Los

1020

Joos de Momper, Christus heilt einen Blinden

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)221 9257290 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
Joos de Momper, Christus heilt einen Blinden
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Köln
Joos de Momper, Christus heilt einen Blinden
Öl auf Leinwand (doubliert). 137 x 121 cm.

Provenienz
Slg. Dr. Hans Wetzlar, Amsterdam. – West Collection, Cornwallis. – Kunsthandel Hans M. Cramer, Den Haag, 1965/66, Nr. 28. – Auktion Sotheby’s, London, 3.12.1969, Lot 52. – Deutsche Privatsammlung.

Ausstellungen
Chambre Privée, Aachen, Suermondt-Ludwig-Museum, 8.11.2018-3.2.2019.

Literatur
Klaus Ertz: Josse de Momper der Jüngere (1564-1635). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Freren 1986, S. 558, Nr. 336, ganzseitige Farbabb. S. 556. – Ausst.-Kat. „Chambre Privée“, Aachen, Suermondt-Ludwig-Museum, 8.11.2018-3.2.2019, Nr. 5, S. 29-33 (als Jan Wildens und Hans Jordaens III).

Unser großformatiges Gemälde zeigt eine abwechslungsreich gestaltete Landschaft, in die im Vordergrund eine biblische Szene eingebunden ist. Der Blick des Betrachters wird zunächst von hohen Bäume am linken Bildrand in eine weite, lichterfüllte Landschaft gezogen, in deren Mittelgrund eine Ortschaft mit zahlreichen Häusern und einer Klosterkirche zu erkennen ist. Dahinter erstreckt sich eine Seenlandschaft, die in eine in hellblauen Tönen gemalte Berglandschaft übergeht. Am unteren Bildrand sind bühnenartig mehrere Figuren wiedergegeben, in denen die „Heilung eines Blinden“ aus dem Johannes-Evangelium (Kap. 9) zu erkennen ist. Christus, durch eine Lichtaura um den Kopf hervorgehoben, legt die Hand auf die Augen eines sitzenden Mannes in Bettlerkleidung und bewirkt dadurch seine Heilung.
Klaus Ertz hat in seinem wegweisenden, 1983 erschienen Werkverzeichnis zu Joos de Momper dem vorliegenden Gemälde eine ganzseitige Farbabbildung gewidmet. Anders als seine Zeitgenossen Jan Bruegheld d. Ä. und Roelant Savery hat sich Momper ausschließlich der Landschaftsmalerei gewidmet und „kann als der qualitätsvollste und der zu seiner Zeit auch erfolgreichste Landschaftsmaler gelten“ (Ertz in: Ausst.-Kat. Die flämische Landschaft 1520-1700, Essen u. Wien 2003/04, S. 144). Das vorliegende Bild datierte Ertz auf das Ende der 20er Jahre, also in das Spätwerk des 1635 gestorbenen Künstlers. In dieser Phase wird die Handschrift flüssiger und der Farbauftrag spontaner, was den Arbeiten einen moderneren Charakter verleiht. Aufgrund dieser moderneren Anmutung hat Claus Grimm (op. cit.) für das Gemälde unlängst eine Zuschreibung an den jüngeren Antwerpener Maler Jan Wildens vorgeschlagen, der eng mit Rubens zusammengearbeitet und für zahlreiche Gemälde der Rubenswerkstatt den Landschaftshintergrund beigesteuert hat. Die Figurenstaffage des vorliegenden Gemäldes wird einmütig dem Antwerpener Maler Hans Jordaens III (um 1595-1643) zugeschrieben, der auch bei zahlreichen anderen flämischen Künstler als Figurenmaler gefragt war. „Seine in wenigen sicheren Umrissen hingesetzten Figuren von Menschen und Tieren zeigen sein großes Repertoire an ausdrucksvollen Bewegungsstudien.“ (Grimm, op. cit., S. 33).
Eine vor wenigen Jahren in England aufgetauchte zweite Version der vorliegenden Komposition (Abb. 1 in Grimm, op. cit., S. 32) weist auf der rechten Seite einen größeren Landschaftsbereich auf. Es handelt sich dabei um eine spätere Variante, für die unser Gemälde, das von Grimm als Erstausführung bezeichnet wird und wohl zu späterer Zeit auf der rechten Seite gekürzt wurde, die Vorlage bildete.
Joos de Momper, Christ Healing the Blind Man
Oil on canvas (relined). 137 x 121 cm.

Provenance
Collection Dr Hans Wetzlar, Amsterdam. - West Collection, Cornwallis. - Kunsthandel Hans M. Cramer, The Hague, 1965/66, no. 28 - Auctioned by Sotheby's, London, 3 December 1969, lot 52 - German private collection.

Exhibitions
Chambre Privée, Aachen, Suermondt-Ludwig-Museum, 8.11.2018-3.2.2019.

