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Figuren-, Kopf- und Handstudien zur Ausmalung der Kirche "La Madeleine" in Paris

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München
Paul (Hippolyte) Delaroche
1797 Paris - 1856 ebenda

Figuren-, Kopf- und Handstudien zur Ausmalung der Kirche "La Madeleine" in Paris


Zwei Gemälde. Rücks. jew. Leinwandstempel "Vallé & Bourniche / Seuls Elèves es succ. de / Belot / Rue de l'Arbre Sec °3". Öl auf Lwd. Je 66 x 55 cm. Rest. Rahmen besch. (77,5 x 66,5 cm).

Studien eines sitzenden Mannes, verschiedener Männerköpfe und der Figur der büßenden Magdalena. Die Pfarrkirche "La Madeleine" zählt zu den bekanntesten Kirchenbauten in Paris. Bereits unter König Ludwig XV. wurde 1764 - unweit der heutigen Place de la Concorde - mit dem Bau einer Kirche begonnen. Sie sollte mit ihrem Portikus und einer Kuppel einen monumentalen Abschluss der Sichtachse von der gleichzeitig angelegten Place Louis XV, der heutigen Place de la Concorde, aus bieten. Die Arbeiten wurden infolge der Französischen Revolution unterbrochen. 1806 beschloss Napoleon I., unter Verwendung von Teilen des Vorgängerbaues, einen "Temple à la Gloire" - eine Ruhmeshalle für die Soldaten seiner Armee - errichten zu lassen. Nach dem Russlandfeldzug 1812 rückte Napoleon allerdings von seinem Plan einer Ruhmeshalle ab und kehrte zum ursprünglichen Projekt einer Kirche zurück. Nach dem Fall Napoleons beschloss König Ludwig XVIII., das Gebäude fertigstellen zu lassen, jetzt als Kirche zum Andenken an Ludwig XVI. und Marie Antoinette. Unter Louis-Philippe, dem "Bürgerkönig", konnten die Bauarbeiten dann 1842 abgeschlossen werden.

