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München

Pierre Antoine Patel

Pierre Antoine Patel
1648 Paris - 1708 ebenda

Der Monat Juli

Weite südliche Dorflandschaft, links eine antike Ruine. Im Vordergrund Bauern bei der Arbeit. L. u. (auf einer antikisierenden Tafel) Monatsbezeichnung "IVLLIET" (sic) und "A PATEL" signiert, darüber als Relief das Sternzeichen des Löwen. Rücks. Klebeetiketten der Kunstspedition "Martinspeed Limited", Vauxhall/London, mit Nummerierung 4587 und Hinweis "Ex Wengraf N. Y. # 41". Öl. Lwd. 45 x 66 cm. Doubliert. Rest. Min. besch. Rahmen.

Aus einer Serie von zwölf Monatsdarstellungen (1699). Pierre Antoine Patel war der Sohn des aus der Picardie stammenden Künstlers Pierre Patel (1695-1676). Möglicherweise erfuhr er seine Ausbildung im Atelier des Vaters. 1677 erwirbt er den Titel des 'maître peintre', 1680 trägt er den Titel des 'maître peintre et peintre ordinaire du Roy'. Wie sein Vater spezialisiert sich Patel auf Landschaftsdarstellungen mit griechisch-römischen Ruinen. Seine früheren Arbeiten zeichnen sich durch ein kalte Farbpalette und deutlich akzentuierte Lichtkontraste aus. Ab Mitte der 70er Jahre beginnt der Künstler, sich vom Vorbild des Vaters zu lösen. Als er 1699 den Auftrag für die zwölf Monatsdarstellungen erhält ('Les mois de l'année') ist Pierre Antoine Patel auf seinem künstlerischen Höhepunkt angelangt: Seine Malerei greift die klassizistischen Kompositionen Claude Lorrains auf, nordischer Einfluss zeigt sich in den pittoresken Elementen kleiner Alltagsfiguren (Bauern bei der Arbeit) sowie in der Darstellung sowohl städtischer wie ländlicher Architekturelemente. Das Licht wird ausgesprochen feinsinnig behandelt, Hell- und Dunkelkontraste werden raffiniert und akzentuiert eingesetzt. Seit dem späten 18. Jahrhundert wird die Monatsserie Patels in der Literatur lobend aufgeführt. So wird sie 1787 als im Professhaus der Pariser Jesuiten, Saint-Louis-de-la-Culture, befindlich erwähnt. Während der Französischen Revolution befand sich die Serie in der heutigen Kirche Saint-Paul-Saint-Louis, danach wurde sie in verschiedenen Besitz aufgeteilt. Weitere Gemälde aus der Monatsserie befinden sich heute u. a. im Pariser Louvre (Januar, April, August, September), im Museum of Fine Arts in San Francisco (Oktober) sowie im Staatlichen Museum Schwerin (November, Dezember). Die Darstellung des Monats März scheint am 15. Juni 1994 als Lot 84 bei Cornette de Saint Cyr, Paris, angeboten worden zu sein. Literatur: Couval, Natalie, Les Patel. Pierre Patel (1605-1676) et ses fils - les paysages de ruines à Paris au XVIIe siècle. Paris 2001, u. a. S. 123 und 221f.: zur Serie der Monatsdarstellungen.

Provenienz: Sotheby's London, 7. Dezember 1994, Lot 39. - Galerie Alex Wengraf, London. - Aus dem Nachlass eines hessischen Sammlers.





Pierre Antoine Patel

Pierre Antoine Patel
1648 Paris - 1708 ibid.

The month of July

Month inscribed "IVLLIET" (sic) (on an antique style plate) and signed "A PATEL" lower left, above the sign of the lion in relief. Adhesive labels of the art forwarder "Martinspeed Limited", Vauxhall/London, with number 4587 and the information "Ex Wengraf N. Y. # 41" verso. Oil on canvas. 45 x 66 cm. Relined. Restored, minor damage. Framed.