Literature
Klaus Ertz: Josse de Momper der Jüngere (1564-1635). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Freren 1986, p. 558, no. 336, full-page colour illus. p. 556 - exhib. cat. "Chambre Privée", Aachen, Suermondt-Ludwig-Museum, 8 Nov. 2018-3 Feb. 2019, no. 5, pp. 29-33 (as Jan Wildens and Hans Jordaens III).

This large-format painting shows a varied landscape with a Biblical scene in the foreground. The viewer's gaze is initially drawn in by the tall trees on the left-hand edge of the picture into a wide, light-filled landscape, in the middle ground of which one sees a village with numerous houses and a monastery church. A lake landscape stretches out behind it, merging into mountains painted in light blue tones. At the lower edge of the picture, several figures are depicted as if on a stage. The group shows Christ healing a blind man, as told in the Gospel of John (Chapter 9). Christ, emphasised by an aura of light around his head, lays his hand on the eyes of a seated man in beggar's clothing, thereby bringing about his healing.
In his groundbreaking catalogue raisonné on Joos de Momper, published in 1983, Klaus Ertz dedicated a full-page colour illustration to the present painting. Unlike his contemporaries Jan Brueghel the Elder and Roelant Savery, Momper devoted himself exclusively to landscape painting and "can be considered the finest and most successful landscape painter of his time" (Ertz in: exhib. cat. Die flämische Landschaft 1520-1700, Essen and Vienna 2003/04, p. 144). Ertz dated the present painting to the end of the 1620s, i.e. to the late period of the artist, who died in 1635. In this phase, his brushwork becomes more fluid and the application of colour more spontaneous, which lends the works a more modern character.
Due to this more modern impression, Claus Grimm (op. cit.) has recently suggested an attribution to the younger Antwerp painter Jan Wildens, who worked closely with Rubens and contributed the landscape background to numerous paintings by the Rubens workshop. The figures in the present painting are unanimously attributed to the Antwerp artist Hans Jordaens III (c. 1595-1643), who was also in demand as a figure painter among numerous other Flemish artists. "His depictions of people and animals, painted in just a few confident strokes, illustrate his large repertoire of expressive studies of movememt." (Grimm, op. cit., p. 33).
A second version of the present composition (fig. 1 in Grimm op. cit., p. 32), which surfaced in England a few years ago, shows a larger section of landscape on the right-hand side. This is a later variant for which the present work, which Grimm refers to as the prime version and which was probably shortened on the right-hand side at a later date, formed the model.
Joos de Momper, Christus heilt einen Blinden
Öl auf Leinwand (doubliert). 137 x 121 cm.

Provenienz
Slg. Dr. Hans Wetzlar, Amsterdam. – West Collection, Cornwallis. – Kunsthandel Hans M. Cramer, Den Haag, 1965/66, Nr. 28. – Auktion Sotheby’s, London, 3.12.1969, Lot 52. – Deutsche Privatsammlung.

Ausstellungen
Chambre Privée, Aachen, Suermondt-Ludwig-Museum, 8.11.2018-3.2.2019.

Literatur
Klaus Ertz: Josse de Momper der Jüngere (1564-1635). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Freren 1986, S. 558, Nr. 336, ganzseitige Farbabb. S. 556. – Ausst.-Kat. „Chambre Privée“, Aachen, Suermondt-Ludwig-Museum, 8.11.2018-3.2.2019, Nr. 5, S. 29-33 (als Jan Wildens und Hans Jordaens III).

Unser großformatiges Gemälde zeigt eine abwechslungsreich gestaltete Landschaft, in die im Vordergrund eine biblische Szene eingebunden ist. Der Blick des Betrachters wird zunächst von hohen Bäume am linken Bildrand in eine weite, lichterfüllte Landschaft gezogen, in deren Mittelgrund eine Ortschaft mit zahlreichen Häusern und einer Klosterkirche zu erkennen ist. Dahinter erstreckt sich eine Seenlandschaft, die in eine in hellblauen Tönen gemalte Berglandschaft übergeht. Am unteren Bildrand sind bühnenartig mehrere Figuren wiedergegeben, in denen die „Heilung eines Blinden“ aus dem Johannes-Evangelium (Kap. 9) zu erkennen ist. Christus, durch eine Lichtaura um den Kopf hervorgehoben, legt die Hand auf die Augen eines sitzenden Mannes in Bettlerkleidung und bewirkt dadurch seine Heilung.
Klaus Ertz hat in seinem wegweisenden, 1983 erschienen Werkverzeichnis zu Joos de Momper dem vorliegenden Gemälde eine ganzseitige Farbabbildung gewidmet. Anders als seine Zeitgenossen Jan Bruegheld d. Ä. und Roelant Savery hat sich Momper ausschließlich der Landschaftsmalerei gewidmet und „kann als der qualitätsvollste und der zu seiner Zeit auch erfolgreichste Landschaftsmaler gelten“ (Ertz in: Ausst.-Kat. Die flämische Landschaft 1520-1700, Essen u. Wien 2003/04, S. 144). Das vorliegende Bild datierte Ertz auf das Ende der 20er Jahre, also in das Spätwerk des 1635 gestorbenen Künstlers. In dieser Phase wird die Handschrift flüssiger und der Farbauftrag spontaner, was den Arbeiten einen moderneren Charakter verleiht. Aufgrund dieser moderneren Anmutung hat Claus Grimm (op. cit.) für das Gemälde unlängst eine Zuschreibung an den jüngeren Antwerpener Maler Jan Wildens vorgeschlagen, der eng mit Rubens zusammengearbeitet und für zahlreiche Gemälde der Rubenswerkstatt den Landschaftshintergrund beigesteuert hat. Die Figurenstaffage des vorliegenden Gemäldes wird einmütig dem Antwerpener Maler Hans Jordaens III (um 1595-1643) zugeschrieben, der auch bei zahlreichen anderen flämischen Künstler als Figurenmaler gefragt war. „Seine in wenigen sicheren Umrissen hingesetzten Figuren von Menschen und Tieren zeigen sein großes Repertoire an ausdrucksvollen Bewegungsstudien.“ (Grimm, op. cit., S. 33).
Eine vor wenigen Jahren in England aufgetauchte zweite Version der vorliegenden Komposition (Abb. 1 in Grimm, op. cit., S. 32) weist auf der rechten Seite einen größeren Landschaftsbereich auf. Es handelt sich dabei um eine spätere Variante, für die unser Gemälde, das von Grimm als Erstausführung bezeichnet wird und wohl zu späterer Zeit auf der rechten Seite gekürzt wurde, die Vorlage bildete.
Joos de Momper, Christ Healing the Blind Man
Oil on canvas (relined). 137 x 121 cm.