Paul Delaroche gilt als der wichtigste Vertreter der Historien-Genremalerei in Frankreich und hat maßgeblich dazu beigetragen, diese als anerkannte Form der Salonmalerei zu etablieren. Seit ungefähr 1830 stand er in engem Kontakt mit der Maison Goupil und hatte so die Möglichkeit, seine Hauptwerke von den besten Reproduktionsstechern umsetzen zu lassen und sie in Form der Druckgraphiken verbreiten zu lassen. Goupil beauftragte schließlich auch Robert Jefferson Bingham, das Werk Delaroches zu fotografieren. Dies bedeutete die erste umfangreiche Dokumentation des Schaffens eines zeitgenössischen Künstlers, die sich an die posthume Retrospektive des Oeuvres Delaroches in der École des Beaux-Arts (1857) anschließen sollte. Bereits früh (ab 1822) hatte Paul Delaroche begonnen, seine Werke im Pariser Salon auszustellen. Mit meist dramatischen, emotionsbetonten biblischen und historischen Themen begeisterte er die Zeitgenossen, auch bereits etablierte Künstler wie z. B. Théodore Géricault waren voll des Lobes. In den Zeiten der Revolution von 1830 kommen Delaroche seine guten Beziehungen zum Haus Orléans sehr zustatten, mit den danach folgenden Ausstellungen im Salon kann er seine Bekanntheit und Anerkennung weiter steigern, 1832 wird er in einem ungewöhnlich jungen Alter in die Académie des Beaux-Arts aufgenommen. Seit 1833 leitet er an der École des Beaux-Arts eines der gefragtesten Ateliers seiner Zeit. Ein Jahr darauf, 1834, erhält er seinen bis dahin prominentesten Auftrag: Er soll einen Freskenzyklus für die neu gebaute Église de la Madeleine schaffen. Kurz darauf begibt er sich mit Künstlerfreunden auf eine Studienreise nach Italien, 1835 heiratet er Louise, die Tochter des berühmten Malers Horace Vernet. Noch in Rom wird ihm mitgeteilt, dass der zentrale Teil seines Auftrages für La Madeleine, die Gestaltung der Apsis, an Jules-Claude Ziegler vergeben wurde. Paul Delaroche zieht sich schließlich von diesem Projekt zurück. Delaroches künstlerischer Erfolg dauert jedoch an, zu seinen - mittlerweile auch internationalen - Auftraggebern gehören u. a. der Thronfolger, Henri duc d'Orléans sowie einer der berühmtesten Sammler seiner Zeit, Athanasius Raczynski. Sein berühmtestes, bis heute erhaltenes Werk entsteht ab 1837. In diesem Jahr erhält er den Auftrag, den "Hémicycle" im neu gebauten Palais der École des Beaux Arts auszumalen, sein monumentalstes Werk: Er stellt am Ort der Preisverleihungen der École die Künstler aller Zeiten dar und orientiert sich dabei selbstbewusst an berühmten Vorbildern wie Raffaels "Schule von Athen" und Ingres' "Apothéose d'Homer". Die beiden vorliegenden Gemälde mit Studien zur Gestaltung der sechs, hoch im Kirchenschiff anzubringenden Lünetten von La Madeleine gehen auf einen Auftrag vom 12. November 1833 zurück. Nach seiner Rückkehr aus Italien arbeitete er für kurze Zeit weiter an diesem Auftrag. Nachdem er den zuständigen Minister Adolphe Thiers jedoch nicht überzeugen konnte, den Auftrag für die Gestaltung der Apsis an Jules-Claude Ziegler zu widerrufen, zog er sich von diesem Projekt komplett zurück und erstattete dem Minister auch den beachtlichen Vorschuss von 20.000 Francs zurück. Im Pariser Louvre wird eine Serie undatierter Zeichnungen und Aquarelle aufbewahrt, die vom Künstler im Rahmen des ursprünglichen Projekts angefertigt worden waren. Die beiden vorliegenden Leinwandgemälde scheinen von tragender Bedeutung für das Projekt gewesen zu sein. Die individuellen Studien bärtiger Männer stehen in deutlichem Kontext mit den Zeichnungen des Louvre. Die überaus präzise Ausarbeitung der Studien erklärt Stephen Bann in einem für den Vorbesitzer erstellten Exposé mit der Tatsache, dass Paul Delaroche für das Projekt ausgesprochen skrupulös und detailversessen recherchierte. Der Künstler war sich seiner Verantwortung bezüglich des Auftrages für La Madeleine mehr als bewusst und wollte diesem bestmöglich gerecht werden. Im Projekt für den "Hémicycle" des Palais der Ècole des Beaux-Arts konnte Delaroche schließlich nur wenige Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Madeleine-Projekt seine Vorliebe für authentische Kostüme und die Wiedergabe kleinster physiognomischer Details in sein bedeutendstes Werk einfliessen lassen. Vgl. zum Projekt der Ausgestaltung von La Madeleine: Bann, Stephen, Paul Delaroche - History Painted. London 1997, S. 13, 174-78. - Brunel, Georges, "Delaroche et le projet de la Madeleine" in Ausst.-Kat. Paul Delaroche - Un peintre dans l'histoire. Nantes, Musée des Beaux-Arts, 22. Oktober 1999 - 17. Januar 2000 u. a. Paris 1999, S. 87-103.

Provenienz: 2015 aus französischem Privatbesitz erworben. - Privatsammlung.
Paul (Hippolyte) Delaroche
1797 Paris - 1856 ibid.

Figure-, head- and hand studies for the painting of the church "La Madeleine" in Paris


Two paintings. Each with canvas stamp "Vallé & Bourniche / Seuls Elèves es succ. de / Belot / Rue de l'Arbre Sec °3" verso. Oil on canvas. Each 66 x 55 cm. Restored. Damage to frames (77.5 x 66.5 cm).

Cf.: Bann, Stephen, Paul Delaroche - History Painted. London 1997, page 13, 174-78. - Brunel, Georges, "Delaroche et le projet de la Madeleine" in the exhibition cat. Paul Delaroche - Un peintre dans l'histoire. Nantes, Musée des Beaux-Arts, 22 October 1999 - 17 January 2000 Paris, among other cities, 1999, pages 87-103.

