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Aufgeld oder Transportkosten sind in Ihrem Gebot nicht enthalten.
Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
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Herman van der Mijn, Venus und Ceres
Ă–l auf Holz. 51,5 x 42,2 cm.
Provenienz
Slg. M. Didot. - Lacoste, Cibé und Henry, Nachlass M. Didot, Paris, 6.-9.4.1825, Lot 56 (als Willem van Mieris). – Slg. Sir Joseph Hawley, 3rd Bt. (1813-1875). – Christie's, London, 27.3.1876, Lot 106 (als W. Mieris). – Sammlung H.C. Erhardt. - Christie's, London, Nachlass H.C. Erhardt, 22.6.1931, Lot 219 (als Mieris). – Privatsammlung, Las Vegas. – Privatsammlung. – Christie's, Online, 19.6.2020, Lot 1 (als Herman van der Mijn). – Sammlung Matarazzo di Licosa, Italien.
Auf der RĂĽckseite mit zwei Wachssiegeln gestempelt.
Nach seinem Studium beim Stilllebenmaler Ernst Stuven war Herman van der Mijn von 1713 bis 1716 Hofmaler des Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz in Düsseldorf. Neben Stillleben malte van der Mijn Porträts, Genre- und Historienbilder. Vorliegendes Gemälde zeigt den Künstler auf der Höhe seines Schaffes. In der Tradition der Leidener Feinmalerei beschreibt van der Mijn minutiös die glänzenden Stoffe und Gefäße und die Effekte des Scheins der Fackel, die Venus in der Hand hält, und die das Augenmerk auf ihren entblößten Körper lenkt. Das Gemälde stammt wahrscheinlich aus der Zeit um 1720, da es Ähnlichkeit mit der Frau mit einem Hund aus dem Jahr 1719 im Rijksmuseum in Amsterdam (Abb. 1) hat und seinem wahrscheinlichen Gegenstück mit der Darstellung von Tamar (Sotheby's, New York, 29 /30. Januar 2009, Los 176).
Herman van der Mijn, Venus and Ceres
Oil on panel. 51.5 x 42.2 cm.
Provenance
Collection M. Didot. - Lacoste, Cibé and Henry, Paris, Estate M. Didot, 6.-9.4.1825, lot 56 (as Willem van Mieris). - Coll. Sir Joseph Hawley, 3rd Bt. (1813-1875). - Christie's, London, 27.3.1876, lot 106 (as W. Mieris). - Collection H.C. Erhardt. - Christie's, London, Estate H.C. Erhardt, 22.6.1931, lot 219 (as Mieris). - Private collection, Las Vegas. - Private collection. - Christie's, Online, 19.6.2020, lot 1 (as H. v, d. Mijn). - Collection Matarazzo di Licosa, Italy.
Stamped with two wax seals on the reverse.
Following his training under the still life painter Ernst Stuven, Herman van der Mijn worked as court painter to Prince Elector Johann Wilhelm von der Pfalz in Düsseldorf from 1713 to 1716. Alongside still lifes, van der Mijn also created portraits, genre and narrative paintings. The present work shows the artist at the height of his career. Building on the tradition of Leiden “Fijnschilder” painting, van der Mijn painstakingly picks out the shimmering surfaces of the fabric and vessels in the light of the torch held by Venus, drawing attention to her naked body. The work was presumably painted in around 1720, as it bears a great resemblance to the artist’s “Woman with a Dog” in the Rijksmuseum, Amsterdam, dated 1719 (ill. 1), as well as his depiction of Tamar, which was probably intended as a pendant (Sotheby's, New York, 29 -30 January 2009, lot 176).
Der Versand der ersteigerten Objekte wird auf Ihre Kosten und Gefahr
nach Zahlungseingang vorgenommen.
Sie finden auf der Rechnung einen entsprechenden Hinweis bezĂĽglich
Versand und Versicherung.
Eventuell erforderliche Exportgenehmigungen können gern durch
Lempertz oder einen Spediteur beantragt werden.
Bei RĂĽckfragen: Nadine Imhof, Linda Kieven
Tel +49.221.925729-19 shipping@lempertz.com
VERSTEIGERUNG SALE
Köln Cologne
Samstag 16. November 2024 | 11 UHR
Saturday 16 November | 11 AM
Alte Meister | LOT 2000–2087
Skulpturen | LOT 2088–2125
19. Jahrhundert | LOT 2126–2155
VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR
Donnerstag 14. November | 10–17.30 UHR
Freitag 15. November | 10–17.30 UHR
MĂĽnchen Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR
Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich
im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der
Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen
in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maĂźgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu
trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, auĂźerhalb der Reihenfolge
anzubieten oder zurĂĽckzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der
Vorbesichtigung geprĂĽft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende
Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung
herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne
und dienen ausschlieĂźlich der Information. Gleiches gilt fĂĽr Zustandsberichte
und andere AuskĂĽnfte in mĂĽndlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder
Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten
sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrĂĽcklich
erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt,
so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung
begrĂĽnden. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand
veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet
sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert
oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb
eines Jahres nach Ăśbergabe in begrĂĽndeter Weise vorgetragen werden,
seine Rechte gegenĂĽber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. MaĂźgeblich
ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme
des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschlieĂźlich
den gesamten Kaufpreis. DarĂĽber hinaus verpflichtet sich Lempertz fĂĽr die Dauer
von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur RĂĽckgabe der Kommission,
wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft,
an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den
Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. AnsprĂĽche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder
einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,
oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten
Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.
KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung fĂĽr
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberĂĽhrt. Im Ăśbrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und
kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1
Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält
gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz
nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion
schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in
Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet
abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz
zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das
Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung
zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist
vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen ĂĽber Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.
Telefongebote: FĂĽr das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der
Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt
sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden
kann. Gebote ĂĽber das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,
wenn der Bieter sich zuvor ĂĽber das Internetportal registriert hat. Die Gebote
werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. DurchfĂĽhrung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem
Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann
sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich
identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet
das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurĂĽcknehmen
und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtĂĽmlich ein rechtzeitig abgegebenes
höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist
oder sonst Zweifel ĂĽber den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von
Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu ĂĽberbieten. Der Versteigerer kann fĂĽr den Einlieferer bis zum vereinbarten
Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote
abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt
worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande
(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter
Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der
Auktion gebunden, wenn er nicht unverzĂĽglich nach Erteilung des Zuschlages
von dem Vorbehaltszuschlag zurĂĽcktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/
Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzĂĽglich 19 % Umsatzsteuer
nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden
Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich
die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
FĂĽr Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem
1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und
SammlungsstĂĽcke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat
der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen
Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.
außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren
Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,
wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine
Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über
einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,
die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn
eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.
Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird
ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis
vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedĂĽrfen der NachprĂĽfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzĂĽglich Aufgeld + MwSt.)
im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen
sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die
Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den
Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Ă„nderung oder Umschreibung
einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar
im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können
zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt
der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen
Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden
nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.
Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise ErfĂĽllung des Kaufvertrages
oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der
Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös
gegenĂĽber der vorangegangenen Versteigerung und fĂĽr die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschlieĂźlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Lempertz haftet fĂĽr versteigerte Objekte nur fĂĽr Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten
und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier
Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei
einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung
durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises fĂĽr Versicherungs- und
Lagerkosten berechnet.
13. ErfĂĽllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das
UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet
keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleibt die GĂĽltigkeit der ĂĽbrigen davon unberĂĽhrt. Es wird auf
die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin
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Herman van der Mijn, Venus und Ceres
Ă–l auf Holz. 51,5 x 42,2 cm.
Provenienz
Slg. M. Didot. - Lacoste, Cibé und Henry, Nachlass M. Didot, Paris, 6.-9.4.1825, Lot 56 (als Willem van Mieris). – Slg. Sir Joseph Hawley, 3rd Bt. (1813-1875). – Christie's, London, 27.3.1876, Lot 106 (als W. Mieris). – Sammlung H.C. Erhardt. - Christie's, London, Nachlass H.C. Erhardt, 22.6.1931, Lot 219 (als Mieris). – Privatsammlung, Las Vegas. – Privatsammlung. – Christie's, Online, 19.6.2020, Lot 1 (als Herman van der Mijn). – Sammlung Matarazzo di Licosa, Italien.
Auf der RĂĽckseite mit zwei Wachssiegeln gestempelt.
Nach seinem Studium beim Stilllebenmaler Ernst Stuven war Herman van der Mijn von 1713 bis 1716 Hofmaler des Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz in Düsseldorf. Neben Stillleben malte van der Mijn Porträts, Genre- und Historienbilder. Vorliegendes Gemälde zeigt den Künstler auf der Höhe seines Schaffes. In der Tradition der Leidener Feinmalerei beschreibt van der Mijn minutiös die glänzenden Stoffe und Gefäße und die Effekte des Scheins der Fackel, die Venus in der Hand hält, und die das Augenmerk auf ihren entblößten Körper lenkt. Das Gemälde stammt wahrscheinlich aus der Zeit um 1720, da es Ähnlichkeit mit der Frau mit einem Hund aus dem Jahr 1719 im Rijksmuseum in Amsterdam (Abb. 1) hat und seinem wahrscheinlichen Gegenstück mit der Darstellung von Tamar (Sotheby's, New York, 29 /30. Januar 2009, Los 176).
Herman van der Mijn, Venus and Ceres
Oil on panel. 51.5 x 42.2 cm.
Provenance
Collection M. Didot. - Lacoste, Cibé and Henry, Paris, Estate M. Didot, 6.-9.4.1825, lot 56 (as Willem van Mieris). - Coll. Sir Joseph Hawley, 3rd Bt. (1813-1875). - Christie's, London, 27.3.1876, lot 106 (as W. Mieris). - Collection H.C. Erhardt. - Christie's, London, Estate H.C. Erhardt, 22.6.1931, lot 219 (as Mieris). - Private collection, Las Vegas. - Private collection. - Christie's, Online, 19.6.2020, lot 1 (as H. v, d. Mijn). - Collection Matarazzo di Licosa, Italy.
