2003
Los
2003
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Lucas Cranach d. J., Christus als Schmerzensmann mit der Madonna und dem Hl. Johannes
Öl auf Holz. 31,5 x 73 cm.
Bezeichnet oben links in gelber Farbe: nach links ausgerichtetes Schlangensignet mit gesenkten Flügeln.
Provenienz
Privatsammlung, München. - Am 18.11.1938 durch die Gestapo München aus Privatbesitz beschlagnahmt und sichergestellt. – Kunsthandel (Kameradschaft der Künstler), München. – Vorgesehen für das geplante Führermuseum, Linz (verso Etikett mit Linz-Nr. 2550). – Aufgefunden von der US Army in Altaussee, 5.1945. - Central Collecting Point, München, sichergestellt durch die amerikanische Militärregierung (Münchener Nr. 4273), 15.7.1945-26.5.1949. – Am 26.5.1949 überführt an den Central Collecting Point Wiesbaden. – Am 2.12.1949 restituiert an die Erben des ehemaligen Privatsammlers und seitdem in Familienbesitz. - Sotheby’s, New York, 29.1.2016, Lot 425. – Internationale Privatsammlung.
Literatur
G. Haase: Die Kunstsammlung Adolf Hitler. Eine Dokumentation, Berlin 2002, S. 218. - H. C. Löhr: Das Braune Haus der Kunst. Hitler und der "Sonderauftrag Linz". Visionen, Verbrechen, Verluste, Berlin 2005, S. 129f., Anm. 9. – Vgl. H. Thiede: Martin Aufhäuser und seine Kunstsammlung. Die Akte „ehemaliger Judenbesitz – Wiedergutmachungsakt“, Münchner Beiträge zur Jüdischen Geschichte und Kultur, Jg. 6 / Heft 2, 2012, S. 95-104.
Das Gemälde ist als ein Werk des Lucas Cranach d. J. aufgeführt im Cranach Digital Archive (PRIVATE_NONE-P248) und wurde auf Basis von Fotos von Dieter Koepplin als ein solches bestätigt. Es kann um 1540 datiert werden.
Die Darstellung des Schmerzensmannes, der von Maria und Johannes dem Evangelisten flankiert wird, entstand bei Lucas Cranach d. Ä. Sein Sohn hat diese Komposition mindestens dreimal adaptiert. Die früheste Darstellung dieses Typus hat der ältere Cranach geschaffen. Seine 1524 datierte Tafel im Augustiner Museum Freiburg zeigt Jesus zwischen Maria und Johannes vor einer Landschaft auf seinem Grab sitzend mit einer Vielzahl an Engeln am Himmel (siehe M. J. Friedländer und J. Rosenberg, The Paintings of Lucas Cranach, London 1978, S. 101, Kat.Nr 156). In einer zehn Jahre später entstandenen Version verzichtet Cranach d. Ä. auf die Landschaft, um die emotionale Wirkung der Komposition zu steigern. Allerdings lenken die Putten am oberen Bildrand von den Hauptfiguren ab (siehe Friedländer, a.a.O., S. 112-3, Nr. 219).
Die frühesten Versionen dieses Themas von Lucas Cranach d. J. folgen der Komposition seines Vaters von 1534. Allerdings deutet sich hier bereits die Tendenz zur Intensivierung der emotionalen Bildwirkung an. In seinem Gemälde im Historischen Museum Regensburg sind die Figuren näher an den Betrachter herangerückt und die Engel auf einige betende in den Ecken reduziert (Friedländer, a.a.O., S. 148, Nr. 383). Der verletzte und geschundene Körper des Christus hebt sich mehr von dem dunklen Hintergrund ab. Die Zwiesprache zwischen dem leidenden Christus – mit den Wunden der Kreuzigung, aber lebend – und dem Betrachter wird unmittelbarer. In der um 1540 enstandenen Version in der Hamburger Kunsthalle verzichtet Cranach d. J. auch auf die Putten. Sie kommt damit der vorliegenden Version stilistisch und kompositionell am nächsten (siehe Friedländer, a.a.O., S. 148, Nr. 384).
Es ist anzunehmen, dass, bevor die Tafel beschnitten wurde, diese ähnlich der Hamburger Version Christus auf dem Grab sitzend zeigte. Größtenteils erhalten sind die beiden Christus flankierenden Figuren – die in ihr Gewand weinende Maria und der heilige Johannes mit zum Gebet gefalteten Händen.
Lucas Cranach the Younger, Christ as the Man of Sorrows with the Virgin Mary and St John
Oil on panel. 31.5 x 73 cm.
