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Aert van der Neer, Flusslandschaft im Mondschein

In Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jah...

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Aert van der Neer, Flusslandschaft im Mondschein
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Köln
Aert van der Neer, Flusslandschaft im Mondschein
Öl auf Leinwand (doubliert). 51,5 x 71 cm.
Monogrammiert unten rechts: AVN (AV ligiert).

Provenienz
Auktion Dorotheum, Wien, 25.5.1973, Lot 101. - Kunsthandlung J. O. Leegenhoek, Paris, 1973. - Deutsche Privatsammlung.

Ein Kanal, gesäumt von Bäumen und Häusern, zieht sich in die Tiefe, in der Ferne ragt der Turm einer Kirche in den nächtlichen Himmel. Stille liegt über der Dorflandschaft, die allein durch den fahlen Schein des Mondes beleuchtet wird. Die nächtliche Szenerie ist menschenleer, nur zwei Jäger rasten am Kanal unter einem Baum.
Komposition und Lichtführung sind wohlkalkuliert. Der Kanal nimmt im Vordergrund nahezu die gesamte Breite des Bildes ein und verjüngt sich, so dass Tiefenräumlichkeit erzeugt wird. Den gleichen Effekt erzielt das unmittelbare Nebeneinander von hohen Bäumen im Vordergrund und Kirchturm in der Ferne, das Nebeneinander von Nah und Fern. Der Kanal lenkt den Blick des Betrachters nicht nur zum entferntesten Punkt im Bild, sondern auch zum hellsten; über dem Fluchtpunkt befindet sich der Mond, verdeckt von Wolken, die einzige Quelle für das Bildlicht. Die Farbpalette ist reduziert auf Braun-, Grün- und Grautöne, die nahezu monochrome dunkle Farbpalette lässt den silbrig-goldenen Mondschein und seine Spiegelung im Wasser umso effektvoller wirken.
Wie geschickt der Künstler Licht und Farbe einsetzt, zeigt sich an einem Beispiel: Der kräftigste Farbton im Bild, die leuchtendrote Jacke des Jägers, befindet sich am rechten unteren Bildrand, an der dunkelsten Stelle im Bild, die zugleich auch die vorderste Ebene im Bildraum darstellt. Der kräftigste Farbtupfer im Vordergrund, der Jäger, und die hellste Stelle im Bild, der Mond, markieren somit die größte Entfernung innerhalb der Landschaft, auch dadurch wird Tiefenräumlichkeit erzeugt.
Aert van der Neer wurde bereits zu Lebzeiten für derartige stimmungsvolle nächtliche Landschaften bei Mondlicht geschätzt, die er in den 1640er Jahren zum ersten Mal gemalt hat. Sie sind zu seinem Markenzeichen geworden, obwohl er auch Wald- und Winterlandschaften gemalt hat.
Aert van der Neer, Moonlit River Landscape
Oil on canvas (relined). 51.5 x 71 cm.
Monogrammed lower right: AVN (AV conjoined).

Provenance
Auctioned by Dorotheum, Vienna, 25.5.1973, lot 101. - J. O. Leegenhoek art dealership, Paris, 1973. - German private collection.

A canal lined with trees and houses stretches into the distance towards a church spire rising into the night sky. Silence lies over the village landscape, illuminated only by the pale glow of the moon. The nocturnal scene is deserted save for two hunters resting under a tree by the canal.

The composition and lighting are well calculated. The canal takes up almost the entire width of the picture in the foreground and narrows, creating a sense of depth. The same effect is achieved by the immediate juxtaposition of near and far with tall trees in the foreground and the church tower in the distance. The canal directs the viewer's gaze not only toward the furthest point in the picture, but also to the brightest; as above the vanishing point is the moon, obscured by clouds, the only source of light in the picture. The colours are reduced to a palette of browns, greens and greys; the dark, almost monochrome tones make the silvery-golden light of the moon and its reflection in the water all the more effective.

The artist's skilful use of light and colour can be seen particularly well in one example: the strongest shade in the picture, the hunter's bright red jacket, is placed at the lower right edge of the picture, which is the darkest point in the composition and also its foremost pictorial plane. The most vivid accent in the work, the hunter in the foreground, and the brightest spot, the moon in the background, thus mark the greatest distance within the landscape and further accentuate the idea of depth.

