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Verspiegelter Dresdener Schreibschrank

In Kunstgewerbe - Skulpturen Bronzen Möbel Teppic...

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Köln
Verspiegelter Dresdener Schreibschrank
Mahagoni, Kirsche, Birke, Nuss, Palisander, Ebenholz, teils gefärbte Hölzer, Eiche, blauweißes Biscuitporzellan, facettiertes Spiegelglas, originale Schlösser aus Messing und Eisen. A trois corps. Schrägklappensekretär über dreischübigem Kommodenunterteil. Darüber zweitüriger Aufsatz mit verkröpft umlaufendem Gesims. Der Schreibkasten mit sechs Schüben in drei Reihen um ein zentrales Mittelfach mit bogenförmigem Abschluss, im Boden Würfelmarketerie. Im Aufsatz architektonische Ordnung durch Pilaster mit Kompositkapitellen. Ein zentrales spiegelbelegtes Fach mit Jalousieverschluss, gerahmt durch jeweils vier seitliche Schübe über einem großen Schub. Einzelne Furniere ergänzt. H 224, B 129, T 75 cm.
Dresden, Johann Christian Böhringer, 1804.

Dieser Schreibschrank entspricht dem Typus des englischen Schreibschranks, der schon am Ende des 17. Jahrhunderts unter König William und Königin Mary entwickelt wurde. Über Holland und Brandenburg gelangte dieser Möbeltypus auch nach Sachsen und wurde dort aufgenommen. Ab 1733 forderte die Dresdener Tischlerinnung ein solches Möbel als Meisterstück. Schlichte Formen, Zweckmäßigkeit und eine Vorliebe für schön gemaserte Furniere zeichnen diese Möbel aus. Später entwickeln sich Formen mit gesprengten Giebeln oder bewegten Oberflächen. Dennoch blieben sie einer gewissen ursprünglichen Geradlinigkeit verhaftet. Im ausgehenden 18. Jh. verdrängte die klassizistische Formensprache die geschweiften Aufrisse und geschwungenen Giebel, die Linien wurden gerade. Gisela Haase listet einen ähnlichen Schreibschrank von Christian Zacharias Schmidt aus dem Jahr 1790 mit Kommodenunterteil, Schreibfach unter schräger Klappe und zweitürigem Aufsatz mit aufwändigem Eingerichte.

Drei im Schrank aufgefundene Klebezettel geben uns sehr genau Auskunft über die Herkunft des Schranks. Der erste weist auf den Meister Christian Bernhard Böhringer hin, der das Möbel 1804 mit der Hilfe von Johann Martin Brandt gefertigt hat - was insofern interessant ist, da wir zwar einerseits die Namen der Meister aus den Archiven kennen. Andererseits können ihnen in den wenigsten Fällen konkrete Möbel zugeordnet werden. Die beiden anderen Zettel geben Auskunft über eine Reparatur im Jahr 1827, eine weitere im Jahr 1899 sowie den damaligen Besitzer, Herr Dr. Rudolph Müller aus Blasewitz, einem heutigen Stadtteil von Dresden. Leider liegen uns diese Klebezettel nicht im Original vor, sondern nur als notariell beglaubigte Kopien.

Gutachten
Dr. Gisela Haase, Dresden, vom 28. Mai 2001.

Provenienz
Bis 1922 im Besitz der Erben des Dr. Rudolph Müller, Dresden.
Verlegerfamilie Oetinger.
Deutscher Privatbesitz.

Literatur
Abgebildet bei Eller, Schreibmöbel 1700 - 1850, Petersberg 2006, Abb. 172 f., S. 359.
Vgl. Haase, Dresdner Möbel, Leipzig 1993, Abb. 103.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A Dresden mirrored writing cabinet
Mahogany, cherry, birch, walnut, palisander, ebony, stained wood, oak, blue and white biscuit porcelain, faceted mirror, original brass and iron locks. A trois corps. Diagonal drop front writing desk above a three-drawer cabinet. Above it a two-door top with a breakfront cornice. The writing cabinet with six drawers in three rows around a central compartment with arched top, the bottom with cuboid marquetry. The top section of architectural design with pilasters with composite capitals. A central mirrored compartment with a shutter closure, framed by four drawers on each side above a large drawer. Some veneers replaced.
Dresden, Johann Christian Böhringer, 1804.

