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Los
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Russland, 84er Silbergehaltsstempel, weitere nicht lesbare Marken,Ende 19. Jh. 20 x 9 x 6 cm
2 CRYSTAL BOWLS IN SILVER SETTING Russia, '84 silver hallmark, other illegible stamps, end of the 19th c. 20 x 9 x 6 cm
Shipment can be arranged, please inquire in writing. Galerie Moenius AG will do its best to arrange shipment or refer to a 3rd party. Galerie Moenius AG does not assume liability for transportation damages.
Vorbesichtigung / Preview: 21-25. Juni: 11-17 Uhr, 26. Juni: 11-14 Uhr
Ggf. Beschränkungen aufgrund der Pandemie!
Galerie Moenius AG
Versteigerungsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht sich der Bieter den folgenden Versteigerungsbedingungen:
I. Grundsätzliches:
Galerie Moenius AG versteigert Objekte im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise. Der Aufrufpreis ist der untere Schätzpreis. Die Währung ist EUR. Der vom Versteigerer anerkannte Höchstbietende erhält den Zuschlag. Mit dem Zuschlag erlischt die Gewährspflicht der Galerie Moenius AG. Der Ersteigerer erhält das zugeschlagene Objekt erst nach erfolgter Bezahlung in bar, per Bank bestätigtem Scheck oder gebuchter Überweisung.
II. Zahlung:
Der Käufer muss neben dem Zuschlagspreis noch das Aufgeld bezahlen. Dieses beträgt 21 %. Auf das Aufgeld kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%. Erfolgt der Zuschlag durch eine "Live-Auktion", d.h. hat der Käufer live online mitgeboten, wird der vom Anbieter bei der Registrierung vom Bietenden bestätigte Aufpreis von 3% oder 5% + 19% MwSt. auf den Zuschlagspreis berechnet.
Bei Objekten, welche mit einem Stern (*) bezeichnet sind, wird die Mehrwertsteuer von 16% auf den Zuschlagspreis, das Aufgeld und den eventuell zu bezahlenden Aufpreis bei einer Live-Auktion berechnet.
Käufer aus Drittländern (ausserhalb der EU), welche ihre Objekte ordnungsgemäß und rechtsgültig ausführen, erhalten die Mehrwertsteuer unter Nachweis der rechtsgültig abgestempelten Ausfuhrdeklaration zurück.
Für Objekte, welche mit zwei Sternen (**) gekennzeichnet sind, ist wegen der Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts §26 UrhG eine pauschale Umlage von 2% auf den Zuschlagspreis zu entrichten.
Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird eine Gebühr von 3% berechnet.
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.
III. Gewährleistung:
Die zu versteigernden Objekte sind gebraucht. Ihr Erhaltungszustand wird nicht dokumentiert. Die Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und begutachtet werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Die Beschreibungen und Abbildungen im Katalog sind nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dienen jedoch nur der Information. Galerie Moenius AG übernimmt keine Haftung für die Angaben im Katalog. Interessenten sind dazu aufgefordert, vor der Auktion einen Zustandsbericht zu jedem Objekt anzufordern. Diese Berichte, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, sind jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen, sie sind nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, bringen aber nur die subjektive Einschätzung der Galerie Moenius AG zum Ausdruck. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Galerie Moenius AG wegen Rechts- oder Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. der Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln der Galerie Moenius AG beruhen.
IV. Auktionsteilnehmer:
Vor Gebotsabgabe muss jeder Bieter seine Personalien angeben, um eine Bieternummer zu lösen. Bieter, die persönlich nicht bekannt sind, müssen sich mit offiziellem Identitätsausweis legitimieren. Galerie Moenius AG kann verlangen, dass Bankreferenzen beigebracht werden und Sicherheiten, wie eine Kreditkarte hinterlegt werden. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter im Namen eines anderen Gebote abgeben, muss er dies unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen 24 Stunden vor Auktionsbeginn mitteilen. Der Stellvertreter haftet solidarisch mit dem Vertretenden für die Erfüllung der Verbindlichkeiten. Galerie Moenius AG kann nach eigenem Ermessen eine Person von der Auktion ausschließen und ihr den Zutritt zu den Geschäftsräumen verweigern.
V. Versteigerung:
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Preis bei Aufruf wird vom Versteigerer festgelegt; gesteigert wird im Regelfall um circa 10% des vorangegangenen Gebotes in Euro. Die aktuelle Versteigerungsfolge hängt im Auktionssaal aus. Der Auktionator erteilt den Zuschlag nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden, er kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen oder auch verweigern. Wenn ein Gebot übersehen wurde oder Uneinigkeit über den Zuschlag besteht, kann er den Zuschlag zurücknehmen und das Objekt erneut aufrufen.