Aert van der Neer was greatly appreciated in his lifetime for such atmospheric nocturnal landscapes, which he first began painting in the 1640s. They were to become his trademark, although he also painted forests and winter scenes
Aert van der Neer, Flusslandschaft im Mondschein
Öl auf Leinwand (doubliert). 51,5 x 71 cm.
Monogrammiert unten rechts: AVN (AV ligiert).

Provenienz
Auktion Dorotheum, Wien, 25.5.1973, Lot 101. - Kunsthandlung J. O. Leegenhoek, Paris, 1973. - Deutsche Privatsammlung.

Ein Kanal, gesäumt von Bäumen und Häusern, zieht sich in die Tiefe, in der Ferne ragt der Turm einer Kirche in den nächtlichen Himmel. Stille liegt über der Dorflandschaft, die allein durch den fahlen Schein des Mondes beleuchtet wird. Die nächtliche Szenerie ist menschenleer, nur zwei Jäger rasten am Kanal unter einem Baum.
Komposition und Lichtführung sind wohlkalkuliert. Der Kanal nimmt im Vordergrund nahezu die gesamte Breite des Bildes ein und verjüngt sich, so dass Tiefenräumlichkeit erzeugt wird. Den gleichen Effekt erzielt das unmittelbare Nebeneinander von hohen Bäumen im Vordergrund und Kirchturm in der Ferne, das Nebeneinander von Nah und Fern. Der Kanal lenkt den Blick des Betrachters nicht nur zum entferntesten Punkt im Bild, sondern auch zum hellsten; über dem Fluchtpunkt befindet sich der Mond, verdeckt von Wolken, die einzige Quelle für das Bildlicht. Die Farbpalette ist reduziert auf Braun-, Grün- und Grautöne, die nahezu monochrome dunkle Farbpalette lässt den silbrig-goldenen Mondschein und seine Spiegelung im Wasser umso effektvoller wirken.
Wie geschickt der Künstler Licht und Farbe einsetzt, zeigt sich an einem Beispiel: Der kräftigste Farbton im Bild, die leuchtendrote Jacke des Jägers, befindet sich am rechten unteren Bildrand, an der dunkelsten Stelle im Bild, die zugleich auch die vorderste Ebene im Bildraum darstellt. Der kräftigste Farbtupfer im Vordergrund, der Jäger, und die hellste Stelle im Bild, der Mond, markieren somit die größte Entfernung innerhalb der Landschaft, auch dadurch wird Tiefenräumlichkeit erzeugt.
Aert van der Neer wurde bereits zu Lebzeiten für derartige stimmungsvolle nächtliche Landschaften bei Mondlicht geschätzt, die er in den 1640er Jahren zum ersten Mal gemalt hat. Sie sind zu seinem Markenzeichen geworden, obwohl er auch Wald- und Winterlandschaften gemalt hat.
Aert van der Neer, Moonlit River Landscape
Oil on canvas (relined). 51.5 x 71 cm.
Monogrammed lower right: AVN (AV conjoined).

Provenance
Auctioned by Dorotheum, Vienna, 25.5.1973, lot 101. - J. O. Leegenhoek art dealership, Paris, 1973. - German private collection.

A canal lined with trees and houses stretches into the distance towards a church spire rising into the night sky. Silence lies over the village landscape, illuminated only by the pale glow of the moon. The nocturnal scene is deserted save for two hunters resting under a tree by the canal.

The composition and lighting are well calculated. The canal takes up almost the entire width of the picture in the foreground and narrows, creating a sense of depth. The same effect is achieved by the immediate juxtaposition of near and far with tall trees in the foreground and the church tower in the distance. The canal directs the viewer's gaze not only toward the furthest point in the picture, but also to the brightest; as above the vanishing point is the moon, obscured by clouds, the only source of light in the picture. The colours are reduced to a palette of browns, greens and greys; the dark, almost monochrome tones make the silvery-golden light of the moon and its reflection in the water all the more effective.

The artist's skilful use of light and colour can be seen particularly well in one example: the strongest shade in the picture, the hunter's bright red jacket, is placed at the lower right edge of the picture, which is the darkest point in the composition and also its foremost pictorial plane. The most vivid accent in the work, the hunter in the foreground, and the brightest spot, the moon in the background, thus mark the greatest distance within the landscape and further accentuate the idea of depth.

Aert van der Neer was greatly appreciated in his lifetime for such atmospheric nocturnal landscapes, which he first began painting in the 1640s. They were to become his trademark, although he also painted forests and winter scenes

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

Auktionsdatum
Lose: 417
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird.

Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs.

3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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