Signed upper left with the artist's device of a serpent with folded wings.
Provenance
Private ownership, Munich. - Confiscated from private ownership on 18.11.1938. - Art trade (Kameradschaft der Künstle), Munich. - Intended for the planned Führermuseum, Linz (label with Linz no. 2550 on verso). - Found by the US Army in Altaussee, 5.1945 - Central Collecting Point, Munich, secured by the American military government (Munich no. 4273), 15.7.1945-26.5.1949. - Transferred to the Central Collecting Point Wiesbaden, 6.5.1949. - Restituted to the heirs of the former private owner on 2.12.1949 and since then in family ownership. - Sotheby's, New York, 29.1.2016, lot 425 - International private collection.
Literature
G. Haase: Die Kunstsammlung Adolf Hitler. Eine Dokumentation, Berlin 2002, S. 218. - H. C. Löhr: Das Braune Haus der Kunst. Hitler und der "Sonderauftrag Linz". Visionen, Verbrechen, Verluste, Berlin 2005, p. 129f., note 9. – Cf. H. Thiede: Martin Aufhäuser und seine Kunstsammlung. Die Akte „ehemaliger Judenbesitz – Wiedergutmachungsakt“, Münchner Beiträge zur Jüdischen Geschichte und Kultur, vol. 6 / issue 2, 2012, p. 95-104.
This work is listed in the Cranach Digital Archive (PRIVATE_NONE-P248) as a painting by Lucas Cranach the Younger and has been confirmed as such by Dieter Koepplin upon examination of photographs. It can be dated to around 1540.
This composition with Christ as the Man of Sorrows flanked by the Virgin Mary and John the Evangelist was designed by Lucas Cranach the Elder. His son adapted it at least three times. The earliest depiction of this type was created by Cranach the Elder and is dated 1524. The panel, housed in the Augustiner Museum in Freiburg, shows Jesus sitting on his tomb between Mary and St John against a landscape backdrop and surrounded by numerous angels in the sky (cf. M. J. Friedländer and J. Rosenberg, The Paintings of Lucas Cranach, London 1978, p. 101, cat. no. 156). In a further version painted ten years later, Cranach the Elder dispenses with the landscape in order to heighten the image’s emotional appeal. However, the putti on the upper edge of the painting still distract from the principal figures (cf. Friedländer, op. cit., p. 112-3, no. 219).
The earliest versions of this composition by Lucas Cranach the Younger follow his father’s 1534 composition. The tendency towards a more intense emotional effect is already evident. In his painting in the Historisches Museum Regensburg, the figures are closer to the viewer and the angels are reduced to several at prayer in the corners (cf. op. cit., p. 148, no. 383). The wounded and tortured body of Christ stands out more starkly against the dark background. The dialogue between the suffering Christ – bearing the wounds of the Crucifixion, but still alive – and the devotional beholder is more direct. In the the version of the Hamburg Kunsthalle from around 1540, Cranach leaves out the angels all together. This version is the closest to the present painting in both composition and style (op. cit., p. 148, no. 384).
It is thought that this version showed Christ sitting on his tomb as in the Hamburg version before the panel was trimmed. The figures of the Virgin Mary weeping into Her robe and St John with his hands clasped in prayer flanking Jesus are largely extant in this work.
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VERSTEIGERUNG SALE
Köln Cologne
Samstag 16. November 2024 | 11 UHR
Saturday 16 November | 11 AM
Alte Meister | LOT 2000–2087
Skulpturen | LOT 2088–2125
19. Jahrhundert | LOT 2126–2155
VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR
Donnerstag 14. November | 10–17.30 UHR
Freitag 15. November | 10–17.30 UHR
München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR
Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich
im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der
Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen
in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu
trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge
anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der
Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende
Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung
herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne
und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte
und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder
Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten
sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich
erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt,
so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung
begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand
veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet
sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert
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eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden,
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ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme
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von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission,
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an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den
Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder
einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,
oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten
Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.
KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und
kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1
Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält
gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz
nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion
schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in
Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet
abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz
zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das
Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung
zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist
vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.
Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der
Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt
sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden
kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,
wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote
werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem
Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann
sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich
identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet
das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen
und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes
höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist
oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von
Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten
Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote
abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt
worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande
(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter
Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der
Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages
von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/
Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden
Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich
die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem
1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und
Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat
der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen
Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.
außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren
Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,
wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine
Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über
einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,
die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn
eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.
Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird
ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis
vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)
im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen
sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die
Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den
Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung
einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar
im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können
zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt
der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen
Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden
nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.
Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages
oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der
Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten
und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier
Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei
einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung
durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und
Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das
UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet
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sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf
die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin
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Lucas Cranach d. J., Christus als Schmerzensmann mit der Madonna und dem Hl. Johannes
Öl auf Holz. 31,5 x 73 cm.
Bezeichnet oben links in gelber Farbe: nach links ausgerichtetes Schlangensignet mit gesenkten Flügeln.
Provenienz
Privatsammlung, München. - Am 18.11.1938 durch die Gestapo München aus Privatbesitz beschlagnahmt und sichergestellt. – Kunsthandel (Kameradschaft der Künstler), München. – Vorgesehen für das geplante Führermuseum, Linz (verso Etikett mit Linz-Nr. 2550). – Aufgefunden von der US Army in Altaussee, 5.1945. - Central Collecting Point, München, sichergestellt durch die amerikanische Militärregierung (Münchener Nr. 4273), 15.7.1945-26.5.1949. – Am 26.5.1949 überführt an den Central Collecting Point Wiesbaden. – Am 2.12.1949 restituiert an die Erben des ehemaligen Privatsammlers und seitdem in Familienbesitz. - Sotheby’s, New York, 29.1.2016, Lot 425. – Internationale Privatsammlung.
Literatur
G. Haase: Die Kunstsammlung Adolf Hitler. Eine Dokumentation, Berlin 2002, S. 218. - H. C. Löhr: Das Braune Haus der Kunst. Hitler und der "Sonderauftrag Linz". Visionen, Verbrechen, Verluste, Berlin 2005, S. 129f., Anm. 9. – Vgl. H. Thiede: Martin Aufhäuser und seine Kunstsammlung. Die Akte „ehemaliger Judenbesitz – Wiedergutmachungsakt“, Münchner Beiträge zur Jüdischen Geschichte und Kultur, Jg. 6 / Heft 2, 2012, S. 95-104.
Das Gemälde ist als ein Werk des Lucas Cranach d. J. aufgeführt im Cranach Digital Archive (PRIVATE_NONE-P248) und wurde auf Basis von Fotos von Dieter Koepplin als ein solches bestätigt. Es kann um 1540 datiert werden.
Die Darstellung des Schmerzensmannes, der von Maria und Johannes dem Evangelisten flankiert wird, entstand bei Lucas Cranach d. Ä. Sein Sohn hat diese Komposition mindestens dreimal adaptiert. Die früheste Darstellung dieses Typus hat der ältere Cranach geschaffen. Seine 1524 datierte Tafel im Augustiner Museum Freiburg zeigt Jesus zwischen Maria und Johannes vor einer Landschaft auf seinem Grab sitzend mit einer Vielzahl an Engeln am Himmel (siehe M. J. Friedländer und J. Rosenberg, The Paintings of Lucas Cranach, London 1978, S. 101, Kat.Nr 156). In einer zehn Jahre später entstandenen Version verzichtet Cranach d. Ä. auf die Landschaft, um die emotionale Wirkung der Komposition zu steigern. Allerdings lenken die Putten am oberen Bildrand von den Hauptfiguren ab (siehe Friedländer, a.a.O., S. 112-3, Nr. 219).
Die frühesten Versionen dieses Themas von Lucas Cranach d. J. folgen der Komposition seines Vaters von 1534. Allerdings deutet sich hier bereits die Tendenz zur Intensivierung der emotionalen Bildwirkung an. In seinem Gemälde im Historischen Museum Regensburg sind die Figuren näher an den Betrachter herangerückt und die Engel auf einige betende in den Ecken reduziert (Friedländer, a.a.O., S. 148, Nr. 383). Der verletzte und geschundene Körper des Christus hebt sich mehr von dem dunklen Hintergrund ab. Die Zwiesprache zwischen dem leidenden Christus – mit den Wunden der Kreuzigung, aber lebend – und dem Betrachter wird unmittelbarer. In der um 1540 enstandenen Version in der Hamburger Kunsthalle verzichtet Cranach d. J. auch auf die Putten. Sie kommt damit der vorliegenden Version stilistisch und kompositionell am nächsten (siehe Friedländer, a.a.O., S. 148, Nr. 384).
Es ist anzunehmen, dass, bevor die Tafel beschnitten wurde, diese ähnlich der Hamburger Version Christus auf dem Grab sitzend zeigte. Größtenteils erhalten sind die beiden Christus flankierenden Figuren – die in ihr Gewand weinende Maria und der heilige Johannes mit zum Gebet gefalteten Händen.
Lucas Cranach the Younger, Christ as the Man of Sorrows with the Virgin Mary and St John
Oil on panel. 31.5 x 73 cm.
