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Los
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Ernst Ludwig Kirchner, Zwei Frauen
Pastell und Kohle auf bräunlichem Papier. 43,5 x 33,5 cm. Unter Glas gerahmt. Unten links mit Bleistift signiert und datiert 'E L Kirchner 12'. Rückseitig datiert, betitelt und bezeichnet "Zwei Frauen 1912 Pastell". - Rückseitig mit der Bleistiftskizze eines Männerkopfes. - In guter Erhaltung.
Provenienz
Sammlung Max Sauerlandt, Hamburg; Grisebach Berlin, Auktion 24, 29. Mai 1992, Lot 23; Lempertz Köln, Auktion 746, 7. Juni 1997, Lot 1280; Privatsammlung Nordrhein-Westfalen
Literatur
Gerd Presler, Ernst Ludwig Kirchner: Seine Frauen, seine Modelle, seine Bilder, München/New York 1998, S. 73 f. mit Farbabb.; Magdalena M. Moeller, Von Dresden nach Davos. Ernst Ludwig Kirchner. Zeichnungen, München 2004, S. 123, mit Abb. 36
Mit „Zwei Frauen“ kann eine bedeutende Porträtdarstellung aus einer der interessantesten Schaffensphasen Ernst Ludwig Kirchners angeboten werden.
Die in entschieden gesetzten Strichlagen weit ausgearbeitete Pastellzeichnung entstand 1912, einer Umbruchsituation im Leben und Werk Kirchners. 1911 war er aus Dresden in die pulsierende Metropole Berlin umgesiedelt und hatte eine Atelierwohnung in einem Haus bezogen, in dem auch Max Pechstein wohnte. Das Leben in der Großstadt, das von Geschwindigkeit, Anonymität und einem ausschweifenden Nachtleben geprägt war, nahm großen Einfluss auf Kirchners künstlerischen Ausdruck; in einer persönlichen, empfindungsreichen Bildsprache fing er die neuen Eindrücke ein.
Die beiden Dargestellten sind Gerda und Erna Schilling, zwei Schwestern, die der Künstler kurz nach seinem Umzug kennengelernt hatte. Sie beeinflussten sein Privatleben nachhaltig - zunächst war er kurzzeitig mit Gerda liiert, zu einer dauerhaften Lebensgefährtin aber wurde Erna, die bis zu seinem Tod 1938 an seiner Seite blieb. Vor allem wurden sie jedoch seine wichtigsten Modelle und bewirkten eine maßgebliche Veränderung des Frauentypus‘ seiner Darstellungen. Von den gerundeten Linien der Dresdner Zeit kam Kirchner nun zu schlanken, gestreckten Formen, die den eleganten, selbstständigen Typ der modernen Großstädterin repräsentierten. „Die schönen architektonisch aufgebauten, strengförmigen Körper dieser beiden Mädchen lösten die weichen sächsischen Körper ab. In Tausenden von Zeichnungen, Graphiken und Bildern formten diese Körper mein Schönheitsempfinden zur Gestaltung der körperlich schönen Frau unserer Zeit“, schrieb Kirchner selbst im Rückblick (zit. nach: Magdalene Schlösser, Erna und Gerda Schilling, in: Ernst Ludwig Kirchner in Berlin, Ausst. Kat. Brücke Museum Berlin 2008/09, S. 74). Das neue Schönheitsideal mündete schließlich in den Kokotten seiner berühmten Berliner Straßenszenen von 1913/14.
Hier manifestiert es sich in den scharfkantigen Profillinien, den überlängten Hälsen und schmalen Taillen der Frauen, hervorgehoben noch durch die schmeichelnden Linien ihrer eleganten Garderobe. Auffallend ist die Frische und Unmittelbarkeit der Zeichnung, die die Schwestern, links Gerda, rechts Erna, in vertrauter Zwiesprache zeigt. Kirchner nahm die Komposition zum Vorbild für das 1913 ausgeführte Gemälde „Zwei Frauen mit Waschbecken“ (Gordon 295, Städel Museum Frankfurt), welches jedoch statischer aufgebaut ist und die Frauen in einer distanzierenden Weise hintereinander platziert.
