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Daniel Seghers, Cornelius Schut, Das Bildnis der Maria mit Kind, getragen von Cherubim und geschmück

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

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Daniel Seghers, Cornelius Schut, Das Bildnis der Maria mit Kind, getragen von Cherubim und geschmück
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Köln
Daniel Seghers, Cornelius Schut, Das Bildnis der Maria mit Kind, getragen von Cherubim und geschmück
Öl auf Leinwand (doubliert). 127 x 104 cm.

Provenienz
Sammlung Willem de Blasere, Herr von Hellebus, Gent, um 1635, und erwähnt in Seghers Inventar als Nr.135. - Galerie Marcus, Paris, 1970–74. - Belgische Privatsammlung.

Ausstellungen
Taichung, National Taiwan Museum of Fine Arts, The Golden Age of Flemish Painting, 1988, Nr. 54. - Köln, Wallraf-Richartz-Museum, 4.9. – 22.11.1992; Antwerpen, Koninklijk Museum voor Schone Kunsten, 12.12.1992-8.3.1993; und Wien, Kunsthistorisches Museum, 2.4. – 20.6.1993, Von Bruegel bis Rubens, Nr. 99.1.

Literatur
Tagebuch von Daniel Seghers in: W. Couvreur, ‘Daniel Seghers’ inventaris van door hem geschilderde bloemstukken’, in: Gentse bijdragen tot de kunstgeschiedenis, Bd. XX, 1967, S. 112, Nr. 135. - M.-L. Hairs: Pour un tricentenaire, D. Seghers, in: Revue Belge d’archéologie et d’histoire de l’art, Lüttich 1960. - M.-L. Hairs: Dans le sillage de Rubens, les peintres d’histoire anversois au XVIIe siècle, Lüttich 1977, S. 213. - M.-L. Hairs: The Flemish Flower Painters in the XVIIth Century, Brüssel 1985, S. 125–29, Nr. 33, Detailaufnehme auf S. 130. - G. Wilmers: Cornelis Schut (1597–1655): A Flemish Painter of the High Baroque, Belgien 1996, S. 172–73, Nr. A108, Abbildung auf S. 413 (irrtümlicherweise als Nr. A110).

Unter Seghers zahlreichen Blumendekorationen um eine zentrale Kartusche ist dieses Gemälde eine Besonderheit. Durch die Aktion der Engelputten entsteht eine gewisse Dynamik. Vier Engel sind dabei, zwei Festons an einem Madonnenbild im ovalen, geschnitzten Rahmen zu befestigen. Seghers, der nach dem Tod seines Lehrers Jan Brueghel d. Ä. sein wichtigster Nachfolger auf dem Gebiet der Antwerpener Blumenmalerei wurde, hat das Bild zusammen mit dem Figurenmaler Cornelis Schut geschaffen. Schuts freie Rubeneske Figuration findet ihren Gegenpol in Seghers detailreichem Realismus der dargestellten Blumen und Pflanzen und dem leuchtenden Einsatz von Farben.
Dieses außergewöhnliche Gemeinschaftswerk ist durch zahlreiche Ausstellungen und Publikationen bekannt. Das Gemälde wurde von M.-L. Hairs im selbstverfassten Inventar von Cornelis Schut unter Nr. 135 identifiziert (siehe Couvreur, 1967, S.112, Nr. 135). Besteller bzw. Käufer war wahrscheinlich Willem de Blasere, Herr von Hellebus, Vertreter Flanderns bei den Generalstaaten und einer der Bevollmächtigten für die Friedensverhandlungen in Maastricht und Den Haag 1632/33. Dessen Vater Gerard de Blasere war ein Förderer des Jesuitenordens, dem der „malende Mönch“ Seghers angehörte.
Seghers, der bis zu seinem Tod 1661 im Profeßhaus der Jesuiten in Antwerpen lebte, wurde in der Obhut des Ordens eine Berühmtheit. Prinzen und Fürsten suchten ihn in seinem Studio auf, die sich für seine Arbeiten durch kostbare Geschenke erkenntlich zeigten, da ihm Einnahmen nicht erlaubt waren. Am 20. April 1635 besuchte ihn Kardinal-Infant Ferdinand und erwarb eine mehr quadratische Version der vorliegenden Komposition. Sie hat als Zutat eine Kaiserkrone, die gleichsam wie ein kleiner Baldachin das Marienbild bekrönt (Couvreur, 1967, S. 110, Nr. 119). Dieses Bild befand sich 1961 in der Galerie R. Finck in Brüssel (siehe Hairs, 1985, Abb. 32). Man kann annehmen, dass das vorliegende Gemälde wenig später im gleichen Jahr 1635 entstanden ist.
Daniel Seghers, Cornelius Schut, Image of the Virgin and Child borne aloft by Cherubim and Adorned w
Oil on canvas (relined). 127 x 104 cm.

