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In Kunstgewerbe
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Durch die Abgabe Ihres Gebotes bestätigen Sie, die AGB von lot-tissimo.com und des entsprechenden Auktionshauses gelesen und akzeptiert zu haben. Ein Zuschlag verpflichtet zum Kauf.
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Schlafende Venus und Amor
Elfenbein. Aus mehreren Stücken geschnitzte und auf einer dünnen Elfenbeinplatte aufgebaute Gruppe aus zwei Figuren. Venus auf einem Kissen und einer Tuchdraperie liegend, den rechten Arm, in Tuchfalten gewickelt, hinter dem Kopf verschränkt, das rechte Bein angewinkelt. Der geflügelte Amor rechts sitzend, Flöte spielend, auf der Plinthe hinter ihm sein Köcher mit den Pfeilen. Kleine ältere und bereits verfärbte Verfüllung zentral vorne an der Plinthe. H 6,8, B 17,4, T 6,8 cm. Auf dem profilierten Sockel aus Eben- und Eichenholz H 10,2, B 19,7, T 9,1 cm.
Balthasar Permoser (1651 - 1732) und Werkstatt, frühes 18. Jh.
Der in Oberbayern geborene Balthasar Permoser (1651 - 1732) wurde 1689 von Kurfürst Johann Georg III. nach Dresden an den Hof berufen, wo er vor allem mit seinen fantastischen Kunstschöpfungen für den Sohn, Kurfürst Friedrich August I., August der Starke, berühmt wurde. Sein Skulpturenschmuck des Zwingers fasziniert die Besucher heute ebenso wie die kleineren Kostbarkeiten im Grünen Gewölbe, der exotische Mann mit der Smaragdstufe (Inv. VIII 303) oder seine vier Jahreszeiten, ebenfalls aus Elfenbein (Inv. Nr. II 45, 46,48,49).
Vollplastische, entspannt liegende Figuren stellen im Werk Permosers eine Ausnahme dar. Ein typisches Kennzeichen seiner Darstellung ist die gestische Interaktion, das Ver- und Hinweisen und die Verbildlichung von Emotion in der Körperhaltung. Für die Darstellung seiner Venus gibt es ein direktes Vorbild, nämlich die Omphale in seiner berühmten Herkulesgruppe, die er nach 1690 entwickelt hat und in mehreren Versionen realisierte. Es handelt sich um einen gleichen, wenn auch stehenden Frauenkörper, der anstelle der Tuchdraperie mit dem Löwenfell umkleidet ist. Die Proportionen, die Ausarbeitungen von Kopf und Händen sind nahezu identisch zur hier vorgestellten Venus. Für den sitzenden Amor findet sich kein direkter Vergleich in Permosers eigenhändigem Werk - er könnte von einem seiner Mitarbeiter hinzugefügt worden sein.
Vermarktungsgenehmigung für den EU-Binnenmarkt liegt vor.
Provenienz
Süddeutsche Sammlung.
Literatur
Vgl. Asche, Balthasar Permoser. Leben und Werk, Berlin 1978, W 49 ff.
S.a. Kappel, Elfenbeinkunst im Grünen Gewölbe zu Dresden, Dresden 2017, Kat. Nr. IV.9, der schlafende Knabe in der Art François Duquesnoy, in einer ähnlichen Position ebenfalls mit leicht geöffnetem Mund und hinter dem Kopf verschränktem, umwickeltem Arm liegend, 1715 - 20 datiert (SKD Inv. Nr. II 269 z).
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A Dresden carved ivory sculpture of the sleeping Venus and a Cupid
Carved from several pieces and mounted on a thin ivory plinth. Depicting Venus lying on a pillow and a cloth, her right arm wrapped in folds of drapery and placed behind her head, her right leg bent. The winged figure of Cupid sitting on the right, playing the flute, with his quiver of arrows on the plinth behind him. A small older and already discolored filling in the center of the front of the plinth. H 6.8, W 17.4, D 6.8 cm. Dimensions with ebony and oak wood plinth H 10.2, W 19.7, D 9.1 cm.
Balthasar Permoser (1651 - 1732) and workshop, early 18th C.
Born in Upper Bavaria, Balthasar Permoser (1651 - 1732) was appointed to the court of Elector Johann Georg III in Dresden in 1689, where he became famous above all for his fantastic artistic creations for his son, Elector Friedrich August I, Augustus the Strong. His sculptural decoration of the Zwinger palace fascinates visitors today, as do the smaller treasures in the Green Vault, such as his Moor with an Emerald Plate (inv. VIII 303) or his Four Seasons, also made of ivory (inv. nos. II 45, 46, 48, 49).
Fully sculpted, relaxed reclining figures are an exception in Permoser's work. A typical characteristic of his work is gestural interaction, hinting and pointing and the visualisation of emotion in postures. There is, however, a direct model for this depiction of his Venus, namely the Omphale in his famous Hercules group, which he developed after 1690 and realised in several versions. It depicts an identical, albeit standing, female figure clad in a lion's pelt instead of drapery. The proportions and the modelling of the head and hands are almost identical to the Venus presented here. There is no direct comparison for the seated Cupid in Permoser's own work - it could have been added by one of his assistants.
