempfinden wollten?

Provenienz: Königliche Gemälde-Galerie Dresden mit folgenden Einzelnachweisen: Johann Adam Steinhäuser, Inventar 1722-28 (Handschrift, Archiv der SKD, Gemäldegalerie Alte Meister, Nr. 356), Inv.-Nr. B 120: als Kopie nach Lucas Cranach. Angabe der Herkunft "Kunstcamm." (= Kunstkammer). Das Gemälde gehörte also zum Bestand der 1560 von Kurfürst August von Sachsen eingerichteten Dresdner Kurfürstlichen Kunstkammer. Das Gemälde kann aufgrund der sehr summarischen Erfassung von Gemälden in den Kunstkammer-Inventaren dort jedoch nicht identifiziert werden. - Johann Adam Steinhäuser, Inventar 1741 / "Steinhäusers Inventar" (Handschrift, Archiv der SKD, Gemäldegalerie Alte Meister, Nr. 357), Inv.-Nr. 120: wiederum als Kopie nach Lucas Cranach. - Königliche Gemäldegalerie Dresden, Inventar "Vorrat" (1858), Inv.-Nr. 244: als Kopie nach Cranach. "Ein Alter liebkost ein Mädchen, das ihm ungemerkt Geld aus dem Beutel nimmt. In der Gewandung sind Perlmutter Stücke eingesetzt." - Verzeichnis der aus den Vorräthen der Kgl. Gemälde-Galerie zu Dresden den 16. April 1860 [...] zu versteigernden Oelgemälde, durch Carl Gotthelf Bautzmann, Kgl. Bücher-Auctionator und Taxator. Dresden 1860, S. 13, Kat.-Nr. 81 "Ein Alter liebkost ein Mädchen ..." (dort als Schule Lucas Cranachs katalogisiert). - Neumeister, München, Auktion 152, 13.-15. März 1974, Kat.-Nr. 1364 (mit Abb. Taf. 105): als eigenhändige Arbeit Lucas Cranachs d. Ä. - Süddeutscher Privatbesitz (Nachlass des Käufers von 1974).

Literatur: "Cranach". Hg. von Harald Marx und Ingrid Mössinger. Mit einem Bestandskatalog der Gemälde in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erarbeitet von Karin Kolb. Ausst.-Kat. Kunstsammlungen Chemnitz, 13. November 2005 - 12. März 2006. Köln 2005, S. 539, mittlere Spalte unten: das vorliegende Gemälde.
Wir danken allen involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden für ihre unkomplizierte Unterstützung im Rahmen der Katalogisierung. Namentlich genannt seien Dr. Roland Enke, Carina Merseburger und Vera Wobad, die bezüglich der Nachweise des Gemäldes in den Dresdener Inventaren wichtige Informationen gegeben bzw. essentielle Daten übermittelt haben.

Lucas Cranach d. Ä.
1472 Kronach - 1553 Weimar

Old man in love

Wax seal of the Royal Picture Gallery in Dresden, handwritten number 5597 and handwritten inscription "from the Royal Collection (Saxony)" verso. Oil and small mother-of-pearl plates auf panel. 42.5 x 26.3 cm. Restored. Framed (52.5 x 36 cm).

Dr. Michael Hofbauer, Heidelberg, confirmed the attribution of the present painting by email from 12 July 2023 after examining the original. He also examined this on 8 July 2023 using infrared reflectography (OSIRIS A1). The painting was already included in the Corpus Cranach with no. CC-SUP-100-118, the data will be updated, the authorship will be recorded with "C1" (Lucas Cranach the Elder or created within his workshop).

Dr. Hofbauer limits the period of origin to between 1530 and before 1536/37, the time when the Warsaw version (Corpus Cranach CC-SUP-100-032) was created.

Provenance: Royal Picture Gallery Dresden with the following individual records: Johann Adam Steinhäuser, inventory 1722-28 (manuscript, archive of the SKD, Picture Gallery Old Masters, number 356), inventory number B 120: as a copy after Lucas Cranach. Indication of origin "Kunstcamm." (= Kunstkammer). The painting was part of the inventory of the Dresden Electoral Art Chamber set up in 1560 by Elector Augustus of Saxony. However, the painting cannot be identified there due to the very summary recording of paintings in the Kunstkammer inventories. - Johann Adam Steinhäuser, Inventory 1741 / "Steinhäuser Inventory" (manuscript, SKD archive, Old Masters Picture Gallery, number 357), inventory number 120: again as a copy after Lucas Cranach. - Royal Picture Gallery Dresden, inventory "Vorrat" (1858), inventory number 244: as a copy after Cranach. "Ein Alter liebkost ein Mädchen, das ihm ungemerkt Geld aus dem Beutel nimmt. In der Gewandung sind Perlmutter Stück eingesetzt." - Directory of the stocks of the Royal Picture Gallery in Dresden 16 April 1860 [...] oil painting to be auctioned, by Carl Gotthelf Bautzmann, Royal book auctioneer and valuer. Dresden 1860, page 13, catalogue number 81 "Ein Alter liebkost ein Mädchen..." (catalogued there as Lucas Cranachs school). - Neumeister, Munich, Auction 152, 13-15 March 1974, catalogue number 1364 (with illustration plate 105): as an own work by Lucas Cranach the Elder. - Private owner, South Germany (estate of the buyer 1974).

Literature: "Cranach". Edited by Harald Marx und Ingrid Mössinger. Mit einem Bestandskatalog der Gemälde in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden erarbeitet von Karin Kolb. Exhibition catalogue Kunstsammlungen Chemnitz, 13 November 2005 - 12 March 2006. Cologne 2005, page 539, middle column below: the present painting.

We would like to thank all the employees involved at the Staatliche Kunstsammlungen Dresden for their uncomplicated support in the context of cataloguing. Mentioned by name are Dr. Roland Enke, Carina Merseburger and Vera Wobad, who provided important information or transmitted essential data regarding the evidence of the painting in the Dresden inventories.

September-Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-419
Lose: 500-884
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

Vollständige AGBs