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Georg Andreas Hoffmann, zugeschrieben, Porträt König Friedrich Wilhelm II. von Preußen

In Preußen-Auktion / Berlin Salon

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Berlin
Georg Andreas Hoffmann, zugeschrieben, Porträt König Friedrich Wilhelm II. von Preußen
Öl auf Leinwand (doubliert). 96 x 70,5 cm.

Gutachten
Prof. Dr. Helmut Börsch-Supan, Berlin, 29.10.2003.

Friedrich Wilhelm II. (1744-1797), der hier ganzfigurig und in starker Unteransicht vor einem Landschaftshintergrund wiedergegeben wird, wurde 1786 als Nachfolger seines Onkels Friedrichs des Großen König von Preußen. Er galt als Förderer sowohl der bildenden Künste als auch der Literatur und Musik.
Die Komposition unseres Porträts geht auf ein Pastell des Braunschweiger Hofmalers Johann Heinrich Schröder (1752-1812) zurück, von dem es drei Versionen gibt, u.a. in der Royal Collection in London sowie im Besitz der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. In ihrem Werkverzeichnis zu Schröder hat Marieluise Spangenberg darüber hinaus auf eine Kopie in Öl hingewiesen, die möglicherweise von Georg Andreas Hoffmann stamme (vgl. M. Spangenberg: Der Meininger Porträtmaler Johann Heinrich Schröder (1757–1812). Monographie und Werkverzeichnis, Meiningen 1995, Nr. 142). In der Tat hatte Hoffmann in der Berliner Akademie-Ausstellung von 1793 unter der Nr. 104 „Das Portrait Sr. Königl. Majestät von Preußen, ganze Figur nach Schröder“ ausgestellt. In seinem Gutachten von 2003 vermutete Helmut Börsch-Supan, dass es sich dabei um das vorliegende Gemälde handelt, und betonte: „Die Qualität ist bemerkenswert. Die Pinselführung ist souverän und lebendig […].“
Während das vorliegende Portrait in Figurenhaltung und landschaftlichem Hintergrund dem Vorbild von Schröder recht genau folgt, zeigt ein 2011 von Rainer Michaelis publiziertes und Georg Andreas Hoffmann zugeschriebenes Bildnis (Rainer Michaelis: Entdeckt! Ein unbekanntes Bildnis des preußischen Königs Friedrich Wilhelm II., in: MuseumsJournal. Berichte aus den Museen, Schlössern und Sammlungen in Berlin und Potsdam 2, 2011, S. 16-17) den König mit gleicher Kopfwendung nach rechts, jedoch spiegelbildlich wiedergegebener Körperhaltung und vor dem Hintergrund des Marmorpalais und des Pfingstberges in Potsdam.
Georg Andreas Hoffmann, der wie seine ebenfalls als Maler bzw. Kupferstecher tätigen beiden Brüder gehörlos war, studierte bei Adam Friedrich Oeser in Leipzig sowie später bei Giovanni Battista Casanova an der Dresdener Akademie. Nachdem er zunächst für den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach gearbeitet hatte, ging er 1788 nach Berlin, wo er zu einem begehrten Porträtmaler avancierte.
Georg Andreas Hoffmann, attributed to, Portrait of King Frederick William II of Prussia
Oil on canvas (relined). 96 x 70.5 cm.

Certificate
Prof. Dr. Helmut Börsch-Supan, Berlin, 29.10.2003.

King Frederick William II (1744-1797), is depicted here in full figure from a lowered viewpoint against a landscape background. Frederick William became King of Prussia in 1786 as successor to his uncle Frederick the Great. He was a patron of the fine arts as well as of literature and music.

The composition of this portrait is based on a pastel by the Brunswick court painter Johann Heinrich Schröder (1752-1812), of which there are three versions, among others in the Royal Collection in London and in the possession of the Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. In her catalogue raisonné of Schröder's works, Marieluise Spangenberg also refers to a copy in oil, possibly by Georg Andreas Hoffmann (cf. M. Spangenberg: Der Meininger Porträtmaler Johann Heinrich Schröder (1757-1812). Monographie und Werkverzeichnis, Meiningen 1995, no. 142). Hoffmann exhibited a work entitled "Das Portrait Sr. Königl. Majestät von Preußen, ganze Figur nach Schröder" in the Berlin Academy Exhibition of 1793 under no. 104. In his 2003 expertise, Helmut Börsch-Supan proposed that this could be the painting in question and emphasised: "The quality is remarkable. The brushwork is confident and lively [...]."
While the present portrait follows Schröder's model quite closely in terms of the figure's pose and the landscape background, a portrait published in 2011 by Rainer Michaelis and attributed to Georg Andreas Hoffmann (Rainer Michaelis: Entdeckt! Ein unbekanntes Bildnis des preußischen Königs Friedrich Wilhelm II., in: MuseumsJournal. Berichte aus den Museen, Schlössern und Sammlungen in Berlin und Potsdam 2, 2011, pp. 16-17) shows the king also with his head turned to the right, but with his posture mirrored in reverse and set against a backdrop of the Marble Palace and the Pfingstberg in Potsdam.

Georg Andreas Hoffmann, who was deaf like his two brothers who were also active as painters and engravers respectively, studied under Adam Friedrich Oeser in Leipzig and later under Giovanni Battista Casanova at the Dresden Academy. After initially working for the Margrave of Brandenburg-Ansbach, he moved to Berlin in 1788, where he became a sought-after portrait painter.
Georg Andreas Hoffmann, zugeschrieben, Porträt König Friedrich Wilhelm II. von Preußen
Öl auf Leinwand (doubliert). 96 x 70,5 cm.

Gutachten
Prof. Dr. Helmut Börsch-Supan, Berlin, 29.10.2003.

Friedrich Wilhelm II. (1744-1797), der hier ganzfigurig und in starker Unteransicht vor einem Landschaftshintergrund wiedergegeben wird, wurde 1786 als Nachfolger seines Onkels Friedrichs des Großen König von Preußen. Er galt als Förderer sowohl der bildenden Künste als auch der Literatur und Musik.
Die Komposition unseres Porträts geht auf ein Pastell des Braunschweiger Hofmalers Johann Heinrich Schröder (1752-1812) zurück, von dem es drei Versionen gibt, u.a. in der Royal Collection in London sowie im Besitz der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. In ihrem Werkverzeichnis zu Schröder hat Marieluise Spangenberg darüber hinaus auf eine Kopie in Öl hingewiesen, die möglicherweise von Georg Andreas Hoffmann stamme (vgl. M. Spangenberg: Der Meininger Porträtmaler Johann Heinrich Schröder (1757–1812). Monographie und Werkverzeichnis, Meiningen 1995, Nr. 142). In der Tat hatte Hoffmann in der Berliner Akademie-Ausstellung von 1793 unter der Nr. 104 „Das Portrait Sr. Königl. Majestät von Preußen, ganze Figur nach Schröder“ ausgestellt. In seinem Gutachten von 2003 vermutete Helmut Börsch-Supan, dass es sich dabei um das vorliegende Gemälde handelt, und betonte: „Die Qualität ist bemerkenswert. Die Pinselführung ist souverän und lebendig […].“
Während das vorliegende Portrait in Figurenhaltung und landschaftlichem Hintergrund dem Vorbild von Schröder recht genau folgt, zeigt ein 2011 von Rainer Michaelis publiziertes und Georg Andreas Hoffmann zugeschriebenes Bildnis (Rainer Michaelis: Entdeckt! Ein unbekanntes Bildnis des preußischen Königs Friedrich Wilhelm II., in: MuseumsJournal. Berichte aus den Museen, Schlössern und Sammlungen in Berlin und Potsdam 2, 2011, S. 16-17) den König mit gleicher Kopfwendung nach rechts, jedoch spiegelbildlich wiedergegebener Körperhaltung und vor dem Hintergrund des Marmorpalais und des Pfingstberges in Potsdam.
Georg Andreas Hoffmann, der wie seine ebenfalls als Maler bzw. Kupferstecher tätigen beiden Brüder gehörlos war, studierte bei Adam Friedrich Oeser in Leipzig sowie später bei Giovanni Battista Casanova an der Dresdener Akademie. Nachdem er zunächst für den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach gearbeitet hatte, ging er 1788 nach Berlin, wo er zu einem begehrten Porträtmaler avancierte.
Georg Andreas Hoffmann, attributed to, Portrait of King Frederick William II of Prussia
Oil on canvas (relined). 96 x 70.5 cm.

Certificate
Prof. Dr. Helmut Börsch-Supan, Berlin, 29.10.2003.

King Frederick William II (1744-1797), is depicted here in full figure from a lowered viewpoint against a landscape background. Frederick William became King of Prussia in 1786 as successor to his uncle Frederick the Great. He was a patron of the fine arts as well as of literature and music.

The composition of this portrait is based on a pastel by the Brunswick court painter Johann Heinrich Schröder (1752-1812), of which there are three versions, among others in the Royal Collection in London and in the possession of the Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. In her catalogue raisonné of Schröder's works, Marieluise Spangenberg also refers to a copy in oil, possibly by Georg Andreas Hoffmann (cf. M. Spangenberg: Der Meininger Porträtmaler Johann Heinrich Schröder (1757-1812). Monographie und Werkverzeichnis, Meiningen 1995, no. 142). Hoffmann exhibited a work entitled "Das Portrait Sr. Königl. Majestät von Preußen, ganze Figur nach Schröder" in the Berlin Academy Exhibition of 1793 under no. 104. In his 2003 expertise, Helmut Börsch-Supan proposed that this could be the painting in question and emphasised: "The quality is remarkable. The brushwork is confident and lively [...]."
While the present portrait follows Schröder's model quite closely in terms of the figure's pose and the landscape background, a portrait published in 2011 by Rainer Michaelis and attributed to Georg Andreas Hoffmann (Rainer Michaelis: Entdeckt! Ein unbekanntes Bildnis des preußischen Königs Friedrich Wilhelm II., in: MuseumsJournal. Berichte aus den Museen, Schlössern und Sammlungen in Berlin und Potsdam 2, 2011, pp. 16-17) shows the king also with his head turned to the right, but with his posture mirrored in reverse and set against a backdrop of the Marble Palace and the Pfingstberg in Potsdam.

Georg Andreas Hoffmann, who was deaf like his two brothers who were also active as painters and engravers respectively, studied under Adam Friedrich Oeser in Leipzig and later under Giovanni Battista Casanova at the Dresden Academy. After initially working for the Margrave of Brandenburg-Ansbach, he moved to Berlin in 1788, where he became a sought-after portrait painter.

Preußen-Auktion / Berlin Salon

Auktionsdatum
Lose: 318
Ort der Versteigerung
Poststrasse 21/22
Berlin
10178
Germany

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Wichtige Informationen

Preview

Saturday 16 April 12 a.m. – 5 p.m.

Monday 17 April – Thursday 20 April 10 a.m. – 5 p.m.

Friday 21 April by appointment only

 

Sale

Berlin

Saturday 22 April

11 a.m. Lot 1 – 280

ca. 3 p.m. Lot 300 – 335

AGB

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2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

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6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26  zuzüglich 19  Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20  (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Änderung oder Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Berlin. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutz erklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

 

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