Los

2015

Girolamo da Santacroce, zugeschrieben, Erscheinung Christi vor Maria

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

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Girolamo da Santacroce, zugeschrieben, Erscheinung Christi vor Maria
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Köln
Girolamo da Santacroce, zugeschrieben, Erscheinung Christi vor Maria
Öl auf Holz. 59,5 x 74 cm.

Die Szene der Erscheinung Christi ist in einem häuslichen Interieur angesiedelt, das durch eine strenge Perspektive definiert wird. Die Balken der Decke bilden einen Kontrapunkt zum Boden und lenken den Blick auf das Zentrum der Szene, wo sich die durch die Gesten der Figuren erzeugten Diagonalen treffen. Das zweibogige Fenster im Hintergrund öffnet den Blick auf eine Berglandschaft. Die klare Komposition erinnert stark an die venezianische Tradition des Quattrocento, an Künstler wie Giovanni Bellini und Cima da Conegliano.
Das vorliegende Werk zeigt starke Ähnlichkeiten zu einigen Arbeiten aus der Werkstatt von Santacroce. Insbesondere die architektonische Struktur und die klare Aufteilung der Darstellungsebenen finden sich in Werken von Girolamo wieder, beispielsweise der „Thronenden Madonna mit Kind und einem hl. Bischof“ (Öl auf Holz, 51,8 x 69,9 cm, Mead Art Museum, Amherst College, Amherst (MA) Massachusetts) und einer „Verkündigung“ (Öl auf Holz, 55,6 x 71,1 cm); der Gesichtstypus der Madonna und der Engel ist vergleichbar mit dem der Anbetung oder des Kindes in der Dresdner Gemäldegalerie (Öl auf Holz, 62 x 75,5 cm). Außerdem haben alle oben genannten Tafeln fast identische Abmessungen.
Zwei Malerfamilien mit dem Namen Santa Croce waren gleichzeitig um 1500 in Venedig tätig. Girolamo da Santa Croce (1480/1485 Santa Croce, Val Brembana, Bergamo – 1556 Venedig) war Schüler von Gentile Bellini, wahrscheinlich zusammen mit Francesco di Simone da Santa Croce, einem Vertreter der anderen Malerwerkstatt gleichen Namens. Nach dem Tod Gentiles blieb Girolamo in der Werkstatt seines Bruders Giovanni. Der Beginn von Girolamos eigener Malertätigkeit kann wahrscheinlich um 1510 angesetzt werden.
In einem Schreiben vom 21.9.1962 an den Vorbesitzer hat Franco Russoli, der Direktor der Sovrintendenza alle Gallerie – Milano das Gemälde Girolamo da Santacroce zugeschrieben: “per quanto è possibile giudicare dalla fotografia che ha inviato, il dipinto di Sua proprietà sembra una opera di Girolamo Galizzi da Santacroce, pittore di Bergamo morto a Venezia nel 1556.”
Girolamo da Santacroce, attributed to, Christ Appears to the Madonna
Oil on panel. 59.5 x 74 cm.

The scene is set in a domestic interior with starkly defined perspective; the beams of the ceiling act as a counterpoint to those of the floor and direct the viewer's eye towards the centre of the image, where the diagonals created by the figures' gestures meet. The double arch in the background opens up onto the faint outline of a mountain landscape. The clear and solid composition is strongly reminiscent of the Venetian Quattrocento tradition, particularly the works of artists such as Giovanni Bellini and Cima da Conegliano.
One can detect quite clear parallels to the works of the Bottega dei Santacroce: the architectural structure and the clear division of the of the work into various levels can be found especially in works by Girolamo such as the “Madonna and Child Enthroned with a Holy Bishop” (oil on panel, 51.8 x 69.9 cm, Mead Art Museum, Amherst College, Amherst/MA) and the “Annunciation” (oil on panel, 55.6 x 71.1 cm). The facial type of the Madonna and the angels compare closely to those from the Adoration or the Child in the Dresden Gemäldegalerie (oil on panel, 62 x 75.5 cm). Furthermore, all of the above-mentioned panels share almost identical dimensions.
Two families of painters who both bore the name Santa Croce were active in Venice simultaneously in the time around 1500. Girolamo da Santa Croce was a disciple of Gentile Bellini, most likely together with Francesco di Simone da Santa Croce, a representative of the other painting workshop of the same name. After Gentile’s death, Girolamo remained in the workshop of his brother Giovanni. The beginning of Girolamo’s own career can likely be placed around 1510.
In a letter of to the previous owner dated 21.9.1962, the director of the Sovrintendenza alle Gallerie - Milano, Franco Russoli, attributed the painting to Girolamo da Santacroce: "as far as can be judged from the photograph he has sent, the painting belonging to you appears to be a work by Girolamo Galizzi da Santacroce, a painter from Bergamo who died in Venice in 1556".
Girolamo da Santacroce, zugeschrieben, Erscheinung Christi vor Maria
Öl auf Holz. 59,5 x 74 cm.

