Los

350

Paar liegende Löwen als Säulenbasen

In Kunstgewerbe

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Köln
Paar liegende Löwen als Säulenbasen
Roter Veroneser Marmor, die Pupillen inkrustiert aus schwarzem Marmor. Auf länglich oblongen Plinthen liegend, als gegenständiges Paar konzipiert, mit einander zugewandten Köpfen. Restaurierungen. H 53 und 57,5, L 110, B 27 cm.
Norditalien / Emilia Romagna, zugeschrieben, 13. Jh.

Unterwerfung und Gehorsam

Diese beiden beeindruckenden Löwenskulpturen lagen ursprünglich rechts und links des Portals einer norditalienischen Kirche. Auf ihren Rücken trugen sie Säulen, die einen Portikus stützten. Sie gehörten also zur Gestaltung eines Eingangs, der den Eintritt in die spirituelle Welt markiert.
Die traditionelle Ikonographie erklärt den unter der Säule liegenden Löwen als das Dämonische, das sich unterordnet. Diese dienenden Löwen finden sich meist rechts und links von Kirchenportalen wie bei San Zeno in Verona, dem Duomo in Cremona und der Cattedrale di Santa Maria Assunta von Parma. Einige dieser Löwen haben Beute zwischen den vorderen Tatzen wie z.B. vor dem Duomo von Modena. Sie verbildlichen den todbringende Böse. Eine radikale Komposition in dem Tympanon über dem Portal von San Giovanni Fuorcivitas in Pistoia zeigt einen Menschen, der unter dem Löwen liegt.
Deborah Kahn beschreibt eine weitere Konnotation:
"The symbolism of the lion in twelfth century art varies considerably. Inscriptions suggest that the lion sometimes represented a diabolical force, but that it could also be given a positive meaning, as in Proverbs (30.30) where the lion is called “the strongest of all animals.” The Physiologus (a Greek natural history text of ca. 150) describes the lion as sleeping with its eyes open and never relaxing its guard. In this sense it may have stood as a symbol for Christ who never relaxed his vigilance in looking after his flock." (Die Symbolik des Löwen in der Kunst des zwölften Jahrhunderts ist sehr unterschiedlich. Inschriften deuten darauf hin, dass der Löwe manchmal eine teuflische Kraft darstellte, dass er aber auch eine positive Bedeutung haben konnte, wie in den Sprüchen (30.30), wo der Löwe als "das stärkste aller Tiere" bezeichnet wird. Der Physiologus (ein griechischer naturkundlicher Text aus der Zeit um 150) beschreibt den Löwen als einen, der mit offenen Augen schläft und niemals seine Wachsamkeit verliert. In diesem Sinne könnte er als Symbol für Christus gestanden haben, der in seiner Wachsamkeit gegenüber seiner Herde nie nachließ.)
Die Wächterfunktion des hier vorgestellten Löwenpaars ist evident, mit den weit göffneten und farblich betonten Augen. Zwischen ihren Tatzen befindet sich keine Beute, die die Gefahr und Bösartigkeit erkennbar machen könnte. Der nach oben gerichtete Blick, die angelegten Ohren, überhaupt die gesamte anthropomorphe Mimik drückt Unterwerfung und Gehorsam aus.

Provenienz
Belgische Privatsammlung.

Literatur
Zur Ikonographie der Stylobatlöwen s. Bloch, Löwe, in: Kirschbaum (Hg), Lexikon der christlichen Ikonographie, 3. Bd., Freiburg 1971, Spalte 112.
S.a. Kahn, "Stylobate Lion" in Eye of the Beholder, Boston 2003.
S.a. Jäckel, Der Herrscher als Löwe: Ursprung und Gebrauch eines politischen Symbols im Früh- und Hochmittelalter, Köln 2006.
Ähnliche Exemplare in den Sammlungen Museo Diocesano Parma, Victoria & Albert Museum London, acc. no. 324-1889, Isabella Stewart Gardner Museum Boston, acc. no. S10s3.
A pair of recumbent lion column bases
Carved from red Veronese marble, the pupils encrusted with black marble. Designed as a facing pair on oblong plinths. Restored. H 53 and 57.5, L 110, W 27 cm.
Attributed to Northern Italy / Emilia Romagna, 13th C.

Submission and Obedience


These two impressive lion sculptures originally rested to the right and left of the portal of a northern Italian church. On their backs they carried columns supporting a portico. They were thus part of the design of an entrance marking the entry into the spiritual world.
Traditional iconography explains the lion lying under a column as a symbol of a demonic force that submits. These serving lions are usually found to the right and left of church portals such as at San Zeno in Verona, the Duomo in Cremona and the Cattedrale di Santa Maria Assunta of Parma. Some of these lions have prey between their front paws, as for example in front of the Duomo in Modena. They represent the deadly evil. A radical composition in the tympanum above the portal of San Giovanni Fuorcivitas in Pistoia shows a human lying under the lion.

Deborah Kahn describes another connotation:
"The symbolism of the lion in twelfth century art varies considerably. Inscriptions suggest that the lion sometimes represented a diabolical force, but that it could also be given a positive meaning, as in Proverbs (30.30) where the lion is called “the strongest of all animals.” The Physiologus (a Greek natural history text of ca. 150) describes the lion as sleeping with its eyes open and never relaxing its guard. In this sense it may have stood as a symbol for Christ who never relaxed his vigilance in looking after his flock."
The guardian function of the pair of lions presented here is evident, with their eyes wide open and accentuated in colour. There is no prey between their paws that could represent danger and viciousness. Their upward gaze, the flattened ears, and anthropomorphic facial expressions express submission and obedience.

Provenance
Belgian private collection.

Literature
For the iconography of lions as column bases see Bloch, Löwe, in: Kirschbaum (ed.), Lexikon der christlichen Ikonographie, vol. 3, Freiburg 1971, row 112.
S.a. Kahn, "Stylobate Lion" in Eye of the Beholder, Boston 2003.
S.a. Jäckel, Der Herrscher als Löwe: Ursprung und Gebrauch eines politischen Symbols im Früh- und Hochmittelalter, Cologne 2006.
Similar examples housed in the Museo Diocesano Parma, Victoria & Albert Museum London, acc. no. 324-1889, Isabella Stewart Gardner Museum Boston, acc. no. S10s3.
Paar liegende Löwen als Säulenbasen
Roter Veroneser Marmor, die Pupillen inkrustiert aus schwarzem Marmor. Auf länglich oblongen Plinthen liegend, als gegenständiges Paar konzipiert, mit einander zugewandten Köpfen. Restaurierungen. H 53 und 57,5, L 110, B 27 cm.
Norditalien / Emilia Romagna, zugeschrieben, 13. Jh.

Unterwerfung und Gehorsam

Diese beiden beeindruckenden Löwenskulpturen lagen ursprünglich rechts und links des Portals einer norditalienischen Kirche. Auf ihren Rücken trugen sie Säulen, die einen Portikus stützten. Sie gehörten also zur Gestaltung eines Eingangs, der den Eintritt in die spirituelle Welt markiert.
Die traditionelle Ikonographie erklärt den unter der Säule liegenden Löwen als das Dämonische, das sich unterordnet. Diese dienenden Löwen finden sich meist rechts und links von Kirchenportalen wie bei San Zeno in Verona, dem Duomo in Cremona und der Cattedrale di Santa Maria Assunta von Parma. Einige dieser Löwen haben Beute zwischen den vorderen Tatzen wie z.B. vor dem Duomo von Modena. Sie verbildlichen den todbringende Böse. Eine radikale Komposition in dem Tympanon über dem Portal von San Giovanni Fuorcivitas in Pistoia zeigt einen Menschen, der unter dem Löwen liegt.
Deborah Kahn beschreibt eine weitere Konnotation:
"The symbolism of the lion in twelfth century art varies considerably. Inscriptions suggest that the lion sometimes represented a diabolical force, but that it could also be given a positive meaning, as in Proverbs (30.30) where the lion is called “the strongest of all animals.” The Physiologus (a Greek natural history text of ca. 150) describes the lion as sleeping with its eyes open and never relaxing its guard. In this sense it may have stood as a symbol for Christ who never relaxed his vigilance in looking after his flock." (Die Symbolik des Löwen in der Kunst des zwölften Jahrhunderts ist sehr unterschiedlich. Inschriften deuten darauf hin, dass der Löwe manchmal eine teuflische Kraft darstellte, dass er aber auch eine positive Bedeutung haben konnte, wie in den Sprüchen (30.30), wo der Löwe als "das stärkste aller Tiere" bezeichnet wird. Der Physiologus (ein griechischer naturkundlicher Text aus der Zeit um 150) beschreibt den Löwen als einen, der mit offenen Augen schläft und niemals seine Wachsamkeit verliert. In diesem Sinne könnte er als Symbol für Christus gestanden haben, der in seiner Wachsamkeit gegenüber seiner Herde nie nachließ.)
Die Wächterfunktion des hier vorgestellten Löwenpaars ist evident, mit den weit göffneten und farblich betonten Augen. Zwischen ihren Tatzen befindet sich keine Beute, die die Gefahr und Bösartigkeit erkennbar machen könnte. Der nach oben gerichtete Blick, die angelegten Ohren, überhaupt die gesamte anthropomorphe Mimik drückt Unterwerfung und Gehorsam aus.

Provenienz
Belgische Privatsammlung.

Literatur
Zur Ikonographie der Stylobatlöwen s. Bloch, Löwe, in: Kirschbaum (Hg), Lexikon der christlichen Ikonographie, 3. Bd., Freiburg 1971, Spalte 112.
S.a. Kahn, "Stylobate Lion" in Eye of the Beholder, Boston 2003.
S.a. Jäckel, Der Herrscher als Löwe: Ursprung und Gebrauch eines politischen Symbols im Früh- und Hochmittelalter, Köln 2006.
Ähnliche Exemplare in den Sammlungen Museo Diocesano Parma, Victoria & Albert Museum London, acc. no. 324-1889, Isabella Stewart Gardner Museum Boston, acc. no. S10s3.
A pair of recumbent lion column bases
Carved from red Veronese marble, the pupils encrusted with black marble. Designed as a facing pair on oblong plinths. Restored. H 53 and 57.5, L 110, W 27 cm.
Attributed to Northern Italy / Emilia Romagna, 13th C.

Submission and Obedience


These two impressive lion sculptures originally rested to the right and left of the portal of a northern Italian church. On their backs they carried columns supporting a portico. They were thus part of the design of an entrance marking the entry into the spiritual world.
Traditional iconography explains the lion lying under a column as a symbol of a demonic force that submits. These serving lions are usually found to the right and left of church portals such as at San Zeno in Verona, the Duomo in Cremona and the Cattedrale di Santa Maria Assunta of Parma. Some of these lions have prey between their front paws, as for example in front of the Duomo in Modena. They represent the deadly evil. A radical composition in the tympanum above the portal of San Giovanni Fuorcivitas in Pistoia shows a human lying under the lion.

Deborah Kahn describes another connotation:
"The symbolism of the lion in twelfth century art varies considerably. Inscriptions suggest that the lion sometimes represented a diabolical force, but that it could also be given a positive meaning, as in Proverbs (30.30) where the lion is called “the strongest of all animals.” The Physiologus (a Greek natural history text of ca. 150) describes the lion as sleeping with its eyes open and never relaxing its guard. In this sense it may have stood as a symbol for Christ who never relaxed his vigilance in looking after his flock."
The guardian function of the pair of lions presented here is evident, with their eyes wide open and accentuated in colour. There is no prey between their paws that could represent danger and viciousness. Their upward gaze, the flattened ears, and anthropomorphic facial expressions express submission and obedience.

Provenance
Belgian private collection.

Literature
For the iconography of lions as column bases see Bloch, Löwe, in: Kirschbaum (ed.), Lexikon der christlichen Ikonographie, vol. 3, Freiburg 1971, row 112.
S.a. Kahn, "Stylobate Lion" in Eye of the Beholder, Boston 2003.
S.a. Jäckel, Der Herrscher als Löwe: Ursprung und Gebrauch eines politischen Symbols im Früh- und Hochmittelalter, Cologne 2006.
Similar examples housed in the Museo Diocesano Parma, Victoria & Albert Museum London, acc. no. 324-1889, Isabella Stewart Gardner Museum Boston, acc. no. S10s3.

Kunstgewerbe

Auktionsdatum
Lose: 106
Lose: 530
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

Versand auf Anfrage

Wichtige Informationen

Vorbesichtigung

Köln
Samstag, 13. Mai, 10 – 16 Uhr
Sonntag, 14. Mai, 11 – 16 Uhr
Montag, 15. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Dienstag, 16. Mai, 10 – 17.30 Uhr
Mittwoch, 17. Mai, 10 – 13 Uhr
Donnerstag, 18. Mai (Christi Himmelfahrt), 11 – 16 Uhr

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungs zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlagbestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über,

das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26  zuzüglich 19  Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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