Provenance: acquired from a French private owner in 2015. - Private collection.
Paul (Hippolyte) Delaroche
1797 Paris - 1856 ebenda

Figuren-, Kopf- und Handstudien zur Ausmalung der Kirche "La Madeleine" in Paris


Zwei Gemälde. Rücks. jew. Leinwandstempel "Vallé & Bourniche / Seuls Elèves es succ. de / Belot / Rue de l'Arbre Sec °3". Öl auf Lwd. Je 66 x 55 cm. Rest. Rahmen besch. (77,5 x 66,5 cm).

Studien eines sitzenden Mannes, verschiedener Männerköpfe und der Figur der büßenden Magdalena. Die Pfarrkirche "La Madeleine" zählt zu den bekanntesten Kirchenbauten in Paris. Bereits unter König Ludwig XV. wurde 1764 - unweit der heutigen Place de la Concorde - mit dem Bau einer Kirche begonnen. Sie sollte mit ihrem Portikus und einer Kuppel einen monumentalen Abschluss der Sichtachse von der gleichzeitig angelegten Place Louis XV, der heutigen Place de la Concorde, aus bieten. Die Arbeiten wurden infolge der Französischen Revolution unterbrochen. 1806 beschloss Napoleon I., unter Verwendung von Teilen des Vorgängerbaues, einen "Temple à la Gloire" - eine Ruhmeshalle für die Soldaten seiner Armee - errichten zu lassen. Nach dem Russlandfeldzug 1812 rückte Napoleon allerdings von seinem Plan einer Ruhmeshalle ab und kehrte zum ursprünglichen Projekt einer Kirche zurück. Nach dem Fall Napoleons beschloss König Ludwig XVIII., das Gebäude fertigstellen zu lassen, jetzt als Kirche zum Andenken an Ludwig XVI. und Marie Antoinette. Unter Louis-Philippe, dem "Bürgerkönig", konnten die Bauarbeiten dann 1842 abgeschlossen werden.