Marketing authorisation for the EU internal market has been obtained.
Provenance
South German collection.
Literature
Cf. Asche, Balthasar Permoser. Leben und Werk, Berlin 1978, W 49 ff.
See also Kappel, Elfenbeinkunst im Grünen Gewölbe zu Dresden, Dresden 2017, cat. no. IV.9, for the sleeping boy in the manner of François Duquesnoy, also lying in a similar position with his mouth slightly open and his arm wrapped in drapery and folded behind his head, dated 1715 - 20 (SKD inv. no. II 269 z).
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Versand
Der Versand der ersteigerten Objekte wird auf Ihre Kosten und Gefahr
nach Zahlungseingang vorgenommen.
Sie finden auf der Rechnung einen entsprechenden Hinweis bezüglich
Versand und Versicherung.
Eventuell erforderliche Exportgenehmigungen können gern durch
Lempertz oder einen Spediteur beantragt werden.
Bei Rückfragen: Nadine Imhof, Linda Kieven
Tel +49.221.925729-19 shipping@lempertz.com
VERSTEIGERUNG SALE
Köln Cologne
Freitag 15. November 2024
Friday 15 November
10 Uhr 10 am | LOT 500–761
14 Uhr 2 pm | LOT 762–1014
17 Uhr 5 pm | LOT 1015–1174
VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Köln Cologne
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR
München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR
Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich
im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der
Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen
in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu
trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge
anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der
Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende
Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung
herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne
und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte
und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder
Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten
sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich
erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt,
so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung
begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand
veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet
sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert
oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb
eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden,
seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich
ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme
des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich
den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer
von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission,
wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft,
an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den
Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder
einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,
oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten
Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.
KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und
kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1
Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält
gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz
nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion
schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in
Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet
abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz
zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das
Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung
zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist
vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.
Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der
Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt
sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden
kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,
wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote
werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem
Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann
sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich
identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet
das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen
und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes
höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist
oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von
Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten
Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote
abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt
worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande
(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter
Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der
Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages
von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/
Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden
Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich
die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem
1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und
Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat
der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen
Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.
außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren
Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,
wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine
Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über
einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,
die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn
eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.
Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird
ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis
vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)
im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen
sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die
Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den
Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung
einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar
im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können
zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt
der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen
Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden
nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.
Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages
oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der
Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten
und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier
Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei
einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung
durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und
Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das
UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet
keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf
die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin
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Schlafende Venus und Amor
Elfenbein. Aus mehreren Stücken geschnitzte und auf einer dünnen Elfenbeinplatte aufgebaute Gruppe aus zwei Figuren. Venus auf einem Kissen und einer Tuchdraperie liegend, den rechten Arm, in Tuchfalten gewickelt, hinter dem Kopf verschränkt, das rechte Bein angewinkelt. Der geflügelte Amor rechts sitzend, Flöte spielend, auf der Plinthe hinter ihm sein Köcher mit den Pfeilen. Kleine ältere und bereits verfärbte Verfüllung zentral vorne an der Plinthe. H 6,8, B 17,4, T 6,8 cm. Auf dem profilierten Sockel aus Eben- und Eichenholz H 10,2, B 19,7, T 9,1 cm.
Balthasar Permoser (1651 - 1732) und Werkstatt, frühes 18. Jh.
Der in Oberbayern geborene Balthasar Permoser (1651 - 1732) wurde 1689 von Kurfürst Johann Georg III. nach Dresden an den Hof berufen, wo er vor allem mit seinen fantastischen Kunstschöpfungen für den Sohn, Kurfürst Friedrich August I., August der Starke, berühmt wurde. Sein Skulpturenschmuck des Zwingers fasziniert die Besucher heute ebenso wie die kleineren Kostbarkeiten im Grünen Gewölbe, der exotische Mann mit der Smaragdstufe (Inv. VIII 303) oder seine vier Jahreszeiten, ebenfalls aus Elfenbein (Inv. Nr. II 45, 46,48,49).
Vollplastische, entspannt liegende Figuren stellen im Werk Permosers eine Ausnahme dar. Ein typisches Kennzeichen seiner Darstellung ist die gestische Interaktion, das Ver- und Hinweisen und die Verbildlichung von Emotion in der Körperhaltung. Für die Darstellung seiner Venus gibt es ein direktes Vorbild, nämlich die Omphale in seiner berühmten Herkulesgruppe, die er nach 1690 entwickelt hat und in mehreren Versionen realisierte. Es handelt sich um einen gleichen, wenn auch stehenden Frauenkörper, der anstelle der Tuchdraperie mit dem Löwenfell umkleidet ist. Die Proportionen, die Ausarbeitungen von Kopf und Händen sind nahezu identisch zur hier vorgestellten Venus. Für den sitzenden Amor findet sich kein direkter Vergleich in Permosers eigenhändigem Werk - er könnte von einem seiner Mitarbeiter hinzugefügt worden sein.