This writing cabinet is inspired by a type of furniture developed in England in the late 17th century under King William and Queen Mary. The design reached Saxony via Holland and Brandenburg and was adopted there. From 1733 onwards, the Dresden cabinetmakers' guild demanded that master candidates construct cabinets like this as their "masterpieces". Simple forms, practicality and a preference for beautifully grained veneers characterise these pieces. Later, forms with breakfront pediments or more dynamic suface design developed. Nevertheless, the pieces retained something of the original angular quality. In the late 18th century, the classicist formal repertoire superceded the serpentine fronts and curved pediments, and the lines once again became straight. Gisela Haase lists a similar writing cabinet by Christian Zacharias Schmidt from 1790 with a chest of drawers, a writing compartment behind a sloping drop flap and a two-door upper section with elaborate furnishings.

Three labels found in the cabinet give us very precise information regarding its origin. The first one points to the master Christian Bernhard Böhringer, who made the piece in 1804 with the help of Johann Martin Brandt. This is interesting because, on the one hand, we know the names of these masters from archival records, but on the other hand, very few items of furniture have thus far been assigned to them. The other two labels provide information about a repair in 1827, another in 1899 and name the owner at that time, one Dr. Rudolph Müller from Blasewitz, now a district of Dresden. Unfortunately, the original labels no longer exist, and we can now only refer to notarised copies.

Certificate
Dr. Gisela Haase, Dresden, dated 28th May 2001.

Provenance
In the possession of the heirs of Dr. Rudolph Müller, Dresden until 1922.
Oetinger family of publishers.
German private ownership.

Literature
Illus. in Eller, Schreibmöbel 1700 - 1850, Petersberg 2006, illus. 172 f., p. 359.
Cf. Haase, Dresdner Möbel, Leipzig 1993, illus. 103.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Verspiegelter Dresdener Schreibschrank
Mahagoni, Kirsche, Birke, Nuss, Palisander, Ebenholz, teils gefärbte Hölzer, Eiche, blauweißes Biscuitporzellan, facettiertes Spiegelglas, originale Schlösser aus Messing und Eisen. A trois corps. Schrägklappensekretär über dreischübigem Kommodenunterteil. Darüber zweitüriger Aufsatz mit verkröpft umlaufendem Gesims. Der Schreibkasten mit sechs Schüben in drei Reihen um ein zentrales Mittelfach mit bogenförmigem Abschluss, im Boden Würfelmarketerie. Im Aufsatz architektonische Ordnung durch Pilaster mit Kompositkapitellen. Ein zentrales spiegelbelegtes Fach mit Jalousieverschluss, gerahmt durch jeweils vier seitliche Schübe über einem großen Schub. Einzelne Furniere ergänzt. H 224, B 129, T 75 cm.
Dresden, Johann Christian Böhringer, 1804.

Dieser Schreibschrank entspricht dem Typus des englischen Schreibschranks, der schon am Ende des 17. Jahrhunderts unter König William und Königin Mary entwickelt wurde. Über Holland und Brandenburg gelangte dieser Möbeltypus auch nach Sachsen und wurde dort aufgenommen. Ab 1733 forderte die Dresdener Tischlerinnung ein solches Möbel als Meisterstück. Schlichte Formen, Zweckmäßigkeit und eine Vorliebe für schön gemaserte Furniere zeichnen diese Möbel aus. Später entwickeln sich Formen mit gesprengten Giebeln oder bewegten Oberflächen. Dennoch blieben sie einer gewissen ursprünglichen Geradlinigkeit verhaftet. Im ausgehenden 18. Jh. verdrängte die klassizistische Formensprache die geschweiften Aufrisse und geschwungenen Giebel, die Linien wurden gerade. Gisela Haase listet einen ähnlichen Schreibschrank von Christian Zacharias Schmidt aus dem Jahr 1790 mit Kommodenunterteil, Schreibfach unter schräger Klappe und zweitürigem Aufsatz mit aufwändigem Eingerichte.

