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August Macke, Sitzender Akt II

In Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kun...

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August Macke, Sitzender Akt II
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Köln

August Macke, Sitzender Akt II
Aquarell und Gouache auf weißem Transparentpapier. 32 x 27 cm. Unter Glas gerahmt. Rückseitig unten rechts mit verblasstem Nachlass-Stempel versehen sowie mit Bleistift datiert und betitelt "Sitzender Akt". - In guter, farbfrischer Erhaltung.

Heiderich 158; Vriesen (1957) 176

Provenienz
Nachlass des Künstlers; Kunstsalon Änne Abels, Köln (rückseitig mit dem Etikett); Privatbesitz München, seit 1957; Kunsthaus Lempertz, Köln, Auktion 1059, Moderne Kunst, 27. November 2015, Lot 304; Privatsammlung Niedersachsen

Ausstellungen
Hannover 1935 (Kestner-Gesellschaft), August Macke, Kat. Nr. 73; Bielefeld 1957 (Städtisches Kunsthaus), Macke. Aquarell-Ausstellung, Kat. Nr. 176, Abb. S. 26; Arnsberg 2019 (Sauerland-Museum), August Macke ganz nah, ganzseitige Farbabb. S. 83

1912 setzte sich August Macke aquarellierend und zeichnend vielfach mit dem Sujet des weiblichen Aktes auseinander. Der "Sitzende Akt II", der durch seine Leuchtkraft besticht, wurde von ihm rein aus der Farbe entwickelt. Die Figur ist in rotbraunen Umrissen ausgeführt, das Inkarnat geht in den verschatteten Bereichen über in einen Orangeton, Lichter werden durch einzelne Details in Hellgrün gesetzt. Dasselbe Hellgrün sowie Dunkelblau sind die bestimmenden Farben des Umraums, der im unteren Bereich auch das Kolorit des Aktes wieder aufnimmt. Durch die sich so ergebenden Komplementärkontraste erfährt die Figur eine besondere Betonung und wird optisch weiter in den Vordergrund gezogen, wohingegen der Umraum zurücktritt.
Macke war beeindruckt von den Raumwirkungen, die Robert Delaunay durch die Verwendung von Farbe in seinem Werk entwickelt hatte. Im Jahr 1912 intensivierte sich der Kontakt zwischen beiden Künstlern und inspirierte Macke zu ähnlichen Farbexperimenten. „Delaunay arbeitet ohne Helldunkel die farbigen Kontrastgruppen so zusammen (oder vielleicht besser gesagt: er arbeitet sie so auseinander, aber zu einer Einheit), dass in seinen Bildern eine heftige Vor- und Rückwärtsbewegung entsteht.“ (August Macke, zit. nach: August Macke und die frühe Moderne in Europa, Ausst. Kat. Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster/Kunstmuseum Bonn 2001/2002, S. 20).
Die nicht näher definierten Naturformen des Umraumes haben eine ornamentale Qualität, wie sie in Mackes Aquarellen dieser Zeit häufig zu finden sind. Derselbe Akt mit stärkerer Binnenmodellierung existiert auch als Bleistiftzeichnung („Studie zum ‚Roten Akt'“, Heiderich Zeichnungen 1100), jedoch ohne ausgeführten Umraum.

August Macke, Sitzender Akt II
Watercolour and gouache on white transparent paper. 32 x 27 cm. Framed under glass. Faded estate stamp verso lower right and dated and titled "Sitzender Akt" in pencil. - In very good condition with fresh colours.

Heiderich 158; Vriesen (1957) 176

Provenance
Artist's estate; Kunstsalon Änne Abels, Cologne (label on reverse); Private ownership, Munich, since 1957; Kunsthaus Lempertz, Köln, Auktion 1059, Moderne Kunst, 27 November 2015, Lot 304; Private collection, Lower Saxony

Exhibitions
Hanover 1935 (Kestner-Gesellschaft), August Macke, cat. no. 73; Bielefeld 1957 (Städtisches Kunsthaus), Macke. Aquarell-Ausstellung, cat. no. 176, illus. p. 26; Arnsberg 2019 (Sauerland Museum), August Macke ganz nah, full-page colour illus. p. 83

In 1912 August Macke repeatedly used watercolours and drawings to explore the subject of the female nude. “Sitzender Akt II” captivates us with its luminosity, and the artist has developed it purely out of colour. The figure is realised in reddish-brown contours, the flesh tones transition into a shade of orange in the shadows, and highlights are inserted by way of individual details in light green. This same light green as well as a dark blue provide the defining colours of the surrounding space, which also incorporates the tonality of the nude again in the lower part of the picture. The resulting complementary contrasts give special emphasis to the figure and pull it further into the foreground, whereas the surrounding space retreats.
Macke was impressed by the spatial effects that Robert Delaunay had developed through the use of colour in his works. In 1912 the contact between the two artists intensified, and Macke was inspired to conduct similar experiments with colour. “Without contrasts of light and dark, Delaunay intertwines the contrasting groups of colours (or perhaps it would be better to say that he unravels them, but into a unified whole) in a way that produces an intensely projecting and receding movement in his pictures” (August Macke, cited in: August Macke und die frühe Moderne in Europa, exh. cat. Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster/Kunstmuseum Bonn 2001/2002, p. 20).
The very broadly defined natural forms of the surrounding space possess an ornamental quality often found in Macke’s watercolours from this period. The same nude also exists as a pencil drawing (“Studie zum ‘Roten Akt’”, Heiderich Zeichnungen 1100) featuring more interior modelling, but without the elaboration of the surrounding space.