Vermarktungsgenehmigung für den EU-Binnenmarkt liegt vor.
Provenienz
Süddeutsche Sammlung.
Literatur
Vgl. Asche, Balthasar Permoser. Leben und Werk, Berlin 1978, W 49 ff.
S.a. Kappel, Elfenbeinkunst im Grünen Gewölbe zu Dresden, Dresden 2017, Kat. Nr. IV.9, der schlafende Knabe in der Art François Duquesnoy, in einer ähnlichen Position ebenfalls mit leicht geöffnetem Mund und hinter dem Kopf verschränktem, umwickeltem Arm liegend, 1715 - 20 datiert (SKD Inv. Nr. II 269 z).
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A Dresden carved ivory sculpture of the sleeping Venus and a Cupid
Carved from several pieces and mounted on a thin ivory plinth. Depicting Venus lying on a pillow and a cloth, her right arm wrapped in folds of drapery and placed behind her head, her right leg bent. The winged figure of Cupid sitting on the right, playing the flute, with his quiver of arrows on the plinth behind him. A small older and already discolored filling in the center of the front of the plinth. H 6.8, W 17.4, D 6.8 cm. Dimensions with ebony and oak wood plinth H 10.2, W 19.7, D 9.1 cm.
Balthasar Permoser (1651 - 1732) and workshop, early 18th C.
Born in Upper Bavaria, Balthasar Permoser (1651 - 1732) was appointed to the court of Elector Johann Georg III in Dresden in 1689, where he became famous above all for his fantastic artistic creations for his son, Elector Friedrich August I, Augustus the Strong. His sculptural decoration of the Zwinger palace fascinates visitors today, as do the smaller treasures in the Green Vault, such as his Moor with an Emerald Plate (inv. VIII 303) or his Four Seasons, also made of ivory (inv. nos. II 45, 46, 48, 49).
Fully sculpted, relaxed reclining figures are an exception in Permoser's work. A typical characteristic of his work is gestural interaction, hinting and pointing and the visualisation of emotion in postures. There is, however, a direct model for this depiction of his Venus, namely the Omphale in his famous Hercules group, which he developed after 1690 and realised in several versions. It depicts an identical, albeit standing, female figure clad in a lion's pelt instead of drapery. The proportions and the modelling of the head and hands are almost identical to the Venus presented here. There is no direct comparison for the seated Cupid in Permoser's own work - it could have been added by one of his assistants.
Marketing authorisation for the EU internal market has been obtained.
Provenance
South German collection.
Literature
Cf. Asche, Balthasar Permoser. Leben und Werk, Berlin 1978, W 49 ff.
See also Kappel, Elfenbeinkunst im Grünen Gewölbe zu Dresden, Dresden 2017, cat. no. IV.9, for the sleeping boy in the manner of François Duquesnoy, also lying in a similar position with his mouth slightly open and his arm wrapped in drapery and folded behind his head, dated 1715 - 20 (SKD inv. no. II 269 z).
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Versand
Der Versand der ersteigerten Objekte wird auf Ihre Kosten und Gefahr
nach Zahlungseingang vorgenommen.
Sie finden auf der Rechnung einen entsprechenden Hinweis bezüglich
Versand und Versicherung.
Eventuell erforderliche Exportgenehmigungen können gern durch
Lempertz oder einen Spediteur beantragt werden.
Bei Rückfragen: Nadine Imhof, Linda Kieven
Tel +49.221.925729-19 shipping@lempertz.com
VERSTEIGERUNG SALE
Köln Cologne
Freitag 15. November 2024
Friday 15 November
10 Uhr 10 am | LOT 500–761
14 Uhr 2 pm | LOT 762–1014
17 Uhr 5 pm | LOT 1015–1174
VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Köln Cologne
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR
Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR
München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR
Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich
im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der
Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen
in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu
trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge
anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der
Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende
Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung
herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne
und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte
und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder
Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten
sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich
erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt,
so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung
begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand
veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet
sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert
oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb
eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden,
seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich
ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme
des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich
den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer
von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission,
wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft,
an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den
Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder
einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,
oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten
Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.
KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und
kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1
Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält
gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz
nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion
schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in
Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet
abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz
zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das
Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung
zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist
vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und
Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.
Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der
Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt
sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden
kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,
wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote
werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem
Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann
sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich
identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe
Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet
das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen
und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes
höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist
oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von
Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes
Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten
Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote
abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt
worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung
unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande
(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter
Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der
Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages
von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen
Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/
Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden
Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).
Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich
die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.
Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche
Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem
1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und
Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).
Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat
der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen
Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.
Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.
außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren
Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,
wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine
Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über
einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,
die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn
eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.
Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird
ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis
vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte
Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)
im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen
sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die
Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den
Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung
einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar
im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können
zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt
der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen
Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden
nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.
Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages
oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der
Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache
nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös
gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem
Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten
und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier
Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei
einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung
durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und
Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist
Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das
UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet
keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf
die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin
Katalog
Stichworte: Balthasar Permoser, Skulptur, 15th-18th Century Art