Drei im Schrank aufgefundene Klebezettel geben uns sehr genau Auskunft über die Herkunft des Schranks. Der erste weist auf den Meister Christian Bernhard Böhringer hin, der das Möbel 1804 mit der Hilfe von Johann Martin Brandt gefertigt hat - was insofern interessant ist, da wir zwar einerseits die Namen der Meister aus den Archiven kennen. Andererseits können ihnen in den wenigsten Fällen konkrete Möbel zugeordnet werden. Die beiden anderen Zettel geben Auskunft über eine Reparatur im Jahr 1827, eine weitere im Jahr 1899 sowie den damaligen Besitzer, Herr Dr. Rudolph Müller aus Blasewitz, einem heutigen Stadtteil von Dresden. Leider liegen uns diese Klebezettel nicht im Original vor, sondern nur als notariell beglaubigte Kopien.

Gutachten
Dr. Gisela Haase, Dresden, vom 28. Mai 2001.

Provenienz
Bis 1922 im Besitz der Erben des Dr. Rudolph Müller, Dresden.
Verlegerfamilie Oetinger.
Deutscher Privatbesitz.

Literatur
Abgebildet bei Eller, Schreibmöbel 1700 - 1850, Petersberg 2006, Abb. 172 f., S. 359.
Vgl. Haase, Dresdner Möbel, Leipzig 1993, Abb. 103.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
A Dresden mirrored writing cabinet
Mahogany, cherry, birch, walnut, palisander, ebony, stained wood, oak, blue and white biscuit porcelain, faceted mirror, original brass and iron locks. A trois corps. Diagonal drop front writing desk above a three-drawer cabinet. Above it a two-door top with a breakfront cornice. The writing cabinet with six drawers in three rows around a central compartment with arched top, the bottom with cuboid marquetry. The top section of architectural design with pilasters with composite capitals. A central mirrored compartment with a shutter closure, framed by four drawers on each side above a large drawer. Some veneers replaced.
Dresden, Johann Christian Böhringer, 1804.

This writing cabinet is inspired by a type of furniture developed in England in the late 17th century under King William and Queen Mary. The design reached Saxony via Holland and Brandenburg and was adopted there. From 1733 onwards, the Dresden cabinetmakers' guild demanded that master candidates construct cabinets like this as their "masterpieces". Simple forms, practicality and a preference for beautifully grained veneers characterise these pieces. Later, forms with breakfront pediments or more dynamic suface design developed. Nevertheless, the pieces retained something of the original angular quality. In the late 18th century, the classicist formal repertoire superceded the serpentine fronts and curved pediments, and the lines once again became straight. Gisela Haase lists a similar writing cabinet by Christian Zacharias Schmidt from 1790 with a chest of drawers, a writing compartment behind a sloping drop flap and a two-door upper section with elaborate furnishings.

Three labels found in the cabinet give us very precise information regarding its origin. The first one points to the master Christian Bernhard Böhringer, who made the piece in 1804 with the help of Johann Martin Brandt. This is interesting because, on the one hand, we know the names of these masters from archival records, but on the other hand, very few items of furniture have thus far been assigned to them. The other two labels provide information about a repair in 1827, another in 1899 and name the owner at that time, one Dr. Rudolph Müller from Blasewitz, now a district of Dresden. Unfortunately, the original labels no longer exist, and we can now only refer to notarised copies.

Certificate
Dr. Gisela Haase, Dresden, dated 28th May 2001.

Provenance
In the possession of the heirs of Dr. Rudolph Müller, Dresden until 1922.
Oetinger family of publishers.
German private ownership.

Literature
Illus. in Eller, Schreibmöbel 1700 - 1850, Petersberg 2006, illus. 172 f., p. 359.
Cf. Haase, Dresdner Möbel, Leipzig 1993, illus. 103.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.

Kunstgewerbe - Skulpturen Bronzen Möbel Teppiche

Auktionsdatum
Lose: 190
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Kunstgewerbe Teil I - Skulpturen Bronzen Möbel Teppiche

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.

3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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