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Frans Francken d. J. - Bergpredigt

In September-Auktion

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München
Frans Francken d. J.
1581 Antwerpen - 1642 ebenda

Bergpredigt

L. u. signiert "D° FFRANCK IN. F.". Rücks. Reste eines Sammlungssiegels (lediglich die Bekrönung des Wappens ist noch erkennbar). Öl auf Holz. 33 x 79 cm. Rest. Besch. Rahmen min. besch. (48,5 x 95,5 cm).

DIE BERGPREDIGT

"Die Botschaft Jesu ist in der Bergpredigt enthalten, ganz und unverfälscht ... Wenn nur die Bergpredigt und meine eigene Auslegung davon vor mir läge, würde ich nicht zögern zu sagen: Ja, ich bin ein Christ." (Mahatma Gandhi. Zitiert nach Kuschel, Karl-Joseph, Lust an der Erkenntnis - Die Theologie des 20. Jahrhunderts. Ein Lesebuch. München 1989, S. 228).



"Als Jesus die vielen Menschen sah, stieg er auf einen Berg. Er setzte sich, und seine Jünger traten zu ihm. Dann begann er zu reden und lehrte sie: Er sagte: Selig, die arm sind vor Gott / denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig die Trauernden / denn sie werden getröstet werden. Selig, die keine Gewalt anwenden / denn sie werden das Land erben. Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit / denn sie werden satt werden. Selig die Barmherzigen / denn sie werden Erbarmen finden. Selig, die ein reines Herz haben / denn sie werden Gott schauen. Selig, die Frieden stiften / denn sie werden Söhne Gottes genannt werden. Selig, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden / denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig seid ihr, wenn ihr um meinetwillen beschimpft und verfolgt und auf alle mögliche Weise verleumdet werdet. Freut euch und jubelt: Euer Lohn im Himmel wird groß sein. Denn so wurden schon vor euch die Propheten verfolgt." (Matthäus 5, 1-12: Der Beginn der Bergpredigt mit den Seligpreisungen).

Als Ursula Härting die "Bergpredigt" von Frans Francken d. J., das einzige ihr bekannte Gemälde, in welchem sich der Künstler mit diesem Schlüsselthema des christlichen Glaubens auseinandersetzte, in ihr Werkverzeichnis aufnahm, kannte sie das Original nicht. Es lag ihr lediglich eine Abbildung vor, die im Archiv des Rijksbureaus voor kunsthistorische Documentatie in Den Haag verwahrt wurde. Ihr war bekannt, dass das Gemälde in französischem Privatbesitz war, ebenso gibt sie - historisch ungenau - als Herkunft an: "Collecting point, Nr. 3202" (vgl. die Angaben zur Provenienz am Ende des Textes).

Aus kunsthistorischer Sicht ist es nur zu bedauern, dass Ursula Härting das Gemälde nicht aus eigener Anschauung kannte und somit nicht beschreiben konnte, um welch künstlerisches Meisterwerk Frans Franckens es sich handelt:

In queroblongem Format stellt der Künstler das Thema mit allen Mitteln seiner kompositorischen Kreativität und farblich delikaten "Glanzlichtern" höchst suggestiv dar: Vor der Stadt, auf einem (nicht allzu hohen) Berg, spricht Christus zum Volk. Dicht gedrängt, sitzend, stehend, nachdenklich kauernd, betend, erstaunt, teilnehmend oder auch vor Müdigkeit eingeschlafen wie die junge Mutter mit Kind im Hintergrund: Alle haben sich eng umeinander geschart, um der Predigt zu lauschen. Christus steht etwas abseits von der Gruppe. Hoch aufgerichtet, in Schrittposition und mit beiden Händen gestikulierend spricht er zu seinen Zuhörern.

Im typisch "verblauenden" Hintergrund sind die Bauwerke der Stadt zu erkennen, atmosphärisch in Grün- und Blautönen wiedergegeben. Der Himmel ist bewölkt. Während sich die Wolken über Christus lichten, ziehen rechts bedrohlich-dunkle Wolken davon. Das indirekt einfallende Licht lässt die Gesichter mancher Personen ungewöhnlich fahl erscheinen, punktuell leuchten verhalten die Farben der verschiedenen Gewänder auf.

Wenngleich Christus etwas unterhalb der auf einem flachen Hügel zusammengedrängten Menschen steht, so wirkt er dennoch größer als alle anderen Versammelten, monumentaler. Kreativ rhythmisierend baut der Künstler die Menge der Zuhörer auf: Zwischen einem im Hintergrund stehenden Mann mit blauem Turban steigt die Komposition leicht diagonal über zahlreiche sitzende Frauen an bis zu der beschließenden Gruppe von stehenden Männern rechts, dominiert von einem Turbanträger mit kostbarem rosafarbenen Mantel. Von links drängen weitere Zuhörer nach.

