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Lovis Corinth, Im Fischerhaus

In Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kun...

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Köln
Lovis Corinth, Im Fischerhaus
Öl auf Leinwand. 91,5 x 117 cm. Gerahmt. Unten rechts rot signiert und datiert 'CORINTH (LOVIS). 1886'. - Insgesamt in gutem Zustand.

Berend-Corinth 42

Provenienz
Hugo Helbing, Berlin; Galerie Wiltschek, Berlin (1925-1930); Hugo Helbing, München, Auktion 4. Dezember 1930, Lot 16; Bayerische Vereinsbank, München; Hugo Helbing, München, Auktion 30. Juni 1932, Lot 16; Privatbesitz, wohl Österreich; restituiert an den Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs (1995); Christie's London, Impressionist and Modern Art, 22. Juni 2005, Lot 135, verkauft im Namen des Österreichischen Israelitischen Gemeindebundes zugunsten bedürftiger Opfer des Holocaust; Privatsammlung Rancho Palos Verdes, Kalifornien

Literatur
Karl Schwarz, Lovis Corinth - Berlin, in: Deutsche Kunst und Dekoration, 21. Jg., Nr. 1, Oktober 1917, S. 14 mit Abb.; Alfred Rohde, Der Junge Corinth, Berlin 1941, S. 55 mit Abb. Nr. 34

Das eindrucksvolle Interieur zählt zu den frühen Ölgemälden von Lovis Corinth, einem der vielseitigsten deutschen Maler der Jahrhundertwende. Von 1880 bis 1884 studierte er an der Akademie der Bildenden Künste in München und wechselte danach an die Académie Julian in Paris. Dort lebte Corinth von 1884 bis 1887 – unterbrochen von Sommeraufenthalten in München, im Schwarzwald oder im holsteinischen Panker.
Das Gemälde „Im Fischerhaus“ entstand 1886 in Ellerbek bei Kiel während einer Ostseereise mit dem holsteinischen Maler Hans Olde. Das Interieur gibt Einblick in die mit warmen rotbraunen Tönen getünchte Diele eines Ellerbeker Fischerhauses. Eine junge Frau mit hochgestecktem Haar und blauem Arbeitskleid hat Fangnetze über eine Holzstange gelegt, um diese in einem mit heißem Öl gefüllten Trog, der auf einer dunkelgrün gestrichenen Holzbank vor ihr abgestellt ist, zu imprägnieren. Gleichzeitig werden die Enden der massiven Holzstange von zwei Mädchen festgehalten. Die lächelnd wiedergegebene Hauptprotagonistin scheint abgelenkt durch ein Gespräch mit ihrem Gegenüber, einem jungen Fischer, dessen Gesicht von einem Südwester verschattet ist. Eine Pfeife rauchend beobachtet er den Vorgang aus Distanz. Das gedämpfte Kolorit der Szene erinnert an Interieurs der holländischen und flämischen Malerei. Die Behandlung des Lichts und die flächige Malweise bei der Verteilung der Schlaglichter auf Haar, Gesichtern und Stoffen hat Corinth aber von den Franzosen gelernt: Natürliches Tageslicht, das durch das Fenster und einen schmalen Türspalt fällt, modelliert die Abfolge von nuancierten Braun-, Beige- und Blautönen und bringt flächige Formen zum Leuchten. Obwohl dem ostpreußischen Künstler 1885 eine Auszeichnung im Pariser Salon versagt blieb, gelang es ihm, eine 1886 entstandene erste Ölstudie zum Motiv „Im Fischerhaus“ im „Salon des Beaux Arts“ von 1887 immerhin zu platzieren (Berend-Corinth 41).
Lovis Corinth, Im Fischerhaus
Oil on canvas. 91.5 x 117 cm. Framed. Signed and dated 'CORINTH (LOVIS). 1886' in red lower right. - Overall in very good condition.

Berend-Corinth 42

Provenance
Hugo Helbing, Berlin; Galerie Wiltschek, Berlin (1925-1930); Hugo Helbing, Munich, Auction 4 December 1930, Lot 16; Bayerische Vereinsbank, München; Hugo Helbing, Munich, Auktion 30 June 1932, Lot 16; private ownership, probably Austria; restituted to the Federal Association of the Jewish Religious Communities of Austria (1995); Christie's London, Impressionist and Modern Art, 22 June 2005, Lot 135, sold on behalf of the Austrian Jewish Community Association for the benefit of victims of the Holocaust in need; Private collection Rancho Palos Verdes, California

Literature
Karl Schwarz, Lovis Corinth - Berlin, in: Deutsche Kunst und Dekoration, Vol. 21, no. 1, october 1917, p. 14 with ill.; Alfred Rohde, Der Junge Corinth, Berlin 1941, p. 55 with ill. no. 34

This striking interior is an early oil painting by Lovis Corinth, one of the most versatile German painters from the turn of the century. He studied at Munich’s academy of fine arts from 1880 to 1884 and then switched to the Académie Julian in Paris. Corinth lived there from 1884 to 1887 – interrupted by summers spent in Munich, the Black Forest or Panker in Holstein.
The painting “Im Fischerhaus” was created in Ellerbek bei Kiel in 1886, during a Baltic journey with Hans Olde, a painter based in Holstein. The interior provides a glimpse inside an Ellerbek fisherman’s house, whose hall is washed in warm reddish-brown tones. A young woman with a blue dress and her hair up has laid fishing nets across a wooden pole in order to impregnate them with the hot oil in the trough placed in front of her on a wooden bench painted dark green. At the same time, the ends of the massive wooden pole are being held by two girls. The main figure is depicted smiling and seems distracted by her conversation with the young fisherman opposite her, whose face is obscured by the shadow of his sou’wester. Smoking a pipe, he observes the process from a distance. The scene’s muted palette recalls interiors from Dutch and Flemish painting. However, the painter has learned his treatment of light and how to place highlights on the hair, faces and fabrics from the French: natural daylight, which enters through the window and a narrow crack in the door, models the nuanced sequence of browns, beiges and blues, causing the two-dimensional forms to glow. Although the East Prussian artist was denied an award at the “Salon des Beaux Arts” in Paris in 1885, he succeeded in at least placing at the salon of 1887 after submitting an initial oil study from 1886 (Berend-Corinth 41) dealing with the motif of “Im Fischerhaus”.
Lovis Corinth, Im Fischerhaus
Öl auf Leinwand. 91,5 x 117 cm. Gerahmt. Unten rechts rot signiert und datiert 'CORINTH (LOVIS). 1886'. - Insgesamt in gutem Zustand.

Berend-Corinth 42

Provenienz
Hugo Helbing, Berlin; Galerie Wiltschek, Berlin (1925-1930); Hugo Helbing, München, Auktion 4. Dezember 1930, Lot 16; Bayerische Vereinsbank, München; Hugo Helbing, München, Auktion 30. Juni 1932, Lot 16; Privatbesitz, wohl Österreich; restituiert an den Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs (1995); Christie's London, Impressionist and Modern Art, 22. Juni 2005, Lot 135, verkauft im Namen des Österreichischen Israelitischen Gemeindebundes zugunsten bedürftiger Opfer des Holocaust; Privatsammlung Rancho Palos Verdes, Kalifornien

Literatur
Karl Schwarz, Lovis Corinth - Berlin, in: Deutsche Kunst und Dekoration, 21. Jg., Nr. 1, Oktober 1917, S. 14 mit Abb.; Alfred Rohde, Der Junge Corinth, Berlin 1941, S. 55 mit Abb. Nr. 34