Nicht nur die außerordentliche Qualität, auch die Provenienz der Zeichnung ist bemerkenswert, sie entstammt der bedeutenden privaten Sammlung von Max Sauerlandt (1880 – 1934), Kunsthistoriker und Direktor des Museums für Kunst und Gewerbe in Hamburg (s. Vergleichsabb.).
Ernst Ludwig Kirchner, Zwei Frauen
Pastel and charcoal on brownish paper. 43.5 x 33.5 cm. Framed under glass. Signed and dated 'E L Kirchner 12' in pencil lower left. Dated, titled and inscribed "Zwei Frauen 1912 Pastell" verso. - With a pencil sketch of a man's head on the reverse. - In very good condition.
Provenance
Collection Max Sauerlandt, Hamburg; Grisebach Berlin, Auktion 24, 29 May 1992, Lot 23; Lempertz Köln, Auktion 746, 7 June 1997, Lot 1280; Private collection, North Rhine-Westphalia
Literature
Gerd Presler, Ernst Ludwig Kirchner: Seine Frauen, seine Modelle, seine Bilder, Munich/New York 1998, p. 73 f. with colour illus.; Magdalena M. Moeller, Von Dresden nach Davos. Ernst Ludwig Kirchner. Zeichnungen, Munich 2004, p. 123, with illus. 36
With “Zwei Frauen” we are able to offer an important portrait image from one of the most interesting phases in Ernst Ludwig Kirchner’s oeuvre.
Utilising decisive hatching, Kirchner created this substantially detailed pastel drawing in 1912, a time when his situation in his life and work were characterised by upheaval. In 1911 he had moved from Dresden to the pulsating metropolis of Berlin, where he lived in a combination flat and studio in the same building as Max Pechstein. Life in the big city – defined by speed, anonymity and an extravagant nightlife – exercised a major influence on Kirchner’s artistic expression, and he captured his new impressions in a personal pictorial idiom rich in sensations.
The two women depicted are Gerda and Erna Schilling, two sisters whom the artist met shortly after moving in. They had a lasting influence on his private life – he was initially briefly involved with Gerda, but Erna would become his partner in a lasting relationship and remain at his side until his death in 1938. Above all, however, they became his most important models and brought about a decisive change in the feminine type depicted in his pictures. Moving away from the rounded lines of his Dresden period, Kirchner now arrived at slender, elongated forms representing the elegant, independent type of the modern urban woman. Looking back, Kirchner himself later wrote: “The beautiful, architectonically structured, austerely formed bodies of these two girls displaced the soft Saxon bodies. In thousands of drawings, prints and pictures, these bodies shaped my sense of beauty into the form of the physically beautiful woman of our time” (cited in: Magdalene Schlösser, Erna und Gerda Schilling, in: Ernst Ludwig Kirchner in Berlin, exh. cat. Brücke Museum Berlin 2008/09, p. 74). This new ideal of beauty ultimately culminated in the coquettes of his famous Berlin street scenes of 1913/14.
Here it manifests itself in the sharply angular lines of the women’s profiles, their elongated necks and slender waists, which are further accentuated through the flattering lines of their elegant attire. A striking freshness and immediacy are displayed by the drawing, which shows the sisters – Gerda on the left, Erna on the right – in the midst of an intimate conversation. Kirchner used this composition as a source image for his 1913 painting “Zwei Frauen mit Waschbecken” (Gordon 295, Städel Museum Frankfurt), although that work is more static in structure and places the women in front of one another in a way that creates distance.
This drawing is remarkable not just for its extraordinary quality but also for its provenance: it is from the important private collection of Max Sauerlandt (1880–1934), art historian and director of the Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg (see comparative ill.).
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Köln Cologne
Dienstag 6. Juni 2023 Tuesday 6 June
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 97
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,
das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.