Die Szene der Erscheinung Christi ist in einem häuslichen Interieur angesiedelt, das durch eine strenge Perspektive definiert wird. Die Balken der Decke bilden einen Kontrapunkt zum Boden und lenken den Blick auf das Zentrum der Szene, wo sich die durch die Gesten der Figuren erzeugten Diagonalen treffen. Das zweibogige Fenster im Hintergrund öffnet den Blick auf eine Berglandschaft. Die klare Komposition erinnert stark an die venezianische Tradition des Quattrocento, an Künstler wie Giovanni Bellini und Cima da Conegliano.
Das vorliegende Werk zeigt starke Ähnlichkeiten zu einigen Arbeiten aus der Werkstatt von Santacroce. Insbesondere die architektonische Struktur und die klare Aufteilung der Darstellungsebenen finden sich in Werken von Girolamo wieder, beispielsweise der „Thronenden Madonna mit Kind und einem hl. Bischof“ (Öl auf Holz, 51,8 x 69,9 cm, Mead Art Museum, Amherst College, Amherst (MA) Massachusetts) und einer „Verkündigung“ (Öl auf Holz, 55,6 x 71,1 cm); der Gesichtstypus der Madonna und der Engel ist vergleichbar mit dem der Anbetung oder des Kindes in der Dresdner Gemäldegalerie (Öl auf Holz, 62 x 75,5 cm). Außerdem haben alle oben genannten Tafeln fast identische Abmessungen.
Zwei Malerfamilien mit dem Namen Santa Croce waren gleichzeitig um 1500 in Venedig tätig. Girolamo da Santa Croce (1480/1485 Santa Croce, Val Brembana, Bergamo – 1556 Venedig) war Schüler von Gentile Bellini, wahrscheinlich zusammen mit Francesco di Simone da Santa Croce, einem Vertreter der anderen Malerwerkstatt gleichen Namens. Nach dem Tod Gentiles blieb Girolamo in der Werkstatt seines Bruders Giovanni. Der Beginn von Girolamos eigener Malertätigkeit kann wahrscheinlich um 1510 angesetzt werden.
In einem Schreiben vom 21.9.1962 an den Vorbesitzer hat Franco Russoli, der Direktor der Sovrintendenza alle Gallerie – Milano das Gemälde Girolamo da Santacroce zugeschrieben: “per quanto è possibile giudicare dalla fotografia che ha inviato, il dipinto di Sua proprietà sembra una opera di Girolamo Galizzi da Santacroce, pittore di Bergamo morto a Venezia nel 1556.”
Girolamo da Santacroce, attributed to, Christ Appears to the Madonna
Oil on panel. 59.5 x 74 cm.

The scene is set in a domestic interior with starkly defined perspective; the beams of the ceiling act as a counterpoint to those of the floor and direct the viewer's eye towards the centre of the image, where the diagonals created by the figures' gestures meet. The double arch in the background opens up onto the faint outline of a mountain landscape. The clear and solid composition is strongly reminiscent of the Venetian Quattrocento tradition, particularly the works of artists such as Giovanni Bellini and Cima da Conegliano.
One can detect quite clear parallels to the works of the Bottega dei Santacroce: the architectural structure and the clear division of the of the work into various levels can be found especially in works by Girolamo such as the “Madonna and Child Enthroned with a Holy Bishop” (oil on panel, 51.8 x 69.9 cm, Mead Art Museum, Amherst College, Amherst/MA) and the “Annunciation” (oil on panel, 55.6 x 71.1 cm). The facial type of the Madonna and the angels compare closely to those from the Adoration or the Child in the Dresden Gemäldegalerie (oil on panel, 62 x 75.5 cm). Furthermore, all of the above-mentioned panels share almost identical dimensions.
Two families of painters who both bore the name Santa Croce were active in Venice simultaneously in the time around 1500. Girolamo da Santa Croce was a disciple of Gentile Bellini, most likely together with Francesco di Simone da Santa Croce, a representative of the other painting workshop of the same name. After Gentile’s death, Girolamo remained in the workshop of his brother Giovanni. The beginning of Girolamo’s own career can likely be placed around 1510.
In a letter of to the previous owner dated 21.9.1962, the director of the Sovrintendenza alle Gallerie - Milano, Franco Russoli, attributed the painting to Girolamo da Santacroce: "as far as can be judged from the photograph he has sent, the painting belonging to you appears to be a work by Girolamo Galizzi da Santacroce, a painter from Bergamo who died in Venice in 1556".

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 197
Lose: 235
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

shipping@lempertz.com

Tel.: 0049221925729 19

Wichtige Informationen

Cologne
Vernissage Thursday, 9 Nov, 6 pm
Friday, 10 Nov, 10 am - 5.30 pm
Saturday, 11 Nov, 10 am - 4 pm, by appointment only
Sunday, 12 Nov, 11 am - 4 pm
Monday, 13 Nov - Wednesday, 14 Nov, 10 am - 5.30 pm

In selection
Munich, St. Anna-Platz 3
Monday, 6 Nov and Tuesday, 7 Nov, 10 am - 5 pm

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

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7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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