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Los
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Arnold Topp, Malven
Hinterglasbild mit halbopaken und opaken Malfarben und hinterlegter Zinnfolie. 25,1 x 19,1 cm. In Originalrahmen (33,1 x 26 cm). Unbezeichnet. - Insgesamt guter Erhaltungszustand.
Enders 23.Hg.2.
Mit einer Bestätigung von Ulrike Probst, der Tochter des ersten Besitzers Wilhelm Wulff, Soest, vom 16.10.2013.
Das Hinterglasgemälde war 2017/18 Teil des Forschungsprojekts der Volkswagenstiftung "Hinterglasmalerei als Technik der Klassischen Moderne 1905-1955", Museum Penzberg - Sammlung Campendonk, Penzberg.
Provenienz
Galerie Der Sturm, Berlin 1923 (mit rückwärtigem Etikett); Wilhelm Wulff, Soest (Geschenk des Künstlers), Nachlass Wilhelm Wulff (1980); Privatbesitz Nordrhein-Westfalen; Lempertz Köln, Auktion 882, 3.12.2005, Lot 999; Privatsammlung Nordrhein-Westfalen
Ausstellungen
Berlin 1923 (Galerie Der Sturm), Hundertdreiundzwanzigste Ausstellung. Arnold Topp, Wilhelm Wulff, Die jungen Dänen. Sturm-Gesamtschau, Kat. Nr. 25; Recklinghausen 1951 (Kunsthalle), Westfälische Kunst der letzten 50 Jahre, mit Abb.; Penzberg 2017 (Museum Sammlung Campendonk). Tiefenlicht. Malerei hinter Glas von August Macke bis Gerhard Richter, 2017, Farbabb. S. 17; Soest 2021 (Museum Wilhelm Morgner), Vom Expressionismus zur Neuen Sachlichkeit - Wilhelm Morgner und die Soester Kunstavantgarde (1918-1934), Kat. Nr. VII.06, mit Farbabb.
Arnold Topp, 1887 in Soest geboren und seit 1913 überwiegend in Brandenburg lebend, knüpfte schon früh Kontakt mit der bekannten Berliner Galerie „Der Sturm“ und ihrem Gründer Herwarth Walden. Schon zu Beginn seines künstlerischen Schaffens nahm Walden ihn in die Riege ‚seiner‘ Künstler auf und nannte ihn in einem Atemzug mit Wassily Kandinsky, Marc Chagall, Kurt Schwitters und Franz Marc. Topp verehrte Walden sehr, und ihm war bewusst, dass sein künstlerischer Erfolg von ihm, dem Streiter für den Expressionismus, abhängen würde. Walden übernahm eine fast väterliche Rolle für den aufstrebenden Künstler und wusste, dass es hier einen Diamanten zu schleifen galt. Während des Kriegseinsatzes hielt Walden den Kontakt und schickte ihm die Zeitschrift „Der Sturm“ an die Front (Vgl. Rainer Enders, Arnold Topp. Ein Lebensbild, Weimar 2007, S. 37). Das künstlerische Schaffen von Topp umfasst eine große technische Bandbreite – so arbeitete er sowohl in Öl als auch mit Aquarell, beherrschte alle gängigen grafischen Techniken und schuf seit 1916 auch Hinterglasgemälde.
Die vorliegende Arbeit aus dem Besitz des mit Topp befreundeten Bildhauers Wilhelm Wulff gehört zu den wenigen erhaltenen Hinterglasgemälden. Mit dunkelblauen, grünen, orangenen und gelben Farbflächen, die durch das korrodierende Zinn ein reizvolles Muster entwickelt haben, ist das Glasbild „Malven“ eines der frühesten, rein abstrakten Werke von Topp. Schon im Jahr seiner Entstehung 1923 war es in der Galerie „Der Sturm“ ausgestellt und hat damit eine hervorragende Provenienz. Da ein großer Teil seines Gesamtschaffens, vor allem die Hinterglasgemälde, durch den frühen Tod des Künstlers 1945 zerstört ist, kommt dem Werk „Malven“ eine besondere Bedeutung zu.
Arnold Topp, Malven
Reverse glass painting with semi-opaque and opaque paint colours and backed with tin foil. 25.1 x 19.1 cm. In original frame (33.1 x 26 cm). Unsigned. - Overall very good condition.
Enders 23.Hg.2.
With confirmation from Ulrike Probst, the daughter of the first owner WIlhelm Wulff, Soest, from 16 Oct. 2013.
In 2017/18, the reverse glass painting was part of the Volkswagen Foundation research project "Reverse Glass Painting as a Technique of Classical Modernism 1905-1955", Museum Penzberg - Campendonk Collection, Penzberg.