Provenance
Collection of Willem de Blasere, Lord of Hellebus, Ghent, circa 1635, and recorded in Seghers’ inventory as no. 135. - With Galerie Marcus, Paris, 1970–74. - Private collection, Belgium.

Exhibitions
Taichung, National Taiwan Museum of Fine Arts, The Golden Age of Flemish Painting, 1988, no. 54. - Cologne, Wallraf-Richartz-Museum, 4 September – 22 November 1992; Antwerp, Koninklijk Museum voor Schone Kunsten, 12 December 1992 – 8 March 1993; and Vienna, Kunsthistorisches Museum, 2 April – 20 June 1993, Von Bruegel bis Rubens, no. 99.1.

Literature
Diary of Daniel Seghers in W. Couvreur, ‘Daniel Seghers’ inventaris van door hem geschilderde bloemstukken’, in: Gentse bijdragen tot de kunstgeschiedenis, vol. XX, 1967, p. 112, no. 135. - M.-L. Hairs: Pour un tricentenaire, D. Seghers, in: revue Belge d’archéologie et d’histoire de l’art, Liège 1960 - M.-L. Hairs: Dans le sillage de Rubens, les peintres d’histoire anversois au XVIIe siècle, Liège 1977, p. 213. - M.-L. Hairs:The Flemish Flower Painters in the XVIIth Century, Brussels 1985, pp. 125–29, cat. no. 33, a detail reproduced p. 130. - G. Wilmers: Corneli Schut (1597–1655): a Flemish Painter of the High Baroque, Belgium 1996, pp. 172–73, cat. no. A108, reproduced p. 413 (erroneously as cat. no. A110).

This painting is unique among Segher's numerous depictions of garlands surrounding a central cartouche. The action of the angels creates a certain dynamism. Four cherubim are in the process of attaching two festoons to an image of the Madonna in a carved, oval frame. Seghers, who after the death of his teacher Jan Brueghel the Elder became his most important successor in the field of Antwerp flower painting, created this work together with the figure painter Cornelis Schut. Schut's free, Rubenesque figuration finds its counterpart in Segher's detailed realism in the flowers and plants depicted and his vibrant use of colour.
This extraordinary collaborative work is known through numerous exhibitions and publications. The painting was identified by M.-L. Hairs in Cornelis Schut's own inventory under no. 135 (see Couvreur, 1967, p. 112, no. 135). The buyer was probably Willem de Blasere, Lord of Hellebus, representative for Flanders to the States General and one of the plenipotentiaries for the peace negotiations in Maastricht and The Hague in 1632/33, whose father Gerard de Blasere was a benefactor of the Jesuit order to which the "painting monk" Seghers belonged.
Seghers, who lived in the Jesuit convent in Antwerp until his death in 1661, became a celebrity in the care of the order. Princes and sovereigns visited him in his studio and showed their appreciation for his work with valuable gifts, as he was not allowed to receive any income. On 20th April 1635, Cardinal-Infant Ferdinand visited him and purchased a more square version of the present composition. It includes the addition of an imperial crown, which hovers over the image of the Virgin like a small canopy (Couvreur, 1967, p. 110, no. 119). This painting was in the Galerie R. Finck in Brussels in 1961 (see Hairs, 1985, fig. 32). It can be assumed that the present work was painted a little later in the same year, 1635.
Daniel Seghers, Cornelius Schut, Das Bildnis der Maria mit Kind, getragen von Cherubim und geschmück
Öl auf Leinwand (doubliert). 127 x 104 cm.