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Ernst Ludwig Kirchner, Zwei Frauen
Pastell und Kohle auf bräunlichem Papier. 43,5 x 33,5 cm. Unter Glas gerahmt. Unten links mit Bleistift signiert und datiert 'E L Kirchner 12'. Rückseitig datiert, betitelt und bezeichnet "Zwei Frauen 1912 Pastell". - Rückseitig mit der Bleistiftskizze eines Männerkopfes. - In guter Erhaltung.
Provenienz
Sammlung Max Sauerlandt, Hamburg; Grisebach Berlin, Auktion 24, 29. Mai 1992, Lot 23; Lempertz Köln, Auktion 746, 7. Juni 1997, Lot 1280; Privatsammlung Nordrhein-Westfalen
Literatur
Gerd Presler, Ernst Ludwig Kirchner: Seine Frauen, seine Modelle, seine Bilder, München/New York 1998, S. 73 f. mit Farbabb.; Magdalena M. Moeller, Von Dresden nach Davos. Ernst Ludwig Kirchner. Zeichnungen, München 2004, S. 123, mit Abb. 36
Mit „Zwei Frauen“ kann eine bedeutende Porträtdarstellung aus einer der interessantesten Schaffensphasen Ernst Ludwig Kirchners angeboten werden.
Die in entschieden gesetzten Strichlagen weit ausgearbeitete Pastellzeichnung entstand 1912, einer Umbruchsituation im Leben und Werk Kirchners. 1911 war er aus Dresden in die pulsierende Metropole Berlin umgesiedelt und hatte eine Atelierwohnung in einem Haus bezogen, in dem auch Max Pechstein wohnte. Das Leben in der Großstadt, das von Geschwindigkeit, Anonymität und einem ausschweifenden Nachtleben geprägt war, nahm großen Einfluss auf Kirchners künstlerischen Ausdruck; in einer persönlichen, empfindungsreichen Bildsprache fing er die neuen Eindrücke ein.
Die beiden Dargestellten sind Gerda und Erna Schilling, zwei Schwestern, die der Künstler kurz nach seinem Umzug kennengelernt hatte. Sie beeinflussten sein Privatleben nachhaltig - zunächst war er kurzzeitig mit Gerda liiert, zu einer dauerhaften Lebensgefährtin aber wurde Erna, die bis zu seinem Tod 1938 an seiner Seite blieb. Vor allem wurden sie jedoch seine wichtigsten Modelle und bewirkten eine maßgebliche Veränderung des Frauentypus‘ seiner Darstellungen. Von den gerundeten Linien der Dresdner Zeit kam Kirchner nun zu schlanken, gestreckten Formen, die den eleganten, selbstständigen Typ der modernen Großstädterin repräsentierten. „Die schönen architektonisch aufgebauten, strengförmigen Körper dieser beiden Mädchen lösten die weichen sächsischen Körper ab. In Tausenden von Zeichnungen, Graphiken und Bildern formten diese Körper mein Schönheitsempfinden zur Gestaltung der körperlich schönen Frau unserer Zeit“, schrieb Kirchner selbst im Rückblick (zit. nach: Magdalene Schlösser, Erna und Gerda Schilling, in: Ernst Ludwig Kirchner in Berlin, Ausst. Kat. Brücke Museum Berlin 2008/09, S. 74). Das neue Schönheitsideal mündete schließlich in den Kokotten seiner berühmten Berliner Straßenszenen von 1913/14.
Hier manifestiert es sich in den scharfkantigen Profillinien, den überlängten Hälsen und schmalen Taillen der Frauen, hervorgehoben noch durch die schmeichelnden Linien ihrer eleganten Garderobe. Auffallend ist die Frische und Unmittelbarkeit der Zeichnung, die die Schwestern, links Gerda, rechts Erna, in vertrauter Zwiesprache zeigt. Kirchner nahm die Komposition zum Vorbild für das 1913 ausgeführte Gemälde „Zwei Frauen mit Waschbecken“ (Gordon 295, Städel Museum Frankfurt), welches jedoch statischer aufgebaut ist und die Frauen in einer distanzierenden Weise hintereinander platziert.
