Los

2001

Meister des Friedrich-Altars (Wiener-Neustädter Altars) von 1447, Die Geißelung Christi. Die Dornenk

In Alte Kunst und 19. Jahrhundert

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Köln
Meister des Friedrich-Altars (Wiener-Neustädter Altars) von 1447, Die Geißelung Christi. Die Dornenk
Tempera auf Holz, auf Holz aufgelegt. Jeweils 96 x 46 cm.

Gutachten
Dr. Ernst Buchner, München, 16. Januar 1957 ("Geisselung Christi" zusammen mit der Vorderseite "Die Heilige Katharina vor dem Richter").

Provenienz
Wiener Privatbesitz (laut Thieme-Becker, 1950). – Lempertz Köln, November 1962, Lot 68 („Die Geißelung Christi“ und „Die Dornenkrönung“); in der gleichen Auktion die Vorderseiten, Lot 67 („Die Heilige Katharina vor dem Richter“ und „Martyrium der Hl. Katharina"). – Kunsthandel Xaver Scheidwimmer, 1966, seitdem in einer süddeutschen Privatsammlung.

Ausstellungen
Gotik in Österreich, Wien 1926, Kat. Nr. 33 ("Ecce homo").

Literatur
Meister des Friedrich-Altares von 1447. In: Hans Vollmer (Hrsg.): Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart. Begründet von Ulrich Thieme und Felix Becker. Bd. 37: Meister mit Notnamen und Monogrammisten, Leipzig 1950, S. 108f. - Alfred Stange: Deutsche Malerei der Gotik. Band 11: Österreich und der ostdeutsche Siedlungsraum von Danzig bis Siebenbürgen in der Zeit von 1400 bis 1500, München, Berlin 1961, S. 24, Tafel 66.

Die Innen- und Aussenseiten zweier Altarflügel des Meisters des Friedrich-Altares hat Lempertz 1962 als „Meister des Wiener Neustädter Altares“ versteigert. Bei vorliegenden Tafeln handelt es sich um die beiden Aussenseiten mit Passionsszenen: „Die Geißelung Christi“ und „Die Dornenkrönung“. Der Verbleib der beiden Innenseiten (siehe Abb. 1 und 2) mit Szenen aus dem Leben der Hl. Katharina ist nicht bekannt („Die Hl. Katharina vor dem Richter“ und „Martyrium der Hl. Katharina“). Die Altarflügel gehörten zu einer Serie von zehn Gemälden (1966 im Kunsthandel). Diese waren in ihrer ursprünglichen Form wohl fünf (?) doppelseitig bemalte Tafeln eines Passionsaltares, die sich ehemals in Wiener Privatbesitz befanden.

Der Meister des Friedrich- oder auch Wiener-Neustädter Altars von 1447 trägt seinen Namen nach dem von Kaiser Friedrich III. für die Neuklosterkirche zu Wiener Neustadt gestifteten Flügelaltar (datiert 1447), der sich heute im Chor des Wiener Stephansdomes befindet. Der Hofmaler war um 1440/60 in Wien und der Wiener Neustadt tätig. Ein weiteres Werk dieses Meisters, entstanden wohl um 1440, sind die acht Szenen aus dem Leben Christi auf den Flügelrückseiten des Znaimer Schnitzaltars im Kunsthistorischen Museum, Wien. Zu den bisher bekannten Frühwerken des Meisters zählen eine "Heimsuchung", ehemals in Berlin, sowie eine "Geburt Christi" und eine "Anbetung der Könige" in Budapest. Die beiden vorliegenden Passionstafeln dürften etwa gleichzeitig mit dem Wiener-Neustädter Altar entstanden sein. Sie sind im Stil für die Zeit sehr konservativ und basieren wie diese auf den Formprinzipien des „Weichen Stils“.

Abb. 1 / Ill. 1 / Martyrium der Hl. Katharina, Flügelinnenseite / The Martyrdom of Saint Catherine, inner side of a wing.
Abb. 2 / Ill. 2 / Die Hl. Katharina vor dem Richter, Flügelinnenseite / Saint Catherine before the judge, inner side of a wing.
Master of the Friedrich Altar (Wiener-Neustädter Altar) of 1447, Christ at the Column. Christ Crowne
Tempera on panel, mounted on panel. each 96 x 46 cm.

Certificate
Dr. Ernst Buchner, Munich, 16th January 1957 ("The Flagellation of Christ" together with the front side "Saint Catherine before the Judge").

Provenance
Viennese private ownership (according to Thieme-Becker, 1950). - Lempertz Cologne, November 1962, lot 68 ("The Flagellation of Christ" and "Christ Crowned with Thorns"); in the same auction, the fronts, lot 67 ("Saint Catherine before the Judge" and "Martyrdom of Saint Catherine"). - Art dealer Xaver Scheidwimmer, 1966, since then in a south German private collection.

Exhibitions
Gotik in Österreich, Vienna 1926, cat. no. 33 ("Ecce homo").

Literature
Meister des Friedrich-Altares von 1447. In: Hans Vollmer (ed.): Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart. Begründet von Ulrich Thieme und Felix Becker. Vol. 37: Meister mit Notnamen und Monogrammisten, Leipzig 1950, p. 108f. - Alfred Stange: Deutsche Malerei der Gotik. Volume 11: Österreich und der ostdeutsche Siedlungsraum von Danzig bis Siebenbürgen in der Zeit von 1400 bis 1500, Munich, Berlin 1961, p. 24, plate 66.

Lempertz auctioned the inner and outer panels of two wings of an altar by the Master of the Friedrich Altar in 1962 as "Master of the Wiener Neustadter Altarpiece". The present panels are the two outer sides with Passion scenes: "The Scourging of Christ" and "The Crowning with Thorns". The whereabouts of the two inner panels (see figs. 1 and 2) with scenes from the life of St Catherine are not known ("St. Catherine before the Judge" and "Martyrdom of St. Catherine"). The altar wings belonged to a series of ten paintings (1966 in the art trade). In their original form, these were probably five (?) double-sided painted panels of a Passion altar, formerly in private ownership in Vienna.

The Master of the Friedrich or Wiener Neustädter Altarpiece of 1447 is named after the altar donated by Emperor Friedrich III for the Neuklosterkirche in Wiener Neustadt (dated 1447), which is now in the choir of St Stephen's Cathedral in Vienna. The court painter was active in Vienna and Wiener Neustadt around 1440/60. Another work by this master, probably created around 1440, are the eight scenes from the Life of Christ on the backs of the wings of the Znaim carved altarpiece in the Kunsthistorisches Museum, Vienna. Among the early works by the master known to date are a "Visitation", formerly in Berlin, as well as a "Nativity" and an "Adoration of the Magi" in Budapest. The two panels with the Passion presented here were probably created around the same time as the Vienna-Neustadt Altarpiece. They are very conservative in style for the time and, like these, are based on the formal principles of the "soft style".

Abb. 1 / Ill. 1 / Martyrium der St. Katharina, Flügelinnenseite / The Martyrdom of Saint Catherine, inner side of a wing.

Abb. 2 / Ill. 2 / Die Hl. Katharina vor dem Richter, Flügelinnenseite / Saint Catherine before the judge, inner side of a wing.
Meister des Friedrich-Altars (Wiener-Neustädter Altars) von 1447, Die Geißelung Christi. Die Dornenk
Tempera auf Holz, auf Holz aufgelegt. Jeweils 96 x 46 cm.

Gutachten
Dr. Ernst Buchner, München, 16. Januar 1957 ("Geisselung Christi" zusammen mit der Vorderseite "Die Heilige Katharina vor dem Richter").

Provenienz
Wiener Privatbesitz (laut Thieme-Becker, 1950). – Lempertz Köln, November 1962, Lot 68 („Die Geißelung Christi“ und „Die Dornenkrönung“); in der gleichen Auktion die Vorderseiten, Lot 67 („Die Heilige Katharina vor dem Richter“ und „Martyrium der Hl. Katharina"). – Kunsthandel Xaver Scheidwimmer, 1966, seitdem in einer süddeutschen Privatsammlung.

Ausstellungen
Gotik in Österreich, Wien 1926, Kat. Nr. 33 ("Ecce homo").

Literatur
Meister des Friedrich-Altares von 1447. In: Hans Vollmer (Hrsg.): Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart. Begründet von Ulrich Thieme und Felix Becker. Bd. 37: Meister mit Notnamen und Monogrammisten, Leipzig 1950, S. 108f. - Alfred Stange: Deutsche Malerei der Gotik. Band 11: Österreich und der ostdeutsche Siedlungsraum von Danzig bis Siebenbürgen in der Zeit von 1400 bis 1500, München, Berlin 1961, S. 24, Tafel 66.

Die Innen- und Aussenseiten zweier Altarflügel des Meisters des Friedrich-Altares hat Lempertz 1962 als „Meister des Wiener Neustädter Altares“ versteigert. Bei vorliegenden Tafeln handelt es sich um die beiden Aussenseiten mit Passionsszenen: „Die Geißelung Christi“ und „Die Dornenkrönung“. Der Verbleib der beiden Innenseiten (siehe Abb. 1 und 2) mit Szenen aus dem Leben der Hl. Katharina ist nicht bekannt („Die Hl. Katharina vor dem Richter“ und „Martyrium der Hl. Katharina“). Die Altarflügel gehörten zu einer Serie von zehn Gemälden (1966 im Kunsthandel). Diese waren in ihrer ursprünglichen Form wohl fünf (?) doppelseitig bemalte Tafeln eines Passionsaltares, die sich ehemals in Wiener Privatbesitz befanden.

Der Meister des Friedrich- oder auch Wiener-Neustädter Altars von 1447 trägt seinen Namen nach dem von Kaiser Friedrich III. für die Neuklosterkirche zu Wiener Neustadt gestifteten Flügelaltar (datiert 1447), der sich heute im Chor des Wiener Stephansdomes befindet. Der Hofmaler war um 1440/60 in Wien und der Wiener Neustadt tätig. Ein weiteres Werk dieses Meisters, entstanden wohl um 1440, sind die acht Szenen aus dem Leben Christi auf den Flügelrückseiten des Znaimer Schnitzaltars im Kunsthistorischen Museum, Wien. Zu den bisher bekannten Frühwerken des Meisters zählen eine "Heimsuchung", ehemals in Berlin, sowie eine "Geburt Christi" und eine "Anbetung der Könige" in Budapest. Die beiden vorliegenden Passionstafeln dürften etwa gleichzeitig mit dem Wiener-Neustädter Altar entstanden sein. Sie sind im Stil für die Zeit sehr konservativ und basieren wie diese auf den Formprinzipien des „Weichen Stils“.

Abb. 1 / Ill. 1 / Martyrium der Hl. Katharina, Flügelinnenseite / The Martyrdom of Saint Catherine, inner side of a wing.
Abb. 2 / Ill. 2 / Die Hl. Katharina vor dem Richter, Flügelinnenseite / Saint Catherine before the judge, inner side of a wing.
Master of the Friedrich Altar (Wiener-Neustädter Altar) of 1447, Christ at the Column. Christ Crowne
Tempera on panel, mounted on panel. each 96 x 46 cm.

Certificate
Dr. Ernst Buchner, Munich, 16th January 1957 ("The Flagellation of Christ" together with the front side "Saint Catherine before the Judge").

Provenance
Viennese private ownership (according to Thieme-Becker, 1950). - Lempertz Cologne, November 1962, lot 68 ("The Flagellation of Christ" and "Christ Crowned with Thorns"); in the same auction, the fronts, lot 67 ("Saint Catherine before the Judge" and "Martyrdom of Saint Catherine"). - Art dealer Xaver Scheidwimmer, 1966, since then in a south German private collection.

Exhibitions
Gotik in Österreich, Vienna 1926, cat. no. 33 ("Ecce homo").

Literature
Meister des Friedrich-Altares von 1447. In: Hans Vollmer (ed.): Allgemeines Lexikon der Bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart. Begründet von Ulrich Thieme und Felix Becker. Vol. 37: Meister mit Notnamen und Monogrammisten, Leipzig 1950, p. 108f. - Alfred Stange: Deutsche Malerei der Gotik. Volume 11: Österreich und der ostdeutsche Siedlungsraum von Danzig bis Siebenbürgen in der Zeit von 1400 bis 1500, Munich, Berlin 1961, p. 24, plate 66.

Lempertz auctioned the inner and outer panels of two wings of an altar by the Master of the Friedrich Altar in 1962 as "Master of the Wiener Neustadter Altarpiece". The present panels are the two outer sides with Passion scenes: "The Scourging of Christ" and "The Crowning with Thorns". The whereabouts of the two inner panels (see figs. 1 and 2) with scenes from the life of St Catherine are not known ("St. Catherine before the Judge" and "Martyrdom of St. Catherine"). The altar wings belonged to a series of ten paintings (1966 in the art trade). In their original form, these were probably five (?) double-sided painted panels of a Passion altar, formerly in private ownership in Vienna.

The Master of the Friedrich or Wiener Neustädter Altarpiece of 1447 is named after the altar donated by Emperor Friedrich III for the Neuklosterkirche in Wiener Neustadt (dated 1447), which is now in the choir of St Stephen's Cathedral in Vienna. The court painter was active in Vienna and Wiener Neustadt around 1440/60. Another work by this master, probably created around 1440, are the eight scenes from the Life of Christ on the backs of the wings of the Znaim carved altarpiece in the Kunsthistorisches Museum, Vienna. Among the early works by the master known to date are a "Visitation", formerly in Berlin, as well as a "Nativity" and an "Adoration of the Magi" in Budapest. The two panels with the Passion presented here were probably created around the same time as the Vienna-Neustadt Altarpiece. They are very conservative in style for the time and, like these, are based on the formal principles of the "soft style".

Abb. 1 / Ill. 1 / Martyrium der St. Katharina, Flügelinnenseite / The Martyrdom of Saint Catherine, inner side of a wing.

Abb. 2 / Ill. 2 / Die Hl. Katharina vor dem Richter, Flügelinnenseite / Saint Catherine before the judge, inner side of a wing.

Alte Kunst und 19. Jahrhundert

Auktionsdatum
Lose: 197
Lose: 235
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

shipping@lempertz.com

Tel.: 0049221925729 19

Wichtige Informationen

Cologne
Vernissage Thursday, 9 Nov, 6 pm
Friday, 10 Nov, 10 am - 5.30 pm
Saturday, 11 Nov, 10 am - 4 pm, by appointment only
Sunday, 12 Nov, 11 am - 4 pm
Monday, 13 Nov - Wednesday, 14 Nov, 10 am - 5.30 pm

In selection
Munich, St. Anna-Platz 3
Monday, 6 Nov and Tuesday, 7 Nov, 10 am - 5 pm

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

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9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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