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Max Liebermann, Gartenlokal an der Havel

In Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kun...

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Köln
Max Liebermann, Gartenlokal an der Havel
Öl auf Malkarton. 32 x 39,8 cm. Gerahmt. Unten rechts schwarz signiert 'M Liebermann 16'. - An den Rändern partiell mit leichtem Berieb, ansonsten in tadellosem und farbfrischem Zustand.

Eberle 1916/12

Provenienz
Kunstsalon Paul Cassirer, Berlin (am 16.2.1917 bei Max Liebermann erworben, PC Nrn. 2854 und 14779, mit rückwärtigem Etikett); Staatssekretär von Simson, Berlin 1930; Kunststudio Klewer, Berlin 1972; Privatsammlung Hessen

Literatur
Karl Voll, Zu Max Liebermanns 70. Geburtstag, in: Kunst für Alle, Jg. XXXII, Heft 21/22 (August 1917), S. 401-408, Abb. S. 405; Alfred Kuhn, Max Liebermann. Gedanken und Bilder, München 1923, Abb. S. 20; Hans Ostwald, Das Liebermann-Buch, Berlin 1930, Abb. 150, S. 301; Weltkunst, Jg. XLII, 1972, Heft 8, S. 524

Der öffentliche Biergarten, das ländliche Ausflugslokal und der zum Flanieren einladende, städtische Park – die Künstler des Impressionismus entdeckten die Orte der Freizeit, an denen Bürger aller Couleur bei geselligem Beisammensein die Freuden des Stadtlebens zu genießen wussten. Vor allem die Gartenbilder der Impressionisten brachten die bürgerliche Freizeitgesellschaft in einer kultivierten Natur ins Bild. Durch die strahlende Farbigkeit und die Wiedergabe des Lichts kamen sie den französischen Impressionisten darin vielleicht am nächsten (vgl. Ausst. Kat. Bielefeld 2009, S. 95).
Auch Max Liebermann bildet hier keine Ausnahme. Schon seit dem Aufenthalt 1902 in Hamburg widmete er sich dem Bildthema des Gartenlokals. Um 1916 malte er den Biergarten des an der Havel gelegenen Lokals Nikolskoe, dessen Anwesen 1819 ein Geschenk des Königs an seine Tochter Charlotte und ihren Gatten, den russischen Thronfolger Nikolaus, war. Unser Gemälde ist eine der beiden bekannten Studien zum ebenfalls 1916 entstandenen, großformatigen Gemälde „Gartenlokal an der Havel. Nikolskoe“ in der Berliner Nationalgalerie. Schon bei der vorausgehenden Studie hatte Liebermann die Komposition festgelegt: Elegant gekleidete Damen und Herren der Berliner Gesellschaft sitzen an weiß gedeckten Tischen und schauen auf das muntere Treiben auf der Havel. Ein Zaun und drei Birken trennen das Lokal vom grünlich schimmernden Wasser. Mit teils pastosem, teils dünnem Farbauftrag entwarf Liebermann – mitten im Ersten Weltkrieg – eine friedvolle und heitere Stimmung und kam damit den französischen Impressionisten besonders nah.
Max Liebermann, Gartenlokal an der Havel
Oil on artist's board. 32 x 39.8 cm. Framed. Signed 'M Liebermann 16' in black lower right. - Partially with slight rubbing at the margins, otherwise in excellent condition with fresh colours.

Eberle 1916/12

Provenance
Kunstsalon Paul Cassirer, Berlin (acquired 16 Feb.1917 from Max Liebermann, PC nos. 2854 and 14779, label verso); Secretary of State von Simson, Berlin 1930; Kunststudio Klewer, Berlin 1972; Private collection, Hesse

Literature
Karl Voll, Zu Max Liebermanns 70. Geburtstag, in: Kunst für Alle, vol. XXXII, issue 21/22 (August 1917), p. 401-408, ill. p. 405; Alfred Kuhn, Max Liebermann. Gedanken und Bilder, Munich 1923, ill. p. 20; Hans Ostwald, Das Liebermann-Buch, Berlin 1930, ill. 150, p. 301; Weltkunst, vol. XLII, 1972, issue 8, p. 524.

The public beer garden, the country restaurant frequented by day trippers and the city park offering a place to go for a stroll – the impressionist artists of impressionism discovered the sites of leisure time, where citizens of every walk of life gathered socially to enjoy the pleasures of city life. In the words of the catalogue “Deutscher Impressionismus”: “the impressionists’ garden paintings brought the middle-class leisure society, set within an urban and cultivated nature, into the picture” and with their paintings’ radiant colours and their depiction of light, they may have come closest to the French impressionists in this regard (exh. cat. Bielefeld 2009, p. 95).
And Max Liebermann was no exception here. He had already been devoting attention to the subject of the garden restaurant since his 1902 stay in Hamburg. Around 1916 he was primarily painting the beer garden of the Nikolskoe restaurant, located on the Havel river: in 1819 the Prussian king had given the nearby estate to his daughter Charlotte and her husband Nicholas, the heir to the Russian throne. Our painting is one of the two known studies for the Nationalgalerie Berlin’s large-format picture “Gartenlokal an der Havel: Nikolskoe”, which was also created in 1916. Liebermann had already defined the composition in his prior study: elegantly dressed ladies and gentlemen from Berlin’s fashionable society sit at tables covered with white tablecoths and watch the lively activity on the Havel. A fence and three birch trees separate the restaurant from the green shimmer of the water. With sometimes thickly and sometimes thinly applied paint, Liebermann has sketched – in the midst of World War I – a peaceful and cheerful atmosphere, moving particularly close to the French impressionists in the process.
Max Liebermann, Gartenlokal an der Havel
Öl auf Malkarton. 32 x 39,8 cm. Gerahmt. Unten rechts schwarz signiert 'M Liebermann 16'. - An den Rändern partiell mit leichtem Berieb, ansonsten in tadellosem und farbfrischem Zustand.