Provenance
Galerie Der Sturm, Berlin 1923 (label verso); Wilhelm Wulff, Soest (gift of the artist), Estate Wilhelm Wulff (1980); private ownership, North Rhine-Westphalia; Lempertz Cologne, auction 882, 3 Dec. 2005, lot 999; Private collection, North Rhine-Westphalia
Exhibitions
Berlin 1923 (Galerie Der Sturm), Hundertdreiundzwanzigste Ausstellung. Arnold Topp, Wilhelm Wulff, Die jungen Dänen. Sturm-Gesamtschau, cat. no. 25; Recklinghausen 1951 (Kunsthalle), Westfälische Kunst der letzten 50 Jahre, with ill.; Penzberg 2017 (Museum Sammlung Campendonk). Tiefenlicht. Malerei hinter Glas von August Macke bis Gerhard Richter, 2017, col. ill. p. 17; Soest 2021 (Museum Wilhelm Morgner), Vom Expressionismus zur Neuen Sachlichkeit - Wilhelm Morgner und die Soester Kunstavantgarde (1918-1934), cat. no. VII.06, with col.ill.
Arnold Topp, born in Soest in 1887 and living mainly in Brandenburg since 1913, made contact with the well-known Berlin gallery "Der Sturm" and its founder Herwarth Walden at an early age. Right at the beginning of his artistic career, Walden included him in the ranks of 'his' artists and mentioned him in the same breath as Wassily Kandinsky, Marc Chagall, Kurt Schwitters and Franz Marc. Topp greatly admired Walden and was aware that his artistic success would depend on him, the champion of Expressionism. Walden took on an almost paternal role for the aspiring artist and knew that he had a diamond to cut. During the war, Walden kept in touch and sent him the magazine "Der Sturm" to the front (see Rainer Enders, Arnold Topp. Ein Lebensbild, Weimar 2007, p. 37). Topp's artistic oeuvre encompassed a wide range of techniques - he worked in both oil and watercolour, mastered all common graphic techniques and also created reverse glass paintings from 1916 onwards.
The present work, owned by Topp's friend and sculptor Wilhelm Wulff, is one of the few surviving reverse glass paintings. With dark blue, green, orange and yellow areas of colour that have developed an attractive pattern due to the corroding tin, the glass painting "Malven" is one of Topp's earliest purely abstract works. It was exhibited at the "Der Sturm" gallery in 1923, the year it was created, and thus has an excellent provenance. As a large part of his entire oeuvre, especially the reverse glass paintings, was destroyed by the artist's early death in 1945, the work "Malven" is of particular significance.
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin
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Arnold Topp, Malven
Hinterglasbild mit halbopaken und opaken Malfarben und hinterlegter Zinnfolie. 25,1 x 19,1 cm. In Originalrahmen (33,1 x 26 cm). Unbezeichnet. - Insgesamt guter Erhaltungszustand.
Enders 23.Hg.2.
Mit einer Bestätigung von Ulrike Probst, der Tochter des ersten Besitzers Wilhelm Wulff, Soest, vom 16.10.2013.
Das Hinterglasgemälde war 2017/18 Teil des Forschungsprojekts der Volkswagenstiftung "Hinterglasmalerei als Technik der Klassischen Moderne 1905-1955", Museum Penzberg - Sammlung Campendonk, Penzberg.
Provenienz
Galerie Der Sturm, Berlin 1923 (mit rückwärtigem Etikett); Wilhelm Wulff, Soest (Geschenk des Künstlers), Nachlass Wilhelm Wulff (1980); Privatbesitz Nordrhein-Westfalen; Lempertz Köln, Auktion 882, 3.12.2005, Lot 999; Privatsammlung Nordrhein-Westfalen
Ausstellungen
Berlin 1923 (Galerie Der Sturm), Hundertdreiundzwanzigste Ausstellung. Arnold Topp, Wilhelm Wulff, Die jungen Dänen. Sturm-Gesamtschau, Kat. Nr. 25; Recklinghausen 1951 (Kunsthalle), Westfälische Kunst der letzten 50 Jahre, mit Abb.; Penzberg 2017 (Museum Sammlung Campendonk). Tiefenlicht. Malerei hinter Glas von August Macke bis Gerhard Richter, 2017, Farbabb. S. 17; Soest 2021 (Museum Wilhelm Morgner), Vom Expressionismus zur Neuen Sachlichkeit - Wilhelm Morgner und die Soester Kunstavantgarde (1918-1934), Kat. Nr. VII.06, mit Farbabb.
