Los

57

German or austrian School

In Kunst im Exil

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München

Deutsch oder Österreichisch
um 1600 (?)

Turnier in Antwerpen 1498

Auf der Rückseite Inventarklebeetikett "C.Ö.W.F.H.I." mit Nummerierung 57. Öl auf Lwd. 125 x 305 cm. Doubliert. Erg. Rest. Min. besch. Rahmen besch.

Auf einem am oberen Rand später angebrachten Leinwandstreifen bezeichnet: "hie kam der durchleuchtig un[d] hochgebor[n] first hertzog vilib[us] ertzhertzog czu esterreich un[d] hertzog czu burgundi: etc. bracht seine diener auff / mit namen den hochgebornen fyrsten margraff bernhart zu badaw selb XV wol vorwapnet czu schimpf [?] und ernst buten sich czu / schlahen wer da kem nach lautt der geschrift daruber bogriffenn was - / bald darnach kam der durchleichtig hochgeborne first un[d] herr hertzog erich von braunschweig selb XV den / vorgenanten firsten und herren zu beston nach seinem bogeren das geschach in der stat andorff die da leit / in braffant am sontag nach sant lauxtag do man czalt : 1.4.9.4.".

Diese Bezeichnung benennt die Hauptbeteiligten des Geschehens, historisch fassbare Personen. Einigen der Teilnehmer am Turnier sind in der Darstellung ihre Namen zugeordnet. Trotz der authentischen Wirkung dieser Benennungen lässt sich das erwähnte Turnier in den uns bekannten Quellen und in der Literatur nicht belegen. Turnierdarstellungen in gemalter Form sind sehr selten. Man vermutet, dass diese großformatigen Gemälde als Ersatz für nur unter größtem zeitlichen und finanziellen Aufwand herzustellende Wandteppiche gefertigt wurden. Turniere wurden in der Regel in sog. Turnierbüchern, auch in illustrierten Chroniken oder in Form von Buchillustrationen dargestellt - also in kleinem Format. Die deutsche Bezeichnung des Gemäldes nimmt Bezug auf Erzherzog Philipp "den Schönen" (1478 Brügge -1506 Burgos). Dieser war der älteste Sohn Kaiser Maximilians I., des "letzten Ritters", und seiner Gemahlin Maria von Burgund. In politisch unruhigen Zeiten zeigte sich Philipps Talent als Moderator, dessen Ratschläge jedoch vorerst ungehört blieben. 1493 baten die Generalstaaten Kaiser Maximilian I., seinem 15jährigen Sohn die Herrschaft über die Niederlande zu gewähren. Die entsprechenden Huldigungsfeiern fanden 1494 in den einzelnen Fürstentümern statt. Seit seiner Jugend mit den Menschen und den Institutionen vertraut, gelang es Philipp, die Sympathie und das Vertrauen seiner Untertanen zu erlangen, er suchte friedliche Beziehungen zu Frankreich. Die Niederlande erlebten während seiner Regentschaft eine Wiederherstellung der inneren Ruhe und wirtschaftliches Wachstum. 1495 (per procuram) bzw. effektiv 1496 heiratete der Erzherzog Johanna von Kastilien-Aragón, während seine Schwester Margarete mit Don Juan von Kastilien-Aragón verheiratet wurde. Johanna wurde schließlich Erbin der Königreiche Kastilien, Leon, Aragón und Granada. Die Habsburger standen fortan an der Spitze Spaniens und Süditaliens und der Kolonien. Philipps und Johannas Sohn Karl sollte als Kaiser Karl V. über ein Reich regieren, in dem sprichwörtlich "die Sonne nicht unterging". Die gemeinsame Tochter Maria sollte Königin von Ungarn werden. Das laut Bezeichnung am 19. Oktober 1494 stattgefundene Turnier steht in Zusammenhang mit den erwähnten Huldigungsfeierlichkeiten dieses Jahres. Anlässlich des Einzugs Philipps in Antwerpen fanden nachweislich zwei Turniere statt. Ein Wettkampf, auf welchem auch Friedrich der Weise von Sachsen und Erich von Braunschweig anwesend waren, ist auf einem Wandteppich im Musée des Beaux Arts in Valenciennes dargestellt. "Unser" Turnier ist in den Quellen jedoch nicht nachweisbar. Die Gesichtszüge so manch prominenten, durch die Wappen eigentlich zu identifizierenden Teilnehmers bzw. Gastes lassen sich nicht zuordnen. Möglicherweise ist dieser Umstand durch die Tatsache zu erklären, dass das Gemälde in einem größeren zeitlichen Abstand zum Geschehen angefertigt wurde. Dargestellt sind die verschiedenen Phasen eines Turniers: Der Einzug der Kombattanten auf dem Turnierplatz, die Wahl des Gegners, das Anlegen von Rüstung, Lanze und Schwert, der Wettstreit als solcher und das Versorgen von zu Boden gegangenen Teilnehmern. Eine der wenigen eindeutig zu identifizierenden Figuren ist übrigens Erich von Braunschweig, der rechts voranreitet und durch seine markante Helmzier gekennzeichnet ist. In der Literatur wird vermutet, dass das vorliegende Gemälde nach einer älteren Darstellung geschaffen wurde. Vergleichsmöglichkeiten in der Kunst um 1500 gibt es zahlreiche: Auf Druckgraphiken dieser Zeit sind immer wieder Turniere dargestellt: Der um 1500 tätige "Meister MZ" schuf einen Kupferstich, der dem unbekannten Künstler unseres Gemäldes oder ggf. der Vorlage zu diesem bekannt gewesen sein könnte. Lucas Cranachs d. Ä. Holzschnitte mit Turnierdarstellungen (1506), Hans Burgkmairs Illustrationen im "Freydal" (um 1513) oder Jost Ammans Darstellungen für Georg Rüxners "ThurnierBuch" (erstmals 1530 erschienen) können ebenfalls zum Vergleich herangezogen werden. Ein interessanter Aspekt der Verwendung gemalter Turnierdarstellungen in höfischem Umfeld blieb in der wissenschaftlichen Diskussion des vorliegenden Gemäldes bislang unbehandelt: So schuf z. B. Heinrich Göding d. Ä. (1531 Braunschweig -1606 Dresden) für die Dresdener "Stallgalerie" (die Galerie des Langen Ganges des Dresdener Stallhofes) 1589/90 u. a. 29 Turnierbilder, darstellend die "Scharfrennen" des sächsischen Kurfürsten August in den Jahren 1543-1566. Kombiniert waren diese Gemälde mit 47 überlebensgroßen, ganzfigurigen Darstellungen sächsischer Herrscher. Diese Dekoration ist also im Sinne des "Herrscherlobs" zu interpretieren. Von Gödings Turnierbildern haben sich neun erhalten. Möglicherweise ist auch das vorliegende großformatige Werk für einen ähnlichen Kontext geschaffen worden.