Paul Delaroche gilt als der wichtigste Vertreter der Historien-Genremalerei in Frankreich und hat maßgeblich dazu beigetragen, diese als anerkannte Form der Salonmalerei zu etablieren. Seit ungefähr 1830 stand er in engem Kontakt mit der Maison Goupil und hatte so die Möglichkeit, seine Hauptwerke von den besten Reproduktionsstechern umsetzen zu lassen und sie in Form der Druckgraphiken verbreiten zu lassen. Goupil beauftragte schließlich auch Robert Jefferson Bingham, das Werk Delaroches zu fotografieren. Dies bedeutete die erste umfangreiche Dokumentation des Schaffens eines zeitgenössischen Künstlers, die sich an die posthume Retrospektive des Oeuvres Delaroches in der École des Beaux-Arts (1857) anschließen sollte. Bereits früh (ab 1822) hatte Paul Delaroche begonnen, seine Werke im Pariser Salon auszustellen. Mit meist dramatischen, emotionsbetonten biblischen und historischen Themen begeisterte er die Zeitgenossen, auch bereits etablierte Künstler wie z. B. Théodore Géricault waren voll des Lobes. In den Zeiten der Revolution von 1830 kommen Delaroche seine guten Beziehungen zum Haus Orléans sehr zustatten, mit den danach folgenden Ausstellungen im Salon kann er seine Bekanntheit und Anerkennung weiter steigern, 1832 wird er in einem ungewöhnlich jungen Alter in die Académie des Beaux-Arts aufgenommen. Seit 1833 leitet er an der École des Beaux-Arts eines der gefragtesten Ateliers seiner Zeit. Ein Jahr darauf, 1834, erhält er seinen bis dahin prominentesten Auftrag: Er soll einen Freskenzyklus für die neu gebaute Église de la Madeleine schaffen. Kurz darauf begibt er sich mit Künstlerfreunden auf eine Studienreise nach Italien, 1835 heiratet er Louise, die Tochter des berühmten Malers Horace Vernet. Noch in Rom wird ihm mitgeteilt, dass der zentrale Teil seines Auftrages für La Madeleine, die Gestaltung der Apsis, an Jules-Claude Ziegler vergeben wurde. Paul Delaroche zieht sich schließlich von diesem Projekt zurück. Delaroches künstlerischer Erfolg dauert jedoch an, zu seinen - mittlerweile auch internationalen - Auftraggebern gehören u. a. der Thronfolger, Henri duc d'Orléans sowie einer der berühmtesten Sammler seiner Zeit, Athanasius Raczynski. Sein berühmtestes, bis heute erhaltenes Werk entsteht ab 1837. In diesem Jahr erhält er den Auftrag, den "Hémicycle" im neu gebauten Palais der École des Beaux Arts auszumalen, sein monumentalstes Werk: Er stellt am Ort der Preisverleihungen der École die Künstler aller Zeiten dar und orientiert sich dabei selbstbewusst an berühmten Vorbildern wie Raffaels "Schule von Athen" und Ingres' "Apothéose d'Homer". Die beiden vorliegenden Gemälde mit Studien zur Gestaltung der sechs, hoch im Kirchenschiff anzubringenden Lünetten von La Madeleine gehen auf einen Auftrag vom 12. November 1833 zurück. Nach seiner Rückkehr aus Italien arbeitete er für kurze Zeit weiter an diesem Auftrag. Nachdem er den zuständigen Minister Adolphe Thiers jedoch nicht überzeugen konnte, den Auftrag für die Gestaltung der Apsis an Jules-Claude Ziegler zu widerrufen, zog er sich von diesem Projekt komplett zurück und erstattete dem Minister auch den beachtlichen Vorschuss von 20.000 Francs zurück. Im Pariser Louvre wird eine Serie undatierter Zeichnungen und Aquarelle aufbewahrt, die vom Künstler im Rahmen des ursprünglichen Projekts angefertigt worden waren. Die beiden vorliegenden Leinwandgemälde scheinen von tragender Bedeutung für das Projekt gewesen zu sein. Die individuellen Studien bärtiger Männer stehen in deutlichem Kontext mit den Zeichnungen des Louvre. Die überaus präzise Ausarbeitung der Studien erklärt Stephen Bann in einem für den Vorbesitzer erstellten Exposé mit der Tatsache, dass Paul Delaroche für das Projekt ausgesprochen skrupulös und detailversessen recherchierte. Der Künstler war sich seiner Verantwortung bezüglich des Auftrages für La Madeleine mehr als bewusst und wollte diesem bestmöglich gerecht werden. Im Projekt für den "Hémicycle" des Palais der Ècole des Beaux-Arts konnte Delaroche schließlich nur wenige Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Madeleine-Projekt seine Vorliebe für authentische Kostüme und die Wiedergabe kleinster physiognomischer Details in sein bedeutendstes Werk einfliessen lassen. Vgl. zum Projekt der Ausgestaltung von La Madeleine: Bann, Stephen, Paul Delaroche - History Painted. London 1997, S. 13, 174-78. - Brunel, Georges, "Delaroche et le projet de la Madeleine" in Ausst.-Kat. Paul Delaroche - Un peintre dans l'histoire. Nantes, Musée des Beaux-Arts, 22. Oktober 1999 - 17. Januar 2000 u. a. Paris 1999, S. 87-103.

Provenienz: 2015 aus französischem Privatbesitz erworben. - Privatsammlung.
Paul (Hippolyte) Delaroche
1797 Paris - 1856 ibid.

Figure-, head- and hand studies for the painting of the church "La Madeleine" in Paris


Two paintings. Each with canvas stamp "Vallé & Bourniche / Seuls Elèves es succ. de / Belot / Rue de l'Arbre Sec °3" verso. Oil on canvas. Each 66 x 55 cm. Restored. Damage to frames (77.5 x 66.5 cm).

Cf.: Bann, Stephen, Paul Delaroche - History Painted. London 1997, page 13, 174-78. - Brunel, Georges, "Delaroche et le projet de la Madeleine" in the exhibition cat. Paul Delaroche - Un peintre dans l'histoire. Nantes, Musée des Beaux-Arts, 22 October 1999 - 17 January 2000 Paris, among other cities, 1999, pages 87-103.

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Sommerauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-551
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany
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NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
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  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

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