Höchst sensibel stellt Frans Francken durch Lichtführung und farbliche Betonung Beziehungsachsen zwischen Christus und dem Volk und auch von einzelnen Figurengruppen innerhalb der Versammelten her. Unvergleichlich, wie der Blick auf eine sitzende junge Mutter gelenkt wird, annähernd mittig platziert, reich gekleidet. Andächtig hört sie die Predigt, wenngleich ihre Aufmerksamkeit gleichzeitg ihrem Kind gewidmet sein muss. Neben ihr eine Greisin mit gefalteten Händen, spätes Heil und Trost in den Worten Christi erhoffend. Alleine diese drei Personen für sich betrachtet: ein Sinnbild für die drei Lebensalter, und somit im Kleinen die Kernaussage der gesamten Komposition wiederspiegelnd: Frau und Mann, Jung und Alt, Arm und Reich - ALLE haben sich vollständig versammelt, um zu hören und zu beten.

Frans Francken der Jüngere ist der bedeutendste Maler aus einer Antwerpener Künstlerfamilie, die von der Mitte des 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts aktiv war. Er spezialisierte sich auf viel- und kleinfigurige Szenen im sog. Kabinettformat. In Antwerpen führte er eine große Werkstatt mit zahlreichen Mitarbeitern. Rund 500 Gemälde, auf Holz oder Kupfer gemalt, sind erhalten geblieben. In diesen befasst sich der Künstler mit Themen des Alten und Neuen Testaments, der antiken Mythologie und Geschichte und mit allegorischen Darstellungen. Leinwandgemälde entstanden nur in Zusammenhang mit kirchlichen Aufträgen größeren Formats.

Die Auftraggeber und Käufer seiner Gemälde waren wohl mehrheitlich Mitglieder des Bürgertums und des niederen Adels. Besonders beliebt waren seine vielfigurigen Szenen, von den Zeitgenossen wie folgt charakterisiert: "het gewoel is zonder ent" ("das Treiben ist ohne Ende"). Wissend um die große Zahl von Mitarbeitern in dessen Atelier, suchten die Sammler bewusst nach den "origineelkens", den eigenhändig geschaffenen Werken Frans Franckens. Dieser signierte - nebenbei bemerkt - jedoch auch Gemälde, die er lediglich mit letzten Strichen "geadelt" hatte. Anfangs war der Vorsatz "D. j." ("de jonghe", der jüngere) in der Signatur gebräuchlich, später (wohl ab dem zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts) dann abgelöst durch "D. o." ("de oude", der alte). In dieser Form signierte Frans Francken auch das vorliegende Werk, das laut Signatur als "origineel", als vollständig eigenhändig geschaffen zu gelten hat.

Provenienz: Privatbesitz Frankreich. - Theo Hermsen, Paris (Kunstagent). - 1943 vom Kunsthändler Hildebrand Gurlitt erworben und an den Stab des "Führermuseums" in Linz verkauft. Vgl. hierzu das Einkaufsbuch Gurlitts aus dem Jahr 1943. Dort ist mit Nr. 1800 ein Gemälde "Bibl. Szene" von F. Francken aufgeführt, angekauft am 30. September 1943. Am 14. Oktober des Jahres erfolgt der Verkauf an das "Museum Linz". - Sonderauftrag Linz mit Nr. 3202. - 1945 in den Wirren vor dem Einmarsch der Amerikaner in München im Rahmen des "Führerbau-Diebstahls" geraubt. - Münchener Privatbesitz. - Über Schenkung und Vererbung in süddeutschen Privatbesitz gelangt. - Das Eigentum am Gemälde der jetzigen Besitzer ist geklärt.



Literatur: Härting, Ursula, Frans Francken der Jüngere (1581-1642). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog (= Flämische Maler im Umkreis der großen Meister 2). Freren 1989, S. 269, WVZ-Nr. 148 (mit Abb.).
Frans Francken d. J.
1581 Antwerpen - 1642 ebenda

Sermon on the Mount

Signed "D° FFRANCK IN. F." lower left. Remnants of a collection seal verso (only the finial of the coat of arms is still visible). Oil auf panel. 33 x 79 cm. Restored. Damaged. Minor damage to frame (48.5 x 95.5 cm).