Literatur: Ausst.-Kat. "Mary of Hungary. The Queen and Her Court 1521-1531". Budapest, Historisches Museum, 30. September 2005 - 9. Januar 2006 u. a. Budapest 2005, Kat.-Nr. II-2: mit weiterführender Literatur.





German or austrian School
c. 1600 (?)

Tournament in Antwerp 1498

Oil on canvas. 125 x 305 cm. Relined. Additions. Restored. Minor damage. Damage to frame.

Inscribed on a strip of canvas that was attached later: "hie kam der durchleuchtig und[d] hochgebor[n] first hertzog vilib[us] ertzhertzog czu esterreich und[d] hertzog czu burgundi: [!] etc. bracht seine diener auff / mit namen den hochgebornen fyrsten margraff bernhart zu badaw selb XV wol vorwapnet czu schimpt [!] und ernst buten sich czu / schlahen wer da kem nach lautt der geschrift daruber begriffenn was - / bald darnach kam der durchleichtig hochgeborne first un[d] herr hertzog erich von braunschweig selb XV den / vorgenanten firsten und herren zu beston nach seinem bogeren das geschach in der stat andorff die da leit / in braffant am sontag nach sant lauxtag do man czalt : 1.4.9.4.".

Literature: exhibition catalogue "Mary of Hungary. The Queen and Her Court 1521-1531". Budapest, History Museum, 30 Sept. 2005 - 9 Jan. 2006 among others. Budapest 2005, cat. no. II-2: with further literature.





