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Jan Brueghel d. J., Sebastiaan Vrancx Umkreis, Überfall auf eine Karawane

In Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jah...

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Jan Brueghel d. J., Sebastiaan Vrancx Umkreis, Überfall auf eine Karawane
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Köln
Jan Brueghel d. J., Sebastiaan Vrancx Umkreis, Überfall auf eine Karawane
Öl auf Holz. 49 x 84 cm.

Gutachten
Dr. Klaus Ertz, 13. März 1993.

Provenienz
In den 1990er Jahren im Münchener Kunsthandel erworben. – Süddeutsche Privatsammlung.

Bei dem vorliegenden Gemälde handelt es sich um eine Version der im Museo Nacional del Prado in Madrid befindlichen Gemeinschaftsarbeit von Jan Brueghel d. J. und Sebastian Vrancx mit dem Titel „Überfall auf einen Gepäckzug“. Sowohl das Gemälde im Prado als auch das vorliegende sind in Bezug auf Komposition, Technik und Maße nahezu identisch (Ertz 1984, op. cit., S. 201, Nr. 17a).

Dargestellt ist eine weitläufige Landschaft, in der sich ein Raubüberfall abspielt. Das hügelige Gelände wird ausgehend vom linken Bildrand durch einen Wald eingefasst, der bis an die Horizontlinie reicht, wo sich schemenhaft die Silhouette einer Stadt abzeichnet. Eine breite Straße windet sich, an einem Bachlauf entlang, diagonal von links nach rechts durch die Hügel. Der Überfall vollzieht sich aus dem Vordergrund des Gemäldes heraus auf eine der Straße folgenden Karawane. Auf Geheiß eines Hauptmannes nähert sich den Pferdefuhrwerken von links durch das Bachbett ein bewaffneter Trupp. Aus dem rechten Vordergrund prescht, in rückwärtiger Ansicht, eine schwer gepanzerte Reiterei vor und eröffnet das Feuer auf die sich hinter den Fuhrwerken verschanzenden Kutscher.

In seinem Gutachten schreibt Klaus Ertz die Landschaft Jan Brueghel d. J., die Figuren- und Tierstaffagen einem Künstler aus der Werkstatt oder dem Umkreis von Sebastiaen Vrancx zu. Auf der Grundlage stilistischer Vergleiche sieht Ertz eine Nähe dieses Gemäldes zu Werken Jan Brueghels d. Ä. und datiert es entsprechend in die späten 1620er Jahre.
Jan Brueghel the Younger, Sebastiaan Vrancx circle of, Robbery on a Country Road
Oil on panel. 49 x 84 cm.

Certificate
Dr Klaus Ertz, 13th March 1993

Provenance
Acquired in the 1990s on the Munich art market. - South German private collection.

The present painting is a version of the collaborative work by Jan Brueghel the Younger and Sebastian Vrancx in the Museo Nacional del Prado in Madrid, entitled "Surprise Attack on a Convoy". The painting in the Prado and the present work are almost identical in terms of composition, technique and dimensions (Ertz 1984, op. cit., p. 201, no. 17a).

The work depicts a robbery taking place in a panoramic landscape. Starting from the left edge of the picture, the hilly terrain is bordered by a forest that extends to the horizon, where we see the silhouette of a town in the distance. A broad road winds diagonally from left to right through the hills along a stream. In the foreground we see an attack taking place on a caravan following the road. An armed troop approaches the horse-drawn carts from the left through the stream bed at the command of a captain. In the right foreground, seen from behind, a heavily armoured cavalry rushes forward and opens fire on the coachmen hiding behind the carriages.

In his expertise, Klaus Ertz attributes the landscape to Jan Brueghel the Younger and the figures and animals to an artist from the workshop or circle of Sebastiaen Vrancx. On the basis of stylistic comparisons, Ertz sees a proximity of this painting to works by Jan Brueghel the Elder and dates it accordingly to the late 1620s.
Jan Brueghel d. J., Sebastiaan Vrancx Umkreis, Überfall auf eine Karawane
Öl auf Holz. 49 x 84 cm.

