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Lucas Cranach d. Ä. - Bild 1 aus 3
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München

Lucas Cranach d. Ä.

Lucas Cranach d. Ä.
1472 Kronach - 1553 Weimar
und Werkstatt

Das ungleiche Paar

Öl auf Holz. 19 x 14,2 cm. Montiert. Rückseite des aufmontierten Rahmens parkettiert. Rest. Rahmen min. besch.

Auf einer verhältnismäßig kleinen Tafel ist ein grotesk anmutendes Paar dargestellt: Ein alter, offensichtlich wohlhabender Mann, der einer jungen Schönheit, die liebevoll ihren Arm auf seine linke Schulter gelegt hat, einen Ring ansteckt. Im 16. Jahrhundert war dieses Bildthema allgemein beliebt und fand vor allem über Druckgraphiken Verbreitung. Absicht dieser Darstellungen war moralische Belehrung einerseits und das Aufzeigen der Vergänglichkeit des Lebens andererseits. Das Bildthema lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen, nördlich der Alpen war wohl Jacopo de' Barbari, Cranachs Vorgänger im Amt des Hofmalers zu Weimar, der Erste, der es darstellte. Sein "Urbild" fand vor allem in den Niederlanden Künstler, die sich von ihm inspirieren ließen, so z. B. Quentin Massys. Über Massys führt der Weg zum Verständnis des "ungleichen Paares" zu dessen Freund, dem bedeutenden Gelehrten und Humanisten Erasmus von Rotterdam: Dieser macht sich in seiner berühmten Satire "Lob der Torheit" (1509) über jene älteren, zahnlosen, weißhaarigen Männer lustig, die jungen, mitgiftlosen jungen Frauen einen Heiratsantrag machen. Ganz ohne Mitgift scheint die junge Dame auf unserem Gemälde jedoch nicht zu sein: Sie ist nach der neuesten Mode gekleidet, das sorgfältig frisierte Haar umfängt ein perlenbesticktes Netz. Dennoch: Der moralisierende Charakter der Darstellung ist nicht zu übersehen, denn der Blick der jungen Dame trifft sich nicht mit jenem des lustvoll-traurigen Alten. Etwas verklärt, sibyllinisch lächelnd, blickt sie knapp an ihm vorbei in eine Zukunft, die ihr nach dem Ableben des viel zu alten Ehegatten beschieden sein mag ... Das Bildthema des ungleichen Paares manifestierte sich, begründet offenbar auf einem großen Erfolg bei den Sammlern, zu einem immer wiederkehrenden Thema in der Cranach-Werkstatt. Rund 40 Versionen sind bekannt. Diese entstanden ab 1522. Sehr eng verwandt ist unserem Gemälde jene im Besitz des Kunsthistorischen Museums in Wien (Inv.-Nr. Gemäldegalerie 895), die um 1530/40 datiert wird und auch in den Maßen (19,5 x 14,5 cm) entspricht. Bemerkenswert ist, dass der wiedergegebene Frauentypus sich auch auf Gemälden anderen Themas wiederfindet: "Venus und Amor, der Honig stiehlt" im Statens Museum, Kopenhagen (1531) oder die "Salome" im Wadsworth Atheneum in Hartford, Connecticut, gehen auf dasselbe Modell zurück. Eine Tatsache, die möglicherweise auf ein damaliges Schönheitsideal zurückzuführen ist, jedoch auch eine Facette des "ungleichen Paares" deutlicher macht: die junge Braut als biblische Salome und als Göttin der Liebe, der Schönheit und ewiger Jugend - eine Universalrolle für das junge Modell ... Der moralischen Intention Lucas Cranachs (und seiner Auftraggeber), mit diesem Bildthema die verborgene Motivation von Beziehungen mit deutlichem Altersunterschied aufzudecken und anzuprangern, gibt diese Koinzidenz eine weitere ausgesprochen subtile Note.

Provenienz: Lord Kinnaird, Rossie Priory. - Anonymer Verkauf Sotheby's London, 30. November 1966, Lot 83. - Ankauf durch Seymour R. Thaler, New York. - Privatbesitz.