DIE BERGPREDIGT

"Die Botschaft Jesu ist in der Bergpredigt enthalten, ganz und unverfälscht ... Wenn nur die Bergpredigt und meine eigene Auslegung davon vor mir läge, würde ich nicht zögern zu sagen: Ja, ich bin ein Christ." (Mahatma Gandhi. Zitiert nach Kuschel, Karl-Joseph, Lust an der Erkenntnis - Die Theologie des 20. Jahrhunderts. Ein Lesebuch. München 1989, S. 228).



"Als Jesus die vielen Menschen sah, stieg er auf einen Berg. Er setzte sich, und seine Jünger traten zu ihm. Dann begann er zu reden und lehrte sie: Er sagte: Selig, die arm sind vor Gott / denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig die Trauernden / denn sie werden getröstet werden. Selig, die keine Gewalt anwenden / denn sie werden das Land erben. Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit / denn sie werden satt werden. Selig die Barmherzigen / denn sie werden Erbarmen finden. Selig, die ein reines Herz haben / denn sie werden Gott schauen. Selig, die Frieden stiften / denn sie werden Söhne Gottes genannt werden. Selig, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden / denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig seid ihr, wenn ihr um meinetwillen beschimpft und verfolgt und auf alle mögliche Weise verleumdet werdet. Freut euch und jubelt: Euer Lohn im Himmel wird groß sein. Denn so wurden schon vor euch die Propheten verfolgt." (Matthäus 5, 1-12: Der Beginn der Bergpredigt mit den Seligpreisungen).

Provenance: Private owner, France. - Theo Hermsen, Paris (art agent). - Acquired from the art dealer Hildebrand Gurlitt in 1943 and sold to the staff of the "Führermuseum" in Linz. Cf. Gurlitts purchase book from 1943. There is a painting "Bibl. Szene" by F. Francken, purchased on 30 September 1943. On 14 October of that year it was sold to the "Museum Linz". - Special order from Linz with number 3202. - In the turmoil before the Americans marched into Munich in 1945 as part of the "Führerbau-Diebstahl" robbed. - Private owner, Munich. - Came into private ownership in South Germany through donation and inheritance.



Literature: Härting, Ursula, Frans Francken der Jüngere (1581-1642). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog (= Flämische Maler im Umkreis der großen Meister 2). Freren 1989, page 269, catalogue raisonné number 148 (with illustration).
Frans Francken d. J.
1581 Antwerpen - 1642 ebenda

Bergpredigt

L. u. signiert "D° FFRANCK IN. F.". Rücks. Reste eines Sammlungssiegels (lediglich die Bekrönung des Wappens ist noch erkennbar). Öl auf Holz. 33 x 79 cm. Rest. Besch. Rahmen min. besch. (48,5 x 95,5 cm).

DIE BERGPREDIGT

"Die Botschaft Jesu ist in der Bergpredigt enthalten, ganz und unverfälscht ... Wenn nur die Bergpredigt und meine eigene Auslegung davon vor mir läge, würde ich nicht zögern zu sagen: Ja, ich bin ein Christ." (Mahatma Gandhi. Zitiert nach Kuschel, Karl-Joseph, Lust an der Erkenntnis - Die Theologie des 20. Jahrhunderts. Ein Lesebuch. München 1989, S. 228).



"Als Jesus die vielen Menschen sah, stieg er auf einen Berg. Er setzte sich, und seine Jünger traten zu ihm. Dann begann er zu reden und lehrte sie: Er sagte: Selig, die arm sind vor Gott / denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig die Trauernden / denn sie werden getröstet werden. Selig, die keine Gewalt anwenden / denn sie werden das Land erben. Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit / denn sie werden satt werden. Selig die Barmherzigen / denn sie werden Erbarmen finden. Selig, die ein reines Herz haben / denn sie werden Gott schauen. Selig, die Frieden stiften / denn sie werden Söhne Gottes genannt werden. Selig, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden / denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig seid ihr, wenn ihr um meinetwillen beschimpft und verfolgt und auf alle mögliche Weise verleumdet werdet. Freut euch und jubelt: Euer Lohn im Himmel wird groß sein. Denn so wurden schon vor euch die Propheten verfolgt." (Matthäus 5, 1-12: Der Beginn der Bergpredigt mit den Seligpreisungen).

Als Ursula Härting die "Bergpredigt" von Frans Francken d. J., das einzige ihr bekannte Gemälde, in welchem sich der Künstler mit diesem Schlüsselthema des christlichen Glaubens auseinandersetzte, in ihr Werkverzeichnis aufnahm, kannte sie das Original nicht. Es lag ihr lediglich eine Abbildung vor, die im Archiv des Rijksbureaus voor kunsthistorische Documentatie in Den Haag verwahrt wurde. Ihr war bekannt, dass das Gemälde in französischem Privatbesitz war, ebenso gibt sie - historisch ungenau - als Herkunft an: "Collecting point, Nr. 3202" (vgl. die Angaben zur Provenienz am Ende des Textes).

