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502

Bedeutender Renaissance-Korallenlöffel

In Kunstgewerbe

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Köln
Bedeutender Renaissance-Korallenlöffel
Silber; vergoldet. Tropfenförmige Laffe, am Ansatz avers das fein ziselierte Reliefporträt eines bärtigen Mannes, revers das Brustbildnis einer Dame. Die zylindrische Montierung des roten Korallenastes mit herzförmig reliefiertem Rankenwerk. Auf der Rückseite der Laffe sechs fein gravierte Wappen mit Monogrammen.. Marken: BZ Augsburg für 1559 - 1586, MZ Elias Schweiglin (1565 - 1614, Seling Nr. 0050, 767). Lemberger Repunzierung von 1806 - 1809. L 18,2 cm, Gewicht 66 g.
Augsburg, Elias Schweiglin, 1565 - 1586.

Die Koralle wurde in der Renaissance nicht nur wegen ihrer Schönheit und ihrer vielgestaltigen Erscheinungsform geschätzt - man schrieb ihr auch eine Reihe von schützenden Kräften zu, darunter die Fähigkeit, Gift und Schwarze Magie abzuwehren. So erfreuten sich mit Gold und Silber kombinierte Korallenäste im 16. Jahrhundert auch an den europäischen Fürstenhöfen großer Beliebtheit; eine der umfangreichsten Sammlungen von Korallenbestecken trug Kurfürst August von Sachsen zusammen, der um 1580 mehrfach Aufträge bei Genueser Händlern erteilte.
Die ermittelten Wappen des vorliegenden Löffels lassen sich unter anderem süddeutschen Goldschmiedefamilien und Kaufleuten zuordnen.
Dazu zählt der Augsburger Kaufmann Bartholomäus Lotter (1531 - 1606), neben dem Wappen sein Monogramm 'BL', die Familie Conratter mit Monogramm 'VKA' (Bartholomäus Lotter war ab 1591 mit einer Ursula Conratter verheiratet), des weiteren das Kemptener Patriziergeschlecht Vogt von Wierant mit dem Monogramm 'HV", die Familie Walther oder Wimphling mit 'HW', der Augsburger Plattner Anton Peffenhauser (1525 - 1603) mit Monogramm 'AP' und schließlich ein wohl der Familie Brem/Prem zuzuschreibendes Wappen mit dem Monogramm 'HP'.

Provenienz
Europäische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. ein Messer im Klingenmuseum, Solingen, abgebildet bei Gertrud Benker, Alte Bestecke, München 1978, Nr. 82. Ein Korallenbesteck in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, abgebildet bei Jutta Kappel/Ulrike Weinhold, Das Neue Grüne Gewölbe, Dresden 2007, Nr. 52. Vgl. auch ein Korallenbesteck in der Sammlung des Suermondt-Ludwig-Museums, Aachen, abgebildet bei Jochen Amme, Historische Bestecke, Aachen 2011, Nr. 31, sowie Kat. Georg Laue, Kostbare Bestecke für die Kunstkammern Europas, München 2010, S. 72.
Zum Meister vgl. einen vergoldeten Hochzeitsbecher in der Pfarrkirche zu Rengersbrunn, erwähnt bei Helmut Seling (767 a). Das Polnische Nationalmuseum in Warschau bewahrt einen um 1535- 1540 entstandenen Renaissance-Pokal Schweiglins; die Wandung mit eingesprengten antiken Münzen (Inv. Nr. SZM 3268).
An important coral-handled silver gilt renaissance spoon
The terminal with a finely chased portrait of a bearded man avers and a portrait of a lady revers. The cylindrical mountings of the red coral branch with heart-shaped tendrils in relief. The reverse of the spoon bowl engraved with six coats-of-arms and monogrammes. L 18.2 cm, weight 66 g.
Marks of Elias Schweiglin, Augsburg 1565 - 1586.

During the Renaissance, coral was not only valued for its beauty and varied appearance - it was also attributed with a number of protective powers, including the ability to ward off poison and black magic. Coral branches combined with gold and silver were also very popular at the European courts in the 16th century; one of the most extensive collections of coral cutlery was assembled by Elector August of Saxony, who was supplied for example by Genoese merchants around 1580.


Among the coats of arms identified for the present spoon are those of South German goldsmiths' families and merchants.
These include the coat of arms of Bartholomäus Lotter (1531 - 1606, merchant in Augsburg) with the monogram 'BL', and the coat of arms of the Conratter family with the monogram 'VKA' (Bartholomäus Lotter was married to Ursula Conratter from 1591). This is followed by the coat of arms of the Kempten patrician family Vogt von Wierant with the monogram 'HV', the coat of arms of the Walther or Wimphling family with 'HW', the coat of arms of the famous Augsburg plater Anton Peffenhauser (1525 - 1603) with the monogram 'AP' and finally a coat of arms attributed to the Brem/Prem family with the monogram 'HP'.

Provenance
European private collection.

Literature
Cf. a knife in the Solingen Knife Museum ill. in Gertrud Benker, Alte Bestecke, Munich 1978, no. 82. A coral cutlery set in the Staatliche Kunstsammlungen Dresden, illustrated in Jutta Kappel/Ulrike Weinhold, Das Neue Grüne Gewölbe, Dresden 2007, no. 52. Cf. also a coral cutlery set in the collection of the Suermondt-Ludwig-Museum, Aachen, illustrated in Jochen Amme, Historische Bestecke, Aachen 2011, no. 31. Cf. also Georg Laue, Kostbare Bestecke für die Kunstkammern Europas, Munich 2010, p. 72.
For the master, cf. a gilded wedding cup in the parish church at Rengersbrunn, mentioned by Helmut Seling (767 a). The Polish National Museum in Warsaw preserves a Renaissance goblet by Schweiglin made around 1535-1540; inlaid with ancient coins (Inv. No. SZM 3268).
Bedeutender Renaissance-Korallenlöffel
Silber; vergoldet. Tropfenförmige Laffe, am Ansatz avers das fein ziselierte Reliefporträt eines bärtigen Mannes, revers das Brustbildnis einer Dame. Die zylindrische Montierung des roten Korallenastes mit herzförmig reliefiertem Rankenwerk. Auf der Rückseite der Laffe sechs fein gravierte Wappen mit Monogrammen.. Marken: BZ Augsburg für 1559 - 1586, MZ Elias Schweiglin (1565 - 1614, Seling Nr. 0050, 767). Lemberger Repunzierung von 1806 - 1809. L 18,2 cm, Gewicht 66 g.
Augsburg, Elias Schweiglin, 1565 - 1586.

Die Koralle wurde in der Renaissance nicht nur wegen ihrer Schönheit und ihrer vielgestaltigen Erscheinungsform geschätzt - man schrieb ihr auch eine Reihe von schützenden Kräften zu, darunter die Fähigkeit, Gift und Schwarze Magie abzuwehren. So erfreuten sich mit Gold und Silber kombinierte Korallenäste im 16. Jahrhundert auch an den europäischen Fürstenhöfen großer Beliebtheit; eine der umfangreichsten Sammlungen von Korallenbestecken trug Kurfürst August von Sachsen zusammen, der um 1580 mehrfach Aufträge bei Genueser Händlern erteilte.
Die ermittelten Wappen des vorliegenden Löffels lassen sich unter anderem süddeutschen Goldschmiedefamilien und Kaufleuten zuordnen.
Dazu zählt der Augsburger Kaufmann Bartholomäus Lotter (1531 - 1606), neben dem Wappen sein Monogramm 'BL', die Familie Conratter mit Monogramm 'VKA' (Bartholomäus Lotter war ab 1591 mit einer Ursula Conratter verheiratet), des weiteren das Kemptener Patriziergeschlecht Vogt von Wierant mit dem Monogramm 'HV", die Familie Walther oder Wimphling mit 'HW', der Augsburger Plattner Anton Peffenhauser (1525 - 1603) mit Monogramm 'AP' und schließlich ein wohl der Familie Brem/Prem zuzuschreibendes Wappen mit dem Monogramm 'HP'.

