1004
Los
1004
Hermann Max Pechstein
1881 Zwickau - 1955 Berlin
Keitelkähne. 1920
Rechts oben monogrammiert und datiert "HMP 1920". Auf dem rückseitigen Gemälde signiert "HPM Pechstein", betitelt "Keitelkähne", und datiert "1920" und mit der Werksnummer "4" im Kreis. Verso: Frank mit Kindermädchen Anna Gärtner. Um 1920. Öl auf Leinwand. 70,5 x 80 cm. Das Gemälde ist in einem sehr guten Zustand. Rahmen.
Provenienz: Privatsammlung Berlin (Anfang der 20er Jahre: Geschenk des Künstlers 80er Jahre) Schuler Auktionen, Zürich, 18.6.1999, Nr. 2932 Privatsammlung Süddeutschland Das Gemälde befand sich wohl bis Ende der 80er Jahre im Besitz der Familie des ehemaligen Hausarztes und Nachbarn von Max Pechstein. Die Witwe des Arztes erinnerte sich, daß der Künstler zuerst das Porträt [1925/5v] schenkte. Da das Sujet nicht allzu sehr gefiel, bemalte er später die Leinwandrückseite mit den Keitelkähnen. Anmerkung: Es handelt sich um den Ort Nidden. Eintrag im Werkstattbuch: 4) Keitelkähne 70 x 80 "Hier ist Arbeit, Freude, Wut, Sturm. Leinwände reichen nicht aus, Hände auch nicht", schreibt Max Pechstein im September 1919 aus Nidden an seine Freunde. In dem kleinen Fischerort an der Kurischen Nehrung im ehemaligen Ostpreußen malt der Expressionist zahllose Bilder: Wege in den Dünen, Mittag im Haff, Strand an der Kurischen Nehrung, Spiegelungen, Fischerboote in Nidden und Kutter im Sturm. Ahrenshoop, Worpswede und eben auch das Dörfchen Nidden, das heutige Nida in Litauen: Künstlerkolonien haben in Deutschland Tradition. In freier Natur traf man sich dort in unverdorbener, freier Natur und ländlicher Idylle zum Arbeiten, Gedankenaustausch und Feiern. Gerne führten die Stadtfluchten ans Meer, denn da fegte die frische Brise störende Gedanken aus dem Hirn. Kein Wunder also, dass Nidden, die älteste Künstlerkolonie der Ostseeküste, um die Jahrhundertwende zum bevorzugten Ferien- und Schaffensort für deutsche Künstler und Intellektuelle wird. Als perfektes Hideaway für ausgebrannte Städter was das einsame, von Dünen umgebene Nidden geradezu perfekt. Literaten entdeckten den abgelegenen Fischerort in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts für sich, fasziniert von der Landschaft und dem Lebensrhythmus der Fischer; später gesellten sich andere Künstler hinzu. Schüler und Lehrer der Königsberger Kunstakademie fanden hier Inspiration, aber auch namhafte auswärtige Künstler schätzten den Ort und die umliegende Landschaft als Inspirationsquelle. Mit von der Partie war unter anderem Lovis Corinth (1858-1925), den es während seiner Studienzeit an der Akademie auf die Kurische Nehrung zog, wo er unter anderem den Friedhof von Nidden malte. Anfang des 20. Jahrhunderts kamen sie dann alle: Schauspieler und Schriftsteller, Maler, Literaten, Fotografen und Komponisten entdeckten Nidden als Ruheort und Quelle der Inspiration. Bevorzugt quartierte sich die illustre Gesellschaft im Gasthaus von Hermann Blode ein, hörte Gedichte und Musik, diskutierte auf der Veranda beim Schein kleiner Petroleumlämpchen bis in die tiefe Nacht. Vertreter verschiedenster Stilrichtungen bildeten den Niddener Kreis, von Realisten, Symbolisten und Naturalisten bis hin zu Im- und Expressionisten war alles dabei. Und man kann sich vorstellen, wie heiß es bei den Gesprächen an der Ostsee herging - Gespräche, die bereicherten und sich immer auch auf die künstlerische Entwicklung der Beteiligten auswirken sollten. Insbesondere durch die Maler der Kunstvereinigung "Brücke" machte sich Nidden einen Namen. Max Pechstein (1881-1955) kam mehrmals und Karl Schmidt-Rottluff (1884-1976) besuchte Nidden 1913, als es die Brücke schon nicht mehr gab. Nach dem Ersten Weltkrieg bildeten Schüler der Königsberger Kunstakademie dann die nächste Generation des Niddener Kreises. Aber vor allem dem deutschen Landschaftsmaler Ernst Mollenhauer (1892-1963) war es schließlich zu verdanken, dass die Kolonie in den 1920er und 30er Jahren eine erneute Blütezeit erlebte. "Es war eine Malerlandschaft mit Licht und Raum und Wasser und Sonne. [...] Nidden war der Treffpunkt für Künstler und alle, die nach dem Erleben der un- berührten Natur suchten und jede Art von Trubel verachteten", schrieb er über sein Malerparadies. Einige