Die Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Mit dem Zuschlag kommt zwischen der Galerie Moenius AG und dem Bieter, welcher den Zuschlag erhalten hat, ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Bei Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter noch 14 Tage an sein Gebot gebunden. Doppelgebote sind sofort zu reklamieren und werden sofort wieder aufgerufen. Geben mehrere Bieter das gleiche Gebot ab, entscheidet das Los. Das schriftliche Gebot hat jedoch Vorrang, beim telefonischen Doppelgebot wird der persönlich anwesende Bieter bevorzugt. In allen Zweifelsfällen entscheidet die Auktionsleitung. Ein Recht auf Annahme eines Gebots besteht nicht. Jede Haftung für nicht berücksichtigte Gebote aller Art sowie für nicht erreichte oder nicht berücksichtigte Telefonbieter wird von der Galerie Moenius AG abgelehnt.
VI. Abholung und Versand:
Die ersteigerten Objekte müssen vom Käufer innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden. Während oder gleich im Anschluss an die Auktion können die Objekte nur herausgegeben werden, wenn sie vollständig in bar oder mit Bank bestätigtem Scheck bezahlt wurden. Die in diesem Rahmen ausgestellten Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.
Innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Auktionsende haftet die Galerie Moenius AG für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl bezahlter Objekte, jedoch nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises, Aufgeldes und Mehrwertsteuer. Nach dieser Frist haftet die Galerie Moenius AG dafür nicht mehr, der Käufer muss sich dann um eine entsprechende Versicherung kümmern. Für Rahmen und Glas wird grundsätzlich nicht gehaftet.
Versandwünsche müssen schriftlich angemeldet werden. Galerie Moenius AG wird sich bemühen, diesen zu entsprechen oder auf geeignete Versender hinweisen. Eine Haftung für Transportschäden wird abgelehnt.
VII. Datenschutz
Der Bieter ist damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse und Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zum Zwecke der Information über zukünftige Auktionen und Angebote elektronisch durch die Galerie Moenius AG gespeichert und verarbeitet werden. Sollte der Bieter seine Rechnung nicht bezahlen, stimmt der Bieter zu, dass diese Verletzung seiner vertraglichen Pflichten in einer Sperrdatei, die allen Auktionshäusern zugänglich ist, eingetragen werden kann. Durch eine spätere Erklärung gegenüber der Galerie Moenius AG kann dieser Datenerhebung und weiteren Nutzung für die Zukunft widersprochen werden.
VIII. Verschiedenes:
Auktionsergebnisse und Abbildungen dürfen von der Galerie Moenius AG herausgegeben und publiziert werden. Abbildungen von Objekten dürfen zu Werbezwecken verwendet werden.
Es ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Regensburg.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Russland, 84er Silbergehaltsstempel, weitere nicht lesbare Marken,Ende 19. Jh. 20 x 9 x 6 cm
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Ggf. Beschränkungen aufgrund der Pandemie!
Galerie Moenius AG
Versteigerungsbedingungen
Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht sich der Bieter den folgenden Versteigerungsbedingungen:
I. Grundsätzliches:
Galerie Moenius AG versteigert Objekte im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise. Der Aufrufpreis ist der untere Schätzpreis. Die Währung ist EUR. Der vom Versteigerer anerkannte Höchstbietende erhält den Zuschlag. Mit dem Zuschlag erlischt die Gewährspflicht der Galerie Moenius AG. Der Ersteigerer erhält das zugeschlagene Objekt erst nach erfolgter Bezahlung in bar, per Bank bestätigtem Scheck oder gebuchter Überweisung.
II. Zahlung:
Der Käufer muss neben dem Zuschlagspreis noch das Aufgeld bezahlen. Dieses beträgt 21 %. Auf das Aufgeld kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%. Erfolgt der Zuschlag durch eine "Live-Auktion", d.h. hat der Käufer live online mitgeboten, wird der vom Anbieter bei der Registrierung vom Bietenden bestätigte Aufpreis von 3% oder 5% + 19% MwSt. auf den Zuschlagspreis berechnet.
Bei Objekten, welche mit einem Stern (*) bezeichnet sind, wird die Mehrwertsteuer von 16% auf den Zuschlagspreis, das Aufgeld und den eventuell zu bezahlenden Aufpreis bei einer Live-Auktion berechnet.
Käufer aus Drittländern (ausserhalb der EU), welche ihre Objekte ordnungsgemäß und rechtsgültig ausführen, erhalten die Mehrwertsteuer unter Nachweis der rechtsgültig abgestempelten Ausfuhrdeklaration zurück.
Für Objekte, welche mit zwei Sternen (**) gekennzeichnet sind, ist wegen der Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts §26 UrhG eine pauschale Umlage von 2% auf den Zuschlagspreis zu entrichten.
Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird eine Gebühr von 3% berechnet.
Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum bleibt insoweit vorbehalten.
