Kronleuchter, achtflammig
Berlin, um 1800-1810 Bronzewarenfabrik Werner & Mieth, zugeschr.
Messing, vergoldet. Glasprismenbehang. Dreistufiger Aufbau mit ornamentierten und durchbrochen gestalteten Reifen, die Arme in Vogelform. Palmetten- und Rosettendekor. H. 110 cm. Dm. 80 cm.
Vgl. Klappenbach, Käthe, Kronleuchter mit Behang aus Bergkristall und Glas sowie Glasarmkronleuchter bis 1810. Bestandskataloge der Kunstsammlungen, hg. von der Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Berlin 2001, S. 280ff. sowie Klappenbach, Käthe, Kronleuchter des 17. bis 20. Jahrhunderts aus Messing, "bronze doré", Zinkguss, Porzellan, Holz, Geweih, Bernstein und Glas. Mit Beiträgen von Hartmann, Eric u. Kropmanns, Birgit, hg. von der Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Regensburg 2019, S. 190ff.
Ihre Kronleuchter zieren Europas Schlösser: Werner & Mieth. 1792 gründeten Christian Gottlieb Werner und Gottfried Mieth ihre Manufaktur in Berlin. Zunächst in der Königlichen Porzellanmanufaktur als Modellierer und Bossierer tätig, machten sie sich bereits 1791 selbstständig - und zwar mit der Idee einer "Bronze und Kunstsachen Fabrik", ergo gründeten sie zusammen dem Gelbgießermeister Friedrich Luckau jun. eine Sozietät. Über mehr als vier Jahrzehnte hinweg waren Werner & Mieth die bedeutendsten Berliner Hersteller kunsthandwerklicher Bronzewaren, darunter auch phantasievolle Kronleuchter mit feingeschliffenem Glasbehang. Vor allem dank der besonderen Qualität und der großen Bandbreite der Anfertigungen gelang es Werner & Mieth internationale Anerkennung zu gewinnen. Mit dem Unternehmen ging es schnell bergauf. Bereits seit 1794 präsentierten Werner & Mieth ihre Kunstwerke regelmäßig mit großem Erfolg auf den Berliner Akademieausstellungen, was das Ansehen entsprechend mehrte. 1797 beschäftigte die Manufaktur, die 1822 in Werner und Neffen umbenannt wurde, über 30 Handwerker. Warenlager gab es in Berlin, Hamburg, Leipzig, Breslau und London, auch nach St. Petersburg wurde geliefert. Wer auf sich hielt, bestellte bei Werner & Mieth, am besten kunstvolle Einzelanfertigungen. Anfang des 18. Jahrhunderts belieferte das Unternehmen Europas Fürstenhöfe. Früh in Schwung kam das Geschäft durch eine Bestellung von Wilhelmine von Lichtenau, die Mätresse König Friedrich Wilhelms II., die, bekannt für ihren guten Geschmack, mehrere königliche Wohnsitze mitgestalten dürfte. Später fertigten Werner & Mieth unter anderem Kronleuchter für das Kronprinzen Palais und die Winterkammern König Friedrich Wilhelms II. im Schloss Charlottenburg. Besondere Liebhaberstücke sind hervorragende Umsetzungen nach Karl Friedrich Schinkels Entwürfen für Europas Adelsresidenzen, die Leuchter von Werner & Mieth bis heute im schönsten Licht strahlen lässt.
Provenienz: Lt. Angaben des Vorbesitzers schwedischer Familienbesitz, vormals Berlin.
An eight-light chandelier
Berlin, circa 1800-1810 Attributed to Bronzewarenfabrik Werner & Mieth
Brass, gilt. Prismatic glass hanging pendants. Ornamental decoration and openwork. Height 110 cm. Diameter 80 cm.
Cf. Klappenbach, Käthe, Kronleuchter mit Behang aus Bergkristall und Glas sowie Glasarmkronleuchter bis 1810. Bestandskataloge der Kunstsammlungen, edited by the Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Berlin 2001, page 280ff. as well as Klappenbach, Käthe, Kronleuchter des 17. bis 20. Jahrhunderts aus Messing, "bronze doré", Zinkguss, Porzellan, Holz, Geweih, Bernstein und Glas. With contributions by Hartmann, Eric u. Kropmanns, Birgit, edited by the Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Regensburg 2019, p. 190ff.
Provenance: according to the information given by the previous owner, formerly owned by a Swedish family, Berlin.
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- Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
- Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
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