Literatur: Friedländer, Max J. / Rosenberg, Jakob, The Paintings of Lucas Cranach. London 1978, S. 26, WVZ-Nr. 286: als Werk Lucas Cranachs d. Ä. und dort um 1530 datiert.





Lucas Cranach d. Ä.

Lucas Cranach, the Elder
1472 Kronach - 1553 Weimar
and workshop

The Ill-Matched Couple

Oil on panel. 19 x 14.2 cm. Mounted. Cradling on the mounted frame verso. Restored. Minor damage to frame.

A grotesque looking couple is shown on this smallsized painting. An old, obviously wealthy man, attaching a ring to a young beauty, who has lovingly laid her arm on his left shoulder. In the 16th century this subject was generally popular. The intention of these representations was moral education on one side and the pointing out of the transitoriness of life on the other side. The subject of the Ill-Matched Couple manifested itself as a recurring theme in the Cranach workshop, obviously based on a great success with collectors. Around 40 versions are well known. Very closely related to our painting is the version in the collection of the Kunsthistorisches Museum in Vienna (inv. no. Gemäldegalerie 895), dated c. 1530/40 and corresponding in size (19,5 x 14,5 cm). Provenance: Lord Kinnaird, Rossie Priory. - Anonymous sale, Sotheby's London, 30 November 1966, lot 83. - Purchased by Seymour R. Thaler, New York. - Private owner. Literature: Friedländer, Max J. / Rosenberg, Jakob, The Paintings of Lucas Cranach. London 1978, p. 26, catalogue raisonné number 286: there stated as work of Lucas Cranach the Elder and dated circa 1530.





Lucas Cranach d. Ä.

Lucas Cranach d. Ä.
1472 Kronach - 1553 Weimar
und Werkstatt

Das ungleiche Paar

Öl auf Holz. 19 x 14,2 cm. Montiert. Rückseite des aufmontierten Rahmens parkettiert. Rest. Rahmen min. besch.

Auf einer verhältnismäßig kleinen Tafel ist ein grotesk anmutendes Paar dargestellt: Ein alter, offensichtlich wohlhabender Mann, der einer jungen Schönheit, die liebevoll ihren Arm auf seine linke Schulter gelegt hat, einen Ring ansteckt. Im 16. Jahrhundert war dieses Bildthema allgemein beliebt und fand vor allem über Druckgraphiken Verbreitung. Absicht dieser Darstellungen war moralische Belehrung einerseits und das Aufzeigen der Vergänglichkeit des Lebens andererseits. Das Bildthema lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen, nördlich der Alpen war wohl Jacopo de' Barbari, Cranachs Vorgänger im Amt des Hofmalers zu Weimar, der Erste, der es darstellte. Sein "Urbild" fand vor allem in den Niederlanden Künstler, die sich von ihm inspirieren ließen, so z. B. Quentin Massys. Über Massys führt der Weg zum Verständnis des "ungleichen Paares" zu dessen Freund, dem bedeutenden Gelehrten und Humanisten Erasmus von Rotterdam: Dieser macht sich in seiner berühmten Satire "Lob der Torheit" (1509) über jene älteren, zahnlosen, weißhaarigen Männer lustig, die jungen, mitgiftlosen jungen Frauen einen Heiratsantrag machen. Ganz ohne Mitgift scheint die junge Dame auf unserem Gemälde jedoch nicht zu sein: Sie ist nach der neuesten Mode gekleidet, das sorgfältig frisierte Haar umfängt ein perlenbesticktes Netz. Dennoch: Der moralisierende Charakter der Darstellung ist nicht zu übersehen, denn der Blick der jungen Dame trifft sich nicht mit jenem des lustvoll-traurigen Alten. Etwas verklärt, sibyllinisch lächelnd, blickt sie knapp an ihm vorbei in eine Zukunft, die ihr nach dem Ableben des viel zu alten Ehegatten beschieden sein mag ... Das Bildthema des ungleichen Paares manifestierte sich, begründet offenbar auf einem großen Erfolg bei den Sammlern, zu einem immer wiederkehrenden Thema in der Cranach-Werkstatt. Rund 40 Versionen sind bekannt. Diese entstanden ab 1522. Sehr eng verwandt ist unserem Gemälde jene im Besitz des Kunsthistorischen Museums in Wien (Inv.-Nr. Gemäldegalerie 895), die um 1530/40 datiert wird und auch in den Maßen (19,5 x 14,5 cm) entspricht. Bemerkenswert ist, dass der wiedergegebene Frauentypus sich auch auf Gemälden anderen Themas wiederfindet: "Venus und Amor, der Honig stiehlt" im Statens Museum, Kopenhagen (1531) oder die "Salome" im Wadsworth Atheneum in Hartford, Connecticut, gehen auf dasselbe Modell zurück. Eine Tatsache, die möglicherweise auf ein damaliges Schönheitsideal zurückzuführen ist, jedoch auch eine Facette des "ungleichen Paares" deutlicher macht: die junge Braut als biblische Salome und als Göttin der Liebe, der Schönheit und ewiger Jugend - eine Universalrolle für das junge Modell ... Der moralischen Intention Lucas Cranachs (und seiner Auftraggeber), mit diesem Bildthema die verborgene Motivation von Beziehungen mit deutlichem Altersunterschied aufzudecken und anzuprangern, gibt diese Koinzidenz eine weitere ausgesprochen subtile Note.