Deutsch oder Österreichisch
um 1600 (?)

Turnier in Antwerpen 1498

Auf der Rückseite Inventarklebeetikett "C.Ö.W.F.H.I." mit Nummerierung 57. Öl auf Lwd. 125 x 305 cm. Doubliert. Erg. Rest. Min. besch. Rahmen besch.

Auf einem am oberen Rand später angebrachten Leinwandstreifen bezeichnet: "hie kam der durchleuchtig un[d] hochgebor[n] first hertzog vilib[us] ertzhertzog czu esterreich un[d] hertzog czu burgundi: etc. bracht seine diener auff / mit namen den hochgebornen fyrsten margraff bernhart zu badaw selb XV wol vorwapnet czu schimpf [?] und ernst buten sich czu / schlahen wer da kem nach lautt der geschrift daruber bogriffenn was - / bald darnach kam der durchleichtig hochgeborne first un[d] herr hertzog erich von braunschweig selb XV den / vorgenanten firsten und herren zu beston nach seinem bogeren das geschach in der stat andorff die da leit / in braffant am sontag nach sant lauxtag do man czalt : 1.4.9.4.".

Diese Bezeichnung benennt die Hauptbeteiligten des Geschehens, historisch fassbare Personen. Einigen der Teilnehmer am Turnier sind in der Darstellung ihre Namen zugeordnet. Trotz der authentischen Wirkung dieser Benennungen lässt sich das erwähnte Turnier in den uns bekannten Quellen und in der Literatur nicht belegen. Turnierdarstellungen in gemalter Form sind sehr selten. Man vermutet, dass diese großformatigen Gemälde als Ersatz für nur unter größtem zeitlichen und finanziellen Aufwand herzustellende Wandteppiche gefertigt wurden. Turniere wurden in der Regel in sog. Turnierbüchern, auch in illustrierten Chroniken oder in Form von Buchillustrationen dargestellt - also in kleinem Format. Die deutsche Bezeichnung des Gemäldes nimmt Bezug auf Erzherzog Philipp "den Schönen" (1478 Brügge -1506 Burgos). Dieser war der älteste Sohn Kaiser Maximilians I., des "letzten Ritters", und seiner Gemahlin Maria von Burgund. In politisch unruhigen Zeiten zeigte sich Philipps Talent als Moderator, dessen Ratschläge jedoch vorerst ungehört blieben. 1493 baten die Generalstaaten Kaiser Maximilian I., seinem 15jährigen Sohn die Herrschaft über die Niederlande zu gewähren. Die entsprechenden Huldigungsfeiern fanden 1494 in den einzelnen Fürstentümern statt. Seit seiner Jugend mit den Menschen und den Institutionen vertraut, gelang es Philipp, die Sympathie und das Vertrauen seiner Untertanen zu erlangen, er suchte friedliche Beziehungen zu Frankreich. Die Niederlande erlebten während seiner Regentschaft eine Wiederherstellung der inneren Ruhe und wirtschaftliches Wachstum. 1495 (per procuram) bzw. effektiv 1496 heiratete der Erzherzog Johanna von Kastilien-Aragón, während seine Schwester Margarete mit Don Juan von Kastilien-Aragón verheiratet wurde. Johanna wurde schließlich Erbin der Königreiche Kastilien, Leon, Aragón und Granada. Die Habsburger standen fortan an der Spitze Spaniens und Süditaliens und der Kolonien. Philipps und Johannas Sohn Karl sollte als Kaiser Karl V. über ein Reich regieren, in dem sprichwörtlich "die Sonne nicht unterging". Die gemeinsame Tochter Maria sollte Königin von Ungarn werden. Das laut Bezeichnung am 19. Oktober 1494 stattgefundene Turnier steht in Zusammenhang mit den erwähnten Huldigungsfeierlichkeiten dieses Jahres. Anlässlich des Einzugs Philipps in Antwerpen fanden nachweislich zwei Turniere statt. Ein Wettkampf, auf welchem auch Friedrich der Weise von Sachsen und Erich von Braunschweig anwesend waren, ist auf einem Wandteppich im Musée des Beaux Arts in Valenciennes dargestellt. "Unser" Turnier ist in den Quellen jedoch nicht nachweisbar. Die Gesichtszüge so manch prominenten, durch die Wappen eigentlich zu identifizierenden Teilnehmers bzw. Gastes lassen sich nicht zuordnen. Möglicherweise ist dieser Umstand durch die Tatsache zu erklären, dass das Gemälde in einem größeren zeitlichen Abstand zum Geschehen angefertigt wurde. Dargestellt sind die verschiedenen Phasen eines Turniers: Der Einzug der Kombattanten auf dem Turnierplatz, die Wahl des Gegners, das Anlegen von Rüstung, Lanze und Schwert, der Wettstreit als solcher und das Versorgen von zu Boden gegangenen Teilnehmern. Eine der wenigen eindeutig zu identifizierenden Figuren ist übrigens Erich von Braunschweig, der rechts voranreitet und durch seine markante Helmzier gekennzeichnet ist. In der Literatur wird vermutet, dass das vorliegende Gemälde nach einer älteren Darstellung geschaffen wurde. Vergleichsmöglichkeiten in der Kunst um 1500 gibt es zahlreiche: Auf Druckgraphiken dieser Zeit sind immer wieder Turniere dargestellt: Der um 1500 tätige "Meister MZ" schuf einen Kupferstich, der dem unbekannten Künstler unseres Gemäldes oder ggf. der Vorlage zu diesem bekannt gewesen sein könnte. Lucas Cranachs d. Ä. Holzschnitte mit Turnierdarstellungen (1506), Hans Burgkmairs Illustrationen im "Freydal" (um 1513) oder Jost Ammans Darstellungen für Georg Rüxners "ThurnierBuch" (erstmals 1530 erschienen) können ebenfalls zum Vergleich herangezogen werden. Ein interessanter Aspekt der Verwendung gemalter Turnierdarstellungen in höfischem Umfeld blieb in der wissenschaftlichen Diskussion des vorliegenden Gemäldes bislang unbehandelt: So schuf z. B. Heinrich Göding d. Ä. (1531 Braunschweig -1606 Dresden) für die Dresdener "Stallgalerie" (die Galerie des Langen Ganges des Dresdener Stallhofes) 1589/90 u. a. 29 Turnierbilder, darstellend die "Scharfrennen" des sächsischen Kurfürsten August in den Jahren 1543-1566. Kombiniert waren diese Gemälde mit 47 überlebensgroßen, ganzfigurigen Darstellungen sächsischer Herrscher. Diese Dekoration ist also im Sinne des "Herrscherlobs" zu interpretieren. Von Gödings Turnierbildern haben sich neun erhalten. Möglicherweise ist auch das vorliegende großformatige Werk für einen ähnlichen Kontext geschaffen worden.

Literatur: Ausst.-Kat. "Mary of Hungary. The Queen and Her Court 1521-1531". Budapest, Historisches Museum, 30. September 2005 - 9. Januar 2006 u. a. Budapest 2005, Kat.-Nr. II-2: mit weiterführender Literatur.





German or austrian School
c. 1600 (?)

Tournament in Antwerp 1498

Oil on canvas. 125 x 305 cm. Relined. Additions. Restored. Minor damage. Damage to frame.

Inscribed on a strip of canvas that was attached later: "hie kam der durchleuchtig und[d] hochgebor[n] first hertzog vilib[us] ertzhertzog czu esterreich und[d] hertzog czu burgundi: [!] etc. bracht seine diener auff / mit namen den hochgebornen fyrsten margraff bernhart zu badaw selb XV wol vorwapnet czu schimpt [!] und ernst buten sich czu / schlahen wer da kem nach lautt der geschrift daruber begriffenn was - / bald darnach kam der durchleichtig hochgeborne first un[d] herr hertzog erich von braunschweig selb XV den / vorgenanten firsten und herren zu beston nach seinem bogeren das geschach in der stat andorff die da leit / in braffant am sontag nach sant lauxtag do man czalt : 1.4.9.4.".

Literature: exhibition catalogue "Mary of Hungary. The Queen and Her Court 1521-1531". Budapest, History Museum, 30 Sept. 2005 - 9 Jan. 2006 among others. Budapest 2005, cat. no. II-2: with further literature.




Kunst im Exil

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

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A371B | A371B



VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des

Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
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