Provenance
Collection Dr Hans Wetzlar, Amsterdam. - West Collection, Cornwallis. - Kunsthandel Hans M. Cramer, The Hague, 1965/66, no. 28 - Auctioned by Sotheby's, London, 3 December 1969, lot 52 - German private collection.

Exhibitions
Chambre Privée, Aachen, Suermondt-Ludwig-Museum, 8.11.2018-3.2.2019.

Literature
Klaus Ertz: Josse de Momper der Jüngere (1564-1635). Die Gemälde mit kritischem Oeuvrekatalog, Freren 1986, p. 558, no. 336, full-page colour illus. p. 556 - exhib. cat. "Chambre Privée", Aachen, Suermondt-Ludwig-Museum, 8 Nov. 2018-3 Feb. 2019, no. 5, pp. 29-33 (as Jan Wildens and Hans Jordaens III).

This large-format painting shows a varied landscape with a Biblical scene in the foreground. The viewer's gaze is initially drawn in by the tall trees on the left-hand edge of the picture into a wide, light-filled landscape, in the middle ground of which one sees a village with numerous houses and a monastery church. A lake landscape stretches out behind it, merging into mountains painted in light blue tones. At the lower edge of the picture, several figures are depicted as if on a stage. The group shows Christ healing a blind man, as told in the Gospel of John (Chapter 9). Christ, emphasised by an aura of light around his head, lays his hand on the eyes of a seated man in beggar's clothing, thereby bringing about his healing.
In his groundbreaking catalogue raisonné on Joos de Momper, published in 1983, Klaus Ertz dedicated a full-page colour illustration to the present painting. Unlike his contemporaries Jan Brueghel the Elder and Roelant Savery, Momper devoted himself exclusively to landscape painting and "can be considered the finest and most successful landscape painter of his time" (Ertz in: exhib. cat. Die flämische Landschaft 1520-1700, Essen and Vienna 2003/04, p. 144). Ertz dated the present painting to the end of the 1620s, i.e. to the late period of the artist, who died in 1635. In this phase, his brushwork becomes more fluid and the application of colour more spontaneous, which lends the works a more modern character.
Due to this more modern impression, Claus Grimm (op. cit.) has recently suggested an attribution to the younger Antwerp painter Jan Wildens, who worked closely with Rubens and contributed the landscape background to numerous paintings by the Rubens workshop. The figures in the present painting are unanimously attributed to the Antwerp artist Hans Jordaens III (c. 1595-1643), who was also in demand as a figure painter among numerous other Flemish artists. "His depictions of people and animals, painted in just a few confident strokes, illustrate his large repertoire of expressive studies of movememt." (Grimm, op. cit., p. 33).
A second version of the present composition (fig. 1 in Grimm op. cit., p. 32), which surfaced in England a few years ago, shows a larger section of landscape on the right-hand side. This is a later variant for which the present work, which Grimm refers to as the prime version and which was probably shortened on the right-hand side at a later date, formed the model.

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 385
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Noch keine Versandinformationen verfügbar.
Shipping information not yet avalable.

Wichtige Informationen

Auktion 1245 - Alte Kunst und 19. Jahrhundert,

Donnerstag 16. 05. 2024, 11:00
Lot 1000 - 1123

Donnerstag 16. 05. 2024, 14:00
Lot 1200 - 1460

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufsund Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312bd BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Vollständige AGBs