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Seltene frühe Kaffeekanne mit Lackbemalung

In Kunstgewerbe

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Köln
Seltene frühe Kaffeekanne mit Lackbemalung
Rotes Böttgersteinzeug, schwarzbraune Glasur, gepinselter und gepuderter Lackdekor in Mattgold und Rotbraun. Vierkantiges Modell mit viereckiger Tülle an geschweiftem Steg über Fischkopfansatz, profilierter reliefierter Ohrhenkel. Auf zwei Seiten reliefierte Prunuszweige, staffiert in Mattgold, mit braunroten Binnenkonturen. Ähnliche Dekore auch auf den Seiten des Ausgusses und des Henkels, zusätzlich zwei Insekten. Viereckiger, nicht ursprünglich zugehöriger, aber historischer Deckel. Inventarnummer in weißem Lack L 974.1.120 A und B (Deckel). Riss im unteren Henkelbereich, zwei millimetergroße Chips vorne am Fuß. Mit Deckelknauf H 15,5 cm.
Meissen, um 1710 - 15, das Modell vom Hofsilberschmied Johann Jakob Irminger, die Bemalung Martin Schnell, zugeschrieben.

Das Besondere dieses Objekts ist die äußerst gut erhaltene originale Lackierung, die dem Dresdener Hoflackierer Martin Schnell zugeschrieben ist. Schnell hatte schon 1703 überzeugende Proben seiner Fertigkeit dem sächsischen König August II. zukommen lassen, wurde aber erst am 22. Januar 1710 offiziell engagiert. Seine Arbeit bestand hauptsächlich darin, Lackarbeiten für die Raumgestaltungen der ehrgeizigen Bauprojekte des Königs zu realisieren. Von ca. 1711 bis 1715 war Martin Schnell auch bei der Porzellanmanufaktur beschäftigt und bezog dort das höchste aller bezahlten Gehälter, mehr als das Doppelte dessen, was der Erfinder der Masse und Arkanist, Johann Friedrich Böttger, erhielt.
Das Kannenmodell erscheint bereits im Inventar von 1711 der Meissener Manufaktur unter Nr. 241: "24 Coffe Krügel". Claus Boltz ordnet es den türkischen Kaffeekannen zu, die entweder als Schauobjekte oder tatsächlich zum Genuss von türkischem Mokka gedacht waren. In der Porzellansammlung Dresden befinden sich noch 17 Exemplare der Kanne, Böttgersteinzeug in unterschiedlichen Oberflächenfarben, teilweise mit Schliff-, aber keines mit lackiertem Dekor.

Provenienz
Ehemals Sammlung Lothar Franz von Schönborn (1655 - 1729), bis vor Kurzem im Besitz der Familie.

Literatur
Das Modell mit Haubendeckel und verschieden dekorierten Oberflächen bei Boltz, Steinzeug und Porzellane der Böttgerperiode – Die Inventare und die Ostermesse des Jahres 1719, in: Keramos 167/168/2000, Abb. 84 ff.
S.a. Bursche, Meissen. Steinzeug und Porzellan des 18. Jahrhunderts. Kunstgewerbemuseum Berlin, Berlin 1980, Kat. Nr. 10 f., zwei Exemplare in mattem rotem Böttger-Steinzeug mit Schnittdekor.
S.a. Syz/Jefferson Miller II/Rückert, Catalogue of the Hans Syz Collection, Vol. I, Washington 1979, Kat. Nr. 1.
S.a. Cassidy-Geiger, The Arnhold Collection of Meissen Porcelain 1710 – 50, New York-London 2008, Kat. Nr. 106.
S.a. Pietsch, Early Meissen Porcelain. The Wark Collection, London 2011, Kat. Nr. 6.
A rare early Meissen Böttger stoneware coffee pot with lacquered decor
Red Böttger stonware, dark brown glaze, matte gold and reddish brown lacquer decor applied with brush and sponge. Four-sided model with spout of square section issuing from a fish's mouth; faceted curved handle. With prunus sprig reliefs on two faces picked out in matte gold and reddish brown inner contours. Similar decor to the spout and handle with two insects. Associated square lid from another historical piece. White lacquer inventory nos. L 974.1.120 A and B (lid). A crack in the lower section of the handle, two milimeter sized chips to the front of the base. H with finial 15.5 cm.
Around 1710 - 15, model by the court goldsmith Johann Jakob Irminger, decor attributed to Martin Schnell.

