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Gregorius de Coninck, Stillleben mit Früchten, Silberteller und einem Glaspokal

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

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Gregorius de Coninck, Stillleben mit Früchten, Silberteller und einem Glaspokal
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Gregorius de Coninck, Stillleben mit Früchten, Silberteller und einem Glaspokal
Öl auf Leinwand (doubliert). 68 x 61 cm.

Werke von Gregorius de Coninck sind heute äußerst selten und auch über die Biografie dieses wohl aus Amsterdam stammenden Malers haben wir nur wenige Informationen. Die bislang bekannt gewordenen Arbeiten de Conincks, ausschließlich Stillleben, zeigen jedoch eine außergewöhnliche malerische Qualität. So schreibt Fred Meijer, dem wir für die Zuschreibung unseres Stilllebens an den Künstler herzlich danken: „without doubt by the excellent but little-known still-life painter Gregorius de Coninck, probably from the 1660s”.
Das vorliegende Werk präsentiert auf einer teils mit einem Teppich bedeckten Tischplatte zahlreiche Früchte, darunter Weintrauben, Äpfel, Pfirsiche und Pflaumen. Am rechten Ende des Tisches liegen Haselnüsse, während ein Zweig mit Brombeeren über die Tischplatte hinaus dem Betrachter entgegenragt. Zu den Früchten kommen kostbare Tafelgerätschaften hinzu: ein glänzender Silberteller, in dem sich die darauf liegenden Früchte spiegeln, sowie ein Glaspokal, der sich vor dem tiefdunklen Hintergrund vor allem durch die Lichtreflexe abhebt.
Gregorius de Coninck wurde vermutlich in Amsterdam geboren, wo er auch zwischen 1669 und 1677 ansässig gewesen zu sein scheint. Bereits zuvor dürfte er sich in Antwerpen aufgehalten haben, da er von 1665 bis 1666 in der dortigen Lukasgilde verzeichnet ist. Danach führte in eine Reise nach Rom, wo er bis 1668 dokumentiert ist. Letztmalig erwähnt finden wir seinen Namen in einen Schuldschein, den der Künstler im Dezember 1680 in Antwerpen unterschrieben hat, wo er sich demnach wieder aufgehalten hat und möglicherweise auch gestorben ist.
Gregorius de Coninck, Still Life with Fruit, Silver Plate and a Glass Goblet
Oil on canvas (relined). 68 x 61 cm.

Works by Gregorius de Coninck are extremely rare today and we also have very little information regarding the life of this painter, who probably came from Amsterdam. However, the works by de Coninck that have become known to date, exclusively still lifes, show an exceptional painterly quality. Fred Meijer, whom we would like to thank for attributing our still life to the artist, writes: ‘without doubt by the excellent but little-known still-life painter Gregorius de Coninck, probably from the 1660s’.

The present work depicts numerous fruits, including grapes, apples, peaches and plums, on a tabletop partly covered with a carpet. Hazelnuts lie at the right end of the table, while a branch of blackberries extends beyond the tabletop towards the viewer. The fruit is accompanied by precious tableware: a gleaming silver plate that reflects the fruit on it and a glass goblet that stands out against the deep dark background, mainly due to the reflections of light.

Gregorius de Coninck was probably born in Amsterdam, where he seems to have lived between 1669 and 1677. He had probably already spent time in Antwerp before that, as he is listed as a member of the Guild of St Luke there from 1665 to 1666. He then travelled to Rome, where he is documented until 1668. We find his name mentioned for the last time in a promissory note that the artist signed in Antwerp in December 1680, which shows us that the painter returned there and possibly also died in the city.
Gregorius de Coninck, Stillleben mit Früchten, Silberteller und einem Glaspokal
Öl auf Leinwand (doubliert). 68 x 61 cm.

Werke von Gregorius de Coninck sind heute äußerst selten und auch über die Biografie dieses wohl aus Amsterdam stammenden Malers haben wir nur wenige Informationen. Die bislang bekannt gewordenen Arbeiten de Conincks, ausschließlich Stillleben, zeigen jedoch eine außergewöhnliche malerische Qualität. So schreibt Fred Meijer, dem wir für die Zuschreibung unseres Stilllebens an den Künstler herzlich danken: „without doubt by the excellent but little-known still-life painter Gregorius de Coninck, probably from the 1660s”.
Das vorliegende Werk präsentiert auf einer teils mit einem Teppich bedeckten Tischplatte zahlreiche Früchte, darunter Weintrauben, Äpfel, Pfirsiche und Pflaumen. Am rechten Ende des Tisches liegen Haselnüsse, während ein Zweig mit Brombeeren über die Tischplatte hinaus dem Betrachter entgegenragt. Zu den Früchten kommen kostbare Tafelgerätschaften hinzu: ein glänzender Silberteller, in dem sich die darauf liegenden Früchte spiegeln, sowie ein Glaspokal, der sich vor dem tiefdunklen Hintergrund vor allem durch die Lichtreflexe abhebt.
Gregorius de Coninck wurde vermutlich in Amsterdam geboren, wo er auch zwischen 1669 und 1677 ansässig gewesen zu sein scheint. Bereits zuvor dürfte er sich in Antwerpen aufgehalten haben, da er von 1665 bis 1666 in der dortigen Lukasgilde verzeichnet ist. Danach führte in eine Reise nach Rom, wo er bis 1668 dokumentiert ist. Letztmalig erwähnt finden wir seinen Namen in einen Schuldschein, den der Künstler im Dezember 1680 in Antwerpen unterschrieben hat, wo er sich demnach wieder aufgehalten hat und möglicherweise auch gestorben ist.
Gregorius de Coninck, Still Life with Fruit, Silver Plate and a Glass Goblet
Oil on canvas (relined). 68 x 61 cm.

Works by Gregorius de Coninck are extremely rare today and we also have very little information regarding the life of this painter, who probably came from Amsterdam. However, the works by de Coninck that have become known to date, exclusively still lifes, show an exceptional painterly quality. Fred Meijer, whom we would like to thank for attributing our still life to the artist, writes: ‘without doubt by the excellent but little-known still-life painter Gregorius de Coninck, probably from the 1660s’.

The present work depicts numerous fruits, including grapes, apples, peaches and plums, on a tabletop partly covered with a carpet. Hazelnuts lie at the right end of the table, while a branch of blackberries extends beyond the tabletop towards the viewer. The fruit is accompanied by precious tableware: a gleaming silver plate that reflects the fruit on it and a glass goblet that stands out against the deep dark background, mainly due to the reflections of light.

Gregorius de Coninck was probably born in Amsterdam, where he seems to have lived between 1669 and 1677. He had probably already spent time in Antwerp before that, as he is listed as a member of the Guild of St Luke there from 1665 to 1666. He then travelled to Rome, where he is documented until 1668. We find his name mentioned for the last time in a promissory note that the artist signed in Antwerp in December 1680, which shows us that the painter returned there and possibly also died in the city.

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 402
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

VERSTEIGERUNG SALE

Köln Cologne
Samstag 16. November 2024 | 11 UHR
Saturday 16 November | 11 AM
Alte Meister | LOT 2000–2087
Skulpturen | LOT 2088–2125
19. Jahrhundert | LOT 2126–2155
VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR
Donnerstag 14. November | 10–17.30 UHR
Freitag 15. November | 10–17.30 UHR

München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR

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Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung

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werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

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sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund

vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich

identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe

Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet

das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen

und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes

höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist

oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von

Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes

Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten

Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote

abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt

worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande

(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter

Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der

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von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen

Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/

Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden

Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich

die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche

Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem

1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und

Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat

der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen

Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.

außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren

Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,

wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine

Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über

einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,

die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn

eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.

Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird

ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis

vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte

Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)

im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen

sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die

Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den

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Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden

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11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.

Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages

oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der

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nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten

Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in

Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem

Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten

und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier

Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei

einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung

durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und

Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist

Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das

UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet

keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam

sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf

die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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