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Ernst Barlach, Der Melonenesser

In Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kun...

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Köln
Ernst Barlach, Der Melonenesser
Bronze. Höhe 33,7 cm. Rückseitig auf der Plinthe signiert 'E. Barlach' und rückseitig am Rand mit dem Gießerstempel "H. NOACK BERLIN". - Mit schöner dunkelbrauner, stellenweise goldener Patina.

Laur 112; Schult I 64

Provenienz
Privatsammlung Hamburg

Ausstellungen
U.a. Berlin 1907 (Sezession), Nr. 441 ("Melonenesser"); Herford 1910 (Gewerbe- und Industrieausstellung); Berlin/Düsseldorf 1930 (Galerie Flechtheim), Nr. 2 ("Der Melonenschneider"); Berlin 1948 (Galerie Franz), Kat. S. 22 Nr. 4; Düsseldorf 1951 (Galerie Alex Vömel), Kat. Nr. 6; Berlin 1951/52 (Deutsche Akademie der Künste), Kat. S. 121, Nr. 7 mit Abb.; Turin 1954 (Espressionismo e Arte Tedesca), Kat. Nr. 284; Lincoln/Nebraska 1955 (University of Nebraska Art Galleries), Nr. 4 ("The Melon Cutter"); Bremen 1959 (Kunsthalle), Kat. Nr. 5; Berlin 1981 (Galerie Nierendorf), Ernst Barlach, Einundfünfzig Bronzen, Kat. Nr. 4 mit Abb. ("Der Melonenschneider"); Antwerpen 1994/1995, (Koninklijk Museum voor Schone Kunsten Antwerpen), Ernst Barlach, Kat. Nr. 046 mit Abb.

Literatur
Vgl. Ernst Barlach. Plastiken, Handzeichnungen und Autographen, Ausst. Kat. Haus Hamburg, Stiftung Hermann F. Reemtsma 1977, Nr. 11a; Museum Ludwig Köln. Gemälde und Skulpturen, Köln 1986, S. 17; Anita Beloubek-Hammer, Ernst Barlach. Plastische Meisterwerke, Leipzig 1996, S. 24f.; Barlach und Russland. Ernst Barlachs Russlandreise im Sommer 1906, Ausst. Kat. Ernst Barlach-Gesellschaft Hamburg 2002, S. 345

Die seltene Bronzeplastik "Der Melonenesser" (auch bekannt als "Der Melonenschneider“ bzw. "Der Melonenschäler") von Ernst Barlach gehört zu den Arbeiten, die der Bildhauer unmittelbar nach seiner Russlandreise und den dort gewonnenen Eindrücken schuf. In einer Zeit der künstlerischen Unsicherheit und des ausbleibenden Erfolgs war er im August 1906 gemeinsam mit seinem Bruder Nikolaus über Warschau ins südrussische Charkow aufgebrochen. Schon nach wenigen Wochen fand Barlach zu der Erkenntnis, dass bei Beobachtung und Zeichnung der russischen Bauern und Bettler Inhalt und Form seiner Idee von Kunst auf ideale Weise übereinkamen. Erst jetzt wurde ihm bewusst, dass die „Teilnahme am Menschen“, wie er selbst schrieb, sein großes Thema werden sollte: „Ich muss mitleiden können“, schrieb er an seinen Verleger-Freund Reinhard Piper, „und meine künstlerische Muttersprache ist nun mal die menschliche Figur oder das Milieu, in dem der Mensch lebt, leidet, sich freut, fühlt und denkt“ (zit. nach: Die Ernst Barlach-Museen, Leipzig 1998, S. 46).
Die Eindrücke von dieser Reise kommen in Werken wie „Die Bettlerin“, „Das sitzende Weib“ und „Melonenesser“ von 1907 unmittelbar zum Ausdruck. Im Unterschied zu den vorausgegangenen Arbeiten, etwa der naturalistisch aufgefassten „Krautpflückerin“ (1894), wurde die bildhauerisch-plastische Form von nun an gebündelt, konzentriert und die Gewandfigur zum Ausdruck von Barlachs innerer Empfindung. Bei dem „Melonenesser“ ist die elementare Tätigkeit in die bildhauerische Formel einer aufstrebenden Diagonale gefasst. Beinahe alle Linien, der Oberkörper, das rechte Bein und die Gewandnähte, streben in diese Richtung und verleihen der Figur Geschlossenheit, aber auch Dynamik und Stärke.
Ernst Barlach, Der Melonenesser
Bronze. Height 33.7 cm. Signed 'E. Barlach' on the reverse of the plinth and with the foundry stamp "H. NOACK BERLIN" on the reverse side at the rim. - A fine dark brown, partly golden patina.

