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Skulptur eines alten Mannes als Saturn

In Kunstgewerbe - Skulpturen Bronzen Möbel Teppic...

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Köln
Skulptur eines alten Mannes als Saturn
Elfenbein, gedrechseltes und gefasstes Weichholz. Auf einer flachen Rundplinthe im Kontrapost stehend, mit beiden Händen eine hinten herabhängende Tuchdraperie haltend. Der Kopf leicht nach rechts geneigt, mit nach links verwehtem, lockigem Bart. H 24,5 cm, mit Sockel H 31,5 cm
Balthasar Permoser (1651 - 1732), Umkreis, Ende 17./ Anfang 18. Jh.

Der in Oberbayern geborene Balthasar Permoser (1651 - 1732) wurde 1689 von Kurfürst Johann Georg III. nach Dresden an den Hof berufen, wo er vor allem mit seinen fantastischen Kunstschöpfungen für den Sohn, Kurfürst Friedrich August I., August der Starke, berühmt wurde. Sein Skulpturenschmuck des Zwingers fasziniert die Besucher heute ebenso wie die kleineren Kostbarkeiten im Grünen Gewölbe, der exotische Mann mit der Smaragdstufe (Inv. VIII 303) oder seine vier Jahreszeiten, ebenfalls aus Elfenbein (Inv. Nr. II 45, 46,48,49).
Viele Details des äußerst fein gearbeiteten hier vorgestellten Saturns erinnern an andere Figuren Permosers, die Gestaltung des Barts, der Mimik, die Hände und Füße. Dennoch wirkt die Figur ungewöhnlich ruhig. Dieser Saturn steht mit gesenktem Kopf in klassischem Kontrapost auf einer minimalen Rundplinthe. Nur die seitlich verwehten Bartlocken zeugen von einer Bewegung, die auch durchaus minimal sein könnte wie ein suchend bewegter Kopf. Genau dieses Motiv hat Permoser häufig verwendet, nicht nur für die Darstellungen des Saturn oder Chronos. Eine Zuschreibung der hier gezeigten Skulptur an seine Hand ist nicht auszuschließen.

Gutachten
Vermarktungsgenehmigung für den EU-Binnenmarkt vorhanden.

Provenienz
Belgische Sammlung.

Literatur
Vgl. Theuerkauff/Möller, Die Bildwerke des 18. Jahrhunderts. Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg 1977, Nr. 84.
Vgl. Asche, Balthasar Permoser. Leben und Werk, Berlin 1978, Abb. 136 und 138.
Vgl. Stephan, Balthasar Permoser hats gemacht - Der Hofbildhauer in Sachsen, Dresden 2001, Nr. 18, der Winter aus den vier Jahreszeiten. Vgl. ibd. die große, in Holz geschnitzte und weiß gefasste Figur des Kirchenvaters Augustinus in der Katholischen Hofkirche (Abb. S. 109) mit derselben Kopfhaltung und wehendem Bart.
Vgl. Kappel, Elfenbein. Einblicke in die Sammlung Reiner Winkler. Katalog zur Sonderausstellung im Deutschen Elfenbeinmuseum, Wolfratshausen 2001, Kat. Nr. 25, vgl. die Haltung der gespreizten Finger mit dem Tuch.
Vgl. Louvre, Inv. Nr. OA 5987.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
An ivory figure of an old man as Saturn
Depicted an old man with flowing beard standing on a round plinth clutching a drapery in both hands. H 24.5 cm, H with plinth 31.5 cm
Circle of Balthasar Permoser (1651 - 1732), late 17th / early 18th C.

Born in Upper Bavaria, Balthasar Permoser (1651 - 1732) was appointed to the court of Dresden in 1689 by Elector Johann Georg III, but gained renown primarily for the fantastic creations produced for his son, Elector Friedrich August I, known as August the Strong. His sculptural decor for the Zwinger fascinates visitors to this day, as do the smaller treasures in the Green Vault, such as the exotic figure on an emerald plinth (inv. VIII 303) or his four seasons, also made of ivory (inv. no. II 45, 46, 48, 49).
Many details of this extremely finely worked figure of Saturn are reminiscent of other works by Permoser, the form of the beard, the facial expression, the hands and feet. Nevertheless, the figure appears unusually calm. This Saturn stands with lowered gaze in classical contrapposto on a plain round plinth. Only the fluttering curls of the beard, blown one side, testify to a small movement, as if the figure had moved his head in search of something. This motif was one that Permoser used frequently, not only in depictions of Saturn or Chronos, and thus we cannot rule out an attribution of the sculpture to his own hand.

Certificate
Sales permit for the EU internal market available.

Provenance
From a Belgian collection.

Literature
Cf. Theuerkauff/Möller, Die Bildwerke des 18. Jahrhunderts. Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg 1977, n° 84.
Cf. Asche, Balthasar Permoser. Leben und Werk, Berlin 1978, illus. 136 and 138.
Cf. Stephan, Balthasar Permoser hats gemacht - Der Hofbildhauer in Sachsen, Dresden 2001, no. 18, for a figure of winter from a four seasons series. Cf. ibid. for a large white painted wood figure of Saint Augustine in the Catholic court church (illus. p. 109) with the same head pose and flowing beard.
Cf. Kappel, Elfenbein. Einblicke in die Sammlung Reiner Winkler. Katalog zur Sonderausstellung im Deutschen Elfenbeinmuseum, Wolfratshausen 2001, cat. no. 25, cf. the posture of the spread fingers holding the cloth.
Cf. Louvre, n° inv. no. OA 5987.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.
Skulptur eines alten Mannes als Saturn
Elfenbein, gedrechseltes und gefasstes Weichholz. Auf einer flachen Rundplinthe im Kontrapost stehend, mit beiden Händen eine hinten herabhängende Tuchdraperie haltend. Der Kopf leicht nach rechts geneigt, mit nach links verwehtem, lockigem Bart. H 24,5 cm, mit Sockel H 31,5 cm
Balthasar Permoser (1651 - 1732), Umkreis, Ende 17./ Anfang 18. Jh.

Der in Oberbayern geborene Balthasar Permoser (1651 - 1732) wurde 1689 von Kurfürst Johann Georg III. nach Dresden an den Hof berufen, wo er vor allem mit seinen fantastischen Kunstschöpfungen für den Sohn, Kurfürst Friedrich August I., August der Starke, berühmt wurde. Sein Skulpturenschmuck des Zwingers fasziniert die Besucher heute ebenso wie die kleineren Kostbarkeiten im Grünen Gewölbe, der exotische Mann mit der Smaragdstufe (Inv. VIII 303) oder seine vier Jahreszeiten, ebenfalls aus Elfenbein (Inv. Nr. II 45, 46,48,49).
Viele Details des äußerst fein gearbeiteten hier vorgestellten Saturns erinnern an andere Figuren Permosers, die Gestaltung des Barts, der Mimik, die Hände und Füße. Dennoch wirkt die Figur ungewöhnlich ruhig. Dieser Saturn steht mit gesenktem Kopf in klassischem Kontrapost auf einer minimalen Rundplinthe. Nur die seitlich verwehten Bartlocken zeugen von einer Bewegung, die auch durchaus minimal sein könnte wie ein suchend bewegter Kopf. Genau dieses Motiv hat Permoser häufig verwendet, nicht nur für die Darstellungen des Saturn oder Chronos. Eine Zuschreibung der hier gezeigten Skulptur an seine Hand ist nicht auszuschließen.

Gutachten
Vermarktungsgenehmigung für den EU-Binnenmarkt vorhanden.

Provenienz
Belgische Sammlung.

Literatur
Vgl. Theuerkauff/Möller, Die Bildwerke des 18. Jahrhunderts. Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg 1977, Nr. 84.
Vgl. Asche, Balthasar Permoser. Leben und Werk, Berlin 1978, Abb. 136 und 138.
Vgl. Stephan, Balthasar Permoser hats gemacht - Der Hofbildhauer in Sachsen, Dresden 2001, Nr. 18, der Winter aus den vier Jahreszeiten. Vgl. ibd. die große, in Holz geschnitzte und weiß gefasste Figur des Kirchenvaters Augustinus in der Katholischen Hofkirche (Abb. S. 109) mit derselben Kopfhaltung und wehendem Bart.
Vgl. Kappel, Elfenbein. Einblicke in die Sammlung Reiner Winkler. Katalog zur Sonderausstellung im Deutschen Elfenbeinmuseum, Wolfratshausen 2001, Kat. Nr. 25, vgl. die Haltung der gespreizten Finger mit dem Tuch.
Vgl. Louvre, Inv. Nr. OA 5987.
Dieses Objekt wurde unter Verwendung von Materialien hergestellt, für die beim Export in Ländern außerhalb der EU eine Genehmigung nach CITES erforderlich ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine Genehmigung im Regelfall nicht erteilt wird.
An ivory figure of an old man as Saturn
Depicted an old man with flowing beard standing on a round plinth clutching a drapery in both hands. H 24.5 cm, H with plinth 31.5 cm
Circle of Balthasar Permoser (1651 - 1732), late 17th / early 18th C.

Born in Upper Bavaria, Balthasar Permoser (1651 - 1732) was appointed to the court of Dresden in 1689 by Elector Johann Georg III, but gained renown primarily for the fantastic creations produced for his son, Elector Friedrich August I, known as August the Strong. His sculptural decor for the Zwinger fascinates visitors to this day, as do the smaller treasures in the Green Vault, such as the exotic figure on an emerald plinth (inv. VIII 303) or his four seasons, also made of ivory (inv. no. II 45, 46, 48, 49).
Many details of this extremely finely worked figure of Saturn are reminiscent of other works by Permoser, the form of the beard, the facial expression, the hands and feet. Nevertheless, the figure appears unusually calm. This Saturn stands with lowered gaze in classical contrapposto on a plain round plinth. Only the fluttering curls of the beard, blown one side, testify to a small movement, as if the figure had moved his head in search of something. This motif was one that Permoser used frequently, not only in depictions of Saturn or Chronos, and thus we cannot rule out an attribution of the sculpture to his own hand.

Certificate
Sales permit for the EU internal market available.

Provenance
From a Belgian collection.

Literature
Cf. Theuerkauff/Möller, Die Bildwerke des 18. Jahrhunderts. Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg 1977, n° 84.
Cf. Asche, Balthasar Permoser. Leben und Werk, Berlin 1978, illus. 136 and 138.
Cf. Stephan, Balthasar Permoser hats gemacht - Der Hofbildhauer in Sachsen, Dresden 2001, no. 18, for a figure of winter from a four seasons series. Cf. ibid. for a large white painted wood figure of Saint Augustine in the Catholic court church (illus. p. 109) with the same head pose and flowing beard.
Cf. Kappel, Elfenbein. Einblicke in die Sammlung Reiner Winkler. Katalog zur Sonderausstellung im Deutschen Elfenbeinmuseum, Wolfratshausen 2001, cat. no. 25, cf. the posture of the spread fingers holding the cloth.
Cf. Louvre, n° inv. no. OA 5987.
This lot contains materials which require a CITES licence for export outside of the EU contract countries. We would like to inform you that such licenses are usually not granted.

Kunstgewerbe - Skulpturen Bronzen Möbel Teppiche

Auktionsdatum
Lose: 190
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Kunstgewerbe Teil I - Skulpturen Bronzen Möbel Teppiche

AGB

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.

3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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