From a series of representations of the twelve months (1699). Pierre Antoine Patel was the son of the Picardy-born artist Pierre Patel (1695-1676). Like his father, Patel specialized in landscape paintings with Greek and Roman ruins. When he got the commission for the series 'Les mois de l'année' in 1699, Pierre Antoine Patel had reached his artistic peak. His paintings take up the classicistic compositions by Claude Lorrain. The northern influence can be seen in the picturesque elements of the figures (peasants at work) and in the representation of urban and rural architectural elements. Light is great subtle, bright and dark contrasts are used in a refined and accentuated way. Since the late 18th century, Patels series of the months has been mentioned in literature. In 1787 it is mentioned as being stored in the 'maison de professe' of the Parisian Jesuits, Saint-Louis-de-la-Culture. During the French Revolution, the series was located in the church of Saint-Paul-Saint-Louis, after which it was divided into different properties. Today the paintings from the series are kept in the Louvre in Paris (January, April, August, September), the Museum of Fine Arts in San Francisco (October) and the Staatliches Museum Schwerin (November, December). The representation of the month of March seems to have been offered on 15 June 1994 as lot 84 at Cornette de Saint Cyr, Paris. Literature: Couval, Natalie, Les Patel. Pierre Patel (1605-1676) et ses fils - les paysages de ruines à Paris au XVIIe siècle. Paris 2001, i.a. pp. 123 and 221 f.: about 'Les mois de l'année'.

Provenance: Sotheby's London, 7 December 1994, lot 39. - Gallery Alex Wengraf, London. - From the estate of a Hessian collector.





Pierre Antoine Patel

Pierre Antoine Patel
1648 Paris - 1708 ebenda

Der Monat Juli

Weite südliche Dorflandschaft, links eine antike Ruine. Im Vordergrund Bauern bei der Arbeit. L. u. (auf einer antikisierenden Tafel) Monatsbezeichnung "IVLLIET" (sic) und "A PATEL" signiert, darüber als Relief das Sternzeichen des Löwen. Rücks. Klebeetiketten der Kunstspedition "Martinspeed Limited", Vauxhall/London, mit Nummerierung 4587 und Hinweis "Ex Wengraf N. Y. # 41". Öl. Lwd. 45 x 66 cm. Doubliert. Rest. Min. besch. Rahmen.

Aus einer Serie von zwölf Monatsdarstellungen (1699). Pierre Antoine Patel war der Sohn des aus der Picardie stammenden Künstlers Pierre Patel (1695-1676). Möglicherweise erfuhr er seine Ausbildung im Atelier des Vaters. 1677 erwirbt er den Titel des 'maître peintre', 1680 trägt er den Titel des 'maître peintre et peintre ordinaire du Roy'. Wie sein Vater spezialisiert sich Patel auf Landschaftsdarstellungen mit griechisch-römischen Ruinen. Seine früheren Arbeiten zeichnen sich durch ein kalte Farbpalette und deutlich akzentuierte Lichtkontraste aus. Ab Mitte der 70er Jahre beginnt der Künstler, sich vom Vorbild des Vaters zu lösen. Als er 1699 den Auftrag für die zwölf Monatsdarstellungen erhält ('Les mois de l'année') ist Pierre Antoine Patel auf seinem künstlerischen Höhepunkt angelangt: Seine Malerei greift die klassizistischen Kompositionen Claude Lorrains auf, nordischer Einfluss zeigt sich in den pittoresken Elementen kleiner Alltagsfiguren (Bauern bei der Arbeit) sowie in der Darstellung sowohl städtischer wie ländlicher Architekturelemente. Das Licht wird ausgesprochen feinsinnig behandelt, Hell- und Dunkelkontraste werden raffiniert und akzentuiert eingesetzt. Seit dem späten 18. Jahrhundert wird die Monatsserie Patels in der Literatur lobend aufgeführt. So wird sie 1787 als im Professhaus der Pariser Jesuiten, Saint-Louis-de-la-Culture, befindlich erwähnt. Während der Französischen Revolution befand sich die Serie in der heutigen Kirche Saint-Paul-Saint-Louis, danach wurde sie in verschiedenen Besitz aufgeteilt. Weitere Gemälde aus der Monatsserie befinden sich heute u. a. im Pariser Louvre (Januar, April, August, September), im Museum of Fine Arts in San Francisco (Oktober) sowie im Staatlichen Museum Schwerin (November, Dezember). Die Darstellung des Monats März scheint am 15. Juni 1994 als Lot 84 bei Cornette de Saint Cyr, Paris, angeboten worden zu sein. Literatur: Couval, Natalie, Les Patel. Pierre Patel (1605-1676) et ses fils - les paysages de ruines à Paris au XVIIe siècle. Paris 2001, u. a. S. 123 und 221f.: zur Serie der Monatsdarstellungen.

