Los

2011

Lucas Cranach d. Ä., Werkstatt, Porträt Johann Friedrich I, genannt der Großmütige, Kurfürst von Sac

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

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Lucas Cranach d. Ä., Werkstatt, Porträt Johann Friedrich I, genannt der Großmütige, Kurfürst von Sac
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Köln
Lucas Cranach d. Ä., Werkstatt, Porträt Johann Friedrich I, genannt der Großmütige, Kurfürst von Sac
Öl auf Holz. 20 x 14 cm.
Auf dem Kragen in Perlenstickerei ein sich wiederholendes "S". Reste einer Inschrift oben rechts: JOHANNN FRI(...).

Gutachten
Prof. Dr. Gunnar Heydenreich, Diana Blumenroth, CICS, TH Köln, Untersuchungsbericht 23-0554, 2. Oktober 2023.

Provenienz
Sammlung Stroganov (laut handschriftlichem Etikett auf der Rahmenrückseite). - Belgische Privatsammlung.

Lucas Cranach d. Ä. und seine Werkstatt haben den sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich (1503-1553) mehrfach dargestellt. Vorliegendes Bildnis befand sich ehemals in der Sammlung Stroganov. Es wiederholt einen Darstellungstyp, der den Kurfürsten als Halbfigur mit perlenbesticktem Kragen und Pelzmuff in den Händen vor blauem Hintergrund zeigt. Drei Porträts dieses Typus sind bekannt und werden Lucas Cranach d. Ä. und seiner Werkstatt zugeschrieben: Das Bildnis des Kurfürsten aus der Burg Güssing in der Landesgalerie Burgenland, Eisenstadt. Das dazu gehörige Gegenstück zeigt die Gemahlin des Kurfürsten, Sibylle, Kurfürstin von Sachsen, und ist 1535 datiert (siehe Cranach Digital Archive, ID AT_LGB_128). Zwei weitere Versionen haben ein fast deckungsgleiches Format wie das vorliegende Bildnis: Das Gemäldepaar mit Kurfürsten und Kurfürstin aus dem Gothaer Schloss, das ebenfalls 1535 datiert ist (Cranach Digital Archive, ID DE_SMG_SG13) und das mit Schlangensignet signierte Gemäldepaar in der Veste Coburg (DE_KSVC_M021), das um 1536 datiert wird.

Eine vor kurzem erfolgte kunsttechnologische Untersuchung der Tafel durch Prof. Dr. Gunnar Heydenreich, CICS, TH Köln, half die Zuschreibungsfrage zu klären. Er hält die Entstehung des Gemäldes in der Wittenberger Cranach-Werkstatt für möglich. "Besonderheiten in Unterzeichnung und Materialverwendung lassen jedoch die Entstehung im Umfeld oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausschließen. Einige Gestaltungselemente, wie z.B. die Kette, Gewandbordüren und der Kurfürstenring weisen Ähnlichkeiten mit Werken des Meisters I.S. auf. Auch unterzeichnete der Meister I.S. noch in den 1560er Jahren Porträts mit einem flüssigen Zeichenmedium und ähnlichen Stilmerkmalen." Heydenreich hält es für möglich, dass das Gemälde Teil einer Porträtserie war. Darauf deutet die in Resten erhaltene Aufschrift "JOHANN FRI..." am oberen Bildrand hin. Er zieht einen Vergleich mit der Porträtserie des Meisters I.S. aus der Zeit um 1560 in der Gothaer Kunstkammer Ernst des Frommen (Cranach Digital Archive DE_KSVC_M024).
Lucas Cranach the Elder, studio of, Portrait of Prince Elector Johann Friedrich I of Saxony, called
Oil on panel. 20 x 14 cm.
With a repeating "S" in the beaded embroidery of the collar. Remnants of an inscription in the upper right: JOHANNN FRI(...).

Certificate
Prof Dr Gunnar Heydenreich, Diana Blumenroth, CICS, TH Köln, Investigation Report 23-0554, 2 October 2023.