Das eindrucksvolle Interieur zählt zu den frühen Ölgemälden von Lovis Corinth, einem der vielseitigsten deutschen Maler der Jahrhundertwende. Von 1880 bis 1884 studierte er an der Akademie der Bildenden Künste in München und wechselte danach an die Académie Julian in Paris. Dort lebte Corinth von 1884 bis 1887 – unterbrochen von Sommeraufenthalten in München, im Schwarzwald oder im holsteinischen Panker.
Das Gemälde „Im Fischerhaus“ entstand 1886 in Ellerbek bei Kiel während einer Ostseereise mit dem holsteinischen Maler Hans Olde. Das Interieur gibt Einblick in die mit warmen rotbraunen Tönen getünchte Diele eines Ellerbeker Fischerhauses. Eine junge Frau mit hochgestecktem Haar und blauem Arbeitskleid hat Fangnetze über eine Holzstange gelegt, um diese in einem mit heißem Öl gefüllten Trog, der auf einer dunkelgrün gestrichenen Holzbank vor ihr abgestellt ist, zu imprägnieren. Gleichzeitig werden die Enden der massiven Holzstange von zwei Mädchen festgehalten. Die lächelnd wiedergegebene Hauptprotagonistin scheint abgelenkt durch ein Gespräch mit ihrem Gegenüber, einem jungen Fischer, dessen Gesicht von einem Südwester verschattet ist. Eine Pfeife rauchend beobachtet er den Vorgang aus Distanz. Das gedämpfte Kolorit der Szene erinnert an Interieurs der holländischen und flämischen Malerei. Die Behandlung des Lichts und die flächige Malweise bei der Verteilung der Schlaglichter auf Haar, Gesichtern und Stoffen hat Corinth aber von den Franzosen gelernt: Natürliches Tageslicht, das durch das Fenster und einen schmalen Türspalt fällt, modelliert die Abfolge von nuancierten Braun-, Beige- und Blautönen und bringt flächige Formen zum Leuchten. Obwohl dem ostpreußischen Künstler 1885 eine Auszeichnung im Pariser Salon versagt blieb, gelang es ihm, eine 1886 entstandene erste Ölstudie zum Motiv „Im Fischerhaus“ im „Salon des Beaux Arts“ von 1887 immerhin zu platzieren (Berend-Corinth 41).
Lovis Corinth, Im Fischerhaus
Oil on canvas. 91.5 x 117 cm. Framed. Signed and dated 'CORINTH (LOVIS). 1886' in red lower right. - Overall in very good condition.

Berend-Corinth 42

Provenance
Hugo Helbing, Berlin; Galerie Wiltschek, Berlin (1925-1930); Hugo Helbing, Munich, Auction 4 December 1930, Lot 16; Bayerische Vereinsbank, München; Hugo Helbing, Munich, Auktion 30 June 1932, Lot 16; private ownership, probably Austria; restituted to the Federal Association of the Jewish Religious Communities of Austria (1995); Christie's London, Impressionist and Modern Art, 22 June 2005, Lot 135, sold on behalf of the Austrian Jewish Community Association for the benefit of victims of the Holocaust in need; Private collection Rancho Palos Verdes, California

Literature
Karl Schwarz, Lovis Corinth - Berlin, in: Deutsche Kunst und Dekoration, Vol. 21, no. 1, october 1917, p. 14 with ill.; Alfred Rohde, Der Junge Corinth, Berlin 1941, p. 55 with ill. no. 34

This striking interior is an early oil painting by Lovis Corinth, one of the most versatile German painters from the turn of the century. He studied at Munich’s academy of fine arts from 1880 to 1884 and then switched to the Académie Julian in Paris. Corinth lived there from 1884 to 1887 – interrupted by summers spent in Munich, the Black Forest or Panker in Holstein.
The painting “Im Fischerhaus” was created in Ellerbek bei Kiel in 1886, during a Baltic journey with Hans Olde, a painter based in Holstein. The interior provides a glimpse inside an Ellerbek fisherman’s house, whose hall is washed in warm reddish-brown tones. A young woman with a blue dress and her hair up has laid fishing nets across a wooden pole in order to impregnate them with the hot oil in the trough placed in front of her on a wooden bench painted dark green. At the same time, the ends of the massive wooden pole are being held by two girls. The main figure is depicted smiling and seems distracted by her conversation with the young fisherman opposite her, whose face is obscured by the shadow of his sou’wester. Smoking a pipe, he observes the process from a distance. The scene’s muted palette recalls interiors from Dutch and Flemish painting. However, the painter has learned his treatment of light and how to place highlights on the hair, faces and fabrics from the French: natural daylight, which enters through the window and a narrow crack in the door, models the nuanced sequence of browns, beiges and blues, causing the two-dimensional forms to glow. Although the East Prussian artist was denied an award at the “Salon des Beaux Arts” in Paris in 1885, he succeeded in at least placing at the salon of 1887 after submitting an initial oil study from 1886 (Berend-Corinth 41) dealing with the motif of “Im Fischerhaus”.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

Wichtige Informationen

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For buyer’s premium and VAT please refer to the particular lot.

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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