Laur 112; Schult I 64

Provenance
Private collection, Hamburg

Exhibitions
I.a. Berlin 1907 (Sezession), no. 441 ("Melonenesser"); Herford 1910 (Gewerbe- und Industrieausstellung); Berlin/Düsseldorf 1930 (Galerie Flechtheim), no. 2 ("Der Melonenschneider"); Berlin 1948 (Galerie Franz), cat. p. 22 no. 4; Düsseldorf 1951 (Galerie Alex Vömel), cat. no. 6; Berlin 1951/52 (Deutsche Akademie der Künste), cat. p. 121, no. 7 with ill.; Turin 1954 (Espressionismo e Arte Tedesca), cat. no. 284; Lincoln/Nebraska 1955 (University of Nebraska Art Galleries), no. 4 ("The Melon Cutter"); Bremen 1959 (Kunsthalle), cat. no. 5; Berlin 1981 (Galerie Nierendorf), Ernst Barlach, Einundfünfzig Bronzen, cat. no. 4 with ill. ("Der Melonenschneider"); Antwerp 1994/1995, (Koninklijk Museum voor Schone Kunsten Antwerpen), Ernst Barlach, cat. no. 046 with ill.

Literature
Cf. Ernst Barlach. Plastiken, Handzeichnungen und Autographen, exhib. cat. Haus Hamburg, Stiftung Hermann F. Reemtsma 1977, no. 11a; Museum Ludwig Köln. Gemälde und Skulpturen, Cologne 1986, p. 17; Anita Beloubek-Hammer, Ernst Barlach. Plastische Meisterwerke, Leipzig 1996, p. 24f.; Barlach und Russland. Ernst Barlachs Russlandreise im Sommer 1906, exhib. cat. Ernst Barlach-Gesellschaft Hamburg 2002, p. 345

Ernst Barlach's rare bronze sculpture "The Melon Eater" (also known as "The Melon Cutter" and "The Melon Peeler") is one of the works that the sculptor created immediately after his trip to Russia and based on the impressions he gained there. In August 1906, at a time of artistic uncertainty and lack of success, he and his brother Nikolaus set off for Kharkov in southern Russia via Warsaw. After only a few weeks, Barlach realised that in observing and drawing the Russian peasants and beggars, content and form of his vision of art coincided in an ideal way. Only now did he realise that "participation in people", as he himself wrote, was to become his great theme: "I must be able to sympathise," he wrote to his publisher friend Reinhard Piper, "and my artistic mother tongue is, after all, the human figure or the milieu in which people live, suffer, rejoice, feel and think" (quoted from: Die Ernst Barlach-Museen, Leipzig 1998, p. 46).

The impressions of this journey are directly expressed in works such as "The Beggar Woman", "The Sitting Woman" and the "The Melon Eater" of 1907. In contrast to previous works, such as the naturalistic "Cabbage picker" (1894), the sculptural form was now bundled and concentrated, and the robed figure became an expression of Barlach's inner feelings. In the "Melon Eater", the elementary activity is captured in the sculptural formula of a rising diagonal. Almost all the lines, the upper body, the right leg and the seams of the robe, strive in this direction and give the figure unity, but also dynamism and strength.
Ernst Barlach, Der Melonenesser
Bronze. Höhe 33,7 cm. Rückseitig auf der Plinthe signiert 'E. Barlach' und rückseitig am Rand mit dem Gießerstempel "H. NOACK BERLIN". - Mit schöner dunkelbrauner, stellenweise goldener Patina.