Provenance
Stroganov Collection (according to a handwritten label on the back of the frame). - Belgian private collection.

Lucas Cranach the Elder and his workshop painted the Saxon Elector Johann Friedrich (1503-1553) numerous times. The present portrait was formerly housed in the Stroganov collection. This depiction type shows the elector in half-length with a pearl-embroidered collar and a fur muff in his hands against a blue background. Three portraits of this type are known and are attributed to Lucas Cranach the Elder and his workshop: the portrait of the elector from Güssing Castle in the Landesgalerie Burgenland, Eisenstadt. The corresponding counterpart shows the elector's wife, Sibylle, Electress of Saxony, and is dated 1535 (see Cranach Digital Archive, ID AT_LGB_128). Two other versions have an almost identical format to the present portrait: the pair of paintings with the elector and electress from Gotha Castle, which is also dated 1535 (Cranach Digital Archive, ID DE_SMG_SG13) and the pair of paintings signed with a snake signet in the Veste Coburg (DE_KSVC_M021), which is dated around 1536.

A recent technological examination of the panel by Prof Gunnar Heydenreich of the CICS, TH Cologne, helped clarify the attribution question. He believes it is possible that the painting was created in the Cranach workshop in Wittenberg. "Special features of the signature and use of materials cannot, however, exclude the possibility that it was created in the surrounding area or at a later date. Some design elements, such as the chain, the hems of the garments and the Elector's ring, show similarities to works by the Master I.S. The Master I.S. also signed portraits with a fluid drawing medium and similar stylistic features in the 1560s." Heydenreich believes it is possible that the painting was part of a series of portraits. This is indicated by the remains of the inscription "JOHANN FRI..." at the top of the picture. He draws a comparison with the portrait series of the master I.S. from around 1560 in the Gotha art cabinet of Ernst the Pious, among others (Cranach Digital Archive DE_KSVC_M024).
Lucas Cranach d. Ä., Werkstatt, Porträt Johann Friedrich I, genannt der Großmütige, Kurfürst von Sac
Öl auf Holz. 20 x 14 cm.
Auf dem Kragen in Perlenstickerei ein sich wiederholendes "S". Reste einer Inschrift oben rechts: JOHANNN FRI(...).

Gutachten
Prof. Dr. Gunnar Heydenreich, Diana Blumenroth, CICS, TH Köln, Untersuchungsbericht 23-0554, 2. Oktober 2023.

Provenienz
Sammlung Stroganov (laut handschriftlichem Etikett auf der Rahmenrückseite). - Belgische Privatsammlung.

Lucas Cranach d. Ä. und seine Werkstatt haben den sächsischen Kurfürsten Johann Friedrich (1503-1553) mehrfach dargestellt. Vorliegendes Bildnis befand sich ehemals in der Sammlung Stroganov. Es wiederholt einen Darstellungstyp, der den Kurfürsten als Halbfigur mit perlenbesticktem Kragen und Pelzmuff in den Händen vor blauem Hintergrund zeigt. Drei Porträts dieses Typus sind bekannt und werden Lucas Cranach d. Ä. und seiner Werkstatt zugeschrieben: Das Bildnis des Kurfürsten aus der Burg Güssing in der Landesgalerie Burgenland, Eisenstadt. Das dazu gehörige Gegenstück zeigt die Gemahlin des Kurfürsten, Sibylle, Kurfürstin von Sachsen, und ist 1535 datiert (siehe Cranach Digital Archive, ID AT_LGB_128). Zwei weitere Versionen haben ein fast deckungsgleiches Format wie das vorliegende Bildnis: Das Gemäldepaar mit Kurfürsten und Kurfürstin aus dem Gothaer Schloss, das ebenfalls 1535 datiert ist (Cranach Digital Archive, ID DE_SMG_SG13) und das mit Schlangensignet signierte Gemäldepaar in der Veste Coburg (DE_KSVC_M021), das um 1536 datiert wird.

