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David Vinckboons, Tavernenszene "Boerenverdriet" oder "des Bauern Leid"

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

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David Vinckboons, Tavernenszene "Boerenverdriet" oder "des Bauern Leid"
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Köln
David Vinckboons, Tavernenszene "Boerenverdriet" oder "des Bauern Leid"
Öl auf Holz. 21 x 31,2 cm.

Provenienz
Belgische Privatsammlung.

David Vinckboons hat das Leid der niederländischen Landbevölkerung, die von spanischen Soldaten gequält und getötet wurde („Boerenverdriet“ oder „Bauernleid“) mehrfach thematisiert. Seit 1568 befanden sich die aufständischen Niederlande im Krieg mit Spanien, dem Achtzigjährigen Krieg. Vinckboons und seine Familie waren selbst Opfer dieses Krieges und flohen 1585 aus dem von den Spaniern besetzten Antwerpen in die nördlichen Niederlande.

Als inhaltliche Pendants schuf Vinckboons Darstellungen von Bauern, die sich zum Gegenschlag entschlossen haben und die Soldaten und ihr Gefolge aus ihren Häusern vertreiben („Boerenvreugd“ oder „Bauernfreud“). Auch in vorliegender Komposition stellt sich der Maler auf die Seite der leidenden Bevölkerung. Gezeigt wird eine Taverne, in der sich eine reich gekleidete Gesellschaft mit Essen und Trinken verwöhnen läßt. Es könnte sich um eine Familie der spanischen Besatzer handeln, die auf Kosten der Landbevölkerung feiert. Ein armer Mann, der einen Korb trägt, wird unter Androhung von Gewalt aus dem Raum gewiesen. Im Vordergrund kniet vor einer mit Schmuck und Geld gefüllten Kiste eine bettelnde Frau und fleht um Almosen.

Vorliegendes Gemälde „Bauernleid" dürfte ein Pendant gehabt haben, das die „Bauernfreud“ darstellt, so wie es der Fall ist bei einer nahezu identischen Version aus dem Jahr 1609 mit ähnlichen Maßen. Bei diesen beiden Tafeln, die sich 2005 im Kunsthandel befanden, könnte es sich um die früheste Version des Themas handeln (siehe Klaus Ertz: David Vinckboons, Lingen 2016, Nr. 160 und 161). Ein weiteres Bilderpaar befindet sich im Amsterdamer Rijksmuseum (Inv.-Nr. SK-A-1351 und -1352), ist aber aufgrund einer dendrologischen Untersuchung um 1619 oder später zu datieren und möglicherweise ein Werkstattbild (siehe Klaus Ertz, opus. cit., Nr. 162 und 163, hier noch um 1609 datiert und mit voller Zuschreibung).
David Vinckboons Komposition steht in der südniederländischen Tradition kleinfiguriger Darstellungen geplünderter Dörfer, die den zeitgenössischen Konflikt zwischen Soldaten und Bauern wiederspiegeln. Anders wie vor ihm Marten van Cleve reduzierte er die Anzahl der Figuren erheblich und platzierte sie näher an der Bildebene, wodurch der Betrachter stärker in das Geschehen eingebunden wird. Möglicherweise wurde Vinckboons, der Verbindungen zur literarischen Welt Amsterdams hatte, von der zeitgenössischen Literatur zum Zwölfjährigen Waffenstillstand (1609 bis 1621) angeregt. Diese beschäftigte sich ausführlich mit der problematischen Beziehung zwischen Bauer und Soldat.
David Vinckboons, Tavern Scene "Boerenverdriet" or "Peasant Sorrow"
Oil on panel. 21 x 31.2 cm.

Provenance
Belgian private collection.

David Vinckboons repeatedly thematised the suffering of the Netherlandish rural population, who were tortured and killed by Spanish soldiers ("Boerenverdriet" or "Peasant Sorrow"). Starting in 1568, the rebellious Netherlands entered into the Eighty Years' War with Spain. Vinckboons and his family were themselves victims of this war and fled from Spanish-occupied Antwerp to the northern Netherlands in 1585.

Vinckboons created counterparts depicting peasants who have decided to fight back and drive the soldiers and their entourage out of their homes ("Boerenvreugd" or "Peasant Joy"). In the present composition, the painter also takes the side of the suffering population. A tavern is shown in which a richly dressed company is being spoilt with food and drink. It could be a family of the Spanish occupiers celebrating at the expense of the rural population. A poor man carrying a basket is expelled from the room under threat of violence. In the foreground, a begging woman kneels in front of a box filled with jewellery and money and pleads for alms.

The present painting "Peasant Sorrow" may have had a counterpart depicting the "Peasant Joy", as is the case with an almost identical version from 1609 with similar dimensions. These two panels, which were on the art market in 2005, may be the earliest version of the subject (see Klaus Ertz: David Vinckboons, Lingen 2016, nos. 160 and 161). There is another pair of paintings in the Amsterdam Rijksmuseum (inv. nos. SK-A-1351 and -1352), but these have been dated to around 1619 or later on the basis of dendrological examination and were possibly painted by the artist's workshop (see Klaus Ertz, op. cit., nos. 162 and 163, here still dated around 1609 and with full attribution).
David Vinckboon's composition is in the South Netherlandish tradition of detailed depictions of plundered villages, which reflect the contemporary conflict between soldiers and peasants. Unlike Marten van Cleve before him, he considerably reduced the number of figures and placed them closer to the picture plane, thus involving the viewer more closely in the action. It is possible that Vinckboons, who had connections to the literary world of Amsterdam, was inspired by the contemporary literature on the Twelve Years' Truce (1609 to 1621). This dealt extensively with the problematic relationship between peasant and soldier.
David Vinckboons, Tavernenszene "Boerenverdriet" oder "des Bauern Leid"
Öl auf Holz. 21 x 31,2 cm.