Laur 112; Schult I 64

Provenienz
Privatsammlung Hamburg

Ausstellungen
U.a. Berlin 1907 (Sezession), Nr. 441 ("Melonenesser"); Herford 1910 (Gewerbe- und Industrieausstellung); Berlin/Düsseldorf 1930 (Galerie Flechtheim), Nr. 2 ("Der Melonenschneider"); Berlin 1948 (Galerie Franz), Kat. S. 22 Nr. 4; Düsseldorf 1951 (Galerie Alex Vömel), Kat. Nr. 6; Berlin 1951/52 (Deutsche Akademie der Künste), Kat. S. 121, Nr. 7 mit Abb.; Turin 1954 (Espressionismo e Arte Tedesca), Kat. Nr. 284; Lincoln/Nebraska 1955 (University of Nebraska Art Galleries), Nr. 4 ("The Melon Cutter"); Bremen 1959 (Kunsthalle), Kat. Nr. 5; Berlin 1981 (Galerie Nierendorf), Ernst Barlach, Einundfünfzig Bronzen, Kat. Nr. 4 mit Abb. ("Der Melonenschneider"); Antwerpen 1994/1995, (Koninklijk Museum voor Schone Kunsten Antwerpen), Ernst Barlach, Kat. Nr. 046 mit Abb.

Literatur
Vgl. Ernst Barlach. Plastiken, Handzeichnungen und Autographen, Ausst. Kat. Haus Hamburg, Stiftung Hermann F. Reemtsma 1977, Nr. 11a; Museum Ludwig Köln. Gemälde und Skulpturen, Köln 1986, S. 17; Anita Beloubek-Hammer, Ernst Barlach. Plastische Meisterwerke, Leipzig 1996, S. 24f.; Barlach und Russland. Ernst Barlachs Russlandreise im Sommer 1906, Ausst. Kat. Ernst Barlach-Gesellschaft Hamburg 2002, S. 345

Die seltene Bronzeplastik "Der Melonenesser" (auch bekannt als "Der Melonenschneider“ bzw. "Der Melonenschäler") von Ernst Barlach gehört zu den Arbeiten, die der Bildhauer unmittelbar nach seiner Russlandreise und den dort gewonnenen Eindrücken schuf. In einer Zeit der künstlerischen Unsicherheit und des ausbleibenden Erfolgs war er im August 1906 gemeinsam mit seinem Bruder Nikolaus über Warschau ins südrussische Charkow aufgebrochen. Schon nach wenigen Wochen fand Barlach zu der Erkenntnis, dass bei Beobachtung und Zeichnung der russischen Bauern und Bettler Inhalt und Form seiner Idee von Kunst auf ideale Weise übereinkamen. Erst jetzt wurde ihm bewusst, dass die „Teilnahme am Menschen“, wie er selbst schrieb, sein großes Thema werden sollte: „Ich muss mitleiden können“, schrieb er an seinen Verleger-Freund Reinhard Piper, „und meine künstlerische Muttersprache ist nun mal die menschliche Figur oder das Milieu, in dem der Mensch lebt, leidet, sich freut, fühlt und denkt“ (zit. nach: Die Ernst Barlach-Museen, Leipzig 1998, S. 46).
Die Eindrücke von dieser Reise kommen in Werken wie „Die Bettlerin“, „Das sitzende Weib“ und „Melonenesser“ von 1907 unmittelbar zum Ausdruck. Im Unterschied zu den vorausgegangenen Arbeiten, etwa der naturalistisch aufgefassten „Krautpflückerin“ (1894), wurde die bildhauerisch-plastische Form von nun an gebündelt, konzentriert und die Gewandfigur zum Ausdruck von Barlachs innerer Empfindung. Bei dem „Melonenesser“ ist die elementare Tätigkeit in die bildhauerische Formel einer aufstrebenden Diagonale gefasst. Beinahe alle Linien, der Oberkörper, das rechte Bein und die Gewandnähte, streben in diese Richtung und verleihen der Figur Geschlossenheit, aber auch Dynamik und Stärke.
Ernst Barlach, Der Melonenesser
Bronze. Height 33.7 cm. Signed 'E. Barlach' on the reverse of the plinth and with the foundry stamp "H. NOACK BERLIN" on the reverse side at the rim. - A fine dark brown, partly golden patina.

Laur 112; Schult I 64

Provenance
Private collection, Hamburg

Exhibitions
I.a. Berlin 1907 (Sezession), no. 441 ("Melonenesser"); Herford 1910 (Gewerbe- und Industrieausstellung); Berlin/Düsseldorf 1930 (Galerie Flechtheim), no. 2 ("Der Melonenschneider"); Berlin 1948 (Galerie Franz), cat. p. 22 no. 4; Düsseldorf 1951 (Galerie Alex Vömel), cat. no. 6; Berlin 1951/52 (Deutsche Akademie der Künste), cat. p. 121, no. 7 with ill.; Turin 1954 (Espressionismo e Arte Tedesca), cat. no. 284; Lincoln/Nebraska 1955 (University of Nebraska Art Galleries), no. 4 ("The Melon Cutter"); Bremen 1959 (Kunsthalle), cat. no. 5; Berlin 1981 (Galerie Nierendorf), Ernst Barlach, Einundfünfzig Bronzen, cat. no. 4 with ill. ("Der Melonenschneider"); Antwerp 1994/1995, (Koninklijk Museum voor Schone Kunsten Antwerpen), Ernst Barlach, cat. no. 046 with ill.

Literature
Cf. Ernst Barlach. Plastiken, Handzeichnungen und Autographen, exhib. cat. Haus Hamburg, Stiftung Hermann F. Reemtsma 1977, no. 11a; Museum Ludwig Köln. Gemälde und Skulpturen, Cologne 1986, p. 17; Anita Beloubek-Hammer, Ernst Barlach. Plastische Meisterwerke, Leipzig 1996, p. 24f.; Barlach und Russland. Ernst Barlachs Russlandreise im Sommer 1906, exhib. cat. Ernst Barlach-Gesellschaft Hamburg 2002, p. 345

Ernst Barlach's rare bronze sculpture "The Melon Eater" (also known as "The Melon Cutter" and "The Melon Peeler") is one of the works that the sculptor created immediately after his trip to Russia and based on the impressions he gained there. In August 1906, at a time of artistic uncertainty and lack of success, he and his brother Nikolaus set off for Kharkov in southern Russia via Warsaw. After only a few weeks, Barlach realised that in observing and drawing the Russian peasants and beggars, content and form of his vision of art coincided in an ideal way. Only now did he realise that "participation in people", as he himself wrote, was to become his great theme: "I must be able to sympathise," he wrote to his publisher friend Reinhard Piper, "and my artistic mother tongue is, after all, the human figure or the milieu in which people live, suffer, rejoice, feel and think" (quoted from: Die Ernst Barlach-Museen, Leipzig 1998, p. 46).

The impressions of this journey are directly expressed in works such as "The Beggar Woman", "The Sitting Woman" and the "The Melon Eater" of 1907. In contrast to previous works, such as the naturalistic "Cabbage picker" (1894), the sculptural form was now bundled and concentrated, and the robed figure became an expression of Barlach's inner feelings. In the "Melon Eater", the elementary activity is captured in the sculptural formula of a rising diagonal. Almost all the lines, the upper body, the right leg and the seams of the robe, strive in this direction and give the figure unity, but also dynamism and strength.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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