Arnold Topp, 1887 in Soest geboren und seit 1913 überwiegend in Brandenburg lebend, knüpfte schon früh Kontakt mit der bekannten Berliner Galerie „Der Sturm“ und ihrem Gründer Herwarth Walden. Schon zu Beginn seines künstlerischen Schaffens nahm Walden ihn in die Riege ‚seiner‘ Künstler auf und nannte ihn in einem Atemzug mit Wassily Kandinsky, Marc Chagall, Kurt Schwitters und Franz Marc. Topp verehrte Walden sehr, und ihm war bewusst, dass sein künstlerischer Erfolg von ihm, dem Streiter für den Expressionismus, abhängen würde. Walden übernahm eine fast väterliche Rolle für den aufstrebenden Künstler und wusste, dass es hier einen Diamanten zu schleifen galt. Während des Kriegseinsatzes hielt Walden den Kontakt und schickte ihm die Zeitschrift „Der Sturm“ an die Front (Vgl. Rainer Enders, Arnold Topp. Ein Lebensbild, Weimar 2007, S. 37). Das künstlerische Schaffen von Topp umfasst eine große technische Bandbreite – so arbeitete er sowohl in Öl als auch mit Aquarell, beherrschte alle gängigen grafischen Techniken und schuf seit 1916 auch Hinterglasgemälde.
Die vorliegende Arbeit aus dem Besitz des mit Topp befreundeten Bildhauers Wilhelm Wulff gehört zu den wenigen erhaltenen Hinterglasgemälden. Mit dunkelblauen, grünen, orangenen und gelben Farbflächen, die durch das korrodierende Zinn ein reizvolles Muster entwickelt haben, ist das Glasbild „Malven“ eines der frühesten, rein abstrakten Werke von Topp. Schon im Jahr seiner Entstehung 1923 war es in der Galerie „Der Sturm“ ausgestellt und hat damit eine hervorragende Provenienz. Da ein großer Teil seines Gesamtschaffens, vor allem die Hinterglasgemälde, durch den frühen Tod des Künstlers 1945 zerstört ist, kommt dem Werk „Malven“ eine besondere Bedeutung zu.
Arnold Topp, Malven
Reverse glass painting with semi-opaque and opaque paint colours and backed with tin foil. 25.1 x 19.1 cm. In original frame (33.1 x 26 cm). Unsigned. - Overall very good condition.
Enders 23.Hg.2.
With confirmation from Ulrike Probst, the daughter of the first owner WIlhelm Wulff, Soest, from 16 Oct. 2013.
In 2017/18, the reverse glass painting was part of the Volkswagen Foundation research project "Reverse Glass Painting as a Technique of Classical Modernism 1905-1955", Museum Penzberg - Campendonk Collection, Penzberg.
Provenance
Galerie Der Sturm, Berlin 1923 (label verso); Wilhelm Wulff, Soest (gift of the artist), Estate Wilhelm Wulff (1980); private ownership, North Rhine-Westphalia; Lempertz Cologne, auction 882, 3 Dec. 2005, lot 999; Private collection, North Rhine-Westphalia
Exhibitions
Berlin 1923 (Galerie Der Sturm), Hundertdreiundzwanzigste Ausstellung. Arnold Topp, Wilhelm Wulff, Die jungen Dänen. Sturm-Gesamtschau, cat. no. 25; Recklinghausen 1951 (Kunsthalle), Westfälische Kunst der letzten 50 Jahre, with ill.; Penzberg 2017 (Museum Sammlung Campendonk). Tiefenlicht. Malerei hinter Glas von August Macke bis Gerhard Richter, 2017, col. ill. p. 17; Soest 2021 (Museum Wilhelm Morgner), Vom Expressionismus zur Neuen Sachlichkeit - Wilhelm Morgner und die Soester Kunstavantgarde (1918-1934), cat. no. VII.06, with col.ill.
Arnold Topp, born in Soest in 1887 and living mainly in Brandenburg since 1913, made contact with the well-known Berlin gallery "Der Sturm" and its founder Herwarth Walden at an early age. Right at the beginning of his artistic career, Walden included him in the ranks of 'his' artists and mentioned him in the same breath as Wassily Kandinsky, Marc Chagall, Kurt Schwitters and Franz Marc. Topp greatly admired Walden and was aware that his artistic success would depend on him, the champion of Expressionism. Walden took on an almost paternal role for the aspiring artist and knew that he had a diamond to cut. During the war, Walden kept in touch and sent him the magazine "Der Sturm" to the front (see Rainer Enders, Arnold Topp. Ein Lebensbild, Weimar 2007, p. 37). Topp's artistic oeuvre encompassed a wide range of techniques - he worked in both oil and watercolour, mastered all common graphic techniques and also created reverse glass paintings from 1916 onwards.
The present work, owned by Topp's friend and sculptor Wilhelm Wulff, is one of the few surviving reverse glass paintings. With dark blue, green, orange and yellow areas of colour that have developed an attractive pattern due to the corroding tin, the glass painting "Malven" is one of Topp's earliest purely abstract works. It was exhibited at the "Der Sturm" gallery in 1923, the year it was created, and thus has an excellent provenance. As a large part of his entire oeuvre, especially the reverse glass paintings, was destroyed by the artist's early death in 1945, the work "Malven" is of particular significance.
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin