Los

262

Anton von Werner, Porträt des Diplomaten Joseph Maria von Radowitz (1838 -1912)

In Preußen-Auktion / Berlin Salon

Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 (0)221 9257290 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
Anton von Werner, Porträt des Diplomaten Joseph Maria von Radowitz (1838 -1912)
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
Berlin
Anton von Werner, Porträt des Diplomaten Joseph Maria von Radowitz (1838 -1912)
Öl auf Leinwand. 63 x 82,5 cm.
Monogrammiert und datiert unten rechts: AvW 1878.

Oben links bezeichnet: v. Radowitz
Der auf diesem Gemälde Dargestellte - Joseph Maria von Radowitz (1839 Frankfurt am Main - 1912 Berlin) - war ein bedeutender deutscher Diplomat. 1861 begann er an der Gesandtschaft in Konstantinopel, ein Jahr später wurde er Legationsrat in China und Japan, 1864 Geschäftsführer des Generalkonsulats in Shanghai und 1865 an der Pariser Botschaft. Im Deutsch-Französischen Krieg diente er als Ordonanzoffizier des Prinzen Friedrich Karl von Preußen, danach als preußischer Gesandter in München und 1870 als Generalkonsul des Norddeutschen Bundes in Bukarest sowie 1872 in Konstantinopel. Danach wurde er zum Geheimen Legationsrat für orientalische Angelegenheiten im Auswärtigen Amt des Deutschen Kaiserreiches ernannt. Er beendete seine Karriere als Botschafter des Deutschen Reiches in Konstantinopel und ab 1892 in Madrid.
Das vorliegende Brustbild im Profil ist eine Vorarbeit für das 1881 fertiggestellte Monumentalgemälde Anton von Werners mit dem Titel ”Der Berliner Kongress vom 13. Juli 1878”. An diesem Tag wurde in Berlin die Balkankrise beendet und eine neue Friedensordnung für Südosteuropa ausgehandelt. Anwesend waren Vertreter der europäischen Großmächte, darunter das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien, Russland sowie des Osmanische Reich.
Auftraggeber für das große Historienbild war der Berliner Magistrat und bestimmt war es für den Festsaal des Rathauses. Anton von Werner begann unmittelbar nach dem großen Ereignis mit den Vorarbeiten für diesen Auftrag. Dabei fertigte er eine Vielzahl von Studien an, darunter auch das vorliegende, sehr lebhafte und spontan wirkende Bildnis des bedeutenden deutschen Diplomaten.
Seit 2005 befindet sich von Werners Monumentalbild wieder im Berliner Rathaus.
Anton von Werner, Portrait of the Diplomat Joseph Maria von Radowitz (1838 -1912)
Oil on canvas. 63 x 82.5 cm.
Monogrammed and dated lower right: AvW 1878.

Inscribed upper left: v. Radowitz
The sitter of this painting - Joseph Maria von Radowitz (1839 Frankfurt am Main - 1912 Berlin) - was an important German diplomat. He began his career in 1861 at the legation in Constantinople, becoming a legation councillor in China and Japan a year later, managing director of the consulate general in Shanghai in 1864 and serving at the Paris embassy in 1865. During the Franco-Prussian War he worked as an ordinance officer for Prince Friedrich Karl of Prussia, then as Prussian envoy in Munich and in 1870 as Consul General of the North German Confederation in Bucharest and in 1872 in Constantinople. He was then appointed Privy Councillor of the Legation for Oriental Affairs in the Foreign Office of the German Empire. He ended his career as ambassador of the German Empire in Constantinople and as of 1892 in Madrid.

The present portrait in profile is a preparatory study for Anton von Werner's monumental painting entitled "The Congress of Berlin of 13th July 1878", which was completed in 1881. On that day in Berlin, the Balkan crisis was ended and a new peaceful order for south-eastern Europe was negotiated. Representatives of the major European powers were present, including the German Empire, Austria-Hungary, France, the United Kingdom, Italy, Russia and the Ottoman Empire.

The large history painting was commissioned by the Berlin magistrate and was intended for the banqueting chamber of the town hall. Anton von Werner began the preparatory work for this commission immediately after the great event. He produced a large number of studies, including this very lively and spontaneous portrait of the important German diplomat.
Von Werner's monumental painting was returned to Berlin's City Hall in 2005.
Anton von Werner, Porträt des Diplomaten Joseph Maria von Radowitz (1838 -1912)
Öl auf Leinwand. 63 x 82,5 cm.
Monogrammiert und datiert unten rechts: AvW 1878.

Oben links bezeichnet: v. Radowitz
Der auf diesem Gemälde Dargestellte - Joseph Maria von Radowitz (1839 Frankfurt am Main - 1912 Berlin) - war ein bedeutender deutscher Diplomat. 1861 begann er an der Gesandtschaft in Konstantinopel, ein Jahr später wurde er Legationsrat in China und Japan, 1864 Geschäftsführer des Generalkonsulats in Shanghai und 1865 an der Pariser Botschaft. Im Deutsch-Französischen Krieg diente er als Ordonanzoffizier des Prinzen Friedrich Karl von Preußen, danach als preußischer Gesandter in München und 1870 als Generalkonsul des Norddeutschen Bundes in Bukarest sowie 1872 in Konstantinopel. Danach wurde er zum Geheimen Legationsrat für orientalische Angelegenheiten im Auswärtigen Amt des Deutschen Kaiserreiches ernannt. Er beendete seine Karriere als Botschafter des Deutschen Reiches in Konstantinopel und ab 1892 in Madrid.
Das vorliegende Brustbild im Profil ist eine Vorarbeit für das 1881 fertiggestellte Monumentalgemälde Anton von Werners mit dem Titel ”Der Berliner Kongress vom 13. Juli 1878”. An diesem Tag wurde in Berlin die Balkankrise beendet und eine neue Friedensordnung für Südosteuropa ausgehandelt. Anwesend waren Vertreter der europäischen Großmächte, darunter das Deutsche Reich, Österreich-Ungarn, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien, Russland sowie des Osmanische Reich.
Auftraggeber für das große Historienbild war der Berliner Magistrat und bestimmt war es für den Festsaal des Rathauses. Anton von Werner begann unmittelbar nach dem großen Ereignis mit den Vorarbeiten für diesen Auftrag. Dabei fertigte er eine Vielzahl von Studien an, darunter auch das vorliegende, sehr lebhafte und spontan wirkende Bildnis des bedeutenden deutschen Diplomaten.
Seit 2005 befindet sich von Werners Monumentalbild wieder im Berliner Rathaus.
Anton von Werner, Portrait of the Diplomat Joseph Maria von Radowitz (1838 -1912)
Oil on canvas. 63 x 82.5 cm.
Monogrammed and dated lower right: AvW 1878.

Inscribed upper left: v. Radowitz
The sitter of this painting - Joseph Maria von Radowitz (1839 Frankfurt am Main - 1912 Berlin) - was an important German diplomat. He began his career in 1861 at the legation in Constantinople, becoming a legation councillor in China and Japan a year later, managing director of the consulate general in Shanghai in 1864 and serving at the Paris embassy in 1865. During the Franco-Prussian War he worked as an ordinance officer for Prince Friedrich Karl of Prussia, then as Prussian envoy in Munich and in 1870 as Consul General of the North German Confederation in Bucharest and in 1872 in Constantinople. He was then appointed Privy Councillor of the Legation for Oriental Affairs in the Foreign Office of the German Empire. He ended his career as ambassador of the German Empire in Constantinople and as of 1892 in Madrid.

The present portrait in profile is a preparatory study for Anton von Werner's monumental painting entitled "The Congress of Berlin of 13th July 1878", which was completed in 1881. On that day in Berlin, the Balkan crisis was ended and a new peaceful order for south-eastern Europe was negotiated. Representatives of the major European powers were present, including the German Empire, Austria-Hungary, France, the United Kingdom, Italy, Russia and the Ottoman Empire.

The large history painting was commissioned by the Berlin magistrate and was intended for the banqueting chamber of the town hall. Anton von Werner began the preparatory work for this commission immediately after the great event. He produced a large number of studies, including this very lively and spontaneous portrait of the important German diplomat.
Von Werner's monumental painting was returned to Berlin's City Hall in 2005.

Preußen-Auktion / Berlin Salon

Auktionsdatum
Lose: 318
Ort der Versteigerung
Poststrasse 21/22
Berlin
10178
Germany

Shipping information not yet available.

Wichtige Informationen

Preview

Saturday 16 April 12 a.m. – 5 p.m.

Monday 17 April – Thursday 20 April 10 a.m. – 5 p.m.

Friday 21 April by appointment only

 

Sale

Berlin

Saturday 22 April

11 a.m. Lot 1 – 280

ca. 3 p.m. Lot 300 – 335

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26  zuzüglich 19  Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Änderung oder Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Berlin. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutz erklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

Vollständige AGBs