Nicht nur die außerordentliche Qualität, auch die Provenienz der Zeichnung ist bemerkenswert, sie entstammt der bedeutenden privaten Sammlung von Max Sauerlandt (1880 – 1934), Kunsthistoriker und Direktor des Museums für Kunst und Gewerbe in Hamburg (s. Vergleichsabb.).
Ernst Ludwig Kirchner, Zwei Frauen
Pastel and charcoal on brownish paper. 43.5 x 33.5 cm. Framed under glass. Signed and dated 'E L Kirchner 12' in pencil lower left. Dated, titled and inscribed "Zwei Frauen 1912 Pastell" verso. - With a pencil sketch of a man's head on the reverse. - In very good condition.
Provenance
Collection Max Sauerlandt, Hamburg; Grisebach Berlin, Auktion 24, 29 May 1992, Lot 23; Lempertz Köln, Auktion 746, 7 June 1997, Lot 1280; Private collection, North Rhine-Westphalia
Literature
Gerd Presler, Ernst Ludwig Kirchner: Seine Frauen, seine Modelle, seine Bilder, Munich/New York 1998, p. 73 f. with colour illus.; Magdalena M. Moeller, Von Dresden nach Davos. Ernst Ludwig Kirchner. Zeichnungen, Munich 2004, p. 123, with illus. 36
With “Zwei Frauen” we are able to offer an important portrait image from one of the most interesting phases in Ernst Ludwig Kirchner’s oeuvre.
Utilising decisive hatching, Kirchner created this substantially detailed pastel drawing in 1912, a time when his situation in his life and work were characterised by upheaval. In 1911 he had moved from Dresden to the pulsating metropolis of Berlin, where he lived in a combination flat and studio in the same building as Max Pechstein. Life in the big city – defined by speed, anonymity and an extravagant nightlife – exercised a major influence on Kirchner’s artistic expression, and he captured his new impressions in a personal pictorial idiom rich in sensations.
The two women depicted are Gerda and Erna Schilling, two sisters whom the artist met shortly after moving in. They had a lasting influence on his private life – he was initially briefly involved with Gerda, but Erna would become his partner in a lasting relationship and remain at his side until his death in 1938. Above all, however, they became his most important models and brought about a decisive change in the feminine type depicted in his pictures. Moving away from the rounded lines of his Dresden period, Kirchner now arrived at slender, elongated forms representing the elegant, independent type of the modern urban woman. Looking back, Kirchner himself later wrote: “The beautiful, architectonically structured, austerely formed bodies of these two girls displaced the soft Saxon bodies. In thousands of drawings, prints and pictures, these bodies shaped my sense of beauty into the form of the physically beautiful woman of our time” (cited in: Magdalene Schlösser, Erna und Gerda Schilling, in: Ernst Ludwig Kirchner in Berlin, exh. cat. Brücke Museum Berlin 2008/09, p. 74). This new ideal of beauty ultimately culminated in the coquettes of his famous Berlin street scenes of 1913/14.
Here it manifests itself in the sharply angular lines of the women’s profiles, their elongated necks and slender waists, which are further accentuated through the flattering lines of their elegant attire. A striking freshness and immediacy are displayed by the drawing, which shows the sisters – Gerda on the left, Erna on the right – in the midst of an intimate conversation. Kirchner used this composition as a source image for his 1913 painting “Zwei Frauen mit Waschbecken” (Gordon 295, Städel Museum Frankfurt), although that work is more static in structure and places the women in front of one another in a way that creates distance.
This drawing is remarkable not just for its extraordinary quality but also for its provenance: it is from the important private collection of Max Sauerlandt (1880–1934), art historian and director of the Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg (see comparative ill.).
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Dienstag 6. Juni 2023 Tuesday 6 June
18 Uhr 6 pm Lot 1 – 97
1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.
4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.
Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.
5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.
6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.
7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html
8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,
das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.
9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26% zuzüglich 19% Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20% Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.
11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.
12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.