This object is outstanding for its extremely well-preserved original lacquer paintwork, which is attributed to the Dresden court painter Martin Schnell. Schnell had already given convincing samples of his skills to the Saxon King August II in 1703, but was not officially hired until January 22nd 1710. His work mainly consisted of carrying out lacquer work for the interior design of the king's ambitious building projects. From around 1711 to 1715, Martin Schnell was also employed at the porcelain factory and received the highest salary of all paid there, more than double what the inventor of the mass and arcanist, Johann Friedrich Böttger, received.
This jug model appears in the Meissen Manufactory's inventory as of 1711 under no. 241: "24 Coffe Krügel". Claus Boltz assigns it to the Turkish coffee pots, which were intended either as display objects or actually for enjoying Turkish mocha. In the Dresden Porcelain Collection there are still 17 examples of this pot in Böttger stoneware of varying colour, some with carved decoration, but none with lacquer.

Provenance
Former collection of Lothar Franz von Schönborn (1655 - 1729), in family ownership until very recently.

Literature
This model with a domed lid and varying surface decor in Boltz, Steinzeug und Porzellane der Böttgerperiode – Die Inventare und die Ostermesse des Jahres 1719, in: Keramos 167/168/2000, illus. 84 ff.
See also Bursche, Meissen. Steinzeug und Porzellan des 18. Jahrhunderts. Kunstgewerbemuseum Berlin, Berlin 1980, cat. no. 10 f., two examples in matte red Böttger stoneware with carved decor.
See also Syz/Jefferson Miller II/Rückert, Catalogue of the Hans Syz Collection, vol. I, Washington 1979, cat. no. 1.
See also Cassidy-Geiger, The Arnhold Collection of Meissen Porcelain 1710 – 50, New York-London 2008, cat. no. 106.
See also Pietsch, Early Meissen Porcelain. The Wark Collection, London 2011, cat. no. 6.
Seltene frühe Kaffeekanne mit Lackbemalung
Rotes Böttgersteinzeug, schwarzbraune Glasur, gepinselter und gepuderter Lackdekor in Mattgold und Rotbraun. Vierkantiges Modell mit viereckiger Tülle an geschweiftem Steg über Fischkopfansatz, profilierter reliefierter Ohrhenkel. Auf zwei Seiten reliefierte Prunuszweige, staffiert in Mattgold, mit braunroten Binnenkonturen. Ähnliche Dekore auch auf den Seiten des Ausgusses und des Henkels, zusätzlich zwei Insekten. Viereckiger, nicht ursprünglich zugehöriger, aber historischer Deckel. Inventarnummer in weißem Lack L 974.1.120 A und B (Deckel). Riss im unteren Henkelbereich, zwei millimetergroße Chips vorne am Fuß. Mit Deckelknauf H 15,5 cm.
Meissen, um 1710 - 15, das Modell vom Hofsilberschmied Johann Jakob Irminger, die Bemalung Martin Schnell, zugeschrieben.

Das Besondere dieses Objekts ist die äußerst gut erhaltene originale Lackierung, die dem Dresdener Hoflackierer Martin Schnell zugeschrieben ist. Schnell hatte schon 1703 überzeugende Proben seiner Fertigkeit dem sächsischen König August II. zukommen lassen, wurde aber erst am 22. Januar 1710 offiziell engagiert. Seine Arbeit bestand hauptsächlich darin, Lackarbeiten für die Raumgestaltungen der ehrgeizigen Bauprojekte des Königs zu realisieren. Von ca. 1711 bis 1715 war Martin Schnell auch bei der Porzellanmanufaktur beschäftigt und bezog dort das höchste aller bezahlten Gehälter, mehr als das Doppelte dessen, was der Erfinder der Masse und Arkanist, Johann Friedrich Böttger, erhielt.
Das Kannenmodell erscheint bereits im Inventar von 1711 der Meissener Manufaktur unter Nr. 241: "24 Coffe Krügel". Claus Boltz ordnet es den türkischen Kaffeekannen zu, die entweder als Schauobjekte oder tatsächlich zum Genuss von türkischem Mokka gedacht waren. In der Porzellansammlung Dresden befinden sich noch 17 Exemplare der Kanne, Böttgersteinzeug in unterschiedlichen Oberflächenfarben, teilweise mit Schliff-, aber keines mit lackiertem Dekor.

Provenienz
Ehemals Sammlung Lothar Franz von Schönborn (1655 - 1729), bis vor Kurzem im Besitz der Familie.

Literatur
Das Modell mit Haubendeckel und verschieden dekorierten Oberflächen bei Boltz, Steinzeug und Porzellane der Böttgerperiode – Die Inventare und die Ostermesse des Jahres 1719, in: Keramos 167/168/2000, Abb. 84 ff.
S.a. Bursche, Meissen. Steinzeug und Porzellan des 18. Jahrhunderts. Kunstgewerbemuseum Berlin, Berlin 1980, Kat. Nr. 10 f., zwei Exemplare in mattem rotem Böttger-Steinzeug mit Schnittdekor.
S.a. Syz/Jefferson Miller II/Rückert, Catalogue of the Hans Syz Collection, Vol. I, Washington 1979, Kat. Nr. 1.
S.a. Cassidy-Geiger, The Arnhold Collection of Meissen Porcelain 1710 – 50, New York-London 2008, Kat. Nr. 106.
S.a. Pietsch, Early Meissen Porcelain. The Wark Collection, London 2011, Kat. Nr. 6.
A rare early Meissen Böttger stoneware coffee pot with lacquered decor
Red Böttger stonware, dark brown glaze, matte gold and reddish brown lacquer decor applied with brush and sponge. Four-sided model with spout of square section issuing from a fish's mouth; faceted curved handle. With prunus sprig reliefs on two faces picked out in matte gold and reddish brown inner contours. Similar decor to the spout and handle with two insects. Associated square lid from another historical piece. White lacquer inventory nos. L 974.1.120 A and B (lid). A crack in the lower section of the handle, two milimeter sized chips to the front of the base. H with finial 15.5 cm.
Around 1710 - 15, model by the court goldsmith Johann Jakob Irminger, decor attributed to Martin Schnell.

This object is outstanding for its extremely well-preserved original lacquer paintwork, which is attributed to the Dresden court painter Martin Schnell. Schnell had already given convincing samples of his skills to the Saxon King August II in 1703, but was not officially hired until January 22nd 1710. His work mainly consisted of carrying out lacquer work for the interior design of the king's ambitious building projects. From around 1711 to 1715, Martin Schnell was also employed at the porcelain factory and received the highest salary of all paid there, more than double what the inventor of the mass and arcanist, Johann Friedrich Böttger, received.
This jug model appears in the Meissen Manufactory's inventory as of 1711 under no. 241: "24 Coffe Krügel". Claus Boltz assigns it to the Turkish coffee pots, which were intended either as display objects or actually for enjoying Turkish mocha. In the Dresden Porcelain Collection there are still 17 examples of this pot in Böttger stoneware of varying colour, some with carved decoration, but none with lacquer.

Provenance
Former collection of Lothar Franz von Schönborn (1655 - 1729), in family ownership until very recently.

Literature
This model with a domed lid and varying surface decor in Boltz, Steinzeug und Porzellane der Böttgerperiode – Die Inventare und die Ostermesse des Jahres 1719, in: Keramos 167/168/2000, illus. 84 ff.
See also Bursche, Meissen. Steinzeug und Porzellan des 18. Jahrhunderts. Kunstgewerbemuseum Berlin, Berlin 1980, cat. no. 10 f., two examples in matte red Böttger stoneware with carved decor.
See also Syz/Jefferson Miller II/Rückert, Catalogue of the Hans Syz Collection, vol. I, Washington 1979, cat. no. 1.
See also Cassidy-Geiger, The Arnhold Collection of Meissen Porcelain 1710 – 50, New York-London 2008, cat. no. 106.
See also Pietsch, Early Meissen Porcelain. The Wark Collection, London 2011, cat. no. 6.

Kunstgewerbe

Auktionsdatum
Lose: 587
Lose: 173
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

shipping@lempertz.com

Tel.: 0049221925729 19

Wichtige Informationen

Cologne
Vernissage Thursday, 9 Nov, 6 pm
Friday, 10 Nov, 10 am - 5.30 pm
Saturday, 11 Nov, 10 am - 4 pm, by appointment only
Sunday, 12 Nov, 11 am - 4 pm
Monday, 13 Nov - Wednesday, 14 Nov, 10 am - 5.30 pm

In selection
Munich, St. Anna-Platz 3
Monday, 6 Nov and Tuesday, 7 Nov, 10 am - 5 pm

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

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9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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