Aus kunsthistorischer Sicht ist es nur zu bedauern, dass Ursula Härting das Gemälde nicht aus eigener Anschauung kannte und somit nicht beschreiben konnte, um welch künstlerisches Meisterwerk Frans Franckens es sich handelt:

In queroblongem Format stellt der Künstler das Thema mit allen Mitteln seiner kompositorischen Kreativität und farblich delikaten "Glanzlichtern" höchst suggestiv dar: Vor der Stadt, auf einem (nicht allzu hohen) Berg, spricht Christus zum Volk. Dicht gedrängt, sitzend, stehend, nachdenklich kauernd, betend, erstaunt, teilnehmend oder auch vor Müdigkeit eingeschlafen wie die junge Mutter mit Kind im Hintergrund: Alle haben sich eng umeinander geschart, um der Predigt zu lauschen. Christus steht etwas abseits von der Gruppe. Hoch aufgerichtet, in Schrittposition und mit beiden Händen gestikulierend spricht er zu seinen Zuhörern.

Im typisch "verblauenden" Hintergrund sind die Bauwerke der Stadt zu erkennen, atmosphärisch in Grün- und Blautönen wiedergegeben. Der Himmel ist bewölkt. Während sich die Wolken über Christus lichten, ziehen rechts bedrohlich-dunkle Wolken davon. Das indirekt einfallende Licht lässt die Gesichter mancher Personen ungewöhnlich fahl erscheinen, punktuell leuchten verhalten die Farben der verschiedenen Gewänder auf.

Wenngleich Christus etwas unterhalb der auf einem flachen Hügel zusammengedrängten Menschen steht, so wirkt er dennoch größer als alle anderen Versammelten, monumentaler. Kreativ rhythmisierend baut der Künstler die Menge der Zuhörer auf: Zwischen einem im Hintergrund stehenden Mann mit blauem Turban steigt die Komposition leicht diagonal über zahlreiche sitzende Frauen an bis zu der beschließenden Gruppe von stehenden Männern rechts, dominiert von einem Turbanträger mit kostbarem rosafarbenen Mantel. Von links drängen weitere Zuhörer nach.

Höchst sensibel stellt Frans Francken durch Lichtführung und farbliche Betonung Beziehungsachsen zwischen Christus und dem Volk und auch von einzelnen Figurengruppen innerhalb der Versammelten her. Unvergleichlich, wie der Blick auf eine sitzende junge Mutter gelenkt wird, annähernd mittig platziert, reich gekleidet. Andächtig hört sie die Predigt, wenngleich ihre Aufmerksamkeit gleichzeitg ihrem Kind gewidmet sein muss. Neben ihr eine Greisin mit gefalteten Händen, spätes Heil und Trost in den Worten Christi erhoffend. Alleine diese drei Personen für sich betrachtet: ein Sinnbild für die drei Lebensalter, und somit im Kleinen die Kernaussage der gesamten Komposition wiederspiegelnd: Frau und Mann, Jung und Alt, Arm und Reich - ALLE haben sich vollständig versammelt, um zu hören und zu beten.

Frans Francken der Jüngere ist der bedeutendste Maler aus einer Antwerpener Künstlerfamilie, die von der Mitte des 16. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts aktiv war. Er spezialisierte sich auf viel- und kleinfigurige Szenen im sog. Kabinettformat. In Antwerpen führte er eine große Werkstatt mit zahlreichen Mitarbeitern. Rund 500 Gemälde, auf Holz oder Kupfer gemalt, sind erhalten geblieben. In diesen befasst sich der Künstler mit Themen des Alten und Neuen Testaments, der antiken Mythologie und Geschichte und mit allegorischen Darstellungen. Leinwandgemälde entstanden nur in Zusammenhang mit kirchlichen Aufträgen größeren Formats.

Die Auftraggeber und Käufer seiner Gemälde waren wohl mehrheitlich Mitglieder des Bürgertums und des niederen Adels. Besonders beliebt waren seine vielfigurigen Szenen, von den Zeitgenossen wie folgt charakterisiert: "het gewoel is zonder ent" ("das Treiben ist ohne Ende"). Wissend um die große Zahl von Mitarbeitern in dessen Atelier, suchten die Sammler bewusst nach den "origineelkens", den eigenhändig geschaffenen Werken Frans Franckens. Dieser signierte - nebenbei bemerkt - jedoch auch Gemälde, die er lediglich mit letzten Strichen "geadelt" hatte. Anfangs war der Vorsatz "D. j." ("de jonghe", der jüngere) in der Signatur gebräuchlich, später (wohl ab dem zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts) dann abgelöst durch "D. o." ("de oude", der alte). In dieser Form signierte Frans Francken auch das vorliegende Werk, das laut Signatur als "origineel", als vollständig eigenhändig geschaffen zu gelten hat.