Eberle 1916/12

Provenienz
Kunstsalon Paul Cassirer, Berlin (am 16.2.1917 bei Max Liebermann erworben, PC Nrn. 2854 und 14779, mit rückwärtigem Etikett); Staatssekretär von Simson, Berlin 1930; Kunststudio Klewer, Berlin 1972; Privatsammlung Hessen

Literatur
Karl Voll, Zu Max Liebermanns 70. Geburtstag, in: Kunst für Alle, Jg. XXXII, Heft 21/22 (August 1917), S. 401-408, Abb. S. 405; Alfred Kuhn, Max Liebermann. Gedanken und Bilder, München 1923, Abb. S. 20; Hans Ostwald, Das Liebermann-Buch, Berlin 1930, Abb. 150, S. 301; Weltkunst, Jg. XLII, 1972, Heft 8, S. 524

Der öffentliche Biergarten, das ländliche Ausflugslokal und der zum Flanieren einladende, städtische Park – die Künstler des Impressionismus entdeckten die Orte der Freizeit, an denen Bürger aller Couleur bei geselligem Beisammensein die Freuden des Stadtlebens zu genießen wussten. Vor allem die Gartenbilder der Impressionisten brachten die bürgerliche Freizeitgesellschaft in einer kultivierten Natur ins Bild. Durch die strahlende Farbigkeit und die Wiedergabe des Lichts kamen sie den französischen Impressionisten darin vielleicht am nächsten (vgl. Ausst. Kat. Bielefeld 2009, S. 95).
Auch Max Liebermann bildet hier keine Ausnahme. Schon seit dem Aufenthalt 1902 in Hamburg widmete er sich dem Bildthema des Gartenlokals. Um 1916 malte er den Biergarten des an der Havel gelegenen Lokals Nikolskoe, dessen Anwesen 1819 ein Geschenk des Königs an seine Tochter Charlotte und ihren Gatten, den russischen Thronfolger Nikolaus, war. Unser Gemälde ist eine der beiden bekannten Studien zum ebenfalls 1916 entstandenen, großformatigen Gemälde „Gartenlokal an der Havel. Nikolskoe“ in der Berliner Nationalgalerie. Schon bei der vorausgehenden Studie hatte Liebermann die Komposition festgelegt: Elegant gekleidete Damen und Herren der Berliner Gesellschaft sitzen an weiß gedeckten Tischen und schauen auf das muntere Treiben auf der Havel. Ein Zaun und drei Birken trennen das Lokal vom grünlich schimmernden Wasser. Mit teils pastosem, teils dünnem Farbauftrag entwarf Liebermann – mitten im Ersten Weltkrieg – eine friedvolle und heitere Stimmung und kam damit den französischen Impressionisten besonders nah.
Max Liebermann, Gartenlokal an der Havel
Oil on artist's board. 32 x 39.8 cm. Framed. Signed 'M Liebermann 16' in black lower right. - Partially with slight rubbing at the margins, otherwise in excellent condition with fresh colours.

Eberle 1916/12

Provenance
Kunstsalon Paul Cassirer, Berlin (acquired 16 Feb.1917 from Max Liebermann, PC nos. 2854 and 14779, label verso); Secretary of State von Simson, Berlin 1930; Kunststudio Klewer, Berlin 1972; Private collection, Hesse

Literature
Karl Voll, Zu Max Liebermanns 70. Geburtstag, in: Kunst für Alle, vol. XXXII, issue 21/22 (August 1917), p. 401-408, ill. p. 405; Alfred Kuhn, Max Liebermann. Gedanken und Bilder, Munich 1923, ill. p. 20; Hans Ostwald, Das Liebermann-Buch, Berlin 1930, ill. 150, p. 301; Weltkunst, vol. XLII, 1972, issue 8, p. 524.

The public beer garden, the country restaurant frequented by day trippers and the city park offering a place to go for a stroll – the impressionist artists of impressionism discovered the sites of leisure time, where citizens of every walk of life gathered socially to enjoy the pleasures of city life. In the words of the catalogue “Deutscher Impressionismus”: “the impressionists’ garden paintings brought the middle-class leisure society, set within an urban and cultivated nature, into the picture” and with their paintings’ radiant colours and their depiction of light, they may have come closest to the French impressionists in this regard (exh. cat. Bielefeld 2009, p. 95).
And Max Liebermann was no exception here. He had already been devoting attention to the subject of the garden restaurant since his 1902 stay in Hamburg. Around 1916 he was primarily painting the beer garden of the Nikolskoe restaurant, located on the Havel river: in 1819 the Prussian king had given the nearby estate to his daughter Charlotte and her husband Nicholas, the heir to the Russian throne. Our painting is one of the two known studies for the Nationalgalerie Berlin’s large-format picture “Gartenlokal an der Havel: Nikolskoe”, which was also created in 1916. Liebermann had already defined the composition in his prior study: elegantly dressed ladies and gentlemen from Berlin’s fashionable society sit at tables covered with white tablecoths and watch the lively activity on the Havel. A fence and three birch trees separate the restaurant from the green shimmer of the water. With sometimes thickly and sometimes thinly applied paint, Liebermann has sketched – in the midst of World War I – a peaceful and cheerful atmosphere, moving particularly close to the French impressionists in the process.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

Wichtige Informationen

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AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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