Künstler ließen sich in dieser Zeit in Nidden sogar Sommerhäuser im einheimischen Stil bauen, unter ihnen auch Thomas Mann. Mit dem Zweiten Weltkrieg kam das endgültige Aus für die Künstlerkolonie, die für die Entwicklungen des deutschen Expressionismus eine so bedeutende Rolle gespielt hatte. Was bleibt, sind Erinnerungsbilder. MAX PECHSTEIN zog zum ersten Mal im Sommer 1909 nach Nidden. Es waren die Landschaftsbilder von Ernst Bischoff-Culm (1870-1917), die ihn im gleichen Jahr in einer Ausstellung in Berlin neugierig gemacht hatten. Später sollte er bis 1939 noch fünf Sommer in Nidden verbringen, für den Künstler eine Zeit der Leichtigkeit und Harmonie, in der zahlreiche seiner expressionistischen Bilder entstanden - so auch das Ölgemälde "Keitelkähne" (1920), das im Dezember bei NEUMEISTER aufgerufen wird
Werkverzeichnis: Aya Soik 1920/5 und Aya Soik 1920/5v
Alexander Pechstein hat die Authentizität des Werkes mündlich bestätigt
Wir danken Herrn Alexander Pechstein für die wissenschaftliche Unterstützung bei der Bearbeitung
Hermann Max Pechstein
1881 Zwickau - 1955 Berlin
"Keitelkähne" boats. 1920
Monogrammed and dated "HMP 1920" upper right. Signed "HPM Pechstein" on the painting verso, titled "Keitelkähne" and dated "1920" and indication of the work number "4" in the circle. Verso: Frank with nanny Anna Gärtner. Circa 1920 . Oil on canvas. 70.5 x 80 cm. Framed.
Provenance: Private collection, Berlin (early 20s: gift from the artist in the 80s) Schuler Auctions, Zurich, 18 June 1999, number 2932 Private collection, South Germany
Catalogue Raisonné: Aya Soik 1920/5 and Aya Soik 1920/5v
The authenticity of the present work was orally confirmed by Alexander Pechstein
We would like to thank Mr. Alexander Pechstein for his scientific support during cataloguing
Für Kunstauktionshaus Neumeister Versandinformtation bitte wählen Sie +49 892317100.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
A371B | A371B
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG
1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des
Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Hermann Max Pechstein
1881 Zwickau - 1955 Berlin
Keitelkähne. 1920
Rechts oben monogrammiert und datiert "HMP 1920". Auf dem rückseitigen Gemälde signiert "HPM Pechstein", betitelt "Keitelkähne", und datiert "1920" und mit der Werksnummer "4" im Kreis. Verso: Frank mit Kindermädchen Anna Gärtner. Um 1920. Öl auf Leinwand. 70,5 x 80 cm. Das Gemälde ist in einem sehr guten Zustand. Rahmen.
Provenienz: Privatsammlung Berlin (Anfang der 20er Jahre: Geschenk des Künstlers 80er Jahre) Schuler Auktionen, Zürich, 18.6.1999, Nr. 2932 Privatsammlung Süddeutschland Das Gemälde befand sich wohl bis Ende der 80er Jahre im Besitz der Familie des ehemaligen Hausarztes und Nachbarn von Max Pechstein. Die Witwe des Arztes erinnerte sich, daß der Künstler zuerst das Porträt [1925/5v] schenkte. Da das Sujet nicht allzu sehr gefiel, bemalte er später die Leinwandrückseite mit den Keitelkähnen. Anmerkung: Es handelt sich um den Ort Nidden. Eintrag im Werkstattbuch: 4) Keitelkähne 70 x 80 "Hier ist Arbeit, Freude, Wut, Sturm. Leinwände reichen nicht aus, Hände auch nicht", schreibt Max Pechstein im September 1919 aus Nidden an seine Freunde. In dem kleinen Fischerort an der Kurischen Nehrung im ehemaligen Ostpreußen malt der Expressionist zahllose Bilder: Wege in den Dünen, Mittag im Haff, Strand an der Kurischen Nehrung, Spiegelungen, Fischerboote in Nidden und Kutter im Sturm. Ahrenshoop, Worpswede und eben auch das Dörfchen Nidden, das heutige Nida in Litauen: Künstlerkolonien haben in Deutschland Tradition. In freier Natur traf man sich dort in unverdorbener, freier Natur und ländlicher Idylle zum Arbeiten, Gedankenaustausch und Feiern. Gerne führten die Stadtfluchten ans Meer, denn da fegte die frische Brise störende Gedanken aus dem Hirn. Kein Wunder also, dass Nidden, die älteste Künstlerkolonie der Ostseeküste, um die Jahrhundertwende zum bevorzugten Ferien- und Schaffensort für deutsche Künstler und Intellektuelle wird. Als perfektes Hideaway für ausgebrannte Städter was das einsame, von Dünen umgebene Nidden geradezu perfekt. Literaten entdeckten den abgelegenen Fischerort in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts für sich, fasziniert von der Landschaft und dem Lebensrhythmus der Fischer; später gesellten sich andere Künstler hinzu. Schüler und Lehrer der Königsberger Kunstakademie fanden hier Inspiration, aber auch namhafte auswärtige Künstler schätzten den Ort und die umliegende Landschaft als Inspirationsquelle. Mit von der Partie war unter anderem Lovis Corinth (1858-1925), den es während seiner Studienzeit an der Akademie auf die Kurische Nehrung zog, wo er unter anderem den Friedhof von Nidden malte. Anfang des 20. Jahrhunderts kamen sie dann alle: Schauspieler und Schriftsteller, Maler, Literaten, Fotografen und Komponisten entdeckten Nidden als Ruheort und Quelle der Inspiration. Bevorzugt quartierte sich die illustre Gesellschaft im Gasthaus von Hermann Blode ein, hörte Gedichte und Musik, diskutierte auf der Veranda beim Schein kleiner Petroleumlämpchen bis in die tiefe Nacht. Vertreter verschiedenster Stilrichtungen bildeten den Niddener Kreis, von Realisten, Symbolisten und Naturalisten bis hin zu Im- und Expressionisten war alles dabei. Und man kann sich vorstellen, wie heiß es bei den Gesprächen an der Ostsee herging - Gespräche, die bereicherten und sich immer auch auf die künstlerische Entwicklung der Beteiligten auswirken sollten. Insbesondere durch die Maler der Kunstvereinigung "Brücke" machte sich Nidden einen Namen. Max Pechstein (1881-1955) kam mehrmals und Karl Schmidt-Rottluff (1884-1976) besuchte Nidden 1913, als es die Brücke schon nicht mehr gab. Nach dem Ersten Weltkrieg bildeten Schüler der Königsberger Kunstakademie dann die nächste Generation des Niddener Kreises. Aber vor allem dem deutschen Landschaftsmaler Ernst Mollenhauer (1892-1963) war es schließlich zu verdanken, dass die Kolonie in den 1920er und 30er Jahren eine erneute Blütezeit erlebte. "Es war eine Malerlandschaft mit Licht und Raum und Wasser und Sonne. [...] Nidden war der Treffpunkt für Künstler und alle, die nach dem Erleben der un- berührten Natur suchten und jede Art von Trubel verachteten", schrieb er über sein Malerparadies. Einige Künstler ließen sich in dieser Zeit in Nidden sogar Sommerhäuser im einheimischen Stil bauen, unter ihnen auch Thomas Mann. Mit dem Zweiten Weltkrieg kam das endgültige Aus für die Künstlerkolonie, die für die Entwicklungen des deutschen Expressionismus eine so bedeutende Rolle gespielt hatte. Was bleibt, sind Erinnerungsbilder. MAX PECHSTEIN zog zum ersten Mal im Sommer 1909 nach Nidden. Es waren die Landschaftsbilder von Ernst Bischoff-Culm (1870-1917), die ihn im gleichen Jahr in einer Ausstellung in Berlin neugierig gemacht hatten. Später sollte er bis 1939 noch fünf Sommer in Nidden verbringen, für den Künstler eine Zeit der Leichtigkeit und Harmonie, in der zahlreiche seiner expressionistischen Bilder entstanden - so auch das Ölgemälde "Keitelkähne" (1920), das im Dezember bei NEUMEISTER aufgerufen wird
Werkverzeichnis: Aya Soik 1920/5 und Aya Soik 1920/5v
Alexander Pechstein hat die Authentizität des Werkes mündlich bestätigt
Wir danken Herrn Alexander Pechstein für die wissenschaftliche Unterstützung bei der Bearbeitung
Hermann Max Pechstein
1881 Zwickau - 1955 Berlin
"Keitelkähne" boats. 1920
Monogrammed and dated "HMP 1920" upper right. Signed "HPM Pechstein" on the painting verso, titled "Keitelkähne" and dated "1920" and indication of the work number "4" in the circle. Verso: Frank with nanny Anna Gärtner. Circa 1920 . Oil on canvas. 70.5 x 80 cm. Framed.
Provenance: Private collection, Berlin (early 20s: gift from the artist in the 80s) Schuler Auctions, Zurich, 18 June 1999, number 2932 Private collection, South Germany
Catalogue Raisonné: Aya Soik 1920/5 and Aya Soik 1920/5v
The authenticity of the present work was orally confirmed by Alexander Pechstein
We would like to thank Mr. Alexander Pechstein for his scientific support during cataloguing
Für Kunstauktionshaus Neumeister Versandinformtation bitte wählen Sie +49 892317100.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
A371B | A371B
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG
1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des
Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.