Provenienz: Privatbesitz Frankreich. - Theo Hermsen, Paris (Kunstagent). - 1943 vom Kunsthändler Hildebrand Gurlitt erworben und an den Stab des "Führermuseums" in Linz verkauft. Vgl. hierzu das Einkaufsbuch Gurlitts aus dem Jahr 1943. Dort ist mit Nr. 1800 ein Gemälde "Bibl. Szene" von F. Francken aufgeführt, angekauft am 30. September 1943. Am 14. Oktober des Jahres erfolgt der Verkauf an das "Museum Linz". - Sonderauftrag Linz mit Nr. 3202. - 1945 in den Wirren vor dem Einmarsch der Amerikaner in München im Rahmen des "Führerbau-Diebstahls" geraubt. - Münchener Privatbesitz. - Über Schenkung und Vererbung in süddeutschen Privatbesitz gelangt. - Das Eigentum am Gemälde der jetzigen Besitzer ist geklärt.



Literatur: Härting, Ursula, Frans Francken der Jüngere (1581-1642). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog (= Flämische Maler im Umkreis der großen Meister 2). Freren 1989, S. 269, WVZ-Nr. 148 (mit Abb.).
Frans Francken d. J.
1581 Antwerpen - 1642 ebenda

Sermon on the Mount

Signed "D° FFRANCK IN. F." lower left. Remnants of a collection seal verso (only the finial of the coat of arms is still visible). Oil auf panel. 33 x 79 cm. Restored. Damaged. Minor damage to frame (48.5 x 95.5 cm).

DIE BERGPREDIGT

"Die Botschaft Jesu ist in der Bergpredigt enthalten, ganz und unverfälscht ... Wenn nur die Bergpredigt und meine eigene Auslegung davon vor mir läge, würde ich nicht zögern zu sagen: Ja, ich bin ein Christ." (Mahatma Gandhi. Zitiert nach Kuschel, Karl-Joseph, Lust an der Erkenntnis - Die Theologie des 20. Jahrhunderts. Ein Lesebuch. München 1989, S. 228).



"Als Jesus die vielen Menschen sah, stieg er auf einen Berg. Er setzte sich, und seine Jünger traten zu ihm. Dann begann er zu reden und lehrte sie: Er sagte: Selig, die arm sind vor Gott / denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig die Trauernden / denn sie werden getröstet werden. Selig, die keine Gewalt anwenden / denn sie werden das Land erben. Selig, die hungern und dürsten nach der Gerechtigkeit / denn sie werden satt werden. Selig die Barmherzigen / denn sie werden Erbarmen finden. Selig, die ein reines Herz haben / denn sie werden Gott schauen. Selig, die Frieden stiften / denn sie werden Söhne Gottes genannt werden. Selig, die um der Gerechtigkeit willen verfolgt werden / denn ihnen gehört das Himmelreich. Selig seid ihr, wenn ihr um meinetwillen beschimpft und verfolgt und auf alle mögliche Weise verleumdet werdet. Freut euch und jubelt: Euer Lohn im Himmel wird groß sein. Denn so wurden schon vor euch die Propheten verfolgt." (Matthäus 5, 1-12: Der Beginn der Bergpredigt mit den Seligpreisungen).

Provenance: Private owner, France. - Theo Hermsen, Paris (art agent). - Acquired from the art dealer Hildebrand Gurlitt in 1943 and sold to the staff of the "Führermuseum" in Linz. Cf. Gurlitts purchase book from 1943. There is a painting "Bibl. Szene" by F. Francken, purchased on 30 September 1943. On 14 October of that year it was sold to the "Museum Linz". - Special order from Linz with number 3202. - In the turmoil before the Americans marched into Munich in 1945 as part of the "Führerbau-Diebstahl" robbed. - Private owner, Munich. - Came into private ownership in South Germany through donation and inheritance.



Literature: Härting, Ursula, Frans Francken der Jüngere (1581-1642). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog (= Flämische Maler im Umkreis der großen Meister 2). Freren 1989, page 269, catalogue raisonné number 148 (with illustration).

September-Auktion

Auktionsdatum
Lose: 1-419
Lose: 500-884
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

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AGB

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

Vollständige AGBs