Gutachten
Dr. Klaus Ertz, 13. März 1993.

Provenienz
In den 1990er Jahren im Münchener Kunsthandel erworben. – Süddeutsche Privatsammlung.

Bei dem vorliegenden Gemälde handelt es sich um eine Version der im Museo Nacional del Prado in Madrid befindlichen Gemeinschaftsarbeit von Jan Brueghel d. J. und Sebastian Vrancx mit dem Titel „Überfall auf einen Gepäckzug“. Sowohl das Gemälde im Prado als auch das vorliegende sind in Bezug auf Komposition, Technik und Maße nahezu identisch (Ertz 1984, op. cit., S. 201, Nr. 17a).

Dargestellt ist eine weitläufige Landschaft, in der sich ein Raubüberfall abspielt. Das hügelige Gelände wird ausgehend vom linken Bildrand durch einen Wald eingefasst, der bis an die Horizontlinie reicht, wo sich schemenhaft die Silhouette einer Stadt abzeichnet. Eine breite Straße windet sich, an einem Bachlauf entlang, diagonal von links nach rechts durch die Hügel. Der Überfall vollzieht sich aus dem Vordergrund des Gemäldes heraus auf eine der Straße folgenden Karawane. Auf Geheiß eines Hauptmannes nähert sich den Pferdefuhrwerken von links durch das Bachbett ein bewaffneter Trupp. Aus dem rechten Vordergrund prescht, in rückwärtiger Ansicht, eine schwer gepanzerte Reiterei vor und eröffnet das Feuer auf die sich hinter den Fuhrwerken verschanzenden Kutscher.

In seinem Gutachten schreibt Klaus Ertz die Landschaft Jan Brueghel d. J., die Figuren- und Tierstaffagen einem Künstler aus der Werkstatt oder dem Umkreis von Sebastiaen Vrancx zu. Auf der Grundlage stilistischer Vergleiche sieht Ertz eine Nähe dieses Gemäldes zu Werken Jan Brueghels d. Ä. und datiert es entsprechend in die späten 1620er Jahre.
Jan Brueghel the Younger, Sebastiaan Vrancx circle of, Robbery on a Country Road
Oil on panel. 49 x 84 cm.

Certificate
Dr Klaus Ertz, 13th March 1993

Provenance
Acquired in the 1990s on the Munich art market. - South German private collection.

The present painting is a version of the collaborative work by Jan Brueghel the Younger and Sebastian Vrancx in the Museo Nacional del Prado in Madrid, entitled "Surprise Attack on a Convoy". The painting in the Prado and the present work are almost identical in terms of composition, technique and dimensions (Ertz 1984, op. cit., p. 201, no. 17a).

The work depicts a robbery taking place in a panoramic landscape. Starting from the left edge of the picture, the hilly terrain is bordered by a forest that extends to the horizon, where we see the silhouette of a town in the distance. A broad road winds diagonally from left to right through the hills along a stream. In the foreground we see an attack taking place on a caravan following the road. An armed troop approaches the horse-drawn carts from the left through the stream bed at the command of a captain. In the right foreground, seen from behind, a heavily armoured cavalry rushes forward and opens fire on the coachmen hiding behind the carriages.

In his expertise, Klaus Ertz attributes the landscape to Jan Brueghel the Younger and the figures and animals to an artist from the workshop or circle of Sebastiaen Vrancx. On the basis of stylistic comparisons, Ertz sees a proximity of this painting to works by Jan Brueghel the Elder and dates it accordingly to the late 1620s.

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

Auktionsdatum
Lose: 417
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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Wichtige Informationen

Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen 14. - 19. Jahrhundert, Teil I + II

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Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

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3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung).

Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet.

Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Änderung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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