Provenienz: Lord Kinnaird, Rossie Priory. - Anonymer Verkauf Sotheby's London, 30. November 1966, Lot 83. - Ankauf durch Seymour R. Thaler, New York. - Privatbesitz.

Literatur: Friedländer, Max J. / Rosenberg, Jakob, The Paintings of Lucas Cranach. London 1978, S. 26, WVZ-Nr. 286: als Werk Lucas Cranachs d. Ä. und dort um 1530 datiert.





Lucas Cranach d. Ä.

Lucas Cranach, the Elder
1472 Kronach - 1553 Weimar
and workshop

The Ill-Matched Couple

Oil on panel. 19 x 14.2 cm. Mounted. Cradling on the mounted frame verso. Restored. Minor damage to frame.

A grotesque looking couple is shown on this smallsized painting. An old, obviously wealthy man, attaching a ring to a young beauty, who has lovingly laid her arm on his left shoulder. In the 16th century this subject was generally popular. The intention of these representations was moral education on one side and the pointing out of the transitoriness of life on the other side. The subject of the Ill-Matched Couple manifested itself as a recurring theme in the Cranach workshop, obviously based on a great success with collectors. Around 40 versions are well known. Very closely related to our painting is the version in the collection of the Kunsthistorisches Museum in Vienna (inv. no. Gemäldegalerie 895), dated c. 1530/40 and corresponding in size (19,5 x 14,5 cm). Provenance: Lord Kinnaird, Rossie Priory. - Anonymous sale, Sotheby's London, 30 November 1966, lot 83. - Purchased by Seymour R. Thaler, New York. - Private owner. Literature: Friedländer, Max J. / Rosenberg, Jakob, The Paintings of Lucas Cranach. London 1978, p. 26, catalogue raisonné number 286: there stated as work of Lucas Cranach the Elder and dated circa 1530.




Kunsthandwerk, Antiquitäten, Schmuck, Graphik und Gemälde 15.-20. Jh.

Auktionsdatum
Lose: 1-227
Lose: 228-432
Lose: 500-740
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Für Kunstauktionshaus Neumeister Versandinformtation bitte wählen Sie +49 892317100.

Wichtige Informationen

 

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

am 02.12.2020

Kunsthandwerk und Antiquitäten (Lot 1 - 227) ab 14.00 Uhr

Schmuck (Lot 228 - 432) ab 17.00 Uhr

am 03.12.2020

Graphiken und Gemälde 15.-20. Jh. (500 – 740) ab 14.00 Uhr

AGB

A371B | A371B



VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des

Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

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