Provenienz
Belgische Privatsammlung.

David Vinckboons hat das Leid der niederländischen Landbevölkerung, die von spanischen Soldaten gequält und getötet wurde („Boerenverdriet“ oder „Bauernleid“) mehrfach thematisiert. Seit 1568 befanden sich die aufständischen Niederlande im Krieg mit Spanien, dem Achtzigjährigen Krieg. Vinckboons und seine Familie waren selbst Opfer dieses Krieges und flohen 1585 aus dem von den Spaniern besetzten Antwerpen in die nördlichen Niederlande.

Als inhaltliche Pendants schuf Vinckboons Darstellungen von Bauern, die sich zum Gegenschlag entschlossen haben und die Soldaten und ihr Gefolge aus ihren Häusern vertreiben („Boerenvreugd“ oder „Bauernfreud“). Auch in vorliegender Komposition stellt sich der Maler auf die Seite der leidenden Bevölkerung. Gezeigt wird eine Taverne, in der sich eine reich gekleidete Gesellschaft mit Essen und Trinken verwöhnen läßt. Es könnte sich um eine Familie der spanischen Besatzer handeln, die auf Kosten der Landbevölkerung feiert. Ein armer Mann, der einen Korb trägt, wird unter Androhung von Gewalt aus dem Raum gewiesen. Im Vordergrund kniet vor einer mit Schmuck und Geld gefüllten Kiste eine bettelnde Frau und fleht um Almosen.

Vorliegendes Gemälde „Bauernleid" dürfte ein Pendant gehabt haben, das die „Bauernfreud“ darstellt, so wie es der Fall ist bei einer nahezu identischen Version aus dem Jahr 1609 mit ähnlichen Maßen. Bei diesen beiden Tafeln, die sich 2005 im Kunsthandel befanden, könnte es sich um die früheste Version des Themas handeln (siehe Klaus Ertz: David Vinckboons, Lingen 2016, Nr. 160 und 161). Ein weiteres Bilderpaar befindet sich im Amsterdamer Rijksmuseum (Inv.-Nr. SK-A-1351 und -1352), ist aber aufgrund einer dendrologischen Untersuchung um 1619 oder später zu datieren und möglicherweise ein Werkstattbild (siehe Klaus Ertz, opus. cit., Nr. 162 und 163, hier noch um 1609 datiert und mit voller Zuschreibung).
David Vinckboons Komposition steht in der südniederländischen Tradition kleinfiguriger Darstellungen geplünderter Dörfer, die den zeitgenössischen Konflikt zwischen Soldaten und Bauern wiederspiegeln. Anders wie vor ihm Marten van Cleve reduzierte er die Anzahl der Figuren erheblich und platzierte sie näher an der Bildebene, wodurch der Betrachter stärker in das Geschehen eingebunden wird. Möglicherweise wurde Vinckboons, der Verbindungen zur literarischen Welt Amsterdams hatte, von der zeitgenössischen Literatur zum Zwölfjährigen Waffenstillstand (1609 bis 1621) angeregt. Diese beschäftigte sich ausführlich mit der problematischen Beziehung zwischen Bauer und Soldat.
David Vinckboons, Tavern Scene "Boerenverdriet" or "Peasant Sorrow"
Oil on panel. 21 x 31.2 cm.

Provenance
Belgian private collection.

David Vinckboons repeatedly thematised the suffering of the Netherlandish rural population, who were tortured and killed by Spanish soldiers ("Boerenverdriet" or "Peasant Sorrow"). Starting in 1568, the rebellious Netherlands entered into the Eighty Years' War with Spain. Vinckboons and his family were themselves victims of this war and fled from Spanish-occupied Antwerp to the northern Netherlands in 1585.

Vinckboons created counterparts depicting peasants who have decided to fight back and drive the soldiers and their entourage out of their homes ("Boerenvreugd" or "Peasant Joy"). In the present composition, the painter also takes the side of the suffering population. A tavern is shown in which a richly dressed company is being spoilt with food and drink. It could be a family of the Spanish occupiers celebrating at the expense of the rural population. A poor man carrying a basket is expelled from the room under threat of violence. In the foreground, a begging woman kneels in front of a box filled with jewellery and money and pleads for alms.

The present painting "Peasant Sorrow" may have had a counterpart depicting the "Peasant Joy", as is the case with an almost identical version from 1609 with similar dimensions. These two panels, which were on the art market in 2005, may be the earliest version of the subject (see Klaus Ertz: David Vinckboons, Lingen 2016, nos. 160 and 161). There is another pair of paintings in the Amsterdam Rijksmuseum (inv. nos. SK-A-1351 and -1352), but these have been dated to around 1619 or later on the basis of dendrological examination and were possibly painted by the artist's workshop (see Klaus Ertz, op. cit., nos. 162 and 163, here still dated around 1609 and with full attribution).
David Vinckboon's composition is in the South Netherlandish tradition of detailed depictions of plundered villages, which reflect the contemporary conflict between soldiers and peasants. Unlike Marten van Cleve before him, he considerably reduced the number of figures and placed them closer to the picture plane, thus involving the viewer more closely in the action. It is possible that Vinckboons, who had connections to the literary world of Amsterdam, was inspired by the contemporary literature on the Twelve Years' Truce (1609 to 1621). This dealt extensively with the problematic relationship between peasant and soldier.

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 385
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Auktion 1245 - Alte Kunst und 19. Jahrhundert,

Donnerstag 16. 05. 2024, 11:00
Lot 1000 - 1123

Donnerstag 16. 05. 2024, 14:00
Lot 1200 - 1460

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7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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