Provenienz: Sotheby's London, 7. Dezember 1994, Lot 39. - Galerie Alex Wengraf, London. - Aus dem Nachlass eines hessischen Sammlers.





Pierre Antoine Patel

Pierre Antoine Patel
1648 Paris - 1708 ibid.

The month of July

Month inscribed "IVLLIET" (sic) (on an antique style plate) and signed "A PATEL" lower left, above the sign of the lion in relief. Adhesive labels of the art forwarder "Martinspeed Limited", Vauxhall/London, with number 4587 and the information "Ex Wengraf N. Y. # 41" verso. Oil on canvas. 45 x 66 cm. Relined. Restored, minor damage. Framed.

From a series of representations of the twelve months (1699). Pierre Antoine Patel was the son of the Picardy-born artist Pierre Patel (1695-1676). Like his father, Patel specialized in landscape paintings with Greek and Roman ruins. When he got the commission for the series 'Les mois de l'année' in 1699, Pierre Antoine Patel had reached his artistic peak. His paintings take up the classicistic compositions by Claude Lorrain. The northern influence can be seen in the picturesque elements of the figures (peasants at work) and in the representation of urban and rural architectural elements. Light is great subtle, bright and dark contrasts are used in a refined and accentuated way. Since the late 18th century, Patels series of the months has been mentioned in literature. In 1787 it is mentioned as being stored in the 'maison de professe' of the Parisian Jesuits, Saint-Louis-de-la-Culture. During the French Revolution, the series was located in the church of Saint-Paul-Saint-Louis, after which it was divided into different properties. Today the paintings from the series are kept in the Louvre in Paris (January, April, August, September), the Museum of Fine Arts in San Francisco (October) and the Staatliches Museum Schwerin (November, December). The representation of the month of March seems to have been offered on 15 June 1994 as lot 84 at Cornette de Saint Cyr, Paris. Literature: Couval, Natalie, Les Patel. Pierre Patel (1605-1676) et ses fils - les paysages de ruines à Paris au XVIIe siècle. Paris 2001, i.a. pp. 123 and 221 f.: about 'Les mois de l'année'.

Provenance: Sotheby's London, 7 December 1994, lot 39. - Gallery Alex Wengraf, London. - From the estate of a Hessian collector.




Kunsthandwerk, Antiquitäten, Schmuck, Graphik und Gemälde 15.-20. Jh.

Auktionsdatum
Lose: 1-227
Lose: 228-432
Lose: 500-740
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Für Kunstauktionshaus Neumeister Versandinformtation bitte wählen Sie +49 892317100.

Wichtige Informationen

 

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

am 02.12.2020

Kunsthandwerk und Antiquitäten (Lot 1 - 227) ab 14.00 Uhr

Schmuck (Lot 228 - 432) ab 17.00 Uhr

am 03.12.2020

Graphiken und Gemälde 15.-20. Jh. (500 – 740) ab 14.00 Uhr

AGB

A371B | A371B



VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des

Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

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