Signed upper left with the artist's device of a serpent with folded wings.
Provenance
Private ownership, Munich. - Confiscated from private ownership on 18.11.1938. - Art trade (Kameradschaft der Künstle), Munich. - Intended for the planned Führermuseum, Linz (label with Linz no. 2550 on verso). - Found by the US Army in Altaussee, 5.1945 - Central Collecting Point, Munich, secured by the American military government (Munich no. 4273), 15.7.1945-26.5.1949. - Transferred to the Central Collecting Point Wiesbaden, 6.5.1949. - Restituted to the heirs of the former private owner on 2.12.1949 and since then in family ownership. - Sotheby's, New York, 29.1.2016, lot 425 - International private collection.
Literature
G. Haase: Die Kunstsammlung Adolf Hitler. Eine Dokumentation, Berlin 2002, S. 218. - H. C. Löhr: Das Braune Haus der Kunst. Hitler und der "Sonderauftrag Linz". Visionen, Verbrechen, Verluste, Berlin 2005, p. 129f., note 9. – Cf. H. Thiede: Martin Aufhäuser und seine Kunstsammlung. Die Akte „ehemaliger Judenbesitz – Wiedergutmachungsakt“, Münchner Beiträge zur Jüdischen Geschichte und Kultur, vol. 6 / issue 2, 2012, p. 95-104.
This work is listed in the Cranach Digital Archive (PRIVATE_NONE-P248) as a painting by Lucas Cranach the Younger and has been confirmed as such by Dieter Koepplin upon examination of photographs. It can be dated to around 1540.
This composition with Christ as the Man of Sorrows flanked by the Virgin Mary and John the Evangelist was designed by Lucas Cranach the Elder. His son adapted it at least three times. The earliest depiction of this type was created by Cranach the Elder and is dated 1524. The panel, housed in the Augustiner Museum in Freiburg, shows Jesus sitting on his tomb between Mary and St John against a landscape backdrop and surrounded by numerous angels in the sky (cf. M. J. Friedländer and J. Rosenberg, The Paintings of Lucas Cranach, London 1978, p. 101, cat. no. 156). In a further version painted ten years later, Cranach the Elder dispenses with the landscape in order to heighten the image’s emotional appeal. However, the putti on the upper edge of the painting still distract from the principal figures (cf. Friedländer, op. cit., p. 112-3, no. 219).
The earliest versions of this composition by Lucas Cranach the Younger follow his father’s 1534 composition. The tendency towards a more intense emotional effect is already evident. In his painting in the Historisches Museum Regensburg, the figures are closer to the viewer and the angels are reduced to several at prayer in the corners (cf. op. cit., p. 148, no. 383). The wounded and tortured body of Christ stands out more starkly against the dark background. The dialogue between the suffering Christ – bearing the wounds of the Crucifixion, but still alive – and the devotional beholder is more direct. In the the version of the Hamburg Kunsthalle from around 1540, Cranach leaves out the angels all together. This version is the closest to the present painting in both composition and style (op. cit., p. 148, no. 384).
It is thought that this version showed Christ sitting on his tomb as in the Hamburg version before the panel was trimmed. The figures of the Virgin Mary weeping into Her robe and St John with his hands clasped in prayer flanking Jesus are largely extant in this work.
Der Versand der ersteigerten Objekte wird auf Ihre Kosten und Gefahr
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Eventuell erforderliche Exportgenehmigungen können gern durch
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Samstag 16. November 2024 | 11 UHR
Saturday 16 November | 11 AM
Alte Meister | LOT 2000–2087
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19. Jahrhundert | LOT 2126–2155
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Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
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Donnerstag 14. November | 10–17.30 UHR
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München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
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von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission,
wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft,
an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den
Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder
einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,
oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten
Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.
KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und
kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1
Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält
gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz
nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion
schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in
Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet
abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz
zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das
Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung
zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist
vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.
Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der
Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt
sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden
kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,
wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote
werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem
Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann
sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich
identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet
das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen
und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes
höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist
oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von
Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten
Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote
abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt
worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande
(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter
Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der
Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages
von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/
Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden
Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich
die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem
1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und
Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat
der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen
Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.
außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren
Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,
wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine
Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über
einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,
die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn
eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.
Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird
ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis
vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)
im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen
sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die
Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den
Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung
einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar
im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können
zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt
der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen
Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden
nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.
Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages
oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der
Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten
und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier
Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei
einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung
durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und
Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das
UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet
keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf
die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin
Katalog
Stichworte: Lucas Cranach, 15th-18th Century Art