Los

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Conrad Paul, traceable 1525-1547 in LauingenChrist on the Mount of Olives The apostles asleep in the

In Collection Rudolf Neumeister

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München
Conrad Paul, traceable 1525-1547 in Lauingen
Christ on the Mount of Olives The apostles asleep in the foreground, Judas with the soldiers approaching in the background. Monogram ''CP'' (ligated) lower right. Two customs stamps verso. Oil on panel. 61 x 50.5 cm. Cradled. Restored. Minor damage to frame. ''The spirit is indeed willing, but the flesh is weak''. The events in the Garden of Gethsemane, at the foot of the Mount of Olives, as described by the evangelist Matthew (Matth. 26, 36-47) is a theme from the Passion of Christ that recurrs frequently throughout art history. This passage from the bible also features two quotes that have found their way into the German vernacular. In addition to the aforementioned statement, his desperate plea to God, as he considers his imminent fate, is also still used today, ''My Father, if it is possible, may this cup be taken from me. Yet not as I will, but as you will.''. The artist Conrad Paul, born around 1490/1500, can be traced back to the second quarter of the 16th Century working in Lauingen an der Donau. It can be assumed that he was a student of Hans Schäufelin (circa 1482/83 Upper Rhine - 1539/40, Nördlingen). Schäufelin's success was based above all on his personal and artistic proximity to Albrecht Dürer. Dürer was a significant inspiration for Schäufelin as an artist, and was therefore also a important influence for his pupils, who continued to develop the ideas of the famous Nuremberg artist in an individual and inspired way. Similarities to Dürer's corresponing woodcut from his Large Passion series (1511) can also be found in the overall composition of the present painting. Ludwig Meyer compares the present painting stylistically with three panels by Hans Schäufelin, which were made around 1520. The three paintings depicting hermits, originally from the Maria Maihingen Abbey, were acquired in 1828 by King Ludwig I of Bavaria, and are now in the Germanisches Nationalmuseum of Nuremberg (inventory numbers Gm 294, 1106 and 1107). The present painting is one of only two known works of Conrad Paul which bear his monogram and as such can be attributed to him with absolute certainty. Ludwig Meyer dates it to 1520-25. Cf. Rott, Hans, Quellen und Forschungen zur südwestdeutschen und schweizerischen Kunstgeschichte im XV. und XVI. Jahrhundert. - II. Alt-Schwaben und die Reichsstädte. Stuttgart 1934, p. 83: Compilation of the documented references of Conrad Paul. Expertise Ludwig Meyer, Archive for Art History, Munich, 24 February 1999.
Christ, Saints, Sacred art

Paul, Conrad
nachweisbar 1525-1547 in Lauingen

Christus am Ölberg

rIm Vordergrund die schlafenden Apostel, im Hintergund Judas mit den Schergen. R. u. ligiertes Monogramm "CP". Rücks. zwei Zollstempel. Öl auf Holz. 61 x 50,5 cm. Parkettiert. Rest. Rahmen min. besch.

"Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach". Das Geschehen im Garten Getsemani, am Fuße des Ölbergs, wie es der Evangelist Matthäus schildert (Matth. 26, 36-47), war nicht nur als am Beginn der eigentlichen Leidensgeschichte stehendes Ereignis ein häufig dargestelltes Bildmotiv, es hat auch mit zwei Zitaten Eingang in die deutsche Umgangssprache gefunden. Neben der eingangs wiedergegebenen Feststellung Christi, bedient man sich angesichts einer bevorstehenden unangenehmen Situation bis heute - in abgekürzter Form - dessen deutlich formulierter Bitte "Mein Vater, wenn dieser Kelch an mir vorübergehen kann, ohne dass ich ihn trinke, geschehe dein Wille". Auch der im zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts in Lauingen an der Donau nachweisbare Künstler Conrad Paul (geb. um 1490/1500) befasste sich mit der Darstellung der Ölbergszene. Es kann davon ausgegangen werden, dass Conrad Paul Schüler von Hans Schäufelin (um 1482/83 am Oberrhein - 1539/40 Nördlingen) war. Schäufelins Erfolg basierte vor allem auf seiner persönlichen wie künstlerischen Nähe zu Albrecht Dürer. Dürer war sein künstlerisches Leitbild und damit auch für seine Schüler von maßgeblichem Einfluss. Sie entwickelten die Ideen des berühmten Nürnbergers auf individuelle und inspirierte Weise weiter. Auch bei dem vorliegenden Gemälde ist das Vorbild von Dürers entsprechendem Holzschnitt aus der Großen Passion (1511) in der Gesamtkomposition zu erkennen. Ludwig Meyer vergleicht das Gemälde stilistisch mit drei Tafeln Hans Schäufelins, die um 1520 entstanden sind: Es handelt sich dabei um Darstellungen von Eremiten, die ursprünglich aus dem Kloster Maria Maihingen stammten, 1828 von König Ludwig I. von Bayern erworben wurden und sich heute im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg befinden (Inv.-Nr. Gm 294, 1106 und 1107). Das vorliegende Gemälde ist eines von nur zwei bekannten Werken Conrad Pauls, die von diesem monogrammiert wurden und damit als gesicherte Arbeiten gelten können. Ludwig Meyer datiert es um 1520-25. Vgl. Rott, Hans, Quellen und Forschungen zur südwestdeutschen und schweizerischen Kunstgeschichte im XV. und XVI. Jahrhundert. - II. Alt-Schwaben und die Reichsstädte. Stuttgart 1934, S. 83: Zusammenstellung der urkundlichen Erwähnungen Conrad Pauls.

Gutachten Ludwig Meyer, Archiv für Kunstgeschichte, München, 24. Feburar 1999.
Christus, Gemälde (15.-18. Jh.), Heilige, Religiöse Kunst
- - -

27.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable


Optional:
19.00 % VAT on the hammer price
22.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium
Conrad Paul, traceable 1525-1547 in Lauingen
Christ on the Mount of Olives The apostles asleep in the foreground, Judas with the soldiers approaching in the background. Monogram ''CP'' (ligated) lower right. Two customs stamps verso. Oil on panel. 61 x 50.5 cm. Cradled. Restored. Minor damage to frame. ''The spirit is indeed willing, but the flesh is weak''. The events in the Garden of Gethsemane, at the foot of the Mount of Olives, as described by the evangelist Matthew (Matth. 26, 36-47) is a theme from the Passion of Christ that recurrs frequently throughout art history. This passage from the bible also features two quotes that have found their way into the German vernacular. In addition to the aforementioned statement, his desperate plea to God, as he considers his imminent fate, is also still used today, ''My Father, if it is possible, may this cup be taken from me. Yet not as I will, but as you will.''. The artist Conrad Paul, born around 1490/1500, can be traced back to the second quarter of the 16th Century working in Lauingen an der Donau. It can be assumed that he was a student of Hans Schäufelin (circa 1482/83 Upper Rhine - 1539/40, Nördlingen). Schäufelin's success was based above all on his personal and artistic proximity to Albrecht Dürer. Dürer was a significant inspiration for Schäufelin as an artist, and was therefore also a important influence for his pupils, who continued to develop the ideas of the famous Nuremberg artist in an individual and inspired way. Similarities to Dürer's corresponing woodcut from his Large Passion series (1511) can also be found in the overall composition of the present painting. Ludwig Meyer compares the present painting stylistically with three panels by Hans Schäufelin, which were made around 1520. The three paintings depicting hermits, originally from the Maria Maihingen Abbey, were acquired in 1828 by King Ludwig I of Bavaria, and are now in the Germanisches Nationalmuseum of Nuremberg (inventory numbers Gm 294, 1106 and 1107). The present painting is one of only two known works of Conrad Paul which bear his monogram and as such can be attributed to him with absolute certainty. Ludwig Meyer dates it to 1520-25. Cf. Rott, Hans, Quellen und Forschungen zur südwestdeutschen und schweizerischen Kunstgeschichte im XV. und XVI. Jahrhundert. - II. Alt-Schwaben und die Reichsstädte. Stuttgart 1934, p. 83: Compilation of the documented references of Conrad Paul. Expertise Ludwig Meyer, Archive for Art History, Munich, 24 February 1999.
Christ, Saints, Sacred art

Paul, Conrad
nachweisbar 1525-1547 in Lauingen

Christus am Ölberg

rIm Vordergrund die schlafenden Apostel, im Hintergund Judas mit den Schergen. R. u. ligiertes Monogramm "CP". Rücks. zwei Zollstempel. Öl auf Holz. 61 x 50,5 cm. Parkettiert. Rest. Rahmen min. besch.

"Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach". Das Geschehen im Garten Getsemani, am Fuße des Ölbergs, wie es der Evangelist Matthäus schildert (Matth. 26, 36-47), war nicht nur als am Beginn der eigentlichen Leidensgeschichte stehendes Ereignis ein häufig dargestelltes Bildmotiv, es hat auch mit zwei Zitaten Eingang in die deutsche Umgangssprache gefunden. Neben der eingangs wiedergegebenen Feststellung Christi, bedient man sich angesichts einer bevorstehenden unangenehmen Situation bis heute - in abgekürzter Form - dessen deutlich formulierter Bitte "Mein Vater, wenn dieser Kelch an mir vorübergehen kann, ohne dass ich ihn trinke, geschehe dein Wille". Auch der im zweiten Viertel des 16. Jahrhunderts in Lauingen an der Donau nachweisbare Künstler Conrad Paul (geb. um 1490/1500) befasste sich mit der Darstellung der Ölbergszene. Es kann davon ausgegangen werden, dass Conrad Paul Schüler von Hans Schäufelin (um 1482/83 am Oberrhein - 1539/40 Nördlingen) war. Schäufelins Erfolg basierte vor allem auf seiner persönlichen wie künstlerischen Nähe zu Albrecht Dürer. Dürer war sein künstlerisches Leitbild und damit auch für seine Schüler von maßgeblichem Einfluss. Sie entwickelten die Ideen des berühmten Nürnbergers auf individuelle und inspirierte Weise weiter. Auch bei dem vorliegenden Gemälde ist das Vorbild von Dürers entsprechendem Holzschnitt aus der Großen Passion (1511) in der Gesamtkomposition zu erkennen. Ludwig Meyer vergleicht das Gemälde stilistisch mit drei Tafeln Hans Schäufelins, die um 1520 entstanden sind: Es handelt sich dabei um Darstellungen von Eremiten, die ursprünglich aus dem Kloster Maria Maihingen stammten, 1828 von König Ludwig I. von Bayern erworben wurden und sich heute im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg befinden (Inv.-Nr. Gm 294, 1106 und 1107). Das vorliegende Gemälde ist eines von nur zwei bekannten Werken Conrad Pauls, die von diesem monogrammiert wurden und damit als gesicherte Arbeiten gelten können. Ludwig Meyer datiert es um 1520-25. Vgl. Rott, Hans, Quellen und Forschungen zur südwestdeutschen und schweizerischen Kunstgeschichte im XV. und XVI. Jahrhundert. - II. Alt-Schwaben und die Reichsstädte. Stuttgart 1934, S. 83: Zusammenstellung der urkundlichen Erwähnungen Conrad Pauls.

Gutachten Ludwig Meyer, Archiv für Kunstgeschichte, München, 24. Feburar 1999.
Christus, Gemälde (15.-18. Jh.), Heilige, Religiöse Kunst
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Optional:
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Collection Rudolf Neumeister

Auktionsdatum
Lose: 1 - 86
Lose: 100 - 493
Lose: 500 - 765
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Für Kunstauktionshaus Neumeister Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)89 2317100.

Wichtige Informationen

3 % live surcharge plus 19 % VAT

27.00 % buyer's premium on the hammer price
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable


Optional:
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22.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium

 

Artist resale rights:
2.00 % on hammer price over 400 EUR
1.50 % on hammer price over 50,000 EUR
0.50 % on hammer price over 200,000 EUR
0.25 % on hammer price over 350,000 EUR
0.12 % on hammer price over 500,000 EUR

AGB

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des

Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

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