Eine vor kurzem erfolgte kunsttechnologische Untersuchung der Tafel durch Prof. Dr. Gunnar Heydenreich, CICS, TH Köln, half die Zuschreibungsfrage zu klären. Er hält die Entstehung des Gemäldes in der Wittenberger Cranach-Werkstatt für möglich. "Besonderheiten in Unterzeichnung und Materialverwendung lassen jedoch die Entstehung im Umfeld oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausschließen. Einige Gestaltungselemente, wie z.B. die Kette, Gewandbordüren und der Kurfürstenring weisen Ähnlichkeiten mit Werken des Meisters I.S. auf. Auch unterzeichnete der Meister I.S. noch in den 1560er Jahren Porträts mit einem flüssigen Zeichenmedium und ähnlichen Stilmerkmalen." Heydenreich hält es für möglich, dass das Gemälde Teil einer Porträtserie war. Darauf deutet die in Resten erhaltene Aufschrift "JOHANN FRI..." am oberen Bildrand hin. Er zieht einen Vergleich mit der Porträtserie des Meisters I.S. aus der Zeit um 1560 in der Gothaer Kunstkammer Ernst des Frommen (Cranach Digital Archive DE_KSVC_M024).
Lucas Cranach the Elder, studio of, Portrait of Prince Elector Johann Friedrich I of Saxony, called
Oil on panel. 20 x 14 cm.
With a repeating "S" in the beaded embroidery of the collar. Remnants of an inscription in the upper right: JOHANNN FRI(...).

Certificate
Prof Dr Gunnar Heydenreich, Diana Blumenroth, CICS, TH Köln, Investigation Report 23-0554, 2 October 2023.

Provenance
Stroganov Collection (according to a handwritten label on the back of the frame). - Belgian private collection.

Lucas Cranach the Elder and his workshop painted the Saxon Elector Johann Friedrich (1503-1553) numerous times. The present portrait was formerly housed in the Stroganov collection. This depiction type shows the elector in half-length with a pearl-embroidered collar and a fur muff in his hands against a blue background. Three portraits of this type are known and are attributed to Lucas Cranach the Elder and his workshop: the portrait of the elector from Güssing Castle in the Landesgalerie Burgenland, Eisenstadt. The corresponding counterpart shows the elector's wife, Sibylle, Electress of Saxony, and is dated 1535 (see Cranach Digital Archive, ID AT_LGB_128). Two other versions have an almost identical format to the present portrait: the pair of paintings with the elector and electress from Gotha Castle, which is also dated 1535 (Cranach Digital Archive, ID DE_SMG_SG13) and the pair of paintings signed with a snake signet in the Veste Coburg (DE_KSVC_M021), which is dated around 1536.

A recent technological examination of the panel by Prof Gunnar Heydenreich of the CICS, TH Cologne, helped clarify the attribution question. He believes it is possible that the painting was created in the Cranach workshop in Wittenberg. "Special features of the signature and use of materials cannot, however, exclude the possibility that it was created in the surrounding area or at a later date. Some design elements, such as the chain, the hems of the garments and the Elector's ring, show similarities to works by the Master I.S. The Master I.S. also signed portraits with a fluid drawing medium and similar stylistic features in the 1560s." Heydenreich believes it is possible that the painting was part of a series of portraits. This is indicated by the remains of the inscription "JOHANN FRI..." at the top of the picture. He draws a comparison with the portrait series of the master I.S. from around 1560 in the Gotha art cabinet of Ernst the Pious, among others (Cranach Digital Archive DE_KSVC_M024).

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 197
Lose: 235
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

shipping@lempertz.com

Tel.: 0049221925729 19

Wichtige Informationen

Cologne
Vernissage Thursday, 9 Nov, 6 pm
Friday, 10 Nov, 10 am - 5.30 pm
Saturday, 11 Nov, 10 am - 4 pm, by appointment only
Sunday, 12 Nov, 11 am - 4 pm
Monday, 13 Nov - Wednesday, 14 Nov, 10 am - 5.30 pm

In selection
Munich, St. Anna-Platz 3
Monday, 6 Nov and Tuesday, 7 Nov, 10 am - 5 pm

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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