Provenienz
Sammlung Willem de Blasere, Herr von Hellebus, Gent, um 1635, und erwähnt in Seghers Inventar als Nr.135. - Galerie Marcus, Paris, 1970–74. - Belgische Privatsammlung.

Ausstellungen
Taichung, National Taiwan Museum of Fine Arts, The Golden Age of Flemish Painting, 1988, Nr. 54. - Köln, Wallraf-Richartz-Museum, 4.9. – 22.11.1992; Antwerpen, Koninklijk Museum voor Schone Kunsten, 12.12.1992-8.3.1993; und Wien, Kunsthistorisches Museum, 2.4. – 20.6.1993, Von Bruegel bis Rubens, Nr. 99.1.

Literatur
Tagebuch von Daniel Seghers in: W. Couvreur, ‘Daniel Seghers’ inventaris van door hem geschilderde bloemstukken’, in: Gentse bijdragen tot de kunstgeschiedenis, Bd. XX, 1967, S. 112, Nr. 135. - M.-L. Hairs: Pour un tricentenaire, D. Seghers, in: Revue Belge d’archéologie et d’histoire de l’art, Lüttich 1960. - M.-L. Hairs: Dans le sillage de Rubens, les peintres d’histoire anversois au XVIIe siècle, Lüttich 1977, S. 213. - M.-L. Hairs: The Flemish Flower Painters in the XVIIth Century, Brüssel 1985, S. 125–29, Nr. 33, Detailaufnehme auf S. 130. - G. Wilmers: Cornelis Schut (1597–1655): A Flemish Painter of the High Baroque, Belgien 1996, S. 172–73, Nr. A108, Abbildung auf S. 413 (irrtümlicherweise als Nr. A110).

Unter Seghers zahlreichen Blumendekorationen um eine zentrale Kartusche ist dieses Gemälde eine Besonderheit. Durch die Aktion der Engelputten entsteht eine gewisse Dynamik. Vier Engel sind dabei, zwei Festons an einem Madonnenbild im ovalen, geschnitzten Rahmen zu befestigen. Seghers, der nach dem Tod seines Lehrers Jan Brueghel d. Ä. sein wichtigster Nachfolger auf dem Gebiet der Antwerpener Blumenmalerei wurde, hat das Bild zusammen mit dem Figurenmaler Cornelis Schut geschaffen. Schuts freie Rubeneske Figuration findet ihren Gegenpol in Seghers detailreichem Realismus der dargestellten Blumen und Pflanzen und dem leuchtenden Einsatz von Farben.
Dieses außergewöhnliche Gemeinschaftswerk ist durch zahlreiche Ausstellungen und Publikationen bekannt. Das Gemälde wurde von M.-L. Hairs im selbstverfassten Inventar von Cornelis Schut unter Nr. 135 identifiziert (siehe Couvreur, 1967, S.112, Nr. 135). Besteller bzw. Käufer war wahrscheinlich Willem de Blasere, Herr von Hellebus, Vertreter Flanderns bei den Generalstaaten und einer der Bevollmächtigten für die Friedensverhandlungen in Maastricht und Den Haag 1632/33. Dessen Vater Gerard de Blasere war ein Förderer des Jesuitenordens, dem der „malende Mönch“ Seghers angehörte.
Seghers, der bis zu seinem Tod 1661 im Profeßhaus der Jesuiten in Antwerpen lebte, wurde in der Obhut des Ordens eine Berühmtheit. Prinzen und Fürsten suchten ihn in seinem Studio auf, die sich für seine Arbeiten durch kostbare Geschenke erkenntlich zeigten, da ihm Einnahmen nicht erlaubt waren. Am 20. April 1635 besuchte ihn Kardinal-Infant Ferdinand und erwarb eine mehr quadratische Version der vorliegenden Komposition. Sie hat als Zutat eine Kaiserkrone, die gleichsam wie ein kleiner Baldachin das Marienbild bekrönt (Couvreur, 1967, S. 110, Nr. 119). Dieses Bild befand sich 1961 in der Galerie R. Finck in Brüssel (siehe Hairs, 1985, Abb. 32). Man kann annehmen, dass das vorliegende Gemälde wenig später im gleichen Jahr 1635 entstanden ist.
Daniel Seghers, Cornelius Schut, Image of the Virgin and Child borne aloft by Cherubim and Adorned w
Oil on canvas (relined). 127 x 104 cm.