Stamped with two wax seals on the reverse.
Following his training under the still life painter Ernst Stuven, Herman van der Mijn worked as court painter to Prince Elector Johann Wilhelm von der Pfalz in Düsseldorf from 1713 to 1716. Alongside still lifes, van der Mijn also created portraits, genre and narrative paintings. The present work shows the artist at the height of his career. Building on the tradition of Leiden “Fijnschilder” painting, van der Mijn painstakingly picks out the shimmering surfaces of the fabric and vessels in the light of the torch held by Venus, drawing attention to her naked body. The work was presumably painted in around 1720, as it bears a great resemblance to the artist’s “Woman with a Dog” in the Rijksmuseum, Amsterdam, dated 1719 (ill. 1), as well as his depiction of Tamar, which was probably intended as a pendant (Sotheby's, New York, 29 -30 January 2009, lot 176).
Der Versand der ersteigerten Objekte wird auf Ihre Kosten und Gefahr
nach Zahlungseingang vorgenommen.
Sie finden auf der Rechnung einen entsprechenden Hinweis bezĂĽglich
Versand und Versicherung.
Eventuell erforderliche Exportgenehmigungen können gern durch
Lempertz oder einen Spediteur beantragt werden.
Bei RĂĽckfragen: Nadine Imhof, Linda Kieven
Tel +49.221.925729-19 shipping@lempertz.com
VERSTEIGERUNG SALE
Köln Cologne
Samstag 16. November 2024 | 11 UHR
Saturday 16 November | 11 AM
Alte Meister | LOT 2000–2087
Skulpturen | LOT 2088–2125
19. Jahrhundert | LOT 2126–2155
VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR
Donnerstag 14. November | 10–17.30 UHR
Freitag 15. November | 10–17.30 UHR
MĂĽnchen Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR
Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich
im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der
Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen
in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maĂźgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu
trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, auĂźerhalb der Reihenfolge
anzubieten oder zurĂĽckzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der
Vorbesichtigung geprĂĽft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende
Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung
herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne
und dienen ausschlieĂźlich der Information. Gleiches gilt fĂĽr Zustandsberichte
und andere AuskĂĽnfte in mĂĽndlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder
Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten
sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrĂĽcklich
erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt,
so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung
begrĂĽnden. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand
veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet
sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert
oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb
eines Jahres nach Ăśbergabe in begrĂĽndeter Weise vorgetragen werden,
seine Rechte gegenĂĽber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. MaĂźgeblich
ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme
des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschlieĂźlich
den gesamten Kaufpreis. DarĂĽber hinaus verpflichtet sich Lempertz fĂĽr die Dauer
von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur RĂĽckgabe der Kommission,
wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft,
an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den
Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. AnsprĂĽche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder
einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,
oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten
Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.
KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung fĂĽr
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberĂĽhrt. Im Ăśbrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und
kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1
Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält
gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz
nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion
schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in
Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet
abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz
zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das
Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung
zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist
vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen ĂĽber Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.
Telefongebote: FĂĽr das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der
Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt
sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden
kann. Gebote ĂĽber das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,
wenn der Bieter sich zuvor ĂĽber das Internetportal registriert hat. Die Gebote
werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. DurchfĂĽhrung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem
Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann
sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich
identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet
das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurĂĽcknehmen
und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtĂĽmlich ein rechtzeitig abgegebenes
höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist
oder sonst Zweifel ĂĽber den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von
Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu ĂĽberbieten. Der Versteigerer kann fĂĽr den Einlieferer bis zum vereinbarten
Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote
abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt
worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande
(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter
Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der
Auktion gebunden, wenn er nicht unverzĂĽglich nach Erteilung des Zuschlages
von dem Vorbehaltszuschlag zurĂĽcktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/
Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzĂĽglich 19 % Umsatzsteuer
nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden
Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich
die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
FĂĽr Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem
1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und
SammlungsstĂĽcke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat
der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen
Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.
außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren
Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,
wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine
Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über
einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,
die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn
eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.
Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird
ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis
vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedĂĽrfen der NachprĂĽfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzĂĽglich Aufgeld + MwSt.)
im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen
sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die
Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den
Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Ă„nderung oder Umschreibung
einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar
im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können
zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt
der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen
Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden
nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.
Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise ErfĂĽllung des Kaufvertrages
oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der
Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös
gegenĂĽber der vorangegangenen Versteigerung und fĂĽr die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschlieĂźlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Lempertz haftet fĂĽr versteigerte Objekte nur fĂĽr Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten
und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier
Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei
einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung
durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises fĂĽr Versicherungs- und
Lagerkosten berechnet.
13. ErfĂĽllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das
UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet
keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleibt die GĂĽltigkeit der ĂĽbrigen davon unberĂĽhrt. Es wird auf
die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin
Katalog
Stichworte: Portrait Painting, Portrait