III. Gewährleistung:
Die zu versteigernden Objekte sind gebraucht. Ihr Erhaltungszustand wird nicht dokumentiert. Die Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und begutachtet werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Die Beschreibungen und Abbildungen im Katalog sind nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dienen jedoch nur der Information. Galerie Moenius AG übernimmt keine Haftung für die Angaben im Katalog. Interessenten sind dazu aufgefordert, vor der Auktion einen Zustandsbericht zu jedem Objekt anzufordern. Diese Berichte, ob in mündlicher oder schriftlicher Form, sind jedoch keine Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen, sie sind nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, bringen aber nur die subjektive Einschätzung der Galerie Moenius AG zum Ausdruck. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Galerie Moenius AG wegen Rechts- oder Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. der Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Gutachterkosten) sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln der Galerie Moenius AG beruhen.
IV. Auktionsteilnehmer:
Vor Gebotsabgabe muss jeder Bieter seine Personalien angeben, um eine Bieternummer zu lösen. Bieter, die persönlich nicht bekannt sind, müssen sich mit offiziellem Identitätsausweis legitimieren. Galerie Moenius AG kann verlangen, dass Bankreferenzen beigebracht werden und Sicherheiten, wie eine Kreditkarte hinterlegt werden. Alle Gebote gelten als vom Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgegeben. Möchte ein Bieter im Namen eines anderen Gebote abgeben, muss er dies unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und Nennung von Namen und Anschrift des Vertretenen 24 Stunden vor Auktionsbeginn mitteilen. Der Stellvertreter haftet solidarisch mit dem Vertretenden für die Erfüllung der Verbindlichkeiten. Galerie Moenius AG kann nach eigenem Ermessen eine Person von der Auktion ausschließen und ihr den Zutritt zu den Geschäftsräumen verweigern.
V. Versteigerung:
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Preis bei Aufruf wird vom Versteigerer festgelegt; gesteigert wird im Regelfall um circa 10% des vorangegangenen Gebotes in Euro. Die aktuelle Versteigerungsfolge hängt im Auktionssaal aus. Der Auktionator erteilt den Zuschlag nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden, er kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen oder auch verweigern. Wenn ein Gebot übersehen wurde oder Uneinigkeit über den Zuschlag besteht, kann er den Zuschlag zurücknehmen und das Objekt erneut aufrufen.
Die Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Mit dem Zuschlag kommt zwischen der Galerie Moenius AG und dem Bieter, welcher den Zuschlag erhalten hat, ein Kaufvertrag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Bei Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter noch 14 Tage an sein Gebot gebunden. Doppelgebote sind sofort zu reklamieren und werden sofort wieder aufgerufen. Geben mehrere Bieter das gleiche Gebot ab, entscheidet das Los. Das schriftliche Gebot hat jedoch Vorrang, beim telefonischen Doppelgebot wird der persönlich anwesende Bieter bevorzugt. In allen Zweifelsfällen entscheidet die Auktionsleitung. Ein Recht auf Annahme eines Gebots besteht nicht. Jede Haftung für nicht berücksichtigte Gebote aller Art sowie für nicht erreichte oder nicht berücksichtigte Telefonbieter wird von der Galerie Moenius AG abgelehnt.
VI. Abholung und Versand:
Die ersteigerten Objekte müssen vom Käufer innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden. Während oder gleich im Anschluss an die Auktion können die Objekte nur herausgegeben werden, wenn sie vollständig in bar oder mit Bank bestätigtem Scheck bezahlt wurden. Die in diesem Rahmen ausgestellten Rechnungen bedürfen der Nachprüfung. Irrtum bleibt vorbehalten.
Innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Auktionsende haftet die Galerie Moenius AG für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl bezahlter Objekte, jedoch nur bis zur Höhe des Zuschlagspreises, Aufgeldes und Mehrwertsteuer. Nach dieser Frist haftet die Galerie Moenius AG dafür nicht mehr, der Käufer muss sich dann um eine entsprechende Versicherung kümmern. Für Rahmen und Glas wird grundsätzlich nicht gehaftet.
Versandwünsche müssen schriftlich angemeldet werden. Galerie Moenius AG wird sich bemühen, diesen zu entsprechen oder auf geeignete Versender hinweisen. Eine Haftung für Transportschäden wird abgelehnt.
VII. Datenschutz
Der Bieter ist damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse und Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zum Zwecke der Information über zukünftige Auktionen und Angebote elektronisch durch die Galerie Moenius AG gespeichert und verarbeitet werden. Sollte der Bieter seine Rechnung nicht bezahlen, stimmt der Bieter zu, dass diese Verletzung seiner vertraglichen Pflichten in einer Sperrdatei, die allen Auktionshäusern zugänglich ist, eingetragen werden kann. Durch eine spätere Erklärung gegenüber der Galerie Moenius AG kann dieser Datenerhebung und weiteren Nutzung für die Zukunft widersprochen werden.
VIII. Verschiedenes:
Auktionsergebnisse und Abbildungen dürfen von der Galerie Moenius AG herausgegeben und publiziert werden. Abbildungen von Objekten dürfen zu Werbezwecken verwendet werden.
Es ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Änderungen der Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Regensburg.