Provenance
Collection of Willem de Blasere, Lord of Hellebus, Ghent, circa 1635, and recorded in Seghers’ inventory as no. 135. - With Galerie Marcus, Paris, 1970–74. - Private collection, Belgium.

Exhibitions
Taichung, National Taiwan Museum of Fine Arts, The Golden Age of Flemish Painting, 1988, no. 54. - Cologne, Wallraf-Richartz-Museum, 4 September – 22 November 1992; Antwerp, Koninklijk Museum voor Schone Kunsten, 12 December 1992 – 8 March 1993; and Vienna, Kunsthistorisches Museum, 2 April – 20 June 1993, Von Bruegel bis Rubens, no. 99.1.

Literature
Diary of Daniel Seghers in W. Couvreur, ‘Daniel Seghers’ inventaris van door hem geschilderde bloemstukken’, in: Gentse bijdragen tot de kunstgeschiedenis, vol. XX, 1967, p. 112, no. 135. - M.-L. Hairs: Pour un tricentenaire, D. Seghers, in: revue Belge d’archéologie et d’histoire de l’art, Liège 1960 - M.-L. Hairs: Dans le sillage de Rubens, les peintres d’histoire anversois au XVIIe siècle, Liège 1977, p. 213. - M.-L. Hairs:The Flemish Flower Painters in the XVIIth Century, Brussels 1985, pp. 125–29, cat. no. 33, a detail reproduced p. 130. - G. Wilmers: Corneli Schut (1597–1655): a Flemish Painter of the High Baroque, Belgium 1996, pp. 172–73, cat. no. A108, reproduced p. 413 (erroneously as cat. no. A110).

This painting is unique among Segher's numerous depictions of garlands surrounding a central cartouche. The action of the angels creates a certain dynamism. Four cherubim are in the process of attaching two festoons to an image of the Madonna in a carved, oval frame. Seghers, who after the death of his teacher Jan Brueghel the Elder became his most important successor in the field of Antwerp flower painting, created this work together with the figure painter Cornelis Schut. Schut's free, Rubenesque figuration finds its counterpart in Segher's detailed realism in the flowers and plants depicted and his vibrant use of colour.
This extraordinary collaborative work is known through numerous exhibitions and publications. The painting was identified by M.-L. Hairs in Cornelis Schut's own inventory under no. 135 (see Couvreur, 1967, p. 112, no. 135). The buyer was probably Willem de Blasere, Lord of Hellebus, representative for Flanders to the States General and one of the plenipotentiaries for the peace negotiations in Maastricht and The Hague in 1632/33, whose father Gerard de Blasere was a benefactor of the Jesuit order to which the "painting monk" Seghers belonged.
Seghers, who lived in the Jesuit convent in Antwerp until his death in 1661, became a celebrity in the care of the order. Princes and sovereigns visited him in his studio and showed their appreciation for his work with valuable gifts, as he was not allowed to receive any income. On 20th April 1635, Cardinal-Infant Ferdinand visited him and purchased a more square version of the present composition. It includes the addition of an imperial crown, which hovers over the image of the Virgin like a small canopy (Couvreur, 1967, p. 110, no. 119). This painting was in the Galerie R. Finck in Brussels in 1961 (see Hairs, 1985, fig. 32). It can be assumed that the present work was painted a little later in the same year, 1635.

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 385
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Auktion 1245 - Alte Kunst und 19. Jahrhundert,

Donnerstag 16. 05. 2024, 11:00
Lot 1000 - 1123

Donnerstag 16. 05. 2024, 14:00
Lot 1200 - 1460

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8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der UmsatzsteuerIdentifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr und Abnehmernachweis vorliegen. Während der unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per Email übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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