Los

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Tubogaz-Armreif

In Schmuck und Uhren

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Passed EUR
Köln
Tubogaz-Armreif
18 kt Gelbgold/Rotgold/Weißgold, Stahlfeder. Offener flexibler Tricolor-Manschettenreif mit gewickeltem Relief. Gestempelt: Italienischer Feingehalt 750, MZ, Herkunftsmarke, "Weingrill", nummeriert "A.12.30.g". B 2,5 cm. Gewicht 84,01 g.
Carlo Weingrill, Verona.
An Italian 18k tricolour gold domed tubogaz cuff bracelet.
Hallmarks: Italian fineness 750, maker's mark, origin mark, ‘Weingrill’, numbered ‘A.12.30.g’. Width 2.5 cm. Weight 84.01 g.
Carlo Weingrill, Verona.
Tubogaz-Armreif
18 kt Gelbgold/Rotgold/Weißgold, Stahlfeder. Offener flexibler Tricolor-Manschettenreif mit gewickeltem Relief. Gestempelt: Italienischer Feingehalt 750, MZ, Herkunftsmarke, "Weingrill", nummeriert "A.12.30.g". B 2,5 cm. Gewicht 84,01 g.
Carlo Weingrill, Verona.
An Italian 18k tricolour gold domed tubogaz cuff bracelet.
Hallmarks: Italian fineness 750, maker's mark, origin mark, ‘Weingrill’, numbered ‘A.12.30.g’. Width 2.5 cm. Weight 84.01 g.
Carlo Weingrill, Verona.

Schmuck und Uhren

Auktionsdatum
Lose: 322
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Der Versand der ersteigerten Objekte wird auf Ihre Kosten und Gefahr
nach Zahlungseingang vorgenommen.
Sie finden auf der Rechnung einen entsprechenden Hinweis bezüglich
Versand und Versicherung.
Eventuell erforderliche Exportgenehmigungen können gern durch
Lempertz oder einen Spediteur beantragt werden.

Bei Rückfragen: Nadine Imhof, Linda Kieven
Tel +49.221.925729-19 shipping@lempertz.com

Wichtige Informationen

VERSTEIGERUNG SALE

Köln Cologne
Donnerstag 14. November 2024
Thursday 14 November
14 Uhr 2 pm | LOT 1–322

VORBESICHTIGUNG PREVIEW
Köln Cologne
Samstag 9. November | 11–16 UHR | MATINÉE AB 11 UHR Sonntag 10. November | 11–16 UHR
Montag 11. November | 10–17.30 UHR
Dienstag 12. November | 10–17.30 UHR
Mittwoch 13. November | 10–17.30 UHR

In Auswahl:
Brüssel Brussels
Wednesday 23 October | VERNISSAGE 6–9 pm Thursday 24 October | 11 am–5 pm
Friday 25 October | 11 am–5 pm
Saturday 26 October | 11 am–5 pm

München Munich
Montag 4. November | VERNISSAGE 18–21 Uhr
Dienstag 5. November | 10–17 UHR
Mittwoch 6. November | 10–17 UHR

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich

im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der

Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen

in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu

trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge

anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der

Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende

Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und

Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten

Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung

herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne

und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte

und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder

Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten

sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich

erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt,

so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung

begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand

veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet

sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert

oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb

eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden,

seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich

ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme

des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich

den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer

von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission,

wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft,

an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den

Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder

einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund,

oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten

Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff.

KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig

gehandelt oder vertrags wesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt

unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und

kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1

Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält

gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz

nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion

schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in

Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet

abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz

zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das

Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung

zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist

vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und

Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung.

Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der

Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt

sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden

kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen,

wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote

werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem

Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann

sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund

vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich

identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe

Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet

das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen

und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes

höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist

oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von

Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes

Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten

Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote

abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt

worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung

unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande

(§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter

Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der

Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages

von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen

Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/

Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden

Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich

die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche

Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet, ab dem

1.1.2025 die gesetzliche Umsatzsteuer von 7% auf Kunstgegenstände und

Sammlungsstücke sowie 19% auf alle anderen Objekte (Regelbesteuerung).

Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat

der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen

Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h.

außer halb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

– auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren

Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind,

wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine

Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über

einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet,

die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn

eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet.

Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird

ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis

vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte

Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.)

im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen

sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die

Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den

Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung

einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar

im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können

zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt

der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen

Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden

nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet.

Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages

oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der

Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache

nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten

Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in

Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz

oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem

Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten

und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier

Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei

einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung

durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und

Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist

Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das

UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet

keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam

sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf

die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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