Provenienz
Europäische Privatsammlung.

Literatur
Vgl. ein Messer im Klingenmuseum, Solingen, abgebildet bei Gertrud Benker, Alte Bestecke, München 1978, Nr. 82. Ein Korallenbesteck in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, abgebildet bei Jutta Kappel/Ulrike Weinhold, Das Neue Grüne Gewölbe, Dresden 2007, Nr. 52. Vgl. auch ein Korallenbesteck in der Sammlung des Suermondt-Ludwig-Museums, Aachen, abgebildet bei Jochen Amme, Historische Bestecke, Aachen 2011, Nr. 31, sowie Kat. Georg Laue, Kostbare Bestecke für die Kunstkammern Europas, München 2010, S. 72.
Zum Meister vgl. einen vergoldeten Hochzeitsbecher in der Pfarrkirche zu Rengersbrunn, erwähnt bei Helmut Seling (767 a). Das Polnische Nationalmuseum in Warschau bewahrt einen um 1535- 1540 entstandenen Renaissance-Pokal Schweiglins; die Wandung mit eingesprengten antiken Münzen (Inv. Nr. SZM 3268).
An important coral-handled silver gilt renaissance spoon
The terminal with a finely chased portrait of a bearded man avers and a portrait of a lady revers. The cylindrical mountings of the red coral branch with heart-shaped tendrils in relief. The reverse of the spoon bowl engraved with six coats-of-arms and monogrammes. L 18.2 cm, weight 66 g.
Marks of Elias Schweiglin, Augsburg 1565 - 1586.

During the Renaissance, coral was not only valued for its beauty and varied appearance - it was also attributed with a number of protective powers, including the ability to ward off poison and black magic. Coral branches combined with gold and silver were also very popular at the European courts in the 16th century; one of the most extensive collections of coral cutlery was assembled by Elector August of Saxony, who was supplied for example by Genoese merchants around 1580.


Among the coats of arms identified for the present spoon are those of South German goldsmiths' families and merchants.
These include the coat of arms of Bartholomäus Lotter (1531 - 1606, merchant in Augsburg) with the monogram 'BL', and the coat of arms of the Conratter family with the monogram 'VKA' (Bartholomäus Lotter was married to Ursula Conratter from 1591). This is followed by the coat of arms of the Kempten patrician family Vogt von Wierant with the monogram 'HV', the coat of arms of the Walther or Wimphling family with 'HW', the coat of arms of the famous Augsburg plater Anton Peffenhauser (1525 - 1603) with the monogram 'AP' and finally a coat of arms attributed to the Brem/Prem family with the monogram 'HP'.

Provenance
European private collection.

Literature
Cf. a knife in the Solingen Knife Museum ill. in Gertrud Benker, Alte Bestecke, Munich 1978, no. 82. A coral cutlery set in the Staatliche Kunstsammlungen Dresden, illustrated in Jutta Kappel/Ulrike Weinhold, Das Neue Grüne Gewölbe, Dresden 2007, no. 52. Cf. also a coral cutlery set in the collection of the Suermondt-Ludwig-Museum, Aachen, illustrated in Jochen Amme, Historische Bestecke, Aachen 2011, no. 31. Cf. also Georg Laue, Kostbare Bestecke für die Kunstkammern Europas, Munich 2010, p. 72.
For the master, cf. a gilded wedding cup in the parish church at Rengersbrunn, mentioned by Helmut Seling (767 a). The Polish National Museum in Warsaw preserves a Renaissance goblet by Schweiglin made around 1535-1540; inlaid with ancient coins (Inv. No. SZM 3268).

Kunstgewerbe

Auktionsdatum
Lose: 106
Lose: 530
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Versand auf Anfrage

Wichtige Informationen

Vorbesichtigung

Köln
Samstag, 13. Mai, 10 – 16 Uhr
Sonntag, 14. Mai, 11 – 16 Uhr
Montag, 15. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Dienstag, 16. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch, 17. Mai, 10 – 13 Uhr
Donnerstag, 18. Mai (Christi Himmelfahrt), 11 – 16 Uhr

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26  zuzüglich 19  Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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