August Macke, Sitzender Akt II
Aquarell und Gouache auf weißem Transparentpapier. 32 x 27 cm. Unter Glas gerahmt. Rückseitig unten rechts mit verblasstem Nachlass-Stempel versehen sowie mit Bleistift datiert und betitelt "Sitzender Akt". - In guter, farbfrischer Erhaltung.

Heiderich 158; Vriesen (1957) 176

Provenienz
Nachlass des Künstlers; Kunstsalon Änne Abels, Köln (rückseitig mit dem Etikett); Privatbesitz München, seit 1957; Kunsthaus Lempertz, Köln, Auktion 1059, Moderne Kunst, 27. November 2015, Lot 304; Privatsammlung Niedersachsen

Ausstellungen
Hannover 1935 (Kestner-Gesellschaft), August Macke, Kat. Nr. 73; Bielefeld 1957 (Städtisches Kunsthaus), Macke. Aquarell-Ausstellung, Kat. Nr. 176, Abb. S. 26; Arnsberg 2019 (Sauerland-Museum), August Macke ganz nah, ganzseitige Farbabb. S. 83

1912 setzte sich August Macke aquarellierend und zeichnend vielfach mit dem Sujet des weiblichen Aktes auseinander. Der "Sitzende Akt II", der durch seine Leuchtkraft besticht, wurde von ihm rein aus der Farbe entwickelt. Die Figur ist in rotbraunen Umrissen ausgeführt, das Inkarnat geht in den verschatteten Bereichen über in einen Orangeton, Lichter werden durch einzelne Details in Hellgrün gesetzt. Dasselbe Hellgrün sowie Dunkelblau sind die bestimmenden Farben des Umraums, der im unteren Bereich auch das Kolorit des Aktes wieder aufnimmt. Durch die sich so ergebenden Komplementärkontraste erfährt die Figur eine besondere Betonung und wird optisch weiter in den Vordergrund gezogen, wohingegen der Umraum zurücktritt.
Macke war beeindruckt von den Raumwirkungen, die Robert Delaunay durch die Verwendung von Farbe in seinem Werk entwickelt hatte. Im Jahr 1912 intensivierte sich der Kontakt zwischen beiden Künstlern und inspirierte Macke zu ähnlichen Farbexperimenten. „Delaunay arbeitet ohne Helldunkel die farbigen Kontrastgruppen so zusammen (oder vielleicht besser gesagt: er arbeitet sie so auseinander, aber zu einer Einheit), dass in seinen Bildern eine heftige Vor- und Rückwärtsbewegung entsteht.“ (August Macke, zit. nach: August Macke und die frühe Moderne in Europa, Ausst. Kat. Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster/Kunstmuseum Bonn 2001/2002, S. 20).
Die nicht näher definierten Naturformen des Umraumes haben eine ornamentale Qualität, wie sie in Mackes Aquarellen dieser Zeit häufig zu finden sind. Derselbe Akt mit stärkerer Binnenmodellierung existiert auch als Bleistiftzeichnung („Studie zum ‚Roten Akt'“, Heiderich Zeichnungen 1100), jedoch ohne ausgeführten Umraum.

August Macke, Sitzender Akt II
Watercolour and gouache on white transparent paper. 32 x 27 cm. Framed under glass. Faded estate stamp verso lower right and dated and titled "Sitzender Akt" in pencil. - In very good condition with fresh colours.

Heiderich 158; Vriesen (1957) 176

Provenance
Artist's estate; Kunstsalon Änne Abels, Cologne (label on reverse); Private ownership, Munich, since 1957; Kunsthaus Lempertz, Köln, Auktion 1059, Moderne Kunst, 27 November 2015, Lot 304; Private collection, Lower Saxony

Exhibitions
Hanover 1935 (Kestner-Gesellschaft), August Macke, cat. no. 73; Bielefeld 1957 (Städtisches Kunsthaus), Macke. Aquarell-Ausstellung, cat. no. 176, illus. p. 26; Arnsberg 2019 (Sauerland Museum), August Macke ganz nah, full-page colour illus. p. 83

In 1912 August Macke repeatedly used watercolours and drawings to explore the subject of the female nude. “Sitzender Akt II” captivates us with its luminosity, and the artist has developed it purely out of colour. The figure is realised in reddish-brown contours, the flesh tones transition into a shade of orange in the shadows, and highlights are inserted by way of individual details in light green. This same light green as well as a dark blue provide the defining colours of the surrounding space, which also incorporates the tonality of the nude again in the lower part of the picture. The resulting complementary contrasts give special emphasis to the figure and pull it further into the foreground, whereas the surrounding space retreats.
Macke was impressed by the spatial effects that Robert Delaunay had developed through the use of colour in his works. In 1912 the contact between the two artists intensified, and Macke was inspired to conduct similar experiments with colour. “Without contrasts of light and dark, Delaunay intertwines the contrasting groups of colours (or perhaps it would be better to say that he unravels them, but into a unified whole) in a way that produces an intensely projecting and receding movement in his pictures” (August Macke, cited in: August Macke und die frühe Moderne in Europa, exh. cat. Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster/Kunstmuseum Bonn 2001/2002, p. 20).
The very broadly defined natural forms of the surrounding space possess an ornamental quality often found in Macke’s watercolours from this period. The same nude also exists as a pencil drawing (“Studie zum ‘Roten Akt’”, Heiderich Zeichnungen 1100) featuring more interior modelling, but without the elaboration of the surrounding space.

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Lose: 96
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Köln Cologne
Dienstag